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Gemeinsamer Referenzrahmen (Entwurf), Buch VI: „Außervertragliche Haftung für die Schädigung anderer“ – eine kritische Stellungnahme

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Medizin und Haftung
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Ein Gespenst geht wieder um in Europa. Diesmal ist es das „Gespenst des Gemeinsamen Referenzrahmens“ (Common Frame of Reference – CFR).1 Dessen Schaffung steht seit Anfang 2003 auf der Agenda der Europäischen Kommission.2 Diese ausgefallene Blüte eurotechnokratischer Sprache bezeichnet gleichwohl unfreiwillig das, worum es geht: dass etwas sein soll, was nicht sein darf und von dem deshalb niemand wissen soll, was es ist. Beamte in der Europäischen Kommission in Brüssel, Abgeordnete im Europäischen Parlament in Straßburg3 und eine kaum mehr überschaubare Zahl akademischer Juristen in den Mitgliedstaaten4 begannen den Traum eines europäischen Zivilgesetzbuchs5 zu träumen. Nur ist die EU unzweifelhaft kein Nationalstaat und braucht deshalb auch keine nationale Verfassung und kein nationales Zivilgesetzbuch.6 Genauso wenig gibt es eine EUrechtliche Kompetenz für die Mitgliedstaaten zur Verabschiedung eines EU-Zivilgesetzbuches und es wird diese auch so bald nicht geben. Die politischen Instanzen der EU rudern denn auch mittlerweile wieder deutlich zurück.7 Das Schicksal des Anfang des Jahres 2008 in Buchform veröffentlichten Entwurfs eines Gemeinsamen Referenzrahmens (DCFR)8 bleibt so ziemlich ungewiss. Der Entwurf enthält sieben Bücher: eines mit allgemeinen Bestimmungen, drei zum Vertragsschuldrecht und drei zu gesetzlichen Schuldverhältnissen9. Die für Ende 2008 geplante Endfassung des CFR soll noch drei weitere Bücher zu ausgewählten Problemen des Sachenrechts10 enthalten. Eine Aussicht auf EU-amtliche Veröffentlichung als Referenzrahmen haben wohl am ehesten die Bücher zum Vertragsrecht. Ihre Funktion dürfte dann wohl die einer tool box für die Erarbeitung neuer EU-Rechtsakte und zur Steigerung der Kohärenz des europäischen (Verbraucher-)Vertragsrechts (Acquis) sein.

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Brüggemeier, G. (2009). Gemeinsamer Referenzrahmen (Entwurf), Buch VI: „Außervertragliche Haftung für die Schädigung anderer“ – eine kritische Stellungnahme. In: Medizin und Haftung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-00612-8_46

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