Zusammenfassung
Werner Karl Heisenberg, einer der bedeutendsten Physiker des 20. Jahrhunderts, formulierte einst zwei wichtige Sätze: „Die Energie kann als Ursache für alle Veränderungen in der Welt angesehen werden.“ und „Man kann […] die Energie als die Grundsubstanz, als den Grundstoff der Welt betrachten.“
Im 21. Jahrhundert sind diese Aussagen nicht mehr ausschließlich physikalisch, sondern auch politisch interpretierbar. Sie treffen den Kern der brisantesten und dramatischsten Probleme, mit denen die Menschheit dieses Jahrhunderts konfrontiert ist: Den Klimawandel und die globale Energiekrise. Beides sind Herausforderungen an die Weltgemeinschaft, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Mehr als je zuvor gilt es, neue Spielregeln im internationalen Miteinander zu definieren, Hand in Hand nach Lösungen zu suchen und diese gemeinsam umzusetzen. Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft der Energieversorgung unseres Kontinents. Das sieht mittlerweile auch eine Mehrheit der Europäer so: 62 Prozent betrachten den Klimawandel und die globale Erderwärmung als das zweitgrößte globale Problem. Nur Armut (68 Prozent) wird als noch Besorgnis erregender empfunden (Europäische Kommission, 2008).
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Notes
- 1.
Hanse ist die Bezeichnung für ein zwischen Mitte des 12. Jahrhunderts und Mitte des 17. Jahrhunderts aus den ursprünglichen Vereinigungen niederdeutscher Kaufleute entstandenen Städtebündnisses, dessen Ziel die Sicherheit auf See und die Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen war. Die Hanse war über lange Zeit eine politische Macht, der es gelang, ohne eigene Souveränität – ihre Mitglieder verblieben jeweils unter der Herrschaft unterschiedlicher, weltlicher und kirchlicher Gewalten – ihre gemeinsamen Interessen durchzusetzen.
- 2.
Dieser gab allen Mitgliedern Zugang zu Kohle und Stahl, ohne das diese Zoll zahlen mussten.
- 3.
Hier ging es um die gemeinsame Nutzung der Atomenergie. Nach dem Zusammenschluss mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1967 bildeten die EGKS und die EURATOM Teilorganisation der Europäischen Gemeinschaften (EG).
- 4.
Siehe auch Art. 3, Art. 94–95, Art. 154–155 und Art. 174–175 EG-Vertrag.
- 5.
Art. 6 Abs. 4 EU-Vertrages.
- 6.
Vertrag über eine Verfassung für Europa, ABl. 2004/C 310/112 vom 16. Dezember 2004.
- 7.
Art. 194 Abs. 1 lit d AEUV.
- 8.
Art. 122 Abs. 1 AEUV.
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Bodewig, K. (2010). Die Energiepolitik der EU im Vertrag von Lissabon – DIE Zukunftsaufgabe in einer multipolaren Welt. In: Mohr, N., Büning, N., Hess, U., Fröbel, A. (eds) Herausforderung Transformation. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-02528-0_8
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