Zusammenfassung
„Reinheit“ bedarf des Abstands zum Empirischen. Die „reine Vernunft“ kennzeichnet nach Immanuel Kant das Vermögen der Erkenntnis aus Prinzipien a priori und steht derart im Gegensatz zu jeder Erfahrung. Reine Anschauung bedeutet entsprechend die von Empfindung leere, formale Anschauung: „Es heißt aber jede Erkenntnis rein, die mit nichts Fremdartigem vermischt ist. Besonders aber wird eine Erkenntnis schlechthin rein genannt, in die sich überhaupt keine Erfahrung oder Empfindung einmischt, welche mithin völlig a priori möglich ist.“ Kant steht hier repräsentativ und zugleich als ein Höhepunkt für die Faszination, die der Gedanke der Reinheit kultur- und epochenübergreifend auslöst. Reinheit gilt als erstrebenswertes und zu bewahrendes Ideal. Fast alles kann als „rein“ von Fremdartigem gedacht werden: physisch und chemisch ist „rein“, was frei von Schmutz, hygienisch, was frei von gesundheitsschädlichen Verunreinigungen, theoretisch „rein“, was ohne Rücksicht auf praktische Erfahrung, moralisch „rein“, was frei ist von eigennützigen Absichten, juristisch „rein“, was frei ist von politischen Erwägungen und ökonomischen Interessen ist.
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© 2010 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Depenheuer, O. (2010). Reinheit und Recht. Einführung. In: Depenheuer, O. (eds) Reinheit des Rechts. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92443-4_1
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-17564-5
Online ISBN: 978-3-531-92443-4
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