Abstract
Wie jedes andere nicht-menschliche Rechtssubjekt kann die internationale Gemeinschaft als solche nicht handeln, sondern benötigt Organe, die für sie tätig werden. Während das von Staaten und Staatenvertretern dominierte internationale System lange Zeit keine Formen der Institutionalisierung aufwies, führt das Auftreten internationaler Organisationen zu der Frage, ob diese ein bloßes Instrument zur Verwirklichung von Einzelstaateninteressen darstellen oder sich als Ausdruck einer über den Staaten stehenden Gemeinschaft begreifen lassen, als eigenständige Handlungseinheiten, die Gemeinschaftswerte notfalls auch ohne oder gegen den Willen einzelner Staaten verfolgen. Als herausragendes Beispiel einer teilweisen Institutionalisierung der internationalen Gemeinschaft werden die Vereinten Nationen den zentralen Gegenstand der Betrachtung ausmachen.
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Payandeh, M. (2010). Organe der internationalen Gemeinschaft. In: Internationales Gemeinschaftsrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 219. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-13141-7_7
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