Zusammenfassung
1. Überblick. Das algerische Recht lehnt sich eng an französische Vorbilder an. Das Privatrecht ist aber weitgehend auch von Sanhouri’s Vorarbeiten geprägt. Der ägyptische Rechtsgelehrte Sanhouri hat das ägyptischen Zivilgesetzbuch entworfen und geprägt. Die Zivilgesetzbücher in Syrien, Irak, Libyen und Algerien haben die Strukturen des ägyptischen ZGB übernommen, aber nicht immer dieselben Begriffe verwendet. Der algerische Code Civil ist also eine Gesamtkodifikation des Zivilrechts, dessen Normen im Lichte der ägyptischen Gesetzgebung aus dem Jahre 1948 zu verstehen sind, die wiederum in einem erheblichen Umfang durch den französischen Code Civil inspiriert sind. Da der ägyptische Code Civil sich stark an das französische Recht anlehnt, kann im Einzelfall auch das französische Recht zu Auslegungszwecken hinzugezogen werden. Die wichtigste Quelle stellen aber die Arbeiten Sanhouris dar.
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Hök, GS. (2012). Kapitel 10 Ausländisches Recht. In: Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-13000-7_10
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