Zusammenfassung
Das staatenorientierte klassische Völkerrecht ist im 20. Jahrhundert tiefgreifenden Verönderungen unterworfen worden: Neue, nichtstaatliche Akteure sind auf der Völkerrechtsebene erschienen - die internationalen Organisationen, das Individuum, Befreiungsbewegungen, Nichtregierungsorganisationen und neuerdings auch transnationale Unternehmen –, und das Völkerrecht selbst ist zu einer wertegeleiteten Ordnung geworden; Gewaltverbot,1 Selbstbestimmungsrecht2 und Menschenrechte3 mögen als Stichworte genügen.
Nach wie vor ist das Völkerrecht jedoch primär (Zwischen-) Staatenrecht, von den Staaten gesetzt, zwischen ihnen geltend und an ihnen als den konkreten Herrschaftsverbänden und geborenen Völkerrechtssubjekten anknüpfend.4 Bildet das moderne Staatensystem somit auch weiterhin die „Ambiance des Völkerrechts“,5 so ist doch die weitgehende Monochromie der Vergangenheit inzwischen überwunden.6
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Weiß, N. (2009). Einleitung. In: Kompetenzlehre internationaler Organisationen. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 209. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-03378-0_1
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