Schon seit Jahrzehnten zeichnet sich ein deutlicher Trend zur elektronischen Datenverarbeitung ab1. Die elektronische Datenverarbeitung löst die herkömmlichen Informationsträger wie Ton- und Videobänder sowie vor allem Papier weitgehend ab. An ihre Stelle treten immer ausgereiftere Computersysteme, die das Informationsvolumen ganzer Bibliotheken verarbeiten und speichern können - und dies in einem Bruchteil der Zeit und zu viel geringeren Kosten als eine der herkömmlichen Medien. Hinzu kommt die Möglichkeit einer einfachen Aktualisierung und Pflege von Informationen, u. a. auch mithilfe des Internets, das aufgrund technischer Neuerungen wie bspw. dem Versenden von elektronischen Briefen oder Kurzmitteilungen in den letzten Jahren ebenfalls einen kometenhaften Aufstieg vollzogen hat2. Die enormen Vorteile der neuen Medien haben insgesamt zu einer explosionsartigen Verbreitung geführt, weshalb mit gutem Grund von einer digitalen Revolution“ gesprochen werden kann3.
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Korge, T. (2009). Einleitung. In: Die Beschlagnahme elektronisch gespeicherter Daten bei privaten Trägern von Berufsgeheimnissen. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-88749-2_1
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