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Part of the book series: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht ((BEITRÄGE,volume 198))

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Auszug

Aus den vorangehenden Kapiteln lässt sich nur die Schlussfolgerung ziehen, den Begriff der Homogenität aus dem begrifflichen und theoretischen Instrumentarium der Verfassungslehre und Europarechtswissenschaft zu entfernen. Weder, das haben die vorangehenden Untersuchungen seiner einzelnen Bedeutungsgehalte sowie die Analysen der Homogenitätskriterien „Geschichte“ und „Sprache“ gezeigt, kann der Begriff als normatives Leitbild politischer Organisation und schon gar nicht als Beschreibungsformel für reale Verhältnisse Plausibilität beanspruchen. Für die Herausforderungen, vor denen Verfassungs-, Europarechts- und Völkerrechtslehre angesichts der Globalisierung gesellschaftlicher Teilsysteme, des dadurch bewirkten Bedeutungsverlustes der Nationalstaaten und der darauf reagierenden Konstitutionalisierung transnationaler politischer Systeme, insbesondere der Europäischen Union, stehen, erweist sich der Begriff der Homogenität als untauglich.

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Literatur

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© 2008 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

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(2008). Abschied vom Begriff der Homogenität. In: Der Begriff der Homogenität in der Verfassungslehre und Europarechtswissenschaft. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 198. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-79138-6_6

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