Auszug
Der Ort Schule ist unter Aufbringung erheblichen, gesellschaftlich erarbeiteten, Kapitals eine gesellschaftliche Einrichtung zum Zwecke von Bildung, Erziehung und Selektion. Das bisherige, von der universitären Grundschul-Pädagogik unterstützte „laisser faire“ des Staates gegenüber den Grund-Schulen, die Überlassung des Volkseigentums Schule und des Humankapitals Schüler/innen, insbesondere, was die Form der Durchführung des Unterrichts angeht, an die beteiligten Subjekte, hat sein Ergebnis bei PISA offenbart. Die jetzt erkennbare Neuorganisation des Bildungswesens wird mit dieser uneffizienten Misserfolgsgeschichte brechen: Es steht der Gesellschaft, vertreten durch die entsprechenden Institutionen der Schulverwaltung, gut an, die Handlungsräume der Akteure in der Schule verbindlich zu definieren. Das bedeutet insbesondere, die Eigendefinition von Handlungsräumen durch die beteiligten Subjekte zu unterbinden, gleichzeitig aber die Nutzung der vorgegebenen professionellen Handlungsräume und die Effizienz ihrer Nutzung zu überprüfen. Man kann nun sicher darüber streiten, wie drastisch Definition und Kontrolle erfolgen sollten. Im Anschluss an die vergangenen großen Freiheiten erscheint es aber gegenwärtig geboten, zunächst recht straffe Regelungen bzw. grundlegende Kontrollinstanzen einzuführen. Zu einem Zeitpunkt, an dem diese sich durchgesetzt haben, können die Zügel etwas lockerer gehalten werden, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf Außensteuerung der als autonom definierten Einheiten aufzugeben.
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Literatur
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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Pech, D., Rauterberg, M. (2008). Zu den (un-)erfreulichen Aussichten für das Bildungssystem — Eine reale Satire?. In: Rihm, T. (eds) Teilhaben an Schule. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91162-5_25
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