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Wertrationalität und Wertsphären

— kritische Bemerkungen

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Macht und Herrschaft

Auszug

Um den Begriff der Wertrationalität ranken sich in der Weber-Forschung seit jeher Spekulationen, Rekonstruktionen und Debatten. Auf Max Weber folgte als einflussreichster ›deutscher‹ Soziologe des 20. Jahrhunderts ein Amerikaner mit dem unwahrscheinlichen Namen Talcott Parsons. In seinen Texten »The Structure of Social Action« und »Toward a General Theory of Action« hat er Webers fragmentarische Betrachtungen zur Wertrationalität auf ein Abstraktionsniveau gehoben, das der Autor der »Soziologischen Grundbegriffe« selbst sich nie hätte vorstellen können. Parsons’ innovative Leistung bestand in dem Entwurf einer allgemeinen Handlungstheorie nach Weberschem Muster, in welcher die Wertrationalität eine Basiskategorie darstellt. Damit überschritt er die Grenzen der von Weber entwickelten Theorie und weitete den Blick auf neue, noch im Dunkeln liegende Horizonte, ein neues Forschungsterrain für Generationen von Weber-Kartographen. Zahlreiche Weber-Experten fühlten sich von diesem Projekt in den Bann gezogen, vor allem in Deutschland, wo die Grenze zwischen Soziologie und Philosophie bis heute unscharf ist, wo Wissenschaftler sich noch Ende des 20. Jahrhunderts mit einer philosophischen Abhandlung für einen soziologischen Lehrstuhl qualifizieren konnten.2

Dank schulde ich für vielfältige Vorschläge Peter Gostmann, Hubert Treiber und Gerhard Wagner; für die deutsche Fassung Dorte Huneke; für finanzielle Unterstützung dem Jack T. Kverland Lehrstuhl, Monmouth University.

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Notes

  1. Jede Überblicksdarstellung der einschlägigen deutschsprachigen Literatur zur Handlungstheorie und zur Wertrationalität könnte an dieser Stelle nur einen oberflächlichen Abriss liefern und wird damit hinfällig. Als herausragende Beiträge seien genannt: Rüdiger Bubner (1982), Handlung, Sprache und Vernunft Grundbegriffe praktischer Philosophie, Frankfurt am Main: Suhrkamp; Rüdiger Bubner (1984), Geschichtsprozesse und Handlungsnormen. Untersuchungen zur praktischen Philosophie, Frankfurt am Main: Suhrkamp; Richard Münch (1982), Theorie des Handelns, Frankfurt am Main: Suhrkamp; Wolfgang Schluchter (1988), »Gesinnungsethik und Verantwortungsethik. Probleme einer Unterscheidung«, in: ders., Religion und Lebensführung, Bd. 1, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 165–338; Gregor Schöllgen (1985), Handlungsfreiheit und Zweckrationalität. Max Weber und die Tradition der praktischen Philosophie, Tübingen: Mohr.

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  2. Wolfgang Schluchter (1996), »Conviction and Responsibility. Max Weber on Ethics«, in: ders., Paradoxes of Modernity. Culture and Conduct in the Theory of Max Weber, S. 48–101.

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  3. Dieter Henrich (1952), Die Einheit der Wissenschaftslehre Max Webers, Tübingen: Mohr.

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  4. Karl Jaspers (1988), Max Weber, München: Piper.

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  5. Max Weber (1968), Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen: Mohr, S. 180.

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  6. Max Weber (1968), a.a.O., S. 504.

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  7. Weber verwendet diese Ausdrücke im Wechsel. Vgl. Max Weber (1968), a.a.O., S. 151, 499, 503, 508, 510f., 530, 604, 608.

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  8. Max Weber (1920), Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Bd. 1, Tübingen: Mohr, S. 544.

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  9. Max Weber (1920), a.a.O., S. 547.

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  10. Max Weber (1920), a.a.O., S. 564.

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  11. Max Weber (1920), a.a.O., S. 543.

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  12. Max Weber (1920), a.a.O., S. 555.

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  13. Max Weber (1920), a.a.O., S. 558–561. Für Leser, die Webers Eingeständnisse an den Nominalismus in den definitorischen Übungen der »Soziologischen Grundbegriffe« ernst nehmen, erweisen sich die »Zwischenbetrachtungen« als problematisch. Darin wird Webers Essentialismus — die Annahme, dass alle Dinge, die den gleichen Namen tragen, bestimmte oder wesentliche Eigenschaften teilen — transparent. Weber geht davon aus, dass es einen einzigen Wert, bzw. einen überschaubaren, in sich konsistenten Satz von Werten gibt, der allen sechs Wertsphären zugrunde liegt. Alle Künste teilen wesentliche Eigenschaften, aufgrund derer sie sich auf den allgemeinen Begriff ›Kunst‹ bringen lassen. Folglich lassen sich sämtliche religiöse Erlebnisse unter den Begriff ›Religion‹ subsumieren, alle Formen einer sublimierten Sexualität auf ›Erotik‹. Entsprechendes gilt für die übrigen Wertsphären. Dass unterschiedliche künstlerische Unternehmungen — ein Musikstück komponieren, ein Theaterstück inszenieren, eine Stadt entwerfen —unterschiedlichen Gesetzen und unterschiedlichen Werten folgen, klammert Weber aus seinen Überlegungen aus. Ebenso wenig geht er auf die verschiedenen Genres innerhalb eines künstlerischen Bereichs ein — Poesie, Prosa, Essay; oder Bildungsroman, Schauerroman, Science-Fiction-Roman, historischer Roman — oder auf die einzelnen Modi einer künstlerischen Arbeit — Komposition, Orchestrierung und Aufführung eines Musikstücks. Diese und vergleichbare Variablen in anderen Wertsphären sind von Webers Entwurf eines okzidentalen Rationalismus ausgeschaltet — einer Geschichtsmetaphysik, die unter Soziologen als seine vergleichende Geschichtssoziologie oder Entwicklungsgeschichte gilt.

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  14. Max Weber (1968), a.a.O., S. 151.

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  15. Max Weber (1968), a.a.O., S. 154.

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  16. Max Weber (1968), a.a.O., S. 608. Webers Entwurf, wonach das Leben des Kulturmenschen aus einer »Kette letzter Entscheidungen« besteht (Max Weber, 1968, a.a.O., S. 507f), lässt sich nicht durch ein Eindeutigkeitsprinzip und eine schonungslose Selbst-Erkenntnis, die sämtliehe Illusionen und Selbstbetrug aufhebt, erklären (Bjarne Jacobsen (1998), Max Weber und Friedrich Albert Lange. Rezeption und Innovation, Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag, S. 206). Klarheit und Hyper-Selbstbewusstsein sind der Kulturmenschlichkeit allein deshalb wesentlich, weil die Wertantinomie letzte Entscheidungen notwendig macht. Obschon Weber die Wertantinomie als »Grundsachverhalt« charakterisiert (Max Weber (1968), a.a.O., S. 608), folgt daraus nicht, dass widersprüchliche Wertaxiome Grundsteine des kulturellen Lebens sind, welche sich durch eine Untersuchung der Geschichte und der Soziologie von Wertkonflikten belegen lassen, wie es Weber in seinen religionssoziologischen Schriften in großem Maße tut. Zwei Einwände lassen sich gegen diese Interpretation vorbringen. Erstens lassen sich Widersprüche zwischen zwei Werten nicht durch empirische Untersuchungen — nach Weber das einzige Verfahren der Kulturwissenschaften — ausmachen, sondern allein durch logische oder konzeptuelle Analysen, die nach Weber in den Bereich der Philosophie fallen. Nach diesem Verständnis kann der Kulturwissenschaft niemals ein Nachweis über einen endlosen und unauflösbaren Konflikt zwischen zwei Positionen gelingen. Die Kulturwissenschaften dokumentieren lediglich kontingente Tatsachen, interpretieren sie und verfolgen ihre kausalen Zusammenhänge. Das Aufzeigen von Widersprüchlichkeiten zwischen den Werten rückt damit in einen anderen Wissenschaftsbereich — die »Wertphilosophie« (Max Weber (1968), a.a.O., S. 501, 507f). Zweitens liegen den Kulturwissenschaften nach Webers Auffassung Wertstellungen zugrunde, die von unvereinbaren Werten ausgehen. Wenn die Wertantinomie eine Existenzbedingung für die Kulturwissenschaften darstellt, kann sie aus dieser nicht als Schlussfolgerung hervorgehen.

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  17. Max Weber (1968), a.a.O., S. 604.

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  18. Max Weber (1968), a.a.O., S. 517.

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  19. Max Weber (1956), Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, Tübingen: Mohr, S. 391.

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  20. Max Weber (1920), a.a.O., S. 253.

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  21. Max Weber (1956), a.a.O., S. 355.

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  22. Es scheint, dass Weber in seiner Auffassung von der Metaphysik Anleihen bei Schopenhauer nimmt. Über das »dem Menschen allein eigene Bedürfniss einer Metaphysik« handelt Schopenhauer in: Arthur Schopenhauer (1997), Die Welt als Wille und Vorstellung, Bd. 2,1. Teilband, Köln: Könemann, S. 212. Schopenhauer betrachtet die Metaphysik als Respons auf die Sinnlosigkeit der Existenz, die ihm zufolge ihren Ausdruck im »Wissen um den Tod« findet (S. 213), auf die »Endlichheit alles Daseyns« (S. 212), die »Verderblichkeit alles Strebens« (Arthur Schopenhauer (1997), a.a.O., S. 212f.), auf die »Betrachtung des Leidens und der Noth des Lebens«, und auf den »Anblick des Übels und des Bösen in der Welt« als etwas, »was ganz und gar überhaupt nicht seyn sollte« (Arthur Schopenhauer (1997), a.a.O., S. 228). Die »erschreckende Gewissheit des Todes«, den Tod als der »eigentliche inspirirende Genius der Philosophie«, und die Metaphysik als »das von der reflektierenden Vernunft aus eigenen Mitteln hervorgebrachte Gegengift der Gewissheit des Todes« ist auf S. 614–15 behandelt. Zu Weber und Schopenhauer vgl. Hartmann Tyrell (1997), »Intellektuellenreligiosität, ›Sinn‹-Semantik, Brüderlichkeitsethik. Max Weber im Verhältnis zu Tolstoi und Dostojewsk«, in: Anton Sterbling und Heinz Zipprian (Hg.), Max Weber und Osteuropa, Hamburg: Kramer, S. 25–57; Edith Hanke (2001), »Erlösungsreligionen«, in: Hans G. Kippenberg und Martin Riesebrodt (Hg.), Max Webers ›Religionssystematik‹, Tübingen: Mohr, S. 104–117.

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  23. Max Weber (1920), a.a.O., S. 537.

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  24. Karl Jaspers, vielleicht der bedeutendste und hemmungsloseste Weber-Hagiograph, schrieb, Weber habe, »ganz bei der Sache und nie bei der Sprache«, der literarischen Qualität seiner Arbeiten keine Aufmerksamkeit geschenkt (Karl Jaspers (1932), Max Weber. Deutsches Wesen im politischen Denken, im Forschen und Philosophieren, Oldenburg: Stalling, S. 71). Vielleicht hatte aber Jaspers keinen Sinn für Webers zahlreiche, volltonige Metaphern. Webers Vorliebe für figurative Beschreibungen hingegen macht nicht dabei Halt, das Pathos menschlicher Angelegenheiten mit einer reichhaltigeren Sprache als dem strengen Wissenschaftsdiskurs zu bedenken. Häufig zeigt sich seine Präferenz für Allusionen gegenüber Analysen, wenn Sachverhalte konzeptionelle Schwierigkeiten aufweisen, ein Vorgehen, das besonders deutlich wird, wenn historische und soziologische Fragestellungen zu philosophischen werden. In seinen Diskussionen über wertphilosophische Grundlagen der kulturwissenschaftlichen Arbeit greift Weber immer wieder auf Metaphern zurück, wie beispielsweise beim Wertpolytheismus und beim Wertekampf, dem Kampf der Götter und den Spannungen zwischen Wertsphären. Da Weber die Annahme gesetzmäßiger historischer Entwicklungen oder sozialer Dynamiken ausschließt, ist auch der Begriff der Eigendynamik eine Metapher. Ein überraschendes Vorgehen für einen Denker, der sich immer wieder als ehernen Apostel der Sachlichkeit präsentiert hat. Anstelle einer puritanisch strengen, klaren Sprache, folgt Weber hier jenem anti-puritanischen Prinzip, dem Mae West einen mittlerweile klassisch gewordenen Ausdruck gegeben hat: »I generally avoid temptation unless I can’t resist it«.

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  25. Max Weber (1920), a.a.O., S. 537.

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  26. Max Weber (1968), a.a.O., S. 507.

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  27. Max Weber (1920), a.a.O., S. 541f.

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  28. Max Weber (1920), a.a.O., S. 544.

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  29. Max Weber (1920), a.a.O., S. 555

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  30. Max Weber (1920), a.a.O., S. 558.

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  31. Eduard Baumgarten (Hg.) (1964), Max Weber. Werk und Person, Tübingen: Mohr, S. 399.

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  32. Max Weber (1920), a.a.O., S. 569.

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  33. Max Weber (1920), a.a.O., S. 569.

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  34. Max Weber (1920), a.a.O., S. 10.

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  35. Max Weber (1920), a.a.O., S. 554.

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  36. Max Weber (1920), a.a.O., S. 560.

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  37. Max Weber (1920), a.a.O., S. 558.

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  38. Max Weber (1920), a.a.O., S. 555.

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  39. Max Weber (1920), a.a.O., S. 537

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  40. Max Weber (1920), a.a.O., S. 564

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  41. Max Weber (1968), a.a.O., S. 184.

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  42. Max Weber (1968), a.a.O., S. 181.

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  43. Max Weber (1968), a.a.O., S. 191.

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  44. Einige der wichtigsten Beiträge zu Webers Konzept der Wertsphären stammen von Hartmann Tyrell; vgl. Hartmann Tyrell (1993), »Max Weber. Wertkollision und christliche Werte«, in: Zeitschrift für evangelische Ethik 37, S. 121–138; Hartmann Tyrell (1997), a.a.O.; Hartmann Tyrell (1999), »Kampf der Götter — ›Polytheismus der Werte‹. Variationen zu einem Thema von Max Weber«, in: Sociologia Internationalis 37, S. 157–187; Hartmann Tyrell (2001), »Polemogene Moral. Religionssoziologische Anmerkungen zu Gut und Böse«, in: Gert Pickel und Michael Krüggler (Hg.), Religion und Moral, Opladen: Leske + Budrich, S. 65–101. Wenn die hier vorgestellte Kritik sich als stichhaltig erweist, ergibt sich daraus ein Stolperstein für Tyrells Versuch, Unterscheidungskriterien für die von Weber entworfenen Wertsphären und Lebensordnungen aufzustellen: jene gründen nach Tyrell, im Gegensatz zu diesen, in höchsten Werten. Wenn meine Argumentation stimmt, ist Webers Begriff der höchsten Werte inkohärent und liefert damit keine Basis für Unterscheidungskriterien. Vgl. Hartmann Tyrell (1993), a.a.O., und Guy Oakes (2001), »The Antinomy of Values«, in: Journal of Classical Sociology 1, 195–211. Wolfgang Schluchter vertritt die Ansicht, Weber selbst mache die oben genannte Unterscheidung in der Zwischenbetrachtung, er differenziere Wertsphären nicht nur von Lebensordnungen, sondern darüber hinaus von Lebensmächten und der Lebensführung (Wolfgang Schluchter (2000), »Religion und Rationalismus«, in: ders., Individualismus, Verantwortungsethik und Vielfalt, Weilerswist: Velbrück, S. 104–117, hier: S. 111). Thomas Schwinn hat versucht, die von Schluchter in der »Zwischenbetrachtung« vermeintlich verbuchten Unterscheidungen mit Hilfe eines minimalistischen Kriteriums für Wertsphären zu erhellen: eine Wertsphäre nimmt demnach Gestalt, wo ein Wert von heteronomen oder extrinsischen Zielen abgelöst, um seiner selbst willen verfolgt und zu einem intrinsischen Wert wird. Möglicherweise ließe sich argumentieren, dass dieses Kriterium eine notwendige Bedingung für die Erschaffung einer Weberschen Wertsphäre ist; es ist jedoch keine hinreichende. Die Bandbreite intrinsischer Werte übersteigt ganz offensichtlich die sechs in der »Zwischenbetrachtung« herausgearbeiteten Sphären. Zum Beispiel behauptet Schwinn, das Recht sei keine Wertsphäre, sondern ein »Koordinationsmechanismus« (Thomas Schwinn (1998), »Wertsphären, Lebensordnungen und Lebensführungen«, in: Agathe Bienfait und Gerhard Wagner (Hg.), Verantwortliches Handeln in gesellschaftlichen Ordnungen, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 270–319, hier: S. 310). Wenn es möglich ist, das Gesetz um seiner selbst willen zu befolgen, eine Rechtswissenschaft auszu-arbeiten, legale Institutionen auf der Basis des intrinsischen Wertes der Legalität zu strukturieren, dann bleibt unklar, warum das Recht nicht als Wertsphäre gelten sollte. Ebenso unklar bleibt, worin genau der Unterschied zwischen einer Wertsphäre und einem Koordinationsmechanismus besteht. Schwinns Analyse nimmt die von Weber definierten sechs Wertsphären als alleinige intrinsische Werte. Wie viele verschiedene Werte gibt es? Wie lässt sich belegen, dass außer den sechs privilegierten Werten alle übrigen wesentlich extrinsisch sind? Schwinns Analysen stützen sich auf Antworten zu diesen unwegsamen und schwer lösbaren Fragen.

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  45. Max Weber (1956), a.a.O., S. 17.

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  46. Max Weber (1956), a.a.O., S. 18.

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  47. Max Weber (1956), a.a.O., S. 18.

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  48. Nach Wilhelm Hennis wurde dieser Brief im Sommer 1911 verfasst (Wilhelm Hennis (1996), Max Webers Wissenschaft vom Menschen. Neue Studien zur Biographie des Werkes, Tübingen: Mohr, S. 25).

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Oakes, G. (2007). Wertrationalität und Wertsphären. In: Gostmann, P., Merz-Benz, PU. (eds) Macht und Herrschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90545-7_3

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