Zusammenfassung
Volkshochschulen, das öffentliche Angebot des „quartären Bildungsbereiches“, sind für alle offen, umfassen allgemeinbildende und berufsbildende Angebote und wollen die Teilhabe an Gesellschaft, Kultur und Arbeit gewährleisten. Ihre Angebotsschwerpunkte haben sich nach Zeit und Raum verändert, der Auftrag der „Bildung für alle“ ist geblieben. Neben inhaltlicher Orientierung muss sich das Personal professioneller Betriebsführung und der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen stellen. Finanzierung und Institutionalisierung der Volkshochschulen hinken ihrer gesellschaftlichen Bedeutung hinterher.
Notes
- 1.
Die Begriffe ‚Erwachsenenbildung‘ und ‚Weiterbildung‘ werden in diesem Artikel gleichbedeutend für alle über das staatliche Schulwesen hinausgehenden Bildungsangebote verwendet. In manchen Kontexten (vor allem auch in Landesgesetzen) wird die Bedeutung des Begriffs ‚Weiterbildung‘ auf berufliche bzw. beruflich unmittelbar verwertbare Bildung eingeschränkt; ‚Erwachsenenbildung‘ ist dann der allgemeinen Persönlichkeitsbildung vorbehalten.
- 2.
In dem Text wird bei Personenbezeichnungen wie ‚Teilnehmende‘ oder ‚Migrantinnen‘ vorzugsweise das Partizip oder die weibliche Form benutzt. Das geschieht aus Gründen der Lesbarkeit und vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Zahl der die VHS-Kurse besuchenden, aber auch planenden und durchführenden Personen Frauen sind. Selbstverständlich sind männliche Leser in gleicher Weise angesprochen. Das gilt auch v. v., sofern männliche Formen verwendet wurden.
- 3.
Sämtliche Zahlen zu Angeboten, Personen (Teilnehmenden und Planenden) und Finanzen der Volkshochschulen sind der 53. Folge der vom DIE herausgegebenen Volkshochschulstatistik für das Jahr 2014 entnommen: Huntemann und Reichart 2015.
- 4.
Unter „Agenturfunktion“ ist zu verstehen, dass Volkshochschulen ihre Angebote untereinander austauschen, was die Messung der „pädagogischen Produktivität“ an der Menge der Unterrichtsstunden erschwert.
- 5.
Die Bezeichnungen ‚Lehrkräfte‘, ‚Lehrgangsleiter‘, ‚Dozenten‘ und ‚Kursleiter‘, die durchaus unterschiedlicher wissenschaftlicher Provenienz sind und auf unterschiedliche pädagogische Einsatzgebiete und arbeitsrechtliche Status hinweisen, werden bei den Volkshochschulen weitgehend gleichbedeutend verwendet. Zur gendersensiblen Nutzung der Begriffe siehe Fußnote 2.
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Süssmuth, R., Eisfeld, K.H. (2018). Volkshochschule. In: Tippelt, R., von Hippel, A. (eds) Handbuch Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Springer Reference Sozialwissenschaften. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19979-5_37
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