Auszug
„Wer Nachkommen haben will, wird sich künftig Kinder hinsichtlich ihrer Haarfarbe oder ihrer Intelligenzquotienten wählen können“. Diese Aussage von Judith Mackay (World Health Organisation) bewegte Ernst-Wolfgang Böckenförde zu einer Abhandlung über „Menschenwürde als normatives Prinzip — Die Grundrechte in der bioethischen Debatte“1. Böckenförde konstatiert, dass die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, die sich mit den Erkenntnissen der Biomedizin, der Bio- und Gentechnologie eröffnen, die Frage nach Haltepunkten und Orientierungen im Hinblick auf die Art und Weise und die Grenzen, wie wir Menschen miteinander umgehen und das Zusammenleben der Menschen gestalten wollen, dringlich mache. Dies gelte umso mehr, als sich die neuen Möglichkeiten keineswegs nur mit ökonomischen Verwertungsinteressen, sondern ebenso mit großen Erwartungen für den medizinischen Fortschritt, für die Heilungsmöglichkeiten bislang unheilbarer Krankheiten verbinden. „Wo lassen sich solche Haltepunkte und Orientierungen finden?“, fragt Böckenförde vor diesem Hintergrund, um gleich selbst die Antwort zu geben: In der Menschenwürde.
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Literatur
JZ 2003, 809.
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(2008). Einleitung. In: Rechtliche Rahmenbedingungen biomedizinischer Forschung am Menschen. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-75516-6_1
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