Zusammenfassung
Im Büro des Fachanwalts für Erbrecht Dr. Zampano erscheinen die 50-jährige, geschiedene Yvonne und ihr Lebensgefährte, der 40-jährige Christian. Sie schildern Dr. Zampano, dass sie bereits seit 12 Jahren zusammenleben. Da Yvonne mit der Ehe schlechte Erfahrungen gemacht hat, haben beide nicht geheiratet und wollen dies auch in der Zukunft nicht tun. Allerdings hat sich die Beziehung in der Vergangenheit derart verfestigt, dass sich beide Partner sicher sind, dass nur der Tod sie trennen kann. Anlass des Beratungsgesprächs ist, dass sich Yvonnes Beziehung zu ihren beiden Kindern aus der geschiedenen Ehe immer weiter verschlechtert hat. Den Kontakt zu ihnen hat sie daher endgültig abgebrochen. Sie will mit ihren Kindern nichts mehr zu tun haben. Vor diesem Hintergrund macht sie sich Gedanken, wie es sich bewerkstelligen lässt, dass Christian ihr vierstöckiges, acht Wohnungen umfassendes Jugendstilmietshaus im Leipziger Waldstraßenviertel, welches im Wesentlichen ihr ganzes Vermögen ausmacht und in welchem sie gemeinsam mit Christian selbst eine Wohnung bewohnt, erhält, wenn sie verstirbt. Wichtig ist ihr dabei, dass ihre Kinder aus erster Ehe das Haus nicht bekommen und auch nicht wirtschaftlich an diesem partizipieren.
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Ulrici, B. (2009). Herr im eigenen Haus. In: Fallsammlung zur Rechtsgestaltung. Juristische ExamensKlausuren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-01608-0_9
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