In der ältesten Nürnberger Bettelordnung aus der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts heißt es: „Erstens soll (…) niemand in den Kirchen und in der Stadt betteln, es sei denn er besitze das Zeichen der Stadt. Und dieses Zeichen soll Pignot Weigel im Auftrag des Rates vergeben. Des weiteren soll man auch niemandem ein Zeichen geben, noch ihn betteln und bitten lassen vor den Kirchen, es sei denn er bringe mindestens zwei oder drei Personen zu dem vorher genannten Pignot mit, die auf ihren Eid nehmen, daß jener des Almosens bedürfe. (…) Aber dem, welcher nicht bedürftig ist, soll er das Zeichen abnehmen und sich an Eides Statt von ihm versichern lassen, daß er für ein Jahr die Stadt meidet (…). Wenn fremde Landstreicher oder unverschämte Abbettler kommen, die länger als drei Tage hier verweilen, soll man sie hindern und auf ein Jahr aus der Stadt verweisen” (zit. nach Sachße/Tennstedt 1980: 63f.).
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© 2009 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH
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Schabdach, M. (2009). Schlussbetrachtung: Plädoyer für eine kritisch-reflexive Soziale Arbeit. In: Soziale Konstruktionen des Drogenkonsums und Soziale Arbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91580-7_9
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