Zusammenfassung
1. Die Erörterung, deren einleitende Kapitel hier vorgelegt werden, bezieht sich auf die Tatsachen des menschlichen Zusammenlebens. Wir haben Kunde von solchen Tatsachen: teils aus der Vergangenheit, teils aus der Gegenwart oder der uns umgebenden Wirklichkeit. Der Begriff der Geschichte pflegt auf die erstere beschränkt zu werden; ohne daß aber dies Merkmal mit Strenge festgehalten würde. In der Tat scheint es kaum möglich, eine Grenzlinie zu ziehen; denn was ist gegenwärtig? Der verrinnende Augenblick; und indem ich ihn denke, ist er schon in der Vergangenheit. Ihr gehört alles an, was in der Erfahrung als Ereignis enthalten ist. Dennoch hat jene Unterscheidung einen Sinn: wenn sie nämlich nicht auf Ereignisse, sondern auf Zustände bezogen wird, d. h. auf die bleibenden Bedingungen gleichartig sich wiederholender Ereignisse. Demnach reden wir von gegenwärtigen Zuständen, wenn wir glauben erwarten zu dürfen, dass gewisse Ereignisse bis in unbestimmte Zukunft unserer Beobachtung, unter sonst günstigen Umständen, jederzeit sich darbieten werden. Und unter vergangenen Zuständen sind also solche zu verstehen, welche ehemals, in einer gewissen Zeitdauer, Bedingungen solcher gleichartiger Ereignisse gewesen sind, von denen angenommen wird, daß sie in dieser Art jetzt nicht mehr geschehen, so daß sie der Beobachtung unzugänglich sind.
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Tönnies, F. (2012). Gemeinschaft und Gesellschaft. In: Studien zu Gemeinschaft und Gesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94174-5_2
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