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Der theoretische Rahmen: Ein historischinstitutionalistischer Vergleich der Erneuerbaren-Energien-Politik

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Erneuerbare Energien und Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft
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Auszug

Im folgenden Kapitel werden die theoretischen Grundlagen für die Erklärung des unterschiedlichen Policyerfolgs bei erneuerbaren Energien in Großbritannien und Deutschland gelegt. Dabei wird zunächst der mögliche Erklärungsbeitrag einer historischinstitutionalistischen Analyseperspektive zur Erklärung des unterschiedlichen Ausmaßes technologiepolitischer Innovation in der Energiepolitik erläutert. Dieser aus der amerikanischen politikwissenschaftlichen Tradition stammende Forschungsansatz wird mit einer akteursorientierten Untersuchungsperspektive fruchtbar ergänzt. Anschließend wird der mögliche Beitrag der Föderalismusforschung zur Erklärung von Innovationen in unterschiedlichen Staatsstrukturen erläutert. Zu diesem Zweck wird zwischen dem Beitrag der ökonomischen Föderalismustheorien und den politikwissenschaftlich orientierten institutionalistischen Ansätzen in der Föderalismusforschung differenziert. Im Hinblick auf die historische Untersuchungsperspektive ist zusätzlich auf die zunehmende Bedeutung einer Mehrebenenregulierung der erneuerbaren Energien zu verweisen. Das Ende der 1980er Jahre gestartete EU-Binnenmarktprogramm für Energie und die zeitgleich intensivierten Anstrengungen zur Instituionalisierung einer gemeinschaftlichen Klimapolitik haben sich auf die nationale Regulierungspolitik für erneuerbare Energien ausgewirkt. Die Entwicklung eines globalen Klimaschutzregimes und entsprechender globaler Governancestrukturen hat seit der Rio-Konferenz 1992 die nationale Instrumentendiskussion für erneuerbare Energien zunehmend beeinflusst.

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Literatur

  1. Historisch kann in der Europäischen Union grundsätzlich zwischen zwei elektrizitätswirtschaftlichen Systemen differenziert werden: Zum einen sind es die aus vertikal integrierten nationalen Monopolen entstandenen Energiewirtschaften (z.B. Großbritannien und Frankreich), zum anderen die dezentralisierten und territorial fragmentierten energiewirtschaflichen Sektoren (z.B. Deutschland), die durch eine komplexe Mischung aus öffentlichen und privaten Unternehmen charakterisiert sind (Cross 1996).

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  2. Die Auswirkungen von Liberalisierungspolitiken und ‚belief systems’ sind für die Bahnsektoren einiger europäischer Länder untersucht worden (Héritier/ Knill 2001). Dabei wird zwischen einer Vor-Liberalisierungs-und der eigentlichen Liberalisierungsphase unterschieden. Vor diesem Hintergrund wird zu analysieren sein, wie unterschiedliche Zeitpunkte der Sektorliberalisierung in Großbritannien (1989) und Deutschland (1998) die Wahl der Regulierungspolitik für erneuerbare Energien beeinflusst haben.

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  3. Im Vergleich zum Begriff der „Innovation“ stellt der „technologische Wandel“ ein umfassenderes Konzept dar, „der nicht nur die breitere Nutzung und Anwendung neuer Technologien beinhaltet, sondern auch die grundlegende Transformation von entsprechendem Wissen und Fähigkeiten betrifft“ (Weber 1999).

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  4. Ein Defizit bestehender Policyanalysen zur „Europäisierung“ und „Liberalisierung“ ehemals staatsnaher Sektoren wird darin gesehen, dass diese entweder auf wettbewerbspolitische Aspekte (Eberlein 2000, Eising 2000, Schmidt 1998a, b) oder auf umwelt-bzw. klimaschutzpolitische Fragestellungen (Baentsch 1997, Lenschow 1996) fokussieren. Hierdurch werden die entscheidenden policybezogene Verteilungskonflikte in diesem Politikfeld tendenziell ausgeblendet. Deshalb bemüht sich die vorliegende Arbeit um eine ganzheitliche Perspektive, insbesondere weil Klimaschutzpolitik im Bereich der Energiewirtschaft auch als wichtiger Bestandteil der Wettbewerbspolitik zu identifizieren ist.

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  5. Lijphart unterscheidet in seinen breiter angelegten quantitativen Studien eindeutig zwischen unitarischen und föderalen Staatsstrukturen (Lijphart 1999). Im Gegensatz zu unitarischen Systemen zeichnen sich föderale Staaten durch die Existenz machtvoller „Zwei-Kammer-Parlamente, eine entsprechend mächtige oberste Gerichtsbarkeit oder Verfassungsgerichte mit der Kompetenz zur gerichtlichen Überprüfung sowie hohen gesetzlichen Barrieren für Verfassungsänderungen“ aus (Braun 2000a).

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  6. In der Föderalismusforschung bedeutet Zentralisierung „im Wesentlichen das Erzielen einheitlicher, für alle Gliedstaaten verbindlicher Lösungen durch (hierarchische) Entscheidungen auf der Ebene der Zentralregierung, während mit den Begriffen „Dezentralisierung“ bzw. „Regionalisierung“ gemeint ist, „dass die Gliedstaaten autonom, ohne die Beteiligung des Zentralstaats und im Rahmen eigenen Ermessens entscheiden“ (Grande 2001, 182–183).

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  7. Der bestimmende Einfluss nationaler Institutionen und Akteure bei der Regulierung und Steuerung der Energiewirtschaft ist durch verschiedene sektorübergreifende Studien zur europäischen Liberalisierung von Netzwerkindustrien bestätigt worden. Dabei wurden neben der Energiewirtschaft im Wesentlichen der Telekommunikations-und der Bahnsektor untersucht. Ein gemeinsames Resultat dieser Studien besteht darin, dass die Europäische Kommission bei der Liberalisierung der Energiewirtschaft in ihren Harmonisierungsbestrebungen für wettbewerbsoffene Infrastruktursektoren auf vergleichsweise mehr Widerstand stieß (Eberlein 2000, Schmidt 1998a, b, Thatcher 2000).

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  8. Damit findet ein weiterer zentraler Kritikpunkt an den Policyanalysen früher Prägung Berücksichtigung, nämlich die Vernachlässigung des zunehmenden Einflusses inter-und supranationaler Regime wie der Europäische Union auf die nationalstaatliche Regulierung (Scharpf 1992).

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  9. Mit dem Außerkrafttreten des EGKS am 23. Juli 2002 gingen die Bereiche Kohle und Stahl in den Geltungsbereich des EGV über (Obwexer 2002). Demgegenüber ist der EAGV weiterhin in Kraft. Das rechtliche Verhältnis zwischen EAGV und EGV ist unklar. Z.B. ist umstritten, ob das Beihilfenkontrollregime nach Art. 87 EGV (vormals EWGV) auf den EAGV als europäischem Primärrecht anwendbar ist (z.B. Frage der Rechtmäßigkeit finanzieller Rückstellungen von nationalen Stromkonzernen zur Stilllegung atomarer Anlagen). Während z.B. die GD Wettbewerb der EU-Kommission eine Anwendung des Beihilfekontrollregimes in jüngeren Auseinandersetzungen bejahte, wurde eine solche durch die GD Energie bestritten (Pechstein 2001).

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© 2008 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2008). Der theoretische Rahmen: Ein historischinstitutionalistischer Vergleich der Erneuerbaren-Energien-Politik. In: Erneuerbare Energien und Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90982-0_2

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-15826-6

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