Patente und Gebrauchsmuster geben ihrem Besitzer einen zeitlich begrenzten Schutz für die gewerbliche Nutzung einer technischen Erfindung. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird dieses zeitliche Marktmonopol durch die Veröffentlichung einer detaillierten Beschreibung der Erfindung erkauft. Auf diese Weise sollen andere Unternehmen bzw. Erfinder zu weiteren Neuentwicklungen angeregt und damit der technische Fortschritt vorangetrieben werden. Dies spiegelt auch das lateinische „patere“ wieder, welches für „offen legen“ und nicht etwa für „schützen“ steht. Die Nutzung der Patentliteratur für solche Informationszwecke ist daher nicht nur eine legitime Nebensächlichkeit, sondern sie ist ausdrücklich erwünscht.
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Ensthaler, J. (2009). Patentinformationssysteme. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-89997-6_27
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