Auszug
Meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Besteuerung von Finanzinstrumenten oder Financial Institutions ist natürlich sehr eng verbunden mit der Besteuerung und der Einbeziehung von Financial Institutions in die gemeinsame Bemessungsgrundlage. Die grundlegende Entscheidung ist eigentlich klar: Wenn es denn eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage gibt, dann muss diese auch Versicherungsunternehmen und Banken, also Financial Institutions mit umfassen. Allerdings ist auch klar, dass hier Besonderheiten wegen der Financial Instruments zu Tage treten und damit die Frage aufgeworfen wird, wie eine sinnvolle Besteuerung aussehen soll. Hier möchte ich ein ganz grundsätzliches Statement abgeben, weil ich aus einem Konzern komme, der sowohl im Versicherungssektor als auch im Bankensektor tätig ist. Man kann diese Frage nicht einheitlich für alle Financial Institutions beantworten. Man muss immer auf die jeweilige Branche, in der man sich befindet, Rücksicht nehmen. Denn die Besonderheiten der jeweiligen Branche sind zu unterschiedlich, als dass ein einheitliches „Set of Rules“ für beide Branchen Anwendung finden könnte.
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(2008). Panel Statements. In: Schön, W., Schreiber, U., Spengel, C. (eds) A Common Consolidated Corporate Tax Base for Europe — Eine einheitliche Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für Europa. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-79484-4_5
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