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Konsequenzen wohlfahrtsstaatlicher Veränderungen: Ausblicke

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Auszug

Betrachtet man auf Basis der bisherigen Ergebnisse der vorliegenden Arbeit die eingangs formulierte Hypothese, dass aufgrund von Veränderungen in den institutionellen Rahmenbedingungen eine Verschiebung von erwerbslosen zu erwerbstätigen Armen erfolgt ist, muss diese abgelehnt werden. In diesem Kapitel wird die Untersuchung der entsprechenden Frage daher um zwei Aspekte erweitert. Zum einen wird die Entwicklung von Armut von Erwerbstätigen anhand neuerer Daten fortgeschrieben (Abschnitt 7.2). Zum anderen werden grundsätzliche Veränderungen von Wohlfahrtsstaaten diskutiert, die sich nicht allein über die Höhe von Lohnersatzraten, der Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen oder dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad messen lassen (Abschnitt 7.3). Diese Veränderungen werden dann anhand von Länderfallbeispielen verdeutlicht (Abschnitt 7.4). Abschließend werden die Konsequenzen dieser Entwicklungen diskutiert.

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References

  1. Vgl. auch die Gegenüberstellungen ‚welfare state vs. workfare state’ (Jessop 1993, Handler 2003).

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  2. Entsprechend detaillierte Informationen liegen für Italien nicht vor. In einer Studie des dänischen Finanzministeriums wird der mögliche Umfang der Sanktionen in Italien als hoch eingestuft (Hasselpflug 2005: 12).

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  3. Allerdings betrug die Sperrzeit bis 1994 nur acht Wochen. Vor der Verkürzung bzw. Flexibilisierung im Jahr 2003 wurde also eine Verschärfung durchgeführt (zur Entwicklung der Sperrzeitregelungen allgemein vgl. Karasch 2005a, b, c).

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  4. Diese Einschätzung beruht nicht auf Zahlen zur Häufigkeit von Sanktionen, sondern ist das Ergebnis von Studien des dänischen Finanzministeriums, die die Schärfe von Sanktionen anhand einer fünfstufigen Skala bemisst (vgl. Danish Ministry of Finance 1998: 15, Hasselpflug 2005: 12).

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  5. Für 2005 liegen nur Zahlen für den Zeitraum von Mai bis Dezember vor (Bundesagentur für Arbeit 2006: 112). Nimmt man diese Zahlen als Basis für eine einfache Hochrechnung für das Gesamtjahr, liegt die Gesamtzahl der Sperrzeiten auf dem Niveau von 2004, die Zahl der Sperrzeiten aufgrund von Arbeitslehnung jedoch deutlich darunter. Im Jahr 2006 ist die Gesamtzahl der Sperrzeiten dagegen auf einen neuen Höchststand angestiegen („Bundesagentur straft 500.000 Arbeitslose ab“, Spiegel Online vom 5.1.2007).

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  6. Die jetzige Regelung des Berufsschutzes geht auf eine Gesetzesänderung im Jahr 1989 zurück, die einen deutlichen Einschnitt in die Berufsschutzregelungen darstellte. In Großbritannien wurde dieser Einschnitt also deutlich früher vollzogen als in Deutschland (vgl. Clasen 2005: 79).

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  7. So wurden beispielsweise in Deutschland und Großbritannien nicht bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen für Familien ausgeweitet, die zu einer Reduktion von Armut von Erwerbstätigen beitragen. Wright et al. (2004: 524) sehen darin einen klaren Widerspruch zur Annahme einer eindimensionalen Entwicklung in Richtung zunehmender Aktivierung: „This seems to be a move that goes against the flow of a purely liberal activation strategy, because it contains no work-incentive (serving only to ‚make work possible’ by compensating for child care costs), no compulsion and no punitive element. The effect is more social democratic strengthening of social rights for people with children“.

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(2007). Konsequenzen wohlfahrtsstaatlicher Veränderungen: Ausblicke. In: Armut von Erwerbstätigen in europäischen Wohlfahrtsstaaten. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90853-3_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-90853-3_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-15745-0

  • Online ISBN: 978-3-531-90853-3

  • eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)

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