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Reputation und öffentliche Kommunikation

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Reputation in der Mediengesellschaft
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Zusammenfassung

Reputation ist das Resultat eines dynamischen Kommunikationsprozesses, im Laufe dessen Prestigeinformationen über den Geltungsraum persönlicher Kontaktnetze hinaus diffundieren (vgl. Abschnitt 2.1.4, Seite 24). Dass ein solcher Diffusionsprozess in Gang kommen kann, setzt die Existenz öffentlich zugänglicher Informationen über die Vertrauenswürdigkeit des jeweiligen Akteurs voraus (A. Picot/R. Reichwald/R. Wigand 2001: 126). Bleibt die Alimentierung des relevanten Zielpublikums mit öffentlich verfügbaren Erfahrungsberichten über den Reputationsträger aus, so kann Reputation gar nicht erst entstehen oder wird sukzessive zersetzt. Öffentliche Kommunikation ist die conditio sine qua non für die Entstehung und Bewahrung von Reputation. Damit wird der Begriff Reputation für öffentliche und insbesondere für medienvermittelte Kommunikation reserviert. Dabei kann sich kein dauerhaft öffentlich präsenter bzw. handelnder Akteur den Prozessen öffentlicher Reputationskonstitution entziehen. Denn die öffentliche Kommunikation hält stets Informationen über die Anerkennungswürdigkeit eines Akteurs bereit und zwar völlig unabhängig davon, ob dies im Interesse des jeweiligen Akteurs ist oder nicht. Sofern Politiker, Wissenschaftlerinnen, Manager, Künstlerinnen etc. öffentlich agieren, müssen sie sich zwangsläufig darauf einstellen, öffentlich validiert zu werden.

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Literatur

  1. Es ist für jeden einzelnen Menschen schwer sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. (…) Dass aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich: ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit lässt, beinahe unausbleiblich.“ (I. Kant 1968: 36).

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  2. So stellt auch Hannah Arendt die Öffentlichkeit als Reich der Freiheit idealtypisch der Privatheit als dem Reich der Notwendigkeit gegenüber. Der Versammlungsöffentlichkeit der Antike (Agora) ordnet sie dabei gesellschaftskonstitutive, wirklichkeitsdefinierende und identitätsstiftende Funktion zu (vgl. H. Arendt 1981: 33ff.).

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  3. Die Normativität moderner Öffentlichkeitsverständnisse determiniert damit wesentlich die Erwartungen an Leistungen und Funktionen, welche die Öffentlichkeit für die Gesellschaft bzw. deren Teilbereiche (u. a. Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft) zu erbringen hat. Dementsprechend unterscheiden sich die Theorien von Öffentlichkeit in ihren normativen Ansprüchen an deren Funktionen (P. Donges/K. Imhof 2001: 110 ).

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  4. Diesen Netzwerkcharakter betont Jürgen Habermas: „Die Öffentlichkeit lässt sich am ehesten als ein Netzwerk für die Kommunikation von Inhalten und Stellungnahmen, also von Meinungen beschreiben; dabei werden die Kommunikationsflüsse so gefiltert und synthetisiert, dass sie sich zu themenspezifisch gebündelten öffentlichen Meinungen verdichten.“ (J. Habermas 1992: 435f.). Analog formuliert Gerhards: „Öffentlichkeit besteht aus einer Vielzahl von Kommunikationsforen, deren Zugang prinzipiell offen und nicht an Mitgliedschaftsbedingungen gebunden ist und in denen sich individuelle und kollektive Akteure vor einem Publikum zu politischen Themen äußern.” (Gerhards 1998: 694). Allerdings gilt es anzumerken, dass die in dieser Definition vorgenommene Reduktion öffentlicher Kommunikation auf politische Thematisierungsprozesse bei Gerhards eine problematische Engführung darstellt.

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  5. Im Anschluss an Gerhards/Neidhardt kann man öffentliche Meinung als eine Meinung definieren, die in der öffentlichen Kommunikation mit Bezug auf bestimmte Kommunikationsgegenstände (Kommunikationsereignisse) mit breiter Zustimmung rechnen kann (J. Gerhards/F. Neidhardt 1991: 42 ).

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  6. Zum Begriff der Events vgl. K. Imhof/M. Eisenegger 1999: 195–199.

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  7. Drei miteinander verknüpfte Merkmale sind für die Ausdifferenzierung von Teilsystemen konstitutiv (vgl. J. Gerhards 1994: 82, 83): I. Teilsysteme übernehmen eine je spezifische Funktion für die Gesamtgesellschaft, d.h. sie sind auf historisch entstandene Bezugsprobleme bezogen und konstituieren spezialisierte Lösungssysteme für diese Bezugsprobleme. 2. Teilsysteme zeichnen sich durch einen spezifischen Sinnzusammenhang aus. Diese Sinnrationalität dient der generellen Handlungsorientierung und -koordination. Solche generalisierten Sinnorientierungen werden in Termini der Systemtheorie durch einen binären Code festgelegt (z. B. recht/unrecht im Rechtssystem, wahr/falsch im Wissenschaftssystem oder Haben/Nicht-Haben im Wirtschaftssystem). 3. Schließlich sind Teilsysteme keine situativen Gebilde, sondern auf Dauer gestellte Sinnsysteme. Dabei wird die Kontinuität durch Ausdifferenzierung spezifischer Leistungsrollen erreicht (z. B. Wissenschaftler, Politiker oder Manager). Die für Teilsysteme charakteristischen Leistungsrollen sind zumeist in Organisationen eingebettet. Daneben lassen sich für die Teilsysteme spezifische Publikumsrollen beschreiben, welche die Inklusion der Individuen in das jeweilige Teilsystem über Partizipationsregeln definieren und steuern.

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  8. Zur Selektions- und Interpretationslogik des Mediensystems vgl. die Abschnitte 3.3.3, Seite 64 und 7.4.1.4, Seite 158.

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  9. Imhof umschreibt die im Sinnzirkel erbrachte Intersubjektivierungsleistung wie folgt: „Durch die Partizipation an den kommunikativen Prozessen im Sinnzirkel werden die Lebenswelten auf eine Weise formiert, dass die Akteure wie selbstverständlich davon ausgehen, dass die jeweiligen Interaktionspartner im Horizont des gleichen Weltverständnisses die Dinge beurteilen, Angehörige eines sozialen Umfelds sind, das sich vom Bekannten nicht prinzipiell unterscheidet, sowie internalisierte Umgangsformen und sozialisiertes Wissen einsetzen, die die jeweiligen Situationsbewältigungen ermöglichen. Der Sinnzirkel regeneriert und stabilisiert somit laufend die Realitätskonstruktion der Gesellschaftsmitglieder und reduziert die Gefahr divergierender Erfahrung und misslingender Kommunikation. (…) Selbstverständlich gibt es auch bei den Teilnehmem des Sinnzirkels Dissens, Unsicherheiten und Überraschungen. Aber der Dissens spielt sich nicht in der Form verständnisloser Konfrontation ab, sondern vor dem Hintergrund einer wechselseitig einsehbaren Motivationsbasis, deren Existenz erst Verhandlung und Konsens ermöglicht.“ (K. Imhof 1996b: 220f.)

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  10. Während die auf Sachverhalte bezogene kognitive Kommunikation die Wissenschaft kennzeichnet („das Wahre“), die Religion auf moralisch-normative Kommunikation („das Gute”) spezialisiert ist und im Kunstdiskurs eine emotional-expressive Kommunikation dominiert („das Schöne“), ist die öffentliche Kommunikation stets gleichzeitig mit Sachverhalten, Moral und subjektiven Expressionen beschäftigt (J. Habermas 1988: 114ff; K. Imhof 1996a: 239).

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  11. Das heißt durch ein an die Inputbedingungen der Massenmedien angepasstes Event-Management (M. Eisenegger 1998: 161ff; M. Eisenegger 1999: 121ff; K. Imhof/M. Eisenegger 1999: 195ff.).

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  12. Ausgangspunkt von Habermas’ Analyse des Strukturwandels der Öffentlichkeit ist die sich in den Versammlungsöffentlichkeiten der Aufklärungsbewegung entwickelnde bürgerliche Öffentlichkeit mit der ihr zugeschriebenen vernunftbasierten und herrschaftsemanzipierten Diskursqualität. Ausgehend von diesem — der Aufklärungskonzeption von Öffentlichkeit entlehnten (vgl. Abschnitt 3.1, Seite 46) — Idealtypus, interpretiert Habermas den politischen Funktionswandel der Öffentlichkeit als Zerfallsprozess, der in eine massenmedial hergestellte und dominierte Öffentlichkeit mündet. Diese löst sich vom Publikum ab und wird in der Perspektive Habermas’ durch Staat, Parteien und insbesondere durch die organisierten Eigeninteressen der Wirtschaft im historischen Wandel sukzessive okkupiert und „vermachtet“. Diese Zerfallsperspektive wurde vielfach kritisiert und ist von Habermas partiell relativiert worden (vgl. das Vorwort zur Neuauflage 1990). Eine fruchtbare Reformulierung seines Ansatzes muss daher darauf zielen, den strukturellen Wandel moderner Öffentlichkeit analytisch zu erfassen und zu beschreiben, ohne ihn als Niedergangsprozess deuten zu müssen (vgl. K. Imhof 2003a: 200 ).

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  13. Um eine Differenz zum stark von Habermas geprägten und mit einem Niedergangsszenario belegten Begriff zu markieren, wird in der kommunikationswissenschaftlichen Literatur häufig vom „neuen“ oder „zweiten” Strukturwandel der Öffentlichkeit gesprochen. (Vgl. R. Mönch 1997: 696ff.). Zum Begriff des „Strukturwandels der Öffentlichkeit“ bei Habermas sowie der entsprechenden kommunikationssoziologischen Fachdebatte vgl. ausführlich: A. Koller 2004: 61 ff.

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  14. Zu diesen Medien-Großkonzernen zählen in der Schweiz neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter SRG: Publigroupe, Ringier AG, Tamedia AG, Edipresse, NZZ-Gruppe, Basler Medien-Gruppe, Espace Media Groupe, AZ-Medien Gruppe (zur Entwicklung des Schweizer Mediensystems vgl. R. Blum 2003: 370 ).

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  15. Als Medien kann man komplexe institutionalisierte Systeme um organisierte Kommunikationskanäle von spezifischem Leitungsvermögen bezeichnen (U. Saxer 1998: 54–56).

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  16. In Anlehnung an Goffmann werden unter Frames (Deutungsrahmen) hier Interpretations- schemata verstanden, mit denen beobachtete Ereignisse oder Vorgänge hinsichtlich ihrer Bedeutung priorisiert werden können, indem sie in übergeordnete Sinnzusammenhänge eingeordnet werden (E. Goffmann 1996: 30). Zur Bedeutung von Frames zur dynamischen Konzeption medialer Aufmerksamkeitsstrukturen (Nachrichtenwerte) vgl. M. Eisenegger 2003: 184ff. sowie Abschnitt 7.4.1.4.1, Seite 159.

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  17. Dabei handelt es sich bei Gerüchten um Informationen, die entweder von offiziellen Quellen noch nicht öffentlich bestätigt sind oder von diesen dementiert werden (vgl. J.-N. Kapferer 1996: 25 ).

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  18. Zur Bedeutung der Massenmedien im Prozess der Reputations-bzw. Imagekonstitution vgl.: G. Bentele 1992: 152–176; G. Bentele 1997: 169–191; E. Buss/U. Fink-Heuberer 2000: 19–33; U. Röttger 2001b: 27–36; K. Merten/J. Westerbarkey 1994: 188–211.

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  19. Vgl. Abschnitt 7, Seite 125 und K. Imhof/M. Eisenegger 2001: 257–278.

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  20. Zum Stand der Medienwirkungsforschung in der Kommunikationswissenschaft vgl. H. Bonfadelli 2004: 14ff. In der entsprechenden Forschungsdisziplin bestehen bereits einige Schwierigkeiten, das eigene Forschungsfeld einzugrenzen bzw. zu definieren, was genau unter Medienwirkungen verstanden werden soll. Eine m. E. hinreichend komplexe Definition lautet: „Der Begriff der Medienwirkungen umfasst in einem weiten Sinne alle Veränderungen, die — wenn auch nur partiell oder in Interaktion mit anderen Faktoren — auf Medien bzw. deren Mitteilungen zurückgeführt werden können. Diese Veränderungen können sowohl direkt die Eigenschaften von Individuen, Aggregaten, Systemen, Institutionen betreffen wie auch den auf andere Weise induzierten Wandel dieser Eigenschaften.“ (Winfried Schulz, 1992, zit. in H. Bonfadelli 2001: 342f.).

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Eisenegger, M. (2005). Reputation und öffentliche Kommunikation. In: Reputation in der Mediengesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90197-8_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-90197-8_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-14636-2

  • Online ISBN: 978-3-531-90197-8

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