Zusammenfassung
Das Recht der außervertraglichen Haftung nach dem Gemeinschaftsrecht beschäftigt die Wissenschaft seit der Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; jedoch findet der Bereich nur periodisch verstärkte Beachtung. Eine solche verstärkte Auseinandersetzung mit der Materie erfolgte in ihrer Frühphase, als es darum ging die grundsätzlichen Weichen zu stellen, insbesondere durch Ermittlung der in Art. 288 Abs. 2 EG erwähnten allgemeinen Rechtsgrundsätze den Tatbestand der außervertraglichen Haftung der Europäischen Gemeinschaft auszuformen1. Einen zweiten Höhepunkt der Beachtung fand das Recht der außervertraglichen Haftung mit der Einführung eines Haftungsanspruches gegen die Mitgliedstaaten durch den EuGH2. Diese Rechtsprechung provozierte nicht nur eine wahre Flut von Veröffentlichungen zu dem neuen Staatshaftungsanspruch3. Sie führte darüber hinaus zu einem erneuten Interesse an der Haftung der Union nach Art. 288 Abs. 2 EG4. Diesen Werken liegt jedoch zumeist eine sehr generelle Herangehensweise zu Grunde, die auf die Untersuchung des Anspruchstatbestandes in seiner Gesamtheit gerichtet ist. Selten wurden spezielle Haftungs-konstellationcn näher untersucht5.
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Fuß, FS Raschhofer, 53; ders., EuR 1968, 353; Grabitz in FS Kutscher, 215; Ipsen, Europäisches Gemeinschaftsrecht, 537.
EuGH, Rs. C-6/90 und C-9/90, Francovich u.a./ Italienische Republik, Slg. 1991, 1–5357.
Z. B. Albers, Die Haftung der Bundesrepublik; Geiger, Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Staatshaftung; Wolf, Die Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik für Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht.
Czaja, Außervertragliche Haftung; siehe z.B. auch die zahlreichen Beiträge in Heukels/McDonnell, The Action for Damages in Community Law.
Soweit ersichtlich nur Aubin, Die Haftung der EWG und ihrer Mitgliedstaaten; Friese, Kompensation von Embargoschäden; Renzenbrink, Gemeinschaftshaftung und mitgliedstaatliche Rechtsbehelfe: Vorrang, Subsidiarität oder Gleichstufigkeit?; Schmitz, Die Haftung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für Verordnungsunrecht im Abgaben-und Beihilfenbereich.
Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 496 ff., lehnt den Anspruch gegen die Mitgliedstaaten zwar noch immer als unzulässige Rechtsfortbildung ab, erkennt aber seine Existenz kraft ständiger Rechtsprechung an.
z. B. jüngst Beljin, Staatshaftung im Europarecht; Stefanou/Xanthaki, The individual strikes back; Tridimas, General Principals of EC Law, 313 ff.
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Säuberlich, U. (2005). Einleitung. In: Die außervertragliche Haftung im Gemeinschaftsrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 183. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-37647-7_1
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