Auszug
Im Folgenden werden anhand des machttheoretischen Interaktionsmodells die Governance-Formen der europäischen Politik, insbesondere der Beschäftigungsstrategie, dargestellt. Formale Regelungen wie Gesetze und Richtlinien und Programme sind in diesem Zusammenhang nur im Hinblick auf die Strategien relativ autonom handelnder Akteure von Bedeutung. Es wird folglich davon ausgegangen, dass diese Regelungen im Zusammenspiel handelnder Akteure erst ihre Wirkung entfalten. Die Bezugnahme kann strategisch erfolgen — beispielsweise wenn versucht wird, die formalen Möglichkeiten zu den eigenen Gunsten zu nutzen — oder affirmativ bzw. ablehnend. Es werden Interpretationsspielräume und Handlungsoptionen der nationalen Akteure in den Blick genommen.
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Die Fallstudie Brandenburg wird zeigen, ob solche Effekte tatsächlich eintreten oder ob es sich um Wunschdenken der Kommission handelt. Forschungsergebnisse zur Medienverbreitung „weicher Themen“ haben bisher eher ernüchternde Ergebnisse gebracht (Meyer 2003).
Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Offenheit nicht auf nationale Parlamente und andere Stakeholder bezieht (Jacobsson/ Schmid 2002).
Manche sprechen auch von einer „experimental governance“, einem Trial-and-Error-Verfahren mit einem systematisch kontrollierten Hintergrund des Lernens (Schmid/ Kull 2004).
Die weitreichende Bedeutung zeigt sich auch in dem Begriff „Komitologie“ (siehe hierzu Joerges/ Vos 1999). Der Begriff bezieht sich bei einigen Autoren jedoch nur auf Implementierungskomitees.
Für eine andere Typologie siehe Haibach (2000).
Die keynesianische Beschäftigungsstrategie von Jacques Delors aus dem Jahre 1993 ist noch am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert. Er plädierte damals u. a. für weitreichende europäische Infrastrukturprogramme (EuKom 1994).
1. Aktive und präventive Maßahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen; 2. Förderung von Unternehmergeist und Arbeitsplatzschaffung; 3. Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitswelt; 4. Mehr und bessere Investitionen in Humankapital und Strategien des lebenslangen Lernens; 5. Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und Förderung des aktiven Alterns; 6. Gleichstellung der Geschlechter; 7. Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt; 8. Arbeit lohnend machen und entsprechende Anreize schaffen; 9. Überführung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung; 10. Förderung beruflicher und geografischer Mobilität und Verbesserung des Job-Matchings (EuKom 2003d: 12–17).
Der Kampf gegen ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen wird seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaft bisher nur halbherzig geführt. Bereits der Vertrag von Rom 1958 [sic!] garantierte in Artikel 119 gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Laut EU-Gleichstellungsbericht 2006 haben die Einkommensdifferenzen in Deutschland (von 18 % auf knapp 23 %) wieder zugenommen (EuKom 2006).
Untersuchungen belegen, dass auch in anderen Ländern die Erstellung des NAP weitgehend von den nationalen Politikprozessen im Bereich der Arbeitsmarkt-und Beschäftigungspolitik abgekoppelt ist. Ausstrahlungseffekte sind daher nur sehr begrenzt erkennbar. Hier spielt auch die zeitliche Abfolge eine Rolle: Während die nationalen Verhandlungen über den NAP im Frühjahr stattfinden, sind in den Haushaltsverhandlungen im Herbst womöglich bereits die zentralen Weichenstellungen für das kommende Jahr vorgenommen worden (de la Porte 2002).
Zu Problemen der Wirkungsforschung siehe Brinkmann/ Wießer (2002); Deeke/Kruppe (2002); Schmid (1996).
So fehlt dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst Anfang 2005 jeglicher Bezug auf Beschäftigungsförderung, wie seit langem von einigen Arbeitsmarktexperten gefordert (siehe dazu Grottian et al. 2003). Die zentralen politischen Ziele sind Kostensenkung, Effizienzsteigerung und Besitzstandswahrung.
Vgl. hierzu auch de la Porte/ Pochet (2002b: 299), die in ihrer abschließenden Bewertung zu dem Schluss kommen, dass Deutschland im Bereich der Beschäftigung kein Interesse an den europäischen Prozessen zeigt.
„Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem Ziel, daß die an politischer Gestaltung beteiligten AkteurInnen den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen.“ (Krell et al. 2000: 5)
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(2009). Das europäische Mehrebenensystem. In: Soziale Innovation durch Gender Mainstreaming?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91370-4_4
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