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Grundlagen der Patentierung von Geschäftsprozessen

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Part of the book series: VDI-Buch ((VDI-BUCH))

Zusammenfassung

In vielen Ländern der Welt sind Neuerungen von kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeiten wie Buchhaltung, Organisation, Finanzierung, Lagerhaltung und Abrechnung vom Patentschutz ausgeschlossen. Allerdings gibt es trotzdem einen Hebel, der zum Patentschutz führen kann. Dieser Hebel liegt in der Trennung zwischen der Tätigkeit, ein Geschäft zu machen, und den technischen Mitteln, die zur Ausführung der Tätigkeit verwendet werden. Letztere sind i. d. R. patentierbar und werden in der Literatur unter der Bezeichnung „Patentierung von Geschäftsprozessen“ diskutiert (vgl. Aebi 2006). Dabei gibt es einen weiten Interpretationsspielraum, der dazu führt, dass die Patentierung von Geschäftsprozessen in unterschiedlichen Ländern verschieden geregelt ist bzw. unterschiedlich gehandhabt wird.

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Notes

  1. 1.

    Durch das Urteil im State-Street-Fall wurde die Patentierung von mathematischen Algorithmen liberalisiert. Weiteres hierzu in Abschn. 2.3.1.

  2. 2.

    Der BGH fällte 1969 den für den patentrechtlichen Erfindungsbegriff wegleitenden Entscheid Rote Taube. Zu beurteilen war die Patentierbarkeit eines Verfahrens zum Züchten einer Taube mit rotem Gefieder, mithin die Frage, ob auch die Erscheinungen und Kräfte der belebten Natur dem Bereich des Technischen gleichgeordnet werden können (vgl. Aebi 2006).

  3. 3.

    Das Urheberrecht, das Marken- und Patentrecht sowie Geschmacksmuster und der Schutz nicht offengelegter Informationen (Geschäftsgeheimnisse) werden im TRIPS-Abkommen geregelt. Die Anforderungen sind unter anderem, dass nach dem Tod des Autors Urheberrechte mindestens 50 Jahre erhalten bleiben, Urheberrechte automatisch und ohne Formalitäten entstehen, Computerprogramme im Sinne des Urheberrechts und unabhängig von ihrer Form als Literatur angesehen werden sollen und auf technischen Gebieten Patente bewilligt werden müssen (vgl. Fromm-Russenschuck und Duggal 2004).

  4. 4.

    http://www.google.com

  5. 5.

    http://www.altavista.com

  6. 6.

    http://www.yahoo.com

  7. 7.

    Ein bekannter Anbieter ist Metacrawler ( http://www.metacrawler.com )

  8. 8.

    Ein Anbieter ist z. B. Ask Jeeves ( http://www.askjeeves.com )

  9. 9.

    http://www.uspto.gov/web/offices/ac/ido/oeip/taf/def/705.htm

  10. 10.

    Die nach Svante Arrhenius (1859–1927) genannte Gleichung beschreibt in der chemischen Kinetik die quantitative Abhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeitskonstanten von der Temperatur.

  11. 11.

    Ergänzende Informationen zur US Klasse 705 sind im Anhang zu finden.

  12. 12.

    Ergänzende Informationen zur IPC Unterklasse G06F und G06Q sind im Anhang zu finden.

Literatur

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© 2009 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Walter, L., Gundrum, U. (2009). Grundlagen der Patentierung von Geschäftsprozessen. In: Möhrle, M., Walter, L. (eds) Patentierung von Geschäftsprozessen. VDI-Buch(). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-01127-6_2

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