Mit Freude beteilige ich mich an der Festschrift für Erwin Deutsch zu dessen 80. Geburtstag. Die Erinnerung geht zurück an die vielen Diskussionen und Gespräche während der gemeinsamen Assistentenzeit an der Münchener Juristenfakultät. Trotz unterschiedlicher Forschungsgebiete trafen wir uns seither immer wieder in einem Bereich des Medizinrechts, beim Thema der ärztlichen Therapiefreiheit1. Zu dieser Thematik kam ich über das Recht der freien Berufe, die beständig der Gefahr ausgesetzt sind, reglementiert und gegängelt zu werden. Während es der Anwaltschaft in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, sich von zahlreichen staatlichen Bevormundungen zu lösen, wird die Berufsfreiheit der Ärzteschaft seit langem immer mehr eingeschränkt. So ist bereits in der Festschrift für Erwin Deutsch zu seinem 70. Geburtstag im Jahre 1999 von einem „Prozeß der allmählichen Aushöhlung der Therapiefreiheit“ die Rede2. In dem Jahrzehnt seither haben sich die Verhältnisse keineswegs gebessert, vielmehr weiter verschlimmert3. Dabei erfolgt der Angriff auf die Freiheit der Ärzteschaft nicht nur von einer Seite: Die immer stärkere „Außensteuerung der Medizin“4 üben eine Vielzahl von Instanzen aus. In diesem Wettbewerb zur Gängelung der Ärzteschaft wetteifern insbesondere: Europäische und nationale Gesetz- und Verordnungsgeber, staatliche Verwaltungsbehörden, (demokratisch undurchsichtige5) Beschlußgremien, (angeblich) der Wissenschaft verpflichtete Institute, die gesetzlichen Krankenkassen, die kassenärztlichen Vereinigungen und sogar die Ärztekammern, von denen man eigentlich annehmen müßte, sie seien zum „Hüter der Therapiefreiheit“ auserkoren. Genauso vielfältig wie die Akteure sind auch deren Betätigungsfelder6.
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Schumann, E. (2009). Die Therapiefreiheit des Arztes und die Einfuhr von Blut seiner Patienten zu Zwecken der Diagnostik oder der Bearbeitung. In: Medizin und Haftung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-00612-8_34
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