Zusammenfassung
Die Begründung des Europäischen Verwaltungsrechts als eigenständiges Rechtsgebiet ist in Deutschland auf das Engste mit dem zweibändigen Werk von Jürgen Schwarze aus dem Jahre 1988 verbunden, dem schon 1991 der gleichnamige, von Michael Schweitzer herausgegebene Band folgte. Namentlich dem von Schwarze vorgelegten Werk kommt das große Verdienst zu, den unübersichtlichen Rechtsstoff und namentlich die verzweigte Entwicklung der Rechtsprechung erstmals in eine geordnete Darstellung gebracht und so die Eigengesetzlichkeiten der verstreuten Rechtsmaterie erkennbar gemacht zu haben. Diese wahrhafte Pionierleistung bildet auch 20 Jahre später noch eine unverzichtbare Grundlage für die systematische Erfassung und Durchdringung dieser schwierigen Rechtsmaterie, die gleichermaßen durch Besonderheiten des Richterrechts wie durch Eigenheiten von Rechtsvorschriften geprägt wird, die durch sektorspezifische Fachmaterien geformt werden. Vor diesem Hintergrund liegt die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Erschließung der Bedingungsfaktoren des Europäischen Verwaltungsrechts gleichsam auf der Hand. Daher hat die Pionierleistung von Schwarze bereits in den 1990er Jahren eine beachtliche Anzahl von Untersuchungen zu bestimmten Erscheinungsformen, Problemkreisen und einzelnen thematischen Aspekten veranlasst.
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(2008). Einführung. In: Europäisches Verwaltungsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-79878-1_1
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