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Wichtige politische Prozesse

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Notes

  1. 1.

    Zum Thema politische Partizipation im Allgemeinen siehe die im Kap. 3 angeführten Literaturverweise.

  2. 2.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 95). Eine ähnliche Äußerung findet sich unter anderem bei: Deschouwer und Hooghe (2008, S. 142).

  3. 3.

    Vgl. hierzu: Deschouwer und Hooghe (2008, S. 159 ff.).

  4. 4.

    Wurde die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang von keinem der Kandidaten erreicht, fand ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur die beiden stärksten Kandidaten teilnahmen.

  5. 5.

    Zum Ausweitung des Wahlrechts siehe: Wielenga (2008, S. 41 ff.), Post (2009, S. 21 ff.), van Klinken (2003), de Jong und Loots (2008, S. 48 ff.). Im Rahmen der Verfassungsänderung von 1887 wurde – wie im Vorangegangenen bereits erläutert – nicht nur der Kreis der Wahlberechtigten für die Zweite Kammer erweitert, sondern man erleichterte auch den Zugang zur Ersten Kammer. Zudem wurde die Größe des Parlaments verändert: Die Erste Kammer besaß fortan 50 und die Zweite Kammer 100 Mitglieder.

  6. 6.

    Belinfante und de Reede schreiben über die damalige Regelung: „Vor 1917 legte Art. 80 der Verfassung von 1887 fest, dass die Mitglieder der Zweiten Kammer durch männliche Niederländer gewählt wurden, die über gesetzlich festgelegte Eignungsmerkmale und gesellschaftlichen Wohlstand verfügten. Diese Merkmale bestanden dann zum Beispiel in dem Bezahlen einer bestimmten Steuersumme oder in der Tatsache, dass man bestimmte Prüfungen abgelegt hatte.“ Belinfante und de Reede (2005, S. 64, Übersetzung durch den Verfasser). Wielenga weist darauf hin, dass sich die Zahl der wahlberechtigten Männer in Anbetracht der angesprochenen Entwicklungen deutlich erweiterte: Im Jahr 1900 konnte knapp die Hälfte von ihnen ihre Stimme abgeben, 1913 lag der entsprechende Anteilswert sogar bei etwa 67 %. Vgl. Wielenga (2008, S. 43).

  7. 7.

    Um die Bedeutung der Ausweitung des Wahlrechts exemplarisch zu dokumentieren, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die SDAP an den Prinsjesdagen der Jahre 1911 und 1912 in Den Haag Massendemonstrationen zur Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts organisierte. Diese Tage gingen als „Rode Dinsdagen“ in die politische Geschichte der Niederlande ein.

  8. 8.

    Frauen erhielten 1919 zunächst durch das Wahlgesetz das aktive Wahlrecht, die erforderliche Änderung der Verfassung wurde am 29. Dezember 1922 vorgenommen. Zu den Diskussionen über dieses Thema siehe: Post (2009, S. 35 ff.). Die ersten allgemeinen Wahlen der Niederlande fanden am 5. Juli 1922 statt. Im Rahmen der Verfassungsänderung von 1917 wurden auch die bis dahin noch geltenden spezifischen Anforderungen für ein Mandat in der Ersten Kammer aufgehoben.

  9. 9.

    Über die Zeit vor 1917 schreiben Andeweg und Irwin: „It is important to note that numerous parties and groups participated in these elections and that single-member districts did not inhibit the development of a multi-party system (…). Even under the district system, up to eight parties or groups were represented in parliament.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 96). Ausführliche Informationen zum Wahlrecht vor 1917 sind auf der Internetseite des Parlamentarischen Dokumentationszentrums an der Universität Leiden unter www.parlement.com zu finden. Der Übergang vom Mehrheits- zum Verhältniswahlrecht wird ausführlich analysiert in: Loots (2004).

  10. 10.

    Bos und Loots (2004, S. 24, Übersetzung durch den Verfasser). Auch van der Kolk und Thomassen halten in diesem Zusammenhang fest, dass die Änderung des Wahlrechts im Jahres 1917 die Bildung moderner politischer Parteien stark förderte. Die Autoren schreiben zudem, dass die Parteien, fortan gut definierte Gruppen repräsentierten, einen hierarchischeren und zentralisierteren Aufbau erhielten und zudem zu den zentralen Trägern politischer Repräsentation wurden. Vgl. van der Kolk und Thomassen (2006, S. 121). Siehe hierzu auch: Raad voor het openbaar bestuur (2009, S. 11 f.), Ministerie voor bestuurlijke Vernieuwing en Koninkrijkrelaties (2003, S. 5 f.).

  11. 11.

    Tromp (2005, S. 57).

  12. 12.

    Andeweg und Irwin konstatieren in diesem Sinne: „The electoral system has remained remarkably unchanged since its introduction in 1917.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 105). Eine Übersicht über die nach 1917 vorgenommenen Modifikationen am Wahlrecht findet sich bei: van der Kolk und Thomassen (2006, S. 123).

  13. 13.

    Über den Hintergrund der Meldepflicht halten Andeweg und Irwin fest: „In the agreement in 1917 that led to universal male suffrage with proportional representation, it was reasoned that if all men (women followed in 1919) were to have the vote, then each vote should carry equal weight. Yet if some citizens chose not to vote, one could hardly determine what the proper proportions were to be. Thus it seemed only logical to require citizens to exercise this right, and a form of ‚compulsory voting‘ was introduced. Voters were not actually forced to vote, but were required by law to present themselves at the polling station on Election Day.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 103 f.). Die Wahlbeteiligung bei den elf Parlamentswahlen, die zwischen 1925 und 1967 stattfanden, lag im Durchschnitt bei über 94 %. Auf kommunaler Ebene waren sehr ähnliche Beteiligungsquoten zu verzeichnen.

  14. 14.

    Van Deth und Vis (2006, S. 119, Übersetzung durch den Verfasser). In einer offiziellen Veröffentlichung heißt es zum Thema, dass der Gesetzgeber keine rechtlichen Schritte mehr aufrecht erhalten wollte, er jedoch weiterhin von einer moralischen Verpflichtung der Bürger, an Wahlen zu partizipieren, ausgeht. Vgl. Kiesraad und Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijkrelaties (2002, S. 8). Aktuelle Überlegungen zum Thema Meldepflicht bei Wahlen können nachvollzogen werden bei: Engelen (2007, S. 23 ff.).

  15. 15.

    Zum Vergleich: Bei den Bundestagswahlen der Jahre 2002 und 2005 lag die Wahlbeteiligung bei jeweils knapp 80 %, bei der Wahl 2009 bei etwa 70 %.

  16. 16.

    Vgl. Blais und Aarts (2006, S. 181 ff.). Die beiden Verfasser schreiben hier unter anderem: „Is there a turnout ‚problem‘ in the Netherlands? Turnout in the last two elections was 79 and 80 %. Is this high or low? The answer depends on one's expectation or normative view about what a ‚good‘ turnout is. If one believes that it is a moral obligation for citizens to participate at least minimally in the political process, the fact that one citizen out of five chooses not to vote is a cause for concern. If one starts with the assumption that it is not rational for people to take time to go and vote (and to collect information in order to decide which party or candidate to support) because the probability that their vote will matter (that is, it will decide the outcome of the election) is infinitesimal (…), then it is truly amazing that so many do cast their vote.“ Die Diskussion über die Bewertung der Wahlbeteiligung kann weiter nachvollzogen werden bei: Andeweg und Thomassen (2011, S. 44 ff.), van Deth und Vis (2006, S. 119 ff.), Engelen (2007, S. 23 ff.), Blömker (2005, S. 74 ff.)

  17. 17.

    Zum Thema siehe: Kiesraad (2007, S. 23 ff.) Weitere Informationen zum Thema Nichtwahl sind zu finden in: van Deth und Vis (2006, S. 120 ff.).

  18. 18.

    Bovend'Eert und Kummeling weisen darauf hin, dass sich die Wahlkämpfe in den Niederlanden vor allem durch die Einführung des Verhältniswahlrechts massiv verändert haben: „Während bei den Wahlkämpfen unter Anwendung des Mehrheitswahlrechts in Wahlkreisen die Emotionen oft hochkochten, ist das klassische Bild der Wahlen unter Anwendung des Verhältniswahlrechts in den ersten Jahrzehnten eines, das von größerer Geruhsamkeit geprägt ist.“ Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 94, Übersetzung durch den Verfasser).

  19. 19.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 87).

  20. 20.

    Van Deth und Vis (2006, S. 125, Übersetzung durch den Verfasser).

  21. 21.

    Andeweg und Irwin quantifizieren die Verschiebungen folgendermaßen: „On average, only 5 per cent of seats changed hands at elections between 1948 and 1963 (…).“ Andeweg und Irwin (2009, S. 86). Van der Eijk und van Praag bestätigen diesen Sachverhalt: „In den fünfziger Jahren waren die parteipolitischen Kräfteverhältnisse sehr stabil und der Zugewinn von zwei oder drei Mandaten wurde schon als ein eklatanter Erfolg gefeiert.“ Van der Eijk und van Praag (2006, S. 126, Übersetzung durch den Verfasser).

  22. 22.

    Elzinga und Voerman erläutern hierzu: „Im Lauf der sechziger Jahre ging das versäulte System infolge des zunehmenden Wohlstandes, der größeren sozialen Mobilität, der wachsenden Säkularisierung und des Aufkommens des Fernsehens in die Brüche. Wähler ließen sich in ihrem Stimmverhalten immer weniger durch Religion oder Klassenzugehörigkeit leiten und entwickelten sich teilweise zu Wechselwählern.“ Elzinga und Voerman (2002, S. 12, Übersetzung durch den Verfasser).

  23. 23.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 127).

  24. 24.

    Unter anderem Elzinga und Voerman weisen darauf hin, dass die Parteien sich in ihrer Wahlkampfführung immer stärker von externen Beratern wie Demoskopen, Textschreibern, Werbespezialisten, Medientrainern und Spindoktoren leiten lassen. Vgl. Elzinga und Voerman (2002, S. 15). Zum Thema siehe auch: Slotboom und Verkuil (2010, S. 107 ff.), Adriaansen und van Praag (2004, S. 146 ff.).

  25. 25.

    Vgl. hierzu: Andeweg und Irwin (2009, S. 88 f.) Die Verwendung des Internets in Wahlkämpfen untersuchen: van Santen (2007, S. 156 ff.), Hagemann et al. (2004, S. 173 ff.).

  26. 26.

    Die Ergebnisse der vor der Wahl 2010 angestellten Berechnungen sind zu finden in: CPB und PBL (2010).

  27. 27.

    So ist im Artikel 4 das Wahlrecht der Bürger verankert und die Artikel 53 bis 56 der niederländischen Verfassung besitzen eine grundlegende Bedeutung für die Wahlen zur Ersten und Zweiten Kammer.

  28. 28.

    Die Aufgaben des Kiesraad liegen zum einen in der Bearbeitung von Fragen, die die Ausführung des Wahlrechts und der Wahlen betreffen. Zum anderen tritt der Kiesraad bei Wahlen zur Ersten und Zweiten Kammer sowie zum Europäischen Parlament als zentrales Wahlbüro auf. In der Theorie können auch unabhängige Kandidaten für ein Mandat kandidieren. Bovend'Eert und Kummeling weisen allerdings darauf hin, dass es in der Praxis nahezu unmöglich ist, ein Mandat zu erlangen, wenn man nicht von einer Partei zur Wahl aufgestellt wird. Vgl. Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 79 f.).

  29. 29.

    Neue Parteien müssen eine Kaution in Höhe von 11.250 € bezahlen, sie erhalten das Geld zurück, wenn sie ihre Stimmenzahl 75 % des Wahlquotienten (siehe unten) übersteigt. Für weitere Informationen zum genauen Verfahren der Anmeldung zu einer Wahl sowie zu den konkreten Abläufen am Wahltag siehe: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 83 ff.), Kiesraad/Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijkrelaties (2002, S. 9 ff.), Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 24 ff.) und Kiesraad (2007, S. 15 ff.). Informationen zum Thema finden sich zudem auf den Internetseiten des Kiesraad (www.kiesraad.nl) und des Innenministeriums (www.minbzk.nl).

  30. 30.

    Vgl. hierzu: Andeweg und Irwin (2009, S. 82–85).

  31. 31.

    Eine Untersuchung zur Wahl 2006 hat zu dem Ergebnis geführt, dass nur 9 % der Befragten angaben, auch deshalb für einen Kandidaten gestimmt zu haben, weil dieser aus einer bestimmten Region stammt. Vgl. van Holsteyn und Andeweg (2006, S. 118).

  32. 32.

    Bovend'Eert und Kummeling weisen darauf hin, dass die entsprechende Vorgabe seit etwa zehn Jahren deutlich rigider gehandhabt wird, was sich insbesondere auf die Zulassung extremistischer Parteien auswirkt. Vgl. Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 83 f.).

  33. 33.

    Neue Parteien und Parteien, die bei der letzten Wahl maximal 15 Mandate erhalten haben, dürfen maximal 50 Kandidaten auf ihrer Liste angeben. Bei Parteien, die bei der letzten Wahl mehr als 15 Mandate erhalten haben, kann diese Zahl auf bis zu 80 Kandidaten erhöht werden. In der Praxis führen diese Vorgaben, dass die niederländischen Bürger ihre Stimme auf einem sehr großen Stimmzettel abgeben müssen.

  34. 34.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 97).

  35. 35.

    Vgl. de Meij und van der Vlies (2004, S. 61). Zum Thema siehe auch: van Wijnen (2000, S. 430 ff.).

  36. 36.

    Den höchsten Wert konnte Geert Wilders von der PVV (94,7 %) verzeichnen, den niedrigsten Wert verbuchte Jan Peter Balkenende vom CDA (73,9 %). Bei der Wahl 2006 haben weniger als 80 % der Niederländer die erste Person auf der jeweiligen Liste gewählt. Besonders auffallend war bei dieser Wahl, dass mit Rita Verdonk erstmals in der niederländischen Geschichte eine Person die meisten Stimmen für ihre Partei erhalten hat, die nicht auf dem ersten (sondern auf dem zweiten) Platz der Parteiliste stand. Zum Thema siehe: van Holsteyn und Andeweg (2006, S. 107 ff.).

  37. 37.

    Für ausführlichere Informationen siehe: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 82 f.), Andeweg und Irwin (2009, S. 102 f.), Andeweg (2006, S. 240 f.).

  38. 38.

    Die Sperrklausel lag bis 1937 bei weniger als einem vollen Mandat, die Verschärfung erklärt sich dadurch, dass man die Zahl der Parteien im Parlament reduzieren wollte.

  39. 39.

    Trots op Nederland (TON) erhielt unter den Parteien, die den Einzug in die Zweite Kammer verfehlten, die meisten Stimmen (knapp 53.000), der Stimmanteil dieser Gruppierung lag bei 0,56 %. Nähere Erläuterungen zum Wahlergebnis 2010 sind einzusehen bei: Kiesraad (2010).

  40. 40.

    Die genaue Berechnung der Mandatsverteilung kann auf der Homepage des Kiesraad eingesehen werden.

  41. 41.

    Zur Veranschaulichung dieses Punktes: Bei den Wahlen 2006 und 2010 erhielten die später im Parlament vertretenen Parteien zusammen jeweils beinahe 99 % der abgegebenen Stimmen. Somit entfiel bei beiden Wahlen nur rund 1 % der Stimmen auf Parteien, die nicht den Einzug in die Zweite Kammer schafften.

  42. 42.

    Nach van Dooren gehören die niederländischen Regelungen weltweit zu den Wahlsystemen, die in Bezug auf die Konzentration des Parteiensystems am wenigsten Wirkung entfalten. Vgl. van Dooren (2005, S. 84).

  43. 43.

    Anhand der 1960er Jahre, in denen neue politische Forderungen aufkamen, kann dieser Vorzug des niederländischen Wahlrechts sehr gut demonstriert werden: Anders als in Deutschland gelang verschiedenen Gruppen, die die neuen Anliegen vertraten, der Einzug in das Parlament, was einer Kluft zwischen Politik und Gesellschaft – wie sie zu dieser Zeit in Deutschland zu beobachten war – vorbeugte. Zum Thema siehe: Wielenga (2001, S. 137 ff.).

  44. 44.

    Vgl. hierzu: van der Brug und van Praag (2007, S. 455 f.). In den letzten Wahlkämpfen ist festzustellen, dass die Parteien immer offensiver versuchen, Stimmung gegen politische Konkurrenten zu machen. Vgl. hierzu: Walter (2007, S. 135 ff.), van Dooren (2005, S. 87).

  45. 45.

    Inwiefern die Erfolge Pim Fortuyns oder auch Geert Wilders', die durch ihr Auftreten und ihre Inhalte polarisierten und vergleichsweise harte Töne gegen ihre politischen Mitbewerber anschlugen, zu einer dauerhaften Veränderung der niederländischen Wahlkämpfe führen werden, wird sich erst im Lauf der nächsten Jahre herausstellen.

  46. 46.

    Van Deth und Vis (2006, S. 118, Übersetzung durch den Verfasser). Ähnliche Einschätzungen finden sich bei: Sitalsing und Wansink (2010, S. 55 ff.).

  47. 47.

    Vgl. Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 90). Mair schreibt hierzu: „Elections are scarcely decisive, in the sense that the issue of who governs, and in which combination of parties, remains stubbornly within the hands and bargaining capacities of the post-election elites.“ Mair (2008, S. 247).

  48. 48.

    Vgl. Sitalsing und Wansink (2010, S. 21 ff.).

  49. 49.

    Andeweg (2006, S. 237 f.).

  50. 50.

    Der Stammbaum der niederländischen Parteien (siehe Abschn. 6.2) ist folglich durch eine Vielzahl an Abspaltungen geprägt. In den letzten Jahren fanden insbesondere zwei Abspaltungen von der VVD große Beachtung: Geert Wilders verließ die Partei Ende 2004 und gründete die PVV; Rita Verdonk rief 2007 ihre neue Gruppierung TON ins Leben.

  51. 51.

    Thomassen und Esaiasson schreiben hierzu: „Formally, there are 19 electoral districts, but for the determination of the number of seats a party has won, the whole country is treated as a single district in which political parties compete on the basis of a list system. Therefore, the electoral system in the Netherlands leads to the expectation that Dutch MPs have fewer incentives to see themselves as representatives of a particular geographically defined constituency than their counterparts in almost any other country in the world.“ Thomassen und Esaiasson (2006, S. 221). Siehe hierzu auch: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 100 f. und S. 104 ff.).

  52. 52.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 85).

  53. 53.

    Thomassen und Esaiasson (2006, S. 217). Bovend'Eert und Kummeling, die sich in ihrem Buch zum niederländischen Parlament ausführlich mit dem Wahlsystem beschäftigen, mahnen in dieser Hinsicht Veränderungen an: „Angesichts der hier behandelten – miteinander zusammenhängenden – Probleme, die sich größtenteils aus der Tatsache herleiten, dass das Wahlsystem die Volksvertreter im unzureichenden Maße zwingt, sich gegenüber dem Wähler zu verantworten, gibt es genügend Anlass, das personelle Element in unserem Wahlsystem zu verstärken.“ Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 107, Übersetzung durch den Verfasser).

  54. 54.

    Hazan und Voerman schreiben hierzu: „In the Netherlands parties are free to organize themselves. Unlike Germany and Finnland, the Dutch State has never interfered with the way in which parties select their candidates for representative bodies. The electoral law does regulate a number of formal aspects of the candidate selection process, but the parties determine their candidate selection procedures at their own discretion.“ Hazan und Voerman (2006, S. 155). An anderer Stelle heißt es: „The Dutch system is designed to enable almost any party, including extremely small ones, to enter parliament. At the same time, it is a system giving much weight to national party machines.“ Van der Kolk und Thomassen (2006, S. 119).

  55. 55.

    Bos und Loots weisen auf den interessanten Umstand hin, dass der große Einfluss der Parteiführungen auf die Kandidatenlisten schon in den 1920er Jahren einen Gegenstand heftiger Kritik darstellte. Vgl. Bos und Loots (2004, S. 25 f.).

  56. 56.

    Nach van der Kolk und Thomassen liegt hier auch ein Grund, warum das niederländische Wahlsystem im Ausland zum Teil kritisch bewertet wird: „although it is often presented as an empirical example of proportionality, it is seldom set as a normative example worthy of imitation, mainly because a nationwide district is considered to give national parties too much power.“ Van der Kolk und Thomassen (2006, S. 119). Im Lauf der letzten Jahre ist, unter anderem vor dem Hintergrund der eben angesprochenen Kritik, in einigen Parteien eine Tendenz festzustellen, den Mitgliedern mehr Mitspracherecht beispielsweise bei der Benennung des Spitzenkandidaten oder auch bei der Auswahl und Platzierung von Kandidaten zu geben. Vgl. hierzu: Hazan und Voerman (2006, S. 155 ff.)

  57. 57.

    Michels (2008, S. 480).

  58. 58.

    Zu diesen Punkten siehe auch: Ministerie voor bestuurlijke Vernieuwing en Koninkrijkrelaties (2003, S. 9 f.) Zum Verhältnis zwischen Parlament und Regierung sowie vor allem den Auswirkungen des Wahlrechts auf dieses Verhältnis siehe: Andeweg (2006, S. 232 ff.).

  59. 59.

    Siehe hierzu: Bos und Loots (2004, S. 25 ff.), Andeweg und Irwin (2009, S. 105 ff.).

  60. 60.

    Zu den Vorstellungen der D66, die in den 1960er Jahren die Kontroversen über Reformen bezüglich des Wahlrechts entscheidend anstieß, siehe: Bos und Loots (2004, S. 27 ff.).

  61. 61.

    Andeweg und Irwin weisen darauf hin, dass in den letzten Jahrzehnten intensive Diskussionen geführt wurden „and no fewer than seven major governmental comissions have held investigations and made recommendations, but virtually no action has been taken.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 105 f.). Von den politischen Parteien drängten vor allem die D66 und in Teilen auch die PvdA in den 1960er Jahren auf die Einrichtung von Wahlkreisen.

  62. 62.

    Gegen das deutsche Wahlrecht sprach der Kommission zufolge vor allem, dass dieses zu kompliziert sei und zudem die Bindung zwischen Wähler und Gewählten nicht in einem wünschenswerten Maße verbessere.

  63. 63.

    Bei einer weiteren Reduzierung der erforderlichen Stimmenanzahl auf 12,5 % des Wahlquotienten, hätten fortan nur noch circa 7500 Präferenzstimmen für einen Kandidaten ausgereicht, um die Reihenfolge auf der Kandidatenliste zu durchbrechen. Hierin wurde die Gefahr gesehen, dass ein Bewerber sich in seiner politischen Ausrichtung zu stark auf die Belange einer bestimmten Zielgruppe konzentriert. Zudem wollte man den Parlamentseinzug von in der Öffentlichkeit wenig bekannten Experten auf diese Weise nicht gefährden.

  64. 64.

    Andeweg (2006, S. 241).

  65. 65.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 102).

  66. 66.

    Zu diesem Vorschlag siehe: Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties (1999, S. 4 f.).

  67. 67.

    Vgl. Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties (1999, S. 19 ff.).

  68. 68.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 107). Die Autoren führen weiter aus: „The problem with all proposals was that they would reduce the current level of proportionality that is so fundamental to the system and could possibly lead to the elimination of some smaller parties from Parliament.“

  69. 69.

    Vgl. Ministerie voor bestuurlijke Vernieuwing en Koninkrijkrelaties (2003, S. 20 ff.).

  70. 70.

    Ein schwieriger Punkt war, ob ein Kandidat sowohl auf der nationalen Liste seiner Partei als auch in einem Wahlkreis antreten darf. Nachdem de Graaf diese Möglichkeit ursprünglich abgelehnt hatte, musste er in diesem Punkt einlenken und eine Absicherung der Wahlkreiskandidaten durch entsprechende Listenplätze zulassen.

  71. 71.

    Vgl. van der Kolk und Thomassen (2006, S. 125). Belinfante und de Reede schreiben folglich: „Das Kernziel des Vorschlags ist es, zu erreichen, dass die Anzahl an Parlamentariern mit einem persönlichen Wählermandat zunimmt, oder anders gesagt, weniger Kandidaten auf dem Ticket des Spitzenkandidaten in das Parlament einziehen.“ Belinfante und de Reede (2005, S. 70, Übersetzung durch den Verfasser). Ein wichtiger Grund für die Wahl von derart konzipierten Mehrpersonenwahlkreisen lag darin, dass das Problem etwaiger Überhangmandate vermieden werden sollte. Etwaige Auswirkungen der angestrebten Änderungen werden analysiert in: Cox (2006, S. 138 ff.), Gschwend und van der Kolk (2006, S. 175 f.), Norris (2006, S. 210 f.), Andeweg (2006, S. 241 f.), Heidar (2006, S. 261 ff.).

  72. 72.

    Van der Kolk und Thomassen (2006, S. 118).

  73. 73.

    De Graaf hatte vor seinem Rückzug vergeblich versucht, verbindliche Zusagen für die Neufassung des Wahlrechts zu erhalten.

  74. 74.

    Van der Kolk und Thomassen schreiben zur damals gefundenen Vereinbarung der Regierung: „Instead of binding themselves to a specific electoral reform, the coalition parties now agreed that a study of various possibilities of changing the electoral system was to be made. Paradoxically this ‚solution‘ fits perfectly well in the traditional rules of the Dutch politics of accomodation. It is a typical form of conflict avoidance sometimes indicated as ‚putting hot potatoes in the refrigerator‘ (…).“ Van der Kolk und Thomassen (2006, S. 118 f.).

  75. 75.

    Vgl. van der Kolk und Thomassen (2006, S. 125).

  76. 76.

    Burgerforum Kiesstelsel (2006, S. 3, Übersetzung durch den Verfasser).

  77. 77.

    Um den Grundgedanken dieser Regelung zu verdeutlichen, soll hier ein stark vereinfachtes Rechenbeispiel gegeben werden: Partei X erzielt bei einer Wahl eine Gesamtstimmenzahl von 1,2 Millionen Stimmen, von diesen wurden 600.000 Stimmen (50 %) für die Partei und 600.000 Stimmen (50 %) für einzelne Kandidaten abgegeben. Da der Wahlquotient bei der Wahl bei 60.000 Stimmen liegt, erhält die Partei aufgrund ihres Stimmenergebnisses 20 Mandate. Da 50 % der Stimmen allgemein für die Partei abgegeben wurden, ziehen zunächst die ersten zehn Personen (50 % von 20 Mandaten) auf der Kandidatenliste in die Zweite Kammer ein. Die übrigen zehn Mandate gehen dann an die verbleibenden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben.

  78. 78.

    Die Vorschläge des Bürgerforums, die sich auch auf die Veränderung des Verfahrens hinsichtlich der Verteilung der Restmandate richteten, und die zugrunde liegenden Argumentationen sind nachzuvollziehen bei: Burgerforum Kiesstelsel (2006, S. 1 ff.). Sie werden unter anderem unterstützt in: Raad voor het openbaar bestuur (2010, S. 53).

  79. 79.

    Vgl. Bijleveld-Schouten (2008, S. 5 ff.), Raad voor het openbaar bestuur (2009, S. 13 f.).

  80. 80.

    Bos und Loots (2004, S. 24, Übersetzung durch den Verfasser). An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch das deutsche Wahlrecht viele Kritikpunkte bietet und es somit auch gerade in letzter Zeit intensive und kontroverse Reformdiskussionen gibt.

  81. 81.

    Thomassen und Esaiasson (2006, S. 230). Aktuelle Überlegungen zur Veränderung des niederländischen Wahlrechts finden sich unter anderem bei: Irwin und van Holsteyn (2011, S. 342 ff.).

  82. 82.

    Das entsprechende Verfahren kann in ähnlicher Form auch stattfinden, wenn nach dem vorzeitigen Sturz eines Kabinetts keine Neuwahlen stattfinden sollten. Es ist jedoch seit mehreren Jahrzehnten üblich, dass Wahlen vor der Bildung einer neuen Regierung abgehalten werden.

  83. 83.

    Die Mitglieder des Kabinetts bieten am Tag der Wahl ihre Entlassung an, sie bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Regierung demissionär im Amt.

  84. 84.

    Ausführliche Informationen zum Prozess der Regierungsbildung finden sich unter anderem bei: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 441 ff.), Andeweg und Irwin (2009, S. 125–137), van Dooren (2005, S. 109–113), Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 38–45), Belinfante und de Reede (2005, S. 95–98), Slotboom und Verkuil (2010, S. 84 ff.), Kortmann und Bovend'Eert (1998, S. 56–61), van Deth und Vis (2006, S. 65–68).

  85. 85.

    Ausführlich hierzu: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 445 ff.). Die Parlamentsfraktionen beziehen in einem Schreiben an die Königin auch schriftlich Stellung zum Wahlergebnis und zur Koalitionsbildung. Die nach der letzten Wahl vom 9. Juni 2010 verfassten Briefe können unter www.kabinetsformatie2010.nl eingesehen werden. Auf dieser Seite finden sich auch zahlreiche weitere Dokumente und Informationen zum Thema Regierungsbildung in den Niederlanden.

  86. 86.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 110).

  87. 87.

    Bei klaren Verhältnissen kann nach einer Wahl auch auf die Einsetzung eines Informateurs verzichtet und von der Königin direkt ein Formateur beauftragt werden.

  88. 88.

    Seit einigen Jahrzehnten ist es Tradition, dass das neue Kabinett nach der Vereidigung zusammen mit der Königin auf den Stufen des Paleis Huis ten Bosch zusammenkommt und dort ein Gruppenfoto gemacht wird.

  89. 89.

    Die Regierungserklärungen der Jahre 1982 bis 2010 sind einzusehen in: van Winssen (2010, S. 2 ff.).

  90. 90.

    Es ist seit über 70 Jahren nicht mehr vorgekommen, dass einer neuen Regierung direkt nach der ersten Regierungserklärung das Vertrauen vom Parlament entzogen wurde: Im Jahr 1939 scheiterte so das Minderheitskabinett Colijn V. Vgl. hierzu: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 445 f.).

  91. 91.

    Die nachfolgenden Ausführungen basieren unter anderem auf Darstellungen, die auf den Seiten www.kabinetsformatie2010.nl und http://nos.nl/dossier/186720-kabinetrutte/ zur Verfügung stehen. Hier können unter anderem Dokumente zum Verlauf der Gespräche und Informationen über die Informateure eingesehen werden. Zudem sind auch die Regierungs- und Duldungsvereinbarung in verschiedenen Sprachen hier abrufbar.

  92. 92.

    Zur Wahl des Jahres 2010 siehe beispielsweise: Wilp (2010, S. 59 ff.), Becker und Cuperus (2010).

  93. 93.

    Ein wichtiger Hintergrund dieser überraschenden Wendung lag darin, dass der ehemalige Gesundheitsminister Ab Klink vom CDA, der die Verhandlungen mit der PVV heftig kritisiert hatte, seinen Parlamentssitz aufgab.

  94. 94.

    Auf dem Parteitag des CDA stimmten 68 % der Abgeordneten für und 32 % der Abgeordneten gegen diesen Schritt. Verschiedene prominente Vertreter der Partei hatten sich im Vorfeld öffentlichkeitswirksam gegen die Regierungszusammenarbeit mit der PVV ausgesprochen.

  95. 95.

    Der Text der vom neuen Ministerpräsidenten Rutte am 26. Oktober 2010 vorgetragenen Regierungserklärung ist einzusehen in: van Winssen (2010, S. 174 ff.).

  96. 96.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 131). Andeweg weist an anderer Stelle darauf hin, dass der Prozess der Regierungsbildung im Lauf der Jahrzehnte in Anbetracht der durch die Entsäulung ausgelösten Veränderungen immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Vgl. Andeweg (2008, S. 260).

  97. 97.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 112). Zum Thema siehe auch: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 467 ff.).

  98. 98.

    Vgl. Hippe et al. (2003, S. 20 ff.).

  99. 99.

    In einer aktuellen Veröffentlichung heißt es hierzu: „Another problem is the detailed coalition agreement that results from the negotiations. In the last two decades, government programmes filled dozens of densely printed pages, but nowadays they are more concise. Critics said that such detailed coalition agreements made the parliament powerless. The coalition agreements of 2002 and 2003 sketched only the outlines of government policies, but the agreement of 2007 was much more detailed again and ran to 53 pages.“ Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 43). Über die Bedeutung der Übereinkünfte halt van Dooren fest, dass der Spielraum für nachträgliche Änderungen allgemein als sehr begrenzt angesehen wird. Vgl. van Dooren (2005, S. 124). Weitere Erläuterungen zu den Regierungsvereinbarungen finden sich in: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 458 ff.), Timmermans und Moury (2006, S. 458 ff.).

  100. 100.

    Vgl. Andeweg (2008, S. 265).

  101. 101.

    Der CDA stellt trotz seiner massiven Stimmeneinbußen bei der Wahl 2010 im Kabinett Rutte I ebenso viele Minister und Staatssekretäre wie die VVD, die deutlich mehr Stimmen erhielt.

  102. 102.

    Belinfante und de Reede äußern in dieser Hinsicht rechtliche Bedenken: „Die Zeit der Regierungsbildung ist in unserem Staatsrecht sehr problematisch, denn während dieser tritt der König persönlich und allein in Erscheinung. Er trifft dann Entscheidungen, für die unter normalen Umständen in diesem Moment kein Minister verantwortlich gemacht werden kann. Dies steht im Widerspruch zur zweiten Grundregel: keine Befugnis ohne Verantwortung, aber bis heute sind alle Verbesserungsbestrebungen fehlgeschlagen.“ Belinfante und de Reede (2005, S. 95, Übersetzung durch den Verfasser).

  103. 103.

    Vgl. Vis (2005, S. 45).

  104. 104.

    Van Dooren schreibt zum Thema, dass das Staatsoberhaupt durch die Wahl des (In-)Formateurs und durch deren Auftrag die Regierungsbildung in eine bestimmte Richtung lenken kann. Dies gilt nach Auffassung des Autors vor allem dann, wann aufgrund des Wahlergebnisses oder der Haltung der Parteien keine Koalition besonders wahrscheinlich ist. Auch in dieser Situation muss das Staatsoberhaupt sich jedoch davor hüten, zu stark für ein Ergebnis zu operieren. Vgl. van Dooren (2005, S. 110). Den Einfluss der Königin auf die Regierungsbildung beleuchten auch: Vis (2005, S. 45 ff.), Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 470 f.).

  105. 105.

    Auf diesen Punkt verweisen: de Meij und van der Vlies (2004, S. 79).

  106. 106.

    Hierauf verweisen beispielsweise: van Deth und Vis (2006, S. 68), van Dooren (2005, S. 113), Burgerforum Kiesstelsel (2006, S. 4).

  107. 107.

    Kalma (2001, S. 179).

  108. 108.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 132 f.) Der mangelnde Einfluss des Wählervotums wird nach Auffassung dieser beiden Autoren in den letzten Jahrzehnten vor allem am Beispiel der sozialdemokratischen PvdA deutlich. Diese konnte sich nach den Wahlen in den Jahren 1977, 1982, 1986 und 2003 aufgrund von Stimmgewinnen als Wahlsiegerin fühlen – trotzdem wurde die Regierung ohne sie gebildet. Bei den Wahlen 1981, 1989, 1994 und 2006 verloren die Sozialdemokraten hingegen Stimmanteile und zogen im Anschluss dennoch in die Regierung ein. Auch bei der aktuellen Wahl findet sich ein entsprechendes Exempel: Der CDA erlitt bei der Wahl ein Niederlage historischen Ausmaßes und konnte dennoch Bestandteil der neuen Regierung werden – er stellt sogar ebenso viele Kabinettsmitglieder wie die VVD, die als große Siegerin aus der Wahl hervorging.

  109. 109.

    Vis (2005, S. 47, Übersetzung durch den Verfasser).

  110. 110.

    Vis (2005, S. 44 f., Übersetzung durch den Verfasser).

  111. 111.

    Einen umfassenden Vorschlag zur Neugestaltung des Verfahrens, der vor allem auf einen stärkeren Einfluss der Abgeordneten in der Zweiten Kammer abzielt, findet sich in: Nationale Conventie (2006, S. 29 ff.). Zu den entsprechenden Vorschlägen siehe auch: Andeweg und Irwin (2009, S. 131 ff.), van Dooren (2005, S. 113), Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 44 f.), de Meij und van der Vlies (2004, S. 79 f.).

  112. 112.

    Im Artikel 81 der niederländischen Verfassung heißt es: „Gesetze werden von der Regierung und den Generalstaaten gemeinsam erlassen.“ In den folgenden Artikeln finden sich weitere grundlegende Bestimmungen zur niederländischen Gesetzgebung. Auf den Internetseiten der Ersten und Zweiten Kammer sowie der Regierung (www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/wetgeving) finden sich vielfältige Informationen zur niederländischen Gesetzgebung sowie Erläuterungen zu aktuellen Themen.

  113. 113.

    Ein Gesetzesvorschlag aus der Zweiten Kammer wird als „Initiativentwurf“ („initiatiefvoorstel“) bezeichnet. Über die Schwierigkeit des Entwerfens solcher Vorschläge schreiben de Meij und van der Vlies: „Der Entwurf einer Vorlage verlangt nicht nur große Sachkenntnis über den betreffenden Gegenstand, sondern auch einen Überblick über die Verbindungen zu anderen Regelungen, die finanziellen Konsequenzen für den Staat, die Vorstellungen der Beteiligten usw.“ De Meij und van der Vlies (2004, S. 122, Übersetzung durch den Verfasser).

  114. 114.

    Vgl. Belinfante und de Reede (2005, S. 124 ff.), de Meij und van der Vlies (2004, S. 126 ff.), Timmermans et al. (2008, S. 273 ff.).

  115. 115.

    Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Artikeln 90 bis 95 der Verfassung festgehalten.

  116. 116.

    Detaillierte Informationen zum Gesetzgebungsverfahren in den Niederlanden finden sich bei: Timmermans et al. (2008, S. 271–301), Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 195–264), Belinfante und de Reede (2005, S. 110–134), de Meij und van der Vlies (2004, S. 109–135), Kortmann und Bovend'Eert (1998, S. 95–98), van Dooren (2005, S. 101 ff.)

  117. 117.

    In der politischen Praxis werden viele Gesetzesentwürfe nicht nur in einem Ministerium, sondern ressortübergreifend vorbereitet. Der Beschlussfassung im Ministerrat geht oftmals eine Erörterung im zuständigen Kabinettsausschuss voraus.

  118. 118.

    Siehe hierzu: Timmermans et al. (2008, S. 285), Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 199 ff.). Die Grundlagen für die Beurteilung des Staatsrats sind auf dessen Homepage unter www.raadvanstate.nl/onze_werkwijze/advisering/toetsingskader/ einzusehen.

  119. 119.

    Ein Grund hierfür liegt darin, dass der Staatsrat in seiner Arbeit eine überparteiliche Position einnimmt und seine Bedenken somit nicht so leicht beiseitegeschoben werden können.

  120. 120.

    Die Königin legt dem Entwurf ein kurzes Schreiben, die sogenannte königliche Botschaft (koninklijke boodschap) bei.

  121. 121.

    Wenn der zuständige Minister auf der Grundlage der Ausschussarbeit entscheidet, dass der ursprüngliche Gesetzestext deutlich geändert werden muss, erstellt er eine nota van wijziging, in der die Modifikationen festgehalten werden.

  122. 122.

    Im Internet sind die entsprechenden Informationen unter www.officielebekendmakingen.nl einzusehen.

  123. 123.

    Vgl. hierzu unter anderem: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 210–218), Timmermans et al. (2008, S. 285 f.), Belinfante und de Reede (2005, S. 122 f.).

  124. 124.

    Die entsprechenden Angaben wurden der Homepage der Ersten Kammer entnommen. Vgl. www.eerstekamer.nl/doorlooptijden_wetsvoorstellen?ookbegr=1&m7m=vi8hf9quliz3.

  125. 125.

    Vgl. Timmermans et al. (2008, S. 290 f.).

  126. 126.

    Van Deth und Vis halten somit fest, dass oftmals schwierige politische Kompromisse gefunden werden müssen, bevor ein Gesetzestext für alle Seiten akzeptabel ist. Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 84).

  127. 127.

    Beispiele für solche Vorgänge finden sich unter anderem unter www.eerstekamer.nl/begrip/ingetrokken_wetsvoorstellen_bij.

  128. 128.

    Für weiterführende Informationen und konkrete Beispiele siehe: www.eerstekamer.nl/begrip/novelles_overzicht.

  129. 129.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 84 f.), Belinfante und de Reede (2005, S. 119 f.).

  130. 130.

    Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.eerstekamer.nl/begrip/verworpen_door_de_eerste_kamer.

  131. 131.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 103).

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Wilp, M. (2012). Wichtige politische Prozesse. In: Das politische System der Niederlande. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19123-2_5

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