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Zentrale Akteure in der niederländischen Politik

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Das politische System der Niederlande
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Notes

  1. 1.

    Wie im Vorangegangenen bereits festgehalten wurde, haben die Niederlande bereits in den Jahren von 1806 bis 1810, in denen der Bruder Napoleons König war, Erfahrungen mit der Monarchie gesammelt.

  2. 2.

    Umfangreiche Informationen zum niederländischen Königshaus – zu seiner Geschichte, seinen Funktionen und seinen aktuellen Mitgliedern – können auf dessen offizieller Seite (www.koninklijkhuis.nl) aufgerufen werden, die auch einen Zugang zu vielen Dokumenten und Materialien bietet. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Position des Königshauses in der niederländischen Politik sind im zweiten Kapitel der Verfassung festgehalten.

  3. 3.

    Die Verbindung des Hauses Nassau zu den Niederlanden entstand bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts, als Graf Engelbert I. von Nassau Johanna von Polanen, Erbin von Breda, heiratete. Mit dieser Hochzeit gehörte „dieser Zweig des Hauses Nassau zu den wichtigsten Adelsgeschlechtern der Niederlande.“ Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 1). Graf Engelbert und seine Nachfolger besetzten im Gebiet der heutigen Niederlande bald wichtige politische Funktionen. Zur Geschichte des Königshauses sowie seinen Vertretern siehe: Kunze (2007a, S. 98 ff.), Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 2 ff.), Kunze (2007b, S. 11 ff.) und die Informationen auf der Homepage www.koninklijkhuis.nl.

  4. 4.

    Kunze (2007b, S. 15).

  5. 5.

    Kunze (2007a, S. 100).

  6. 6.

    Text und Melodie des Wilhelmus sind unter www.koninklijkhuis.nl/Monarchie/Volkslied.html abzurufen.

  7. 7.

    Der Titel „Prinz von Oranien“ wird weiterhin im niederländischen Königshaus vererbt, aktuell führt ihn Willem-Alexander. Für weitaus umfassendere Informationen zu Wilhelm von Oranien siehe: Mörke (2010), Kunze (2007a, S. 99 ff.).

  8. 8.

    In der aktuellen Verfassung findet sich der entsprechende Passus im Artikel 24.

  9. 9.

    Ein wichtiger Grund für den Rücktritt Wilhelminas 1948 lag darin, dass sich ihre Hoffnungen auf eine Umwandlung der gesellschaftlichen Verhältnisse nicht erfüllten. Wielenga schreibt hierzu: „Ohne die Befugnisse und Möglichkeiten, über die sie in den Londoner Exiljahren verfügt hatte, musste sie nach 1945 mit ansehen, wie sich ihre Hoffnung auf ‚Erneuerung‘ verflüchtigte und Parlament und politische Parteien ihre zentrale Stellung wieder einnahmen. Im Jahre 1948, kurz nach ihrem fünfzigsten Thronjubiläum, dankte sie enttäuscht und erschöpft ab.“ Wielenga (2008, S. 255).

  10. 10.

    Ein besonderes Kennzeichen der Geschichte des Hauses Oranien-Nassau besteht in den engen Verbindungen dieses Hauses zum deutschen Adel. Nicht nur zu Zeiten der Republik heirateten viele Statthalter eine deutsche Ehepartnerin, sondern auch nach Einführung der Monarchie setzte sich diese Tradition fort: Mit Wilhelm I. (Wilhelmina von Preußen), Wilhelm III. (Sophie von Württemberg und Emma von Waldeck-Pyrmont), Wilhelmina (Heinrich zu Mecklenburg-Schwerin), Juliana (Bernhard von Lippe-Biesterfeld) und Beatrix (Claus von Amsberg) waren fünf der bisherigen sechs Monarchen mit einer bzw. einem deutschen Adligen verheiratet. In der aktuellen königlichen Familie ist die Tradition deutscher Ehepartner unterbrochen, auch Maxima, die Frau des Kronprinzen Willem-Alexander, hat keine deutschen Wurzeln. Zum Thema siehe: Wielenga (2007, S. 63 ff.).

  11. 11.

    Die Statthalterschaften beziehen sich nicht nur auf Holland, sondern teilweise auch auf andere Provinzen. Nur Wilhelm IV. und Wilhelm V. waren Statthalter aller Provinzen.

  12. 12.

    Die Verfassungsänderung aus dem Jahr 1892, nach der nur noch direkte Nachkommen Wilhelm I. für die Thronfolge in Betracht kamen, war in diesem Kontext besonders wichtig. Mit ihr verloren alle entfernteren Verwandten ihren etwaigen Anspruch auf die Krone. Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 56).

  13. 13.

    In der Abb. 4.3 sind die derzeitigen Mitglieder der königlichen Familie aufgelistet.

  14. 14.

    Vgl. hierzu: Visser (2008, S. 176 ff.).

  15. 15.

    Die wichtigsten Bestimmungen zur Erbfolge sind in den ersten Artikeln des zweiten Kapitels der Verfassung verankert.

  16. 16.

    Vgl. de Meij und van der Vlies (2004, S. 73 f.). Ähnliche Punkte finden sich bei: te Velde (2005, S. 149 f.).

  17. 17.

    Das „usw.“ weist darauf hin, dass die niederländische Monarchin noch viele weitere Titel, unter anderem den der Prinzessin von Lippe-Biesterfeld, besitzt. Siehe hierzu: Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 26 f.).

  18. 18.

    Zu den Protesten am Tag der Hochzeit sowie ihren Hintergründen siehe Wielenga (2007, S. 77 ff.), Bank (2007, S. 52 ff.), Pas (2003, S. 161 ff.).

  19. 19.

    Auf die nach den Jahren 1965/66 durch Claus erworbenen Sympathien und seine Bedeutung für die deutsch-niederländischen Beziehungen verweist: Wielenga (2007, S. 82 f.).

  20. 20.

    Verwiesen sei an dieser Stelle nur auf: te Velde (2005, S. 155 ff.).

  21. 21.

    Strupp (2001, S. 191).

  22. 22.

    Kunze (2007a, S. 129).

  23. 23.

    Die Grußbotschaft ist einzusehen unter www.koninklijkhuis.nl/Speciale_webpagina_s/Speciale_pagina_t_g_v_70ste_verjaardag_H_M_de_Koningin.html, der Auszug wurde vom Verfasser übersetzt.

  24. 24.

    Kunze schreibt in diesem Zusammenhang: „In der Biografie der am 31. Januar in Soestdijk geborenen Beatrix fallen zwei Akzente auf: eine im Vergleich zu ihrer Mutter noch ausgeprägtere Internationalität und ein geradezu sozialwissenschaftliches Interesse am gesellschaftlichen Wandel. Beides gehört zum modernen und professionellen Stil ihres Amtsverständnisses, das die Monarchie durchgreifend modernisiert hat.“ Kunze (2007a, S. 126 f.).

  25. 25.

    Vgl. hierzu unter anderem: Vis (2005, S. 38 und 51).

  26. 26.

    Zu den entsprechenden Spekulationen siehe beispielswiese: Bank (2007, S. 47 f.). Willem-Alexander trägt derzeit den Titel „Seine Königliche Hoheit Willem-Alexander Claus George Ferdinand Prinz von Oranien, Prinz der Niederlande, Prinz von Oranien-Nassau, Jonkheer van Amsberg“.

  27. 27.

    Nähere Auskünfte zu den angesprochenen und weiteren Mitgliedern der aktuellen königlichen Familie finden auf der offiziellen Homepage des Königshauses und in: Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 44 ff.)

  28. 28.

    In einer offiziellen Publikation heißt es: „Der Brauch einen König zu huldigen, stammt aus dem Mittelalter, als in den Niederlanden Gräfe, Herzöge und Bischöfe die Landesherren waren. Nach ihrer Amtsübernahme machten sie eine Reise durchs Land und besuchten verschiedene Städte. Bei dieser Gelegenheit huldigten die Stadtoberen dem neuen Monarchen und legten den Treueid ab – aber erst, nachdem der Monarch ihre Privilegien und damit ihre – partielle – Selbständigkeit anerkannt und geschworen hatte, sie zu achten. Die Inspiration für die Zeremonie in ihrer heutigen Form fand Wilhelm I. im Zeremoniell der Übertragung des Throns von Karl V. auf Philipp II.“ Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 28). Van Deth und Vis erläutern zum Prozedere der Amtseinführung, dass eine Krönung oder Thronbesteigung aufgrund der klaren Festlegungen zur Thronfolge in der Verfassung nicht erforderlich ist. Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 51 f.).

  29. 29.

    Van Deth und Vis (2006, S. 52 f., Übersetzung durch den Verfasser).

  30. 30.

    Die entsprechende Formel lautet: „Ik zweer (beloof) aan de volkeren van het Koninkrijk dat Ik het Statuut voor het Koninkrijk en de Grondwet steeds zal onderhouden en handhaven. Ik zweer (beloof) dat Ik de onafhankelijkheid en het grondgebied van het Koninkrijk met al Mijn vermogen zal verdedigen en bewaren; dat Ik de vrijheid en de rechten van alle Nederlanders en alle ingezetenen zal beschermen, en tot instandhouding en bevordering van de welvaart alle middelen zal aanwenden welke de wetten Mij ter beschikking stellen, zoals een goed en getrouw Koning schuldig is te doen. Zo waarlijk helpe Mij God almachtig!“

  31. 31.

    Es handelt sich um eine vereinfachte Übersicht, in der nicht alle Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und Kinder der aufgeführten Personen angegeben sind.

  32. 32.

    Zu den entsprechenden Veränderungen siehe auch: te Velde (2007a, S. 33 ff.).

  33. 33.

    Van Deth und Vis (2006, S. 53, Übersetzung durch den Verfasser). Auch Andeweg und Irwin äußern sich ähnlich, indem sie schreiben: „the role of the Queen is primarily that of a ceremonial head of state.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 17).

  34. 34.

    An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder des Königshauses bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Dienste vieler Mitarbeiter zurückgreifen können, die ihnen in unterschiedlichen Funktionen helfen.

  35. 35.

    Der Termin des Prinsjesdag hatte ursprünglich eine historische Grundlage, er wurde jedoch im Lauf der Zeit aus inhaltlichen oder organisatorischen Gründen mehrfach verlegt. Zum Zeremoniell dieses Tages gehört, dass die Königin mit der Goldenen Kutsche, die Königin Wilhelmina bei ihrer Amtsübernahme im Jahr 1898 geschenkt bekam, vom Palais Noordeinde zum Sitz des Parlaments fährt. Die Thronrede wird dann im sogenannten Rittersaal, in dem sich die Mitglieder der Ersten und Zweiten Kammer zusammenfinden, vorgetragen. Ausführliche Einblicke zum Thema vermitteln: van Baalen und Ramakers (2008, S. 27 ff.). Weiterführende Informationen und konkrete Eindrücke finden sich zudem auf der spezifischen Internetseite (www.prinsjesdag2011.nl) und auf der Homepage der Zweiten Kammer (www.tweedekamer.nl/hoe_werkt_het/van_prinsjesdag_tot_verantwoordingsdag/index.jsp). Zum Thema siehe auch: Breeman et al. (2009, S. 1 ff.) van Baalen und Ramakers (2008, S. 38 f.).

  36. 36.

    Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 42, Übersetzung durch den Verfasser).

  37. 37.

    Die Notwendigkeit zur Gegenzeichnung (contraseign) wird in den Artikeln 47 und 48 der Verfassung festgelegt.

  38. 38.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 54).

  39. 39.

    Van Deth und Vis (2006, S. 54, Übersetzung durch den Verfasser).

  40. 40.

    Vgl. Belinfante und de Reede (2005, S. 91). Zum Thema siehe auch: Visser (2008, S. 139 ff.), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 281 ff.).

  41. 41.

    Belinfante und de Reede (2005, S. 92 f., Übersetzung durch den Verfasser).

  42. 42.

    Zu diesem Thema siehe auch: de Meij und van der Vlies (2004, S. 75 f.), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 45 ff.), Andeweg und Irwin (2009, S. 18), Vis (2005, S. 36 ff.). Ein größerer Konflikt ereignete sich 1952, als die damalige Königin Juliana sich weigerte, ihre Zustimmung zum Vollzug der Todesstrafe am deutschen Kriegsverbrecher Willy Lages zu geben. Das Todesurteil wurde letztlich, nachdem Juliana sogar mit Abdankung gedroht hatte, in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.

  43. 43.

    Vgl. Vis (2005, S. 50 f.)

  44. 44.

    Van Dooren (2005, S. 113, Übersetzung durch den Verfasser). Beatrix selbst hat zu ihrem 50. Geburtstag festgehalten, dass sie sich selbst hinsichtlich politischer Fragen in der Rolle als Ratgeberin und nicht als Entscheidungsinstanz sieht. Vgl. Vis (2005, S. 38).

  45. 45.

    Zu den Einflussmöglichkeiten des Staatsoberhauptes auf den Verlauf der Regierungsbildung siehe: Vis (2005, S. 43 ff.), Slotboom und Verkuil (2010, S. 84 f.). Kontrovers diskutiert wurde der Einfluss der Königin beispielsweise bei der Regierungsbildung nach den Wahlen im Jahr 1994, in deren Anschluss sich die Regierungsbildung äußerst schwierig gestaltete. Nachdem mehrere Anläufe zur Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit aufgrund unterschiedlicher Präferenzen der Parteien gescheitert waren und somit eine Pattsituation entstanden war, erteilte Königin Beatrix dem damaligen Spitzenkandidaten der PvdA, Wim Kok, in einem bemerkenswerten und viel diskutierten Schritt den Auftrag, einen Entwurf für ein Regierungsprogramm zu schreiben. Auf dieser Grundlage sollten dann die weiteren Gespräche stattfinden, die im Ergebnis letztlich zur Bildung der Koalition aus PvdA, VVD und D66 führten. Vgl. hierzu: Andeweg (1994, S. 157 ff.).

  46. 46.

    Siehe hierzu: Vis (2005, S. 37 ff.)

  47. 47.

    In diesem Sinne äußert sich unter anderem: van Dooren (2005, S. 116), Vis (2005, S. 39). Über die Gründe für die Geheimhaltung schreiben Kortmann und Bovend'Eert, diese verhindere, dass die Königin in parteipolitische Diskussion verwickelt werde. Aus diesem Grund sei sie eine wichtige Voraussetzung für das Fortbestehen der Monarchie. Vgl. Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 47). Der Wert, der auf die Verschwiegenheit hinsichtlich der Gespräche mit der Königin gelegt wird, wurde Ende 2009 sehr deutlich als der VVD-Abgeordnete Arend Jan Boekestijn abtrat, nachdem er sich gegenüber der Presse über die Inhalte eines vertraulichen Gesprächs zwischen der Königin und Parlamentariern ausgelassen hatte.

  48. 48.

    Vgl. Belinfante und de Reede (2005, S. 92).

  49. 49.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 18).

  50. 50.

    Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in verschiedener Hinsicht Unklarheiten hinsichtlich der konstitutionellen Position des Monarchen existieren. Siehe hierzu beispielsweise: Vis (2005, S. 34 ff.).

  51. 51.

    Kleinfeld (1998, S. 147).

  52. 52.

    Strupp (2001, S. 191). Vgl. hierzu auch: Hol (2006, S. 44 f.).

  53. 53.

    Die Angaben stammen aus der Koninginnedagonderzoek 2011 des Demoskopen Maurice de Hond.

  54. 54.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 55).

  55. 55.

    Strupp schreibt über diese Zeit: „Wilhelminas legendäre Radioansprachen an das niederländische Volk, die Selbstvertrauen und energischen Durchhaltewillen ausstrahlten, wurden zu einem wichtigen Kommunikationsmittel der niederländischen Politik.“ Strupp (2001, S. 203 f.). An anderer Stelle heißt es: „Wilhelmina zeigte einen unbeugsamen Willen und große Führungsstärke. Unter anderem durch ihre Rundfunkansprachen aus London war sie während der Besatzungsjahre vielen Niederländern eine moralische Stütze. Sie entwickelte sich zum nationalen Symbol des Widerstands.“ Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 21).

  56. 56.

    Auch in einer offiziellen Publikation wird festgehalten, dass sich die niederländische Monarchie am Ende der Amtszeit Wilhelms III. in einer Krise befand. Nach dieser Quelle gelang Emma in den acht Jahren ihrer Regentschaft „durch ihr umsichtiges Handeln das Vertrauen des Volkes in die konstitutionelle Monarchie wiederherzustellen.“ Informationsdienst der niederländischen Regierung (2005, S. 20). Kritische Anmerkungen zum Auftreten und Wirken der Könige im 19. Jahrhundert und vor allem zu den Problemen, die durch die Amtsführung Wilhelm III. auftraten, finden sich zudem bei: Kunze (2007b, S. 20 ff.), te Velde (2007a, S. 36 ff.).

  57. 57.

    Strupp (2001, S. 193). Zum Leben und Wirken Wilhelminas siehe vor allem die zweibändige Biographie von Cees Fasseur (1998, 2001), die Autobiographie mit dem Titel Eenzaam maar niet alleen sowie: Kunze (2007a, S. 113 ff.), Kunze (2007b, S. 26 ff.), Strupp (2001, S. 191 ff.).

  58. 58.

    Schnabel (2008, S. 27). Zum Thema siehe auch: Elzinga (2006, S. 14 f.).

  59. 59.

    Das Leben Julianas (1909–2004) und vor allem ihr Auftreten und Handeln als Königin beleuchten unter anderem: Kunze (2007a, S. 119 ff.), Fasseur (2009). Zu Bernhard von Lippe-Biesterfeld siehe beispielsweise: van der Zijl (2010).

  60. 60.

    Kunze (2007a, S. 93). An anderer Stelle schreibt der Verfasser: „Durch alle soziokulturellen Wandlungen, insbesondere der Modernisierung im 19. und 20. Jahrhundert, haben die Oranier ihre Bedeutung für ein niederländisches Wir-Gefühl behauptet, ja im Zuge der ‚Nationalisierung‘ der Dynastie seit Königin Emma sogar erfolgreich ausgebaut.“ Kunze (2007b, S. 11). Die gesellschaftliche Verankerung der niederländischen Monarchie betrachtet: Ellemers (2005, S. 53 ff.).

  61. 61.

    Vgl. Schnabel (2008, S. 26). Bei dem Anschlag starben insgesamt acht Personen, unter ihnen der Fahrer des Tatfahrzeugs, Karst Tates.

  62. 62.

    Te Velde hält bezüglich der Akzeptanz der Monarchie in der Geschichte fest, dass diese bis zum Zweiten Weltkrieg fortdauernd umstritten gewesen war, beispielsweise die sozialdemokratische SDAP diese bis in die 1930er Jahre ablehnte. Vgl. te Velde (2005, S. 153). Siehe hierzu auch: Wielenga (2008, S. 72 ff.). Die aktuelle Situation beleuchtet: Ellemers (2005, S. 58 ff.).

  63. 63.

    Selbst für Troelstra selbst blieb der Revolutionsversuch ohne nachhaltige Folgen – er konnte auch in der Folgezeit seine politische Laufbahn fortsetzen. Bei seinem Tod nannte ihn der katholische Ministerpräsident Ruijs de Beerenbrouck sogar „eine Zierde des Parlaments“. Vgl. www.tweedekamer.nl/hoe_werkt_het/tweede_kamer_door_de_eeuwen_heen/1848-1922_strijd_voor_rechten/index.jsp. Nähere Erläuterungen finden sich bei: Wielenga (2008, S. 93 ff.), Hagen (2010, S. 638 ff.), Wijne (1999). In den aktuellen Kontroversen über die Monarchie wird diese gelegentlich kritisch bewertet und über die Einführung der republikanischen Staatsform gesprochen. Die Reichweite und Bedeutung derartiger Überlegungen ist jedoch als begrenzt zu begreifen. Für Tamse tragen die Diskurse über die Einführung der Republik folglich zur Vitalität der Monarchie bei, sie sind für ihn zum „Teil der Oranjesoap geworden.“ Tamse (2005, S. 12).

  64. 64.

    Strupp weist auf einen wichtigen Unterschied zwischen dem niederländischen und britischen Königshaus hin: „Im Stil des britischen Königshauses in der Boulevardpresse ausgefochtene Familienkonflikte und Skandale sind in den Niederlanden undenkbar, über das Privatleben der königlichen Familie ist wenig bekannt.“ Strupp (2001, S. 191). Bank schreibt über Königin Beatrix: „Ihr Auftreten in den Massenmedien ist durch Distanziertheit gekennzeichnet. Sie ist nicht die celebrity, auf die heutige Fernsehsender so versessen sind.“ Bank (2007, S. 48).

  65. 65.

    Siehe zu diesen beiden Themen unter anderem: Kunze (2007a, S. 121 und 125 f.), Kunze (2007b, S. 28 ff.), Wielenga (2008, S. 267 ff. und 323 f.), Bootsma und Breedveld (1999, S. 139 ff.), Daalder (2006), van Merrienboer et al. (2008, S. 165 ff.), Bleich (2008, S. 334 ff.). Ellemers schreibt mit Bezug auf die angesprochenen Themen: „Wie andere Formen der charismatischen Herrschaft kennt auch die Monarchie deutliche Höhen und Tiefen – diese waren allerdings in den letzten Jahrzehnten in den Niederlanden eher von geringer Bedeutung und wurden meistens schnell durch die Art und Weise korrigiert, in der die niederländische Monarchie im nationalen System eingebettet ist.“ Ellemers (2005, S. 68, Übersetzung durch den Verfasser).

  66. 66.

    Die Angaben wurden der Homepage des Königshauses entnommen.

  67. 67.

    Einige Argumente, die die niederländischen Diskussion über die Monarchie und ihre Vor- und Nachteile prägen, finden sich bei: Tamse (2005, S. 7 ff.).

  68. 68.

    Weitere Belege für das Interesse an und die Verbundenheit mit der Monarchie sind zu finden bei: Ellemers (2005, S. 60 ff.).

  69. 69.

    Vgl. Ellemers (2005, S. 71).

  70. 70.

    Vgl. Strupp (2001, S. 191), Andeweg und Irwin (2009, S. 18), te Velde (2007a, S. 42).

  71. 71.

    Andeweg und Irwin weisen auf die Wandlung der Generalstaaten im Lauf der Zeit hin: „Although the Dutch Parliament is still officially called the States-General, and proudly celebrated ist 500th anniversary in 1964, it bears little resemblance to its feudal and Republican predecessors, in either its organization or its powers.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 148). In ähnlicher Weise äußert sich: te Velde (2010, S. 103). An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass viele wichtige Informationen für diesen Abschnitt von den Internetseiten der Ersten (www.eerstekamer.nl) und Zweiten Kammer (www.tweedekamer.nl) entnommen wurden, auf denen viele Einblicke und Materialien zur Verfügung gestellt werden.

  72. 72.

    Vgl. hierzu: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 7 ff.). Die entsprechende Bestimmung ist in Artikel 50 der niederländischen Verfassung festgehalten.

  73. 73.

    Vor 1848 wurden die Mitglieder der Ersten Kammer persönlich vom Monarchen ernannt. Nach 1848 entsendeten die einzelnen Provinzen zunächst jeweils eine bestimmte Zahl an Abgeordneten in die Erste Kammer. Später ging man dazu über, nationale Ergebnisse als Grundlage für die Mandatsverteilung heranzuziehen. Seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts finden auch die Wahlen zur Ersten Kammer auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts statt. Die Zahl der Sitze in der Ersten Kammer lag nach 1848 zunächst bei 39, sie wurde 1888 auf 50 und 1956 dann auf 75 erhöht. Die Senatoren wurden bis 1922 für neun und bis 1983 für sechs Jahre gewählt, wobei Teile des Senats jeweils alle drei Jahre neu besetzt wurden. Die Wahlen zum Senat finden aktuell stets innerhalb von drei Monaten nach den Wahlen zu den Provinzparlamenten statt. Vgl. hierzu: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 90–94). Die Entstehungsgeschichte der Ersten Kammer beleuchtet: van den Braak (2000, S. 45 ff.).

  74. 74.

    Andeweg und Irwin halten hierzu fest: „There is no electoral campaign and the outcome of the election in terms of party composition is a foregone conclusion, except for honest mistakes or an occassional rebel.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 148).

  75. 75.

    Vgl. hierzu unter anderem: Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 83), de Meij und van der Vlies (2004, S. 68), Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 37 ff.). Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen politischen Gewichts beider Kammern, wird der Zweiten Kammer allgemein und auch in diesem Buch deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet als der Ersten.

  76. 76.

    Wahlen zur Zweiten Kammer finden seit 1848 statt, seit der Wahl im Jahr 1922 gilt das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen. Das Wahlrecht zur Zweiten Kammer wird im Abschn. 5.1 ausführlich behandelt.

  77. 77.

    Vgl. u. a.: Berndt (2010, S. 392 ff.), Visser (2008, S. 67 ff.), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 83 f.).

  78. 78.

    In wenigen Bereichen, vor allem im Bereich des Staatshaushalts, ist das Recht zur Gesetzesinitiative ausschließlich der Regierung vorbehalten. Die gemeinsame Verantwortung des Parlaments und der Regierung für die Gesetzgebung ist in Artikel 81 der Verfassung verankert, der lautet: „Gesetze werden von der Regierung und den Generalstaaten gemeinsam erlassen.“

  79. 79.

    Van Dooren (2005, S. 92, Übersetzung durch den Verfasser).

  80. 80.

    Entsprechende Zahlen finden sich bei: Tweede Kamer (2011, S. 18). Von der Zweiten Kammer beschlossene Änderungen müssen die Zustimmung des zuständigen Ministers finden, da dieser das Gesetz ansonsten zurückziehen kann. Van Deth und Vis weisen darauf hin, dass es sich bei der Verständigung auf einen Gesetzestext um einen komplexen Vorgang handeln, in dessen Verlauf Regierung und Parlament oftmals schwierige Kompromisse schließen müssen (Abschn. 5.3). Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 84).

  81. 81.

    Nähere Ausführungen zum Gang der Gesetzgebung finden sich in Abschn. 5.3.

  82. 82.

    Vgl. hierzu: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 326 ff.).

  83. 83.

    Vgl. Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 33), Slotboom und Verkuil (2010, S. 54 ff.).

  84. 84.

    Zum Thema siehe: Visscher (2006, S. 87 ff.).

  85. 85.

    Vgl. hierzu: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 266 ff.), Belinfante und de Reede (2005, S. 99 f.), van Deth und Vis (2006, S. 78). Um einen Eindruck von den Größenordnungen hinsichtlich des Fragenrechts zu vermitteln, hier einige Zahlen: Im Parlamentsjahr 2010 reichten die Parlamentarier der Zweiten Kammer 2552 schriftliche und 101 mündliche Fragen ein. Die Mitglieder der Ersten Kammer stellen nur schriftliche Fragen, deren Zahl belief sich im Jahr 2008/09 auf 15. Zum Informationsrecht der Parlamentarier siehe auch: www.denederlandsegrondwet.nl.

  86. 86.

    Van Deth und Vis halten hierzu fest: „Das Interpellationsrecht ist eine schwerere Waffe im politischen Streit zwischen der Regierung und dem Parlament als das Fragerecht, und es wird daher auch mit gewisser Zurückhaltung verwendet. Insbesondere die Erste Kammer macht nur sporadisch Gebrauch von dieser Möglichkeit, Auskünfte zu erlangen.“ Van Deth und Vis (2006, S. 85, Übersetzung durch den Verfasser). Ausführliche Informationen zum Fragen- und Interpellationsrecht finden sich bei: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 315 ff.).

  87. 87.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 86). Entsprechende Zahlen können auch nachvollzogen werden bei: Andeweg und Irwin (2009, S. 154).

  88. 88.

    Vgl. Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 269 f.), Andeweg und Thomassen (2011, S. 70 f.).

  89. 89.

    Vgl. hierzu: Tweede Kamer (2011, S. 19 f.). Die Parlamentarier der Ersten Kammer haben im Jahr 2008/09 insgesamt 39 Anträge eingereicht.

  90. 90.

    Vgl. u. a. Denters (1999, S. 70). Das Thema Anträge wird ausführlich behandelt in: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 342 ff.).

  91. 91.

    Vgl. hierzu: van der Heiden (2006, S. 99 ff.).

  92. 92.

    Ein aktuelles Beispiel für einen entsprechenden Vorgang stellen die Anstrengungen dar, die unternommen wurden, um die Krise des Finanzsystems sowie die in dieser Hinsicht durchgeführte Politik des Kabinetts Balkenende IV zu untersuchen. Zunächst befasste sich eine Untersuchungskommission mit diesem Thema, anschließend wurde eine Enquetekommission eingesetzt.

  93. 93.

    Eine Übersicht über alle Untersuchungs- und Enquetekommissionen der letzten Jahrzehnte findet sich im Internet unter www.parlement.com. Die Erste Kammer hat seit Ende des 19. Jahrhunderts formal auch das Recht, eine Enquetekommission einzuberufen, von diesem Recht jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht. Zum Thema siehe: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 375 ff.), Muller und Coenen (2002), Wolfrum (2010, S. 46 ff.), Visscher (1999, S. 12 ff.).

  94. 94.

    Die Regierungsvertreter sind dabei grundsätzlich jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig. In einzelnen Fällen ist es trotzdem äußerst schwer zu ermessen, inwiefern eine bestimmte Person für eine bestimmte Entscheidung oder Entwicklung zur Verantwortung gezogen werden kann bzw. sollte. Siehe hierzu: Visser (2008, S. 57 ff.), van Deth und Vis (2006, S. 78 f.), Belinfante und de Reede (2005, S. 105 ff.), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 274 ff.).

  95. 95.

    Van Deth und Vis (2006, S. 80, Übersetzung durch den Verfasser).

  96. 96.

    Das ursprüngliche Streben nach Dualismus wird in den Niederlanden unter anderem daran deutlich, dass der Ministerpräsident – anders als der deutsche Bundeskanzler – nicht von den Mitgliedern der Volksvertretung gewählt wird. Auch die Sitzordnung bei den Plenarsitzungen macht die gewünschte Trennung zwischen Abgeordneten und Regierungsvertretern deutlich. Zur Entwicklung der Beziehungen zwischen Parlament und Regierung siehe auch: Andeweg und Thomassen (2011, S. 63 ff.), Andeweg und Irwin (2009, S. 156 ff.), Belinfante und de Reede (2005, S. 87 ff.), Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 40 ff. und S. 412 ff.)

  97. 97.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 158).

  98. 98.

    Vgl. hierzu: Sitalsing und Wansink (2010, S. 27 ff.) In Kommentaren wird vor diesem Hintergrund auch häufig dafür plädiert, dass das Parlament seine Kontrollfunktion wieder stärker ausüben soll. Vgl. Michels (2008, S. 480).

  99. 99.

    Insgesamt ist mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte festzuhalten: „In the language of Dutch constitutional lawyers, executive-legislative relations have become more ‚monistic‘ and less ‚dualistic‘.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 157).

  100. 100.

    Entsprechende Zahlen finden sich in: Tweede Kamer (2011, S. 13).

  101. 101.

    Siehe hierzu: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 387 ff.).

  102. 102.

    Zu diesem Thema siehe: Tweede Kamer (2008a, S. 27 ff.), www.tweedekamer.nl/hoe_werkt_het/uw_mening_telt/burgerinitiatief/index.jsp und www.parlement.com. Leyenaar und Jacobs weisen darauf hin, dass dieses Instrument sich bisher nicht als sonderlich wirksam erwiesen hat. Vgl. Leyenaar und Jacobs (2011, S. 94).

  103. 103.

    Andeweg und Irwin weisen in diesem Kontext darauf hin, dass über die parlamentarischen Vorgänge ausführlich in den Medien berichtet wird und viele Parlamentarier in der Bevölkerung bekannt sind. Andeweg und Irwin (2009, S. 167 f.). Hingewiesen sei hinsichtlich der Funktionen des niederländischen Parlaments auch darauf, dass dieses Einfluss auf die Besetzung verschiedener Ämter hat, beispielsweise auf die Ernennung des Nationalen Ombudsmannes (Absch. 4.4.1). Vgl. hierzu: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 393 ff.).

  104. 104.

    Der Zugang zu den Unterlagen kann über die Internetseiten beider Kammern erfolgen. Parlamentsdokumente aus der Zeit zwischen 1814 und 1995 finden sich auf der neu eingerichteten Seite www.statengeneraaldigitaal.nl. Aktuellere Unterlagen sind unter www.officielebekendmakingen.nl zu finden. Statistiken zur Nutzung der Internetseiten und zum Interesse an Fernsehsendungen finden sich bei: Tweede Kamer (2011, S. 31 ff.). Zum Thema siehe auch: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 533 ff.).

  105. 105.

    Die genauen Festlegungen darüber, welche anderen Funktionen mit einem Mandat in den Generalstaaten nicht vereinbar sind, sind in Artikel 57 der niederländischen Verfassung verankert. Weiterführende Erläuterungen finden sich bei: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 121 ff.), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 91 f.), Belinfante und de Reede (2005, S. 71 f.).

  106. 106.

    Ende 2010 waren etwa 60 der 150 Abgeordneten weiblich. Zum Vergleich: Noch zu Beginn der 1980er Jahre wurden lediglich 20 der 150 Parlamentssitze von Frauen besetzt. Seither steigt der Frauenanteil unter den Abgeordneten kontinuierlich an.

  107. 107.

    Norris (2006, S. 199). Zum Thema siehe auch: Koning (2009, S. 171 f.)

  108. 108.

    Bovens und Wille (2010, S. 403). Zum Thema siehe auch: van Reybrouck (2009, S. 21 ff.).

  109. 109.

    Vgl. Tweede Kamer (2011, S. 35 f.).

  110. 110.

    Van Dooren (2005, S. 106, Übersetzung durch den Verfasser). Den Wandel der Sozialstruktur der Parlamentsmitglieder in der Zweiten Kammer im Zeitraum von 1970 bis 2004 betrachten: van den Berg und van den Braak (2004, S. 71 ff.).

  111. 111.

    Berndt (2010, S. 398). Zum Sozialprofil der Senatoren siehe auch: van den Braak (2009, S. 89 ff.)

  112. 112.

    Darüber hinaus erhalten die Abgeordneten eine Art Urlaubsgeld, eine Sonderzahlung im Dezember sowie Mittel zur Deckung der Reise- und Unterbringungskosten. Der Parlamentsvorsitzende erhält ebenso wie die Fraktionsvorsitzenden ein höheres Gehalt, wobei sich der Zuschlag für die Fraktionsvorsitzenden an der Größe ihrer Fraktion orientiert, er liegt zwischen einem und 11,5 %. Einige Abgeordnete der Zweiten Kammer üben noch Nebentätigkeiten aus, die zum Teil besoldet sind. Eine entsprechende Auflistung, auf der Angaben zu allen Parlamentariern zu finden sind, ist (ebenso wie eine Liste der Reisen und der von Parlamentariern empfangenen Geschenke) auf der Homepage der Zweiten Kammer einzusehen. Die Abgeordneten der Ersten Kammer, die ihr Mandat oft nebenberuflich ausüben, erhalten eine weitaus geringere Vergütung als ihre Kollegen in der Zweiten Kammer: „First Chamber members are paid an annual allowance of about € 21,400 (figure 2007). They also have some allowances for traveling expenses and accomodation.“ Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 31).

  113. 113.

    Vgl. hierzu: Instituut voor Publiek en Politiek (2006, S. 19), Tweede Kamer (2011, S. 36), Timmermans et al. (2008, S. 277).

  114. 114.

    Vgl. Tweede Kamer (2011, S. 7). Zum Thema siehe auch: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 501 ff.). Die sitzungsfreien Wochen erstrecken sich auf die Oster-, Sommer- und Weihnachtsferien. Ebenso wie im Bundestag findet sich auch bei Plenarsitzungen in der Zweiten Kammer häufig nur ein Teil der Abgeordneten ein, während andere Parlamentarier zeitgleich an Ausschusssitzungen teilnehmen oder andere Termine wahrnehmen. Die Zweite Kammer ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mandatsträger anwesend ist. Die Erste Kammer kam im Jahr 2008/09 zu 41 Plenarsitzungen zusammen.

  115. 115.

    Kortmann und Bovend'Eert halten in diesem Sinne in einem 1998 erschienenen Buch fest: „Die Art der Rede im niederländischen Parlament ist sachlich, um nicht zu sagen langweilig. Die Parlamentarier legen untereinander Wert auf gute persönliche Beziehungen. Die Emotionen kochen in den Verhandlungssälen beinahe nie hoch, was vielleicht auch mit dem niederländischen Volkscharakter im Zusammenhang steht, der bestimmt nicht temperamentvoll ist.“ Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 94, Übersetzung durch den Verfasser). Ähnliche Erläuterungen finden sich in: Slotboom und Verkuil (2010, S. 29 f.), te Velde (2010, S. 106 ff.). Für grundlegende Erläuterungen zum Thema siehe: Hoetink und Tanja (2008, S. 82 ff.).

  116. 116.

    Die Plenarsitzungen finden in der Regel öffentlich statt, allerdings kann bei bestimmten Themen unter gewissen Voraussetzungen auch hinter geschlossenen Türen getagt werden. In der Praxis kommt dies allerdings kaum vor.

  117. 117.

    Nähere Informationen zu den Ausschüssen finden sich bei: Andeweg und Irwin (2009, S. 150 f.), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 178 ff. und S. 489 ff.), Timmermans et al. (2008, S. 287 ff.).

  118. 118.

    Eine vollständige Liste der Ausschüsse in der Zweiten Kammer findet sich im Internet unter www.tweedekamer.nl/kamerleden/commissies/index.jsp. Auch in der Ersten Kammer existiert eine ganze Reihe von Ausschüssen, die sich mit bestimmten Ressorts bzw. Themen befassen.

  119. 119.

    „Die Rolle des Ausschussvorsitzenden ist eine prozedurale: Er leitet die Ausschusssitzungen und ist für die Regierung erster Ansprechpartner. Vom Ausschussvorsitzenden wird erwartet, dass er sich an den Beratungen des Ausschusses nicht beteiligt. Aus diesem Grund gilt der Vorsitz in einem Ausschuss bei den Sprechern und Fachleuten der Parlamentsfraktionen nicht als erstrebenswertes Amt. Dennoch handelt es sich bei den Ausschussvorsitzenden in den meisten Fällen um Abgeordnete mit einem gewissen Status, politischen Gewicht und Einfluss. Häufig verknüpfen sie das Amt eines Sprechers des jeweiligen Politikbereichs des Ausschusses mit dem Vorsitz eines anderen Ausschusses.“ Timmermans et al. (2008, S. 287).

  120. 120.

    Im Jahr 2010 fanden 955 öffentliche und 225 nichtöffentliche Ausschusssitzungen in der Zweiten Kammer statt. Die Ausschüsse der Ersten Kammer tagen in der Regel nichtöffentlich.

  121. 121.

    Grundlegende Informationen zu den Fraktionen vermitteln: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 134–143).

  122. 122.

    Zum Thema: Andeweg und Irwin (2009, S. 151 f.).

  123. 123.

    Vgl. Artikel 50 und 67 der niederländischen Verfassung. Erläuterungen zur historischen Bedeutug der in Artikel 50 formulierten Forderung finden sich in: Aerts (2007a, S. 25 ff.).

  124. 124.

    Vgl. hierzu: Thomassen und Andeweg (2005, S. 154 ff.), Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 129 ff.), Heidar (2006, S. 249 ff.), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 92 f.).

  125. 125.

    Van Dooren (2005, S. 100, Übersetzung durch den Verfasser). Timmermans, Scholten und Oostlander schreiben hierzu: „In der Regel werden die von Fraktionssprechern in den Parlamentsausschüssen vorgetragenen Standpunkte als offizielle Positionen der gesamten Fraktion angesehen. Vorsätzlich ‚aus der Reihe tanzenden‘, sprich die Fraktionsdisziplin verletzenden Abgeordneten droht ein Rüffel und möglicherweise sogar der Parteiausschluss.“ Timmermans et al (2008, S. 286). Zum Thema siehe auch: Pels (2011, S. 186 ff.).

  126. 126.

    Informationen zu den einzelnen niederländischen Parlamentariern finden sich auf den Homepages der Ersten und Zweiten Kammer sowie unter www.parlement.com. Auf der letztgenannten Seite finden sich zudem auch umfangreiche Auskünfte über in der Vergangenheit aktive Abgeordnete. Das Kürzel OSF steht für die Onafhankelijke Senaatsfractie – eine Partei, die 1999 gegründet wurde und die als nationaler Zusammenschluss regionaler Parteien fungiert.

  127. 127.

    Seit Dezember 2006 ist Gerdi A. Verbeet von der PvdA Vorsitzende der Zweiten Kammer, Vorsitzender der Ersten Kammer ist seit 2011 der VVD-Parlamentarier Fred de Graaf, der zugleich als Bürgermeister von Apeldoorn fungiert. Zu den Aufgaben der Kammervorsitzenden und ihrer Stellvertreter siehe: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 165 ff.). Neben der Geschäftsordnung sind für die Abläufe im Parlament selbstverständlich auch Rituale, Traditionen und bestimmte Rahmenbedingungen wichtig. Siehe hierzu: van Baalen und Bos (2008, S. 61 ff.), Hoetink und Tanja (2008, S. 77 ff.).

  128. 128.

    Ansonsten nehmen die Abgeordneten beider Kammern nur in ausgewählten Situationen an gemeinsamen Sitzungen teil, beispielsweise bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Hochzeit eines möglichen Thronfolgers oder bei der Huldigung eines neuen Königs bzw. einer neuen Königin. Für nähere Informationen siehe: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 67–73). Bis zur Verfassungsänderung des Jahres 1983 stellte der Prinsjesdag das offiziele Eröffnungsdatum des parlamentarischen Jahres dar.

  129. 129.

    In den Jahrbüchern des CPG finden sich Übersichten zum Verlauf des jeweiligen parlamentarischen Jahres, anhand derer zentrale Entwicklungen nachvollzogen werden können. Vgl. hierzu beispielsweise: Ramakers (2010, S. 165 ff.).

  130. 130.

    Vgl. Tweede Kamer (2011, S. 37). In aktuellen Veröffentlichungen der Zweiten Kammer werden die Arbeitsstrukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten ausführlich präsentiert. Siehe hierzu: Tweede Kamer (2010) und Tweede Kamer (2009).

  131. 131.

    Ein Organisationsplan der beiden Kammern findet sich unter www.eerstekamer.nl/begrip/ambtelijke_organisatie#p1 bzw. unter www.tweedekamer.nl/over_de_tweede_kamer/ogranogram/index.jsp.

  132. 132.

    Das Primat des Parlaments kann unter anderem daran erkannt werden, dass das legislative Handeln nicht judikativ überprüft wird und die Regierung vom Vertrauen der Abgeordneten abhängig ist. Vgl. Ministerie van Buitenlandse Zaken (2006, S. 4). Dem Primat des Parlaments scheint zu widersprechen, dass die Regierung nach Artikel 64 der Verfassung die Möglichkeit hat, das Parlament aufzulösen. In der Praxis findet eine Auflösung der Zweiten Kammer allerdings in der Regel nur bei einem vorzeitigen Bruch der Regierungskoalition statt, da man in dieser Situation die neue Regierung auf der Grundlage des Votums der Bevölkerung bilden will. Vgl. zum Thema: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 428 ff.), Belinfante und de Reede (2005, S. 108 f.), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 70 ff.). Ausführliche Informationen zur staatsrechtlichen Stellung der Generalstaaten finden sich bei: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 10 ff.).

  133. 133.

    Vgl. hierzu u. a.: Berndt (2010, S. 391 f. und S. 401 ff.), Denters (1999, S. 60.), Belinfante und de Reede (2005, S. 59 f.), de Meij und van der Vlies (2004, S. 69 f.).

  134. 134.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 81).

  135. 135.

    An verschiedenen Stellen der Literatur wird darauf hingewiesen, dass es bisher keine Lösungen für den Fall gibt, dass die Mehrheiten in beiden Kammern sich unterscheiden und die Oppositionsmehrheit im Senat somit die Arbeitsfähigkeit der Regierung gefährden könnte.

  136. 136.

    Van Deth und Vis erläutern hierzu: „Die Erste Kammer ist kein Forum, um Provinzverwaltungen direkten Einfluss auf die Politik der nationalen Regierung zu geben. Selbstverständlich gibt es in der Praxis Kontakte zwischen Mitgliedern der Ersten Kammer und Regionalpolitikern. Die Bindung zu den Provinzen besteht jedoch ausschließlich durch die Wahl der Mitglieder der Ersten Kammer.“ Van Deth und Vis (2006, S. 81, Übersetzung durch den Verfasser).

  137. 137.

    Vgl. hierzu: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 43 ff.), Berndt (2010, S. 391 ff.), Eerste Kamer (2010, S. 21 ff.), Eerste Kamer (2008).

  138. 138.

    In diesem Sinne weisen Andeweg und Irwin darauf hin, dass der Senat bisher Vetos überproportional häufig bei Entscheidungen fällte, die Veränderungen der konstitutionellen Ordnung betrafen. Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 149). Auch der Staatsrat nimmt eine entsprechende Kontrolle von Gesetzesinitiativen vor. Er prüft die konstitutionelle Vereinbarkeit des jeweiligen Gesetzesvorschlags allerdings nur in dessen ursprünglicher Fassung. Somit wird argumentiert, dass nachträgliche Änderungen am Gesetz und etwaige neue Situationen in manchen Fällen eine erneute Prüfung erforderlich machen.

  139. 139.

    Auf der Homepage der Ersten Kammer heißt es dementsprechend: „Die Erste Kammer besitzt, schon deshalb weil die politischen Fraktionen nicht an die Regierungsvereinbarung gebunden sind, mehr Abstand zur Tagespolitik. Sie befasst sich nur mit den Grundlinien der Politik. Dadurch kann sie unabhängiger agieren als die Zweite Kammer.“ Vgl. www.eerstekamer.nl/begrip/taken_en_positie_eerste_kamer (Übersetzung durch den Verfasser).

  140. 140.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 91).

  141. 141.

    Vgl. hierzu: www.eerstekamer.nl/begrip/taken_en_positie_eerste_kamer.

  142. 142.

    Vgl. hierzu: van den Braak (2009, S. 86 f.) Wichtige Grundlagen zum Thema erläutern: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 54 ff.).

  143. 143.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 91). Ein möglicher Lösungsvorschlag, der in den entsprechenden Diskussion immer wieder genannt wird, besteht darin, dass die Erste Kammer Gesetzesvorschläge nicht mehr endgültig ablehnen, sondern diese vielmehr zu einer erneuten Überarbeitung zurück an die Zweite Kammer senden soll. Vgl. van den Braak (2009, S. 92 f.).

  144. 144.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 149).

  145. 145.

    Die Kritik an der Ersten Kammer geht bis weit in das 19. Jahrhundert zurück. Auf der Homepage der Ersten Kammer steht hierzu: „Der Antirevolutionär Groen van Prinsterer nannte die Erste Kammer 1840 ‚eine missglückte Kopie nach englischem Vorbild‘. Nach 1840 stellten vor allem die Liberalen die Existenz der Ersten Kammer zur Diskussion. Thorbecke nannte die Erste Kammer ‚ohne Grundlage und Ziel‘. Die Beibehaltung wurde 1848 von Minister Donker Curtius mit der Behauptung begründet, die Aufgabe der Ersten Kammer liege nicht im Schaffen des Guten, sondern im Verhindern des Schlechten‘.“ www.eerstekamer.nl/begrip/geschiedenis_eerste_kamer (Übersetzung durch den Verfasser). Zur Geschichte der Ersten Kammer siehe: Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 32–37).

  146. 146.

    Kortmann (2008, S. 19, Übersetzung durch den Verfasser).

  147. 147.

    Vgl. Belinfante und de Reede (2005, S. 60). Im Rahmen der Verfassungsüberarbeitung des Jahres 1983 wurde erneut über die Stellung der Ersten Kammer und ihre Bedeutung diskutiert, grundlegende Änderungen blieben im Ergebnis jedoch aus.

  148. 148.

    Vgl. Bovend'Eert und Kummeling (2010, S. 61 f.).

  149. 149.

    Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 148), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 82). An anderer Stelle schreibt Andeweg: „Der wichtigste Grund für das Fortbestehen der Ersten Kammer ist zweifellos die Tatsache, dass sie schon existiert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Erste Kammer erfunden und eingeführt würde, wenn wir derzeit ein Einkammersystem hätten.“ Andeweg, zitiert nach van Deth und Vis (2006, S. 83, Übersetzung durch den Verfasser). Berndt hält hinsichtlich der Reformdiskussionen über die Erste Kammer resümierend fest, dass diese bisher zu keinem schlüssigen Ergebnis gekommen seien: „Obwohl ihre funktionale Bedeutung im Regierungssystem der Niederlande gering ist, wird die Erste Kammer deshalb auch weiterhin allen Versuchen trotzen, die ihre Stellung antasten wollen. Ähnlich anderen Zweiten Kammern in nichtföderalen Systemen hat sie es schwer, ihre Daseinsberechtigung nachzuweisen (…). Wie diese ist sie aber zugleich ein Beispiel für das bemerkenswerte Überdauern von Organisationsformen, deren ursprünglicher Zweck entfallen ist (…).“ Berndt (2010, S. 403).

  150. 150.

    Vgl. hierzu: van Dooren (2005, S. 108).

  151. 151.

    Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 140).

  152. 152.

    Ron van Dooren schreibt über den ursprünglichen Zweck dieser Regelung: „Die Institution des Ministers ohne Geschäftsbereich war ursprünglich dazu gedacht, in Krisenzeiten Personen mit Autorität zu einem Kabinett hinzufügen zu können und zugleich einen Minister (den Ministerpräsidenten) von der Betreuung eines Ministeriums zu entlasten, sodass dieser sich vollständig der Führung des Staates widmen konnte.“ Van Dooren (2005, S. 117, Übersetzung durch den Verfasser). Anschließend weist der Verfasser darauf hin, dass entsprechende Minister bisher nicht wegen dieser Überlegungen, sondern vor allem aus den oben genannten Motiven heraus eingesetzt wurden. Zum Thema siehe auch: Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 49 f.), Belinfante und de Reede (2005, S. 52), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 293).

  153. 153.

    Siehe hierzu: van Dooren (2005, S. 120 ff.), de Meij und van der Vlies (2004, S. 84 ff.), Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 63 ff.), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 283 ff.).

  154. 154.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 121). Kortmann und Bovend’Eert erklären, dass eine entsprechende Regelung bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts existiert. Sie ist nach Aussage der beiden Autoren vor allem deshalb notwendig, weil in den Niederlanden jede Regierung aus mehreren Koalitionspartnern mit zum Teil unterschiedlichen Anschauungen und Interessen besteht. Vgl. Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 53 f.). Die verschiedenen Dimensionen der ministeriellen Verantwortung werden ausführlich analysiert in: Visser (2008).

  155. 155.

    Vgl. van Dooren (2005, S. 122 f.).

  156. 156.

    Die Bedeutung des Ministerrats heben unter anderem hervor: van Deth und Vis (2006, S. 62). Die Abläufe im Ministerrat sind in einer Geschäftsordnung festgelegt. Für weitere Informationen siehe: Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 50 ff.), Belinfante und de Reede (2005, S. 52 ff.), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 298 ff.).

  157. 157.

    Es handelt sich hierbei zum Teil um permanente Ausschüsse – wie beispielsweise den Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten oder den Ausschuss für europäische und internationale Angelegenheiten – und zum Teil um Gremien, die zu aktuellen Themen ins Leben gerufen werden. Mitglieder in den Kabinettsausschüssen sind Minister, Staatssekretäre und hohe Beamte, zudem können externe Experten an den Beratungen teilnehmen. Den Vorsitz in allen Ausschüssen hat formal der Ministerpräsident inne, koordinierende Funktionen werden jedoch in der Regel von einem Fachminister erfüllt. Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 62 f.), Timmermans et al. (2008, S. 284).

  158. 158.

    Van Dooren (2005, S. 118, Übersetzung durch den Verfasser). Zum Thema siehe auch: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 299 f.).

  159. 159.

    Informationen über die im Ministerrat behandelten Themen und Entscheidungen werden regelmäßig unter www.rijksoverheid.nl vermittelt.

  160. 160.

    Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 140 ff.).

  161. 161.

    Allgemein kann festgehalten werden: „A state secretary is a kind of under-minister and is under the command and supervision of the minister to whom he has been assigned.“ Instituut voor Publiek en Politiek (2008, S. 47). Aufschluss über das Verhältnis zwischen Minister und Staatssekretär gibt das Prozedere im Fall eines Rücktritts: „Wenn ein Minister seinen Rücktritt anbietet, pflegt sein Staatssekretär dies ebenfalls zu tun, aber im umgekehrten Fall wird dies nicht gefordert.“ De Meij und van der Vlies (2004, S. 83, Übersetzung durch den Verfasser). In der Praxis setzt ein neuer Minister oft die Arbeit mit dem bisherigen Staatssekretär fort oder der Staatssekretär steigt sogar zum Minister auf.

  162. 162.

    Van Dooren hält hierzu fest: „Manchmal werden Staatssekretäre auch von der einen Partei als ‚Wachhund‘ bei einem Minister aus der anderen Partei eingesetzt.“ Van Dooren (2005, S. 118, Übersetzung durch den Verfasser). Zum Thema siehe auch: van Deth und Vis (2006, S. 64 f.), Andeweg und Irwin (2009, S. 143). Die entsprechenden Angaben für die Zeit von 1945 bis 2007 können eingesehen werden bei: Andeweg (2008, S. 264).

  163. 163.

    Ein Grund hierfür liegt darin, dass durch eine Vertretung die Stimmverhältnisse zwischen den Regierungsparteien nicht verändert werden sollen.

  164. 164.

    Nähere Informationen zu den Kabinettsmitgliedern sind unter www.rijksoverheid.nl zu finden. Auf dieser Seite können auch die Regierungsvereinbarung der Koalition aus VVD und CDA sowie die Duldungsvereinbarung mit der PVV eingesehen werden. Auch die Inhalte der ersten Regierungserklärung sowie Vielzahl an Informationen und Veröffentlichungen zu diversen Themen stehen hier zur Verfügung, unter anderem stellt die Regierung hier auch in anschaulicher Form ihre zentralen Ziele vor.

  165. 165.

    Vgl. hierzu: Andeweg und Irwin (2009, S. 141). Die Autoren weisen darauf hin, dass im Zeitraum von 1848 bis 1967 nur 35 % der Minister parlamentarische Erfahrung hatten, weil zu dieser Zeit mehr Wert auf ein ressortspezifisches Expertenwissen gelegt wurde. Eine entsprechende Auflistung für die Zeit nach 1945 findet sich bei: Andeweg (2008, S. 264).

  166. 166.

    Vgl. hierzu: Bovend’Eert (2005, S. 10 ff.).

  167. 167.

    Zum Vergleich: Im Kabinett Balkenende IV waren fünf von 16 Ministern weiblich, im Kabinett Balkenende I, das nur drei Monate aktiv war, waren 13 von 14 Ministern männlich.

  168. 168.

    Vor 1937 war der Ministerpräsident zugleich für ein bestimmtes Ressort verantwortlich, in der Regel des Innen- oder das Finanzressort. Vgl. Andeweg (2008, S. 267). Zur Position des Ministerpräsidenten sowie zum Vergleich mit anderen Ländern siehe: Broeksteeg et al. (2010).

  169. 169.

    Andeweg schreibt hierzu, dass ein großer Teil der Beamten im Ministerium für Allgemeine Angelegenheiten im Bereich der Pressearbeit oder für den Wetenschappelijke Raad voor het Regeringsbeleid (WRR) tätig ist. „The prime minister's office itself (…) is quite small. In addition to the Permanent secretary and the Cabinet Secretary, its core consists of 10 advisers (with some assistants) to the prime minister, all of them career civil servants.“ Andeweg (2008, S. 267).

  170. 170.

    Die entsprechenden Kompetenzen wurden in den letzten Jahren zum Teil neu geschaffen bzw. gestärkt.

  171. 171.

    Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 139 f.).

  172. 172.

    Vgl. hierzu: van Deth und Vis (2006, S. 61). Die Autoren schreiben hier, dass die Regierungschefs in Deutschland und Großbritannien viel stärker die Gelegenheit haben, Personalentscheidungen zu treffen als in den Niederlanden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich auch der deutsche Bundeskanzler bei der Zusammenstellung seiner Regierungsmannschaft auf die Forderungen des Koalitionspartners bzw. der Koalitionspartner sowie auf Eingaben aus der eigenen Partei achten muss.

  173. 173.

    Vgl. Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 305).

  174. 174.

    Van Deth und Vis (2006, S. 63, Übersetzung durch den Verfasser). Verwiesen sei an dieser Stelle auch auf Vis, der zur Position des Ministerpräsidenten festhält, dass es in den Niederlanden formell keine hierarchischen Beziehungen im Kabinett und damit auch keinen Regierungschef gibt. Faktisch führt der Ministerpräsident die Regierung jedoch an, was unter anderem daran zu sehen ist, dass er Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Regierungspolitik ist. Vgl. Vis (2005, S. 37). Stellungnahmen zur Position des Ministerpräsidenten finden sich auch bei: Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 76 f.), Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 302 ff.).

  175. 175.

    Andeweg und Irwin halten somit fest: „Compared with his British, French or even his German colleague, the Dutch Prime Minister has very few formal powers.“ Andeweg und Irwin (2009, S. 137). Ein Vergleich zwischen der deutschen und niederländischen Kompetenzverteilung findet sich bei: Bovend’Eert (2005, S. 20 ff.).

  176. 176.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 137).

  177. 177.

    Kortmann und Bovend’Eert schreiben hierzu, dass es in der staatsrechtlichen und politischen Tradition der Niederlande stets eine Präferenz für kollegiale Beschlussformung bestand und man von einem „starken Mann“ nie viel hielt. Vgl. Kortmann und Bovend’Eert (1998, S. 77). Ähnliche Ausführungen sind nachzuvollziehen bei: te Velde (2010, S. 123 ff.). Das Gehalt des niederländischen Ministerpräsidenten spiegelt seine wenig hervorgehobene Position in gewisser Weise wider: Es lag vor einigen Jahren im internationalen Vergleich und auch bezogen auf des Gehalt des deutschen Bundeskanzlers auf einem eher niedrigen Niveau. Aktuell verdient der Ministerpräsident pro Jahr circa 140.000 €, zudem hat er Anspruch auf eine feste Unkostenvergütung von etwa 15.000 € und auf bestimmte weitere Zuwendungen. Die anderen Minister im niederländischen Kabinett erhalten ein ähnliches Gehalt, allerdings – vom Außenminister abgesehen – niedrigere Zusatzvergütungen. Das Einkommen der Staatssekretäre liegt etwas niedriger als das der Minister.

  178. 178.

    Eine kritische Einschätzung zu diesen Punkten findet sich bei: Andeweg und Irwin (2009, S. 138 f.), Andeweg (2008, S. 268). Zum Thema siehe auch: Bovend’Eert (2005, S. 22 ff.).

  179. 179.

    Vgl. hierzu: te Velde (2010, S. 129 ff.), Pels (2011, S. 198 ff.).

  180. 180.

    Siehe hierzu: Bovend’Eert (2005, S. 13 ff.).

  181. 181.

    Mair (2008, S. 246).

  182. 182.

    Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 131 f.). Eine Auflistung über die Gründe für das Ende aller seit 1945 tätigen Regierungen findet sich bei: Bovend’Eert und Kummeling (2010, S. 476 ff.). Die kürzeste Amtszeit hatte in den letzten Jahrzehnten die Regierung Balkenende I, die im Jahre 2002 nach nur 87 Tagen zerbrach.

  183. 183.

    Vgl. de Meij und van der Vlies (2004, S. 95 f.), Slotboom und Verkuil (2010, S. 80 ff.).

  184. 184.

    „If a coalition government resigns prematurely, it is usually because of a conflict between the coalition parties.“ Andeweg (2006, S. 234 f.).

  185. 185.

    Weiterführende Informationen zu den einzelnen Kabinettskrisen finden sich unter www.parlement.com. Zum Thema siehe auch: Timmermans und Moury (2006, S. 391 ff.), Andeweg (2008, S. 262).

  186. 186.

    Zum Thema siehe: Timmermans und Moury (2006, S. 389 ff.), Timmermans und Breeman (2010, S. 52 ff.).

  187. 187.

    Siehe hierzu: de Rooy und te Velde (2005, S. 82 ff.), Hellema (2009, S. 330 ff.), Kersten (2002, S. 115–132), Wielenga (2008, S. 353 ff.).

  188. 188.

    Die Wahl 2006 wird analysiert in: Aarts et al. (Hrsg.) (2007), Becker und Cuperus (Hrsg.) (2007), Kleinnijenhuis et al. (2007b), Becker und Cuperus (2006, S. 83 ff.), CBS (2008), Lucardie et al. (2006, S. 16 ff.).

  189. 189.

    Anschaulich hierzu: Becker und Cuperus (2011, S. 10). Die Koalitionsvereinbarung der Regierung Balkenende IV, Informationen zum Verlauf der Regierungsbildung und Erläuterungen zu den Kabinettsmitgliedern finden sich in: Rijksvoorlichtingsdienst (2007). Zur Arbeit des Kabinetts siehe: van Kessel (2010, S. 35 ff.), Bosmans und van Kessel (2011, S. 240 ff.).

  190. 190.

    Zur Arbeit der Kommission siehe: Davids et al. (2010), Schwegman (2010, S. 87 ff.).

  191. 191.

    Die über diese Frage am 18. Februar 2010 in der Zweiten Kammer geführte Debatte, in deren Verlauf die Konflikte zwischen den Regierungsparteien klar sichtbar wurden, kann nachvollzogen werden bei: Leenders (2010, S. 97). Zum Thema siehe auch: Holthausen (2010, S. 41–55), de Graaf und Dimitriu (2009, S. 31–50).

  192. 192.

    Zum Thema siehe auch: Sitalsing und Wansink (2010, S. 105 ff.), Boom (2010, S. 12 ff.).

  193. 193.

    Andeweg schreibt erläuternd: „This democratic norm is said to have been introduce in reaction to the 1963–1967 period when three different coalitions (…) were formed on the basis of one election, which gave rise to the critique that the composition of the coalition and the outcome of the election are not related. Before 1967, the premature end of a coalition supposedly led to the formation of another coalition rather than to new elections.“ Andeweg (2008, S. 260 f.). Zu den Geschehnissen dieser Zeit siehe: van der Heiden und van Kessel (2010).

  194. 194.

    Van Deth und Vis (2006, S. 67, Übersetzung durch den Verfasser).

  195. 195.

    Im Folgenden wird nur ein grober Überblick über die Zusammensetzungen der niederländischen Regierungen gegeben, nähere Informationen zu wichtigen politischen Themen und zu einigen handelnden Personen finden sich im Kap. 6. Für weitere Informationen zur niederländischen Regierung sowie zu den einzelnen Ministerpräsidenten und Kabinetten siehe vor allem: Bosmans und van Kessel (2011). Das CPG gibt eine Reihe mit dem Titel Parlementaire geschiedenis van Nederland na 1945 heraus, in der die Nachkriegsregierungen ausführlich analysiert werden. Im Jahr 2010 erschien der achte Band dieser Reihe, in diesem werden die von 1963 bis 1967 amtierenden Kabinette behandelt. Vgl. hierzu: van der Heiden und van Kessel (2010). Wichtige Informationen zu den niederländischen Regierungen finden sich zudem in: van der Horst (2007), Houwaart (1998).

  196. 196.

    In Bezug auf die Zahl Parlamentsmehrheiten vollzogen sich während der Amtszeit der Kabinette zum Teil Veränderungen.

  197. 197.

    In den Jahren zuvor kamen die Minister nur unter Vorsitz des Königs oder des Vizepräsidenten des Staatsrats zusammen. Erst ab 1842 versammelten sie sich unter eigenem Vorsitz.

  198. 198.

    Zu Cort van der Linden und seinem politischen Wirken siehe: den Hertog (2007).

  199. 199.

    Wielenga (2008, S. 113).

  200. 200.

    Die Hintergründe beleuchtet: Wielenga (2008, S. 113 ff.).

  201. 201.

    Vgl. hierzu: Wielenga (2008, S. 144–148). Zu den politischen Entwicklungen im Interbellum siehe: de Rooy (2007, S. 179 ff.), Wielenga (2008, S. 96 ff.), Bosmans und van Kessel (2011, S. 23 ff.).

  202. 202.

    Vgl. Bosmans und van Kessel (2011, S. 53 ff.), Lucardie (2006b, S. 333), Wielenga (2008, S. 258).

  203. 203.

    Ausführliche Informationen zu den in dieser Zeit amtierenden Regierungen finden sich in: Bosmans und van Kessel (2011, S. 103 ff.), van der Heiden und van Kessel (2010).

  204. 204.

    Die Bezeichnung violette Koalition erklärt sich durch die mit den Regierungsparteien verbundenen Farbassoziationen: Das Blau der Liberalen vermischte sich mit dem Rot der Sozialdemokraten.

  205. 205.

    Siehe hierzu: Bosmans und van Kessel (2011, S. 195 ff.), Hoogerwerf (1999, S. 158–178).

  206. 206.

    Parteien, die eine Regierung dulden, sind nach van Dooren nicht an die Regierungsvereinbarung gebunden und auch personell nicht im Kabinett vertreten. Sie erklären sich jedoch bereit, das Kabinett zu unterstützen. Vgl. van Dooren (2005, S. 109).

  207. 207.

    Zu diesem Zweck setzt die Regierung in verschiedenen Bereichen energische Kürzungen durch. Die Einsparungen im Bildungsbereich, die auf besonders viel Protest stoßen, werden analysiert in: Richter (2010, S. 101 ff.).

  208. 208.

    Weitere Informationen zum Kabinett Rutte I finden sich beispielsweise in: Wilp (2010, S. 68 ff.), Ross (2010, S. 83–85), Maarleveld (2011, S. 199 ff.).

  209. 209.

    Für die folgenden Ausführungen wurde unter anderem auf Informationen zurückgegriffen, die der Staatsrat auf seiner Homepage (www.raadvanstate.nl) zur Verfügung stellt. Hier finden sich unter anderem Informationen zur Geschichte, zu den Mitgliedern und zur Organisation des Staatsrates sowie wichtige Dokumente zu dessen Aktivitäten, unter anderem alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen der letzten Jahre. Auch der Text des Wet op de Raad van State, das neben der Verfassung (Artikel 73 bis 75) die rechtliche Grundlage für das Wirken des Staatsrates darstellt, ist hier einzusehen. Informationen zur Arbeit des Staatsrates sowie zu den jeweils aktuellen Themen bieten zudem dessen ausführliche Jahresberichte. Vgl. hierzu: Raad van State (2010).

  210. 210.

    Im Jahr 2009 hat der Staatsrat in 45 von 579 Fällen eine negative Empfehlung ausgesprochen. Dies entspricht einem Anteilswert von knapp 8 %.

  211. 211.

    Vgl. www.raadvanstate.nl/over_de_raad_van_state/doel/ (Übersetzung durch den Verfasser)

  212. 212.

    Die Arbeit in den Abteilungen teilt sich wiederum in Unterabteilungen auf, die sich mit bestimmten Themenbereichen befassen.

  213. 213.

    Vizevorsitzender des Staatsrats ist seit 1997 der Jurist H.D. Tjeenk Willink, der zuvor unter anderem als Vorsitzender der Ersten Kammer tätig war und der bereits mehrfach, auch im Jahr 2010, als Informateur im Prozess der Regierungsbildung fungierte.

  214. 214.

    In der Beratungsabteilung können auch zeitlich begrenzte Berufungen vorgenommen werden.

  215. 215.

    Im Jahr 2011 erschien ein Sammelband, in dem verschiedene renommierte Autoren sich zur Position des Staatsrates und zu seinem Einfluss auf die niederländische Politik äußern. Vgl. hierzu: Tjeenk Willink et al. (2011).

  216. 216.

    Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der Allgemeinen Rechnungskammer sind in den Artikeln 76 bis 78 der Verfassung und im sogenannten Compatibiliteitswet festgehalten.

  217. 217.

    Sie sind unter der Internetadresse www.rekenkamer.nl zu finden.

  218. 218.

    Vorstandsvorsitzende der Allgemeinen Rechnungskammer ist seit 1999 Saskia Stuiveling, die der Kammer bereits seit 1984 angehört.

  219. 219.

    Um seine Entscheidungen auf eine solide Grundlage zu stellen, findet unter anderem ein Verhaltenskodex für staatliche Stellen Verwendung, der neben anderen Informationen auf der Homepage des Nationalen Ombudsmannes (www.nationaleombudsman.nl) zu finden ist.

  220. 220.

    Im Jahr 2009 wurden über 12.000 Klagen beim Nationalen Ombudsmann eingereicht, von denen über die Hälfte näher untersucht wurden.

  221. 221.

    Vgl. van Dyk (2006, 415 f.). Die intensive Nutzung wissenschaftlicher Expertise für politisches Handeln setzte nach Wielenga bereits unmittelbar nach 1945 ein. „In vielen Bereichen wurde geplant, gerechnet, prognostiziert und modellartig über die Gestaltung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nachgedacht. Diese Entwicklung ging einher mit einem optimistischen Glauben an die Modellierbarkeit der Gesellschaft, wobei man allerdings nicht zentrale Steuerung, sondern eine Politik, die pragmatisch günstige Voraussetzungen schuf, als zentrale politische Aufgabe ansah.“ Wielenga (2008, S. 285). Zum heutigen Einfluss der Beratungsorgane auf die Gesetzgebung siehe: Timmermans et al. (2008, S. 281 ff.).

  222. 222.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 173).

  223. 223.

    Reef (1998, S. 221).

  224. 224.

    Die Ausführungen zu den Planungsämtern basieren auf: Schnabel (2008, S. 23–25) sowie auf Informationen, die auf der Homepage des Parlamentarischen Dokumentationszentrums und den Internetseiten der Planungsämter (www.cpb.nl, www.scp.nl und www.pbl.nl) selbst zu finden sind. Die Planungsämter veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit kostenlos im Internet, sodass man auf diesem Weg einen guten Überblick über die Aktivitäten der einzelnen Einrichtungen gewinnen kann.

  225. 225.

    Schnabel (2008, S. 23).

  226. 226.

    Zu Tinbergen und der Entstehung des CPB siehe: Wielenga (2008, S. 283 f.).

  227. 227.

    Den Einfluss des CPB unterstreicht beispielsweise: van Dyk (2006, S. 416).

  228. 228.

    Die entsprechenden Betrachtungen aus dem Wahlkampf 2010 sind nachzuvollziehen bei: CPB und PBL (2010). Die Bedeutung der Analysen werden bestätigt in: Becker und Cuperus (2010, S. 4 f.)

  229. 229.

    Seit 2006 ist Coen Teulings Direktor des CPB.

  230. 230.

    Vgl. SCP (Hrsg.) (2011).

  231. 231.

    Der aktuelle Direktor des SCP, Paul Schnabel, schreibt über die Zielsetzung seiner Einrichtung: „Das SCP will mit seiner Forschung einen Beitrag zur Erhöhung des Rationalitätsgehaltes in der Politik leisten, aber es tut auch sein Bestes, um die Niederlande den Niederländern zu erklären. Das ist gegenwärtig mehr denn je nötig.“ Schnabel (2008, S. 24 f.). Alle Untersuchungen des SCP stehen im Internet unter www.scp.nl zur Verfügung.

  232. 232.

    Direktor des PBL ist Ende 2010 Maarten Haijer

  233. 233.

    Weitere Informationen zum WRR sind auf dessen Internetseite (www.wrr.nl) einzusehen, hier sind auch die Publikationen des Rates abrufbar.

  234. 234.

    Vorsitzender des SER ist seit 2006 Alexander Rinnooy Kann. Anlässlich des sechzigjährigen Bestehens kam ein Buch heraus, indem verschiedene Beiträge zur Geschichte und zur Bedeutung des SER zu finden sind. Vgl. hierzu: Jaspers et al. (2010). Der Einfluss des SER im Zeitraum von 1950 bis 1993 wird zudem sehr ausführlich analysiert in: Camphuis (2009).

  235. 235.

    Zur Stichting van de Arbeid (STAR) siehe auch www.stvda.nl.

  236. 236.

    Zum Thema siehe: Braun-Poppelaars et al. (2011, S. 139 ff.), van Deth und Vis (2006, S. 215 ff.). Eine Vielzahl weiterer Literaturtitel zum Thema ist aufgelistet bei: Woldendorp (2008, S. 405 f.).

  237. 237.

    Vgl. Andeweg und Irwin (2009, S. 169 ff.).

  238. 238.

    „From being one of the more religious societies in Europe, the Netherlands has become the society within Europe with the lowest percentage of religious adherents (although not the lowest in church attendance).“ Andeweg und Irwin (2009, S. 13).

  239. 239.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 13). Weiterführende Informationen vermitteln: Braun-Poppelaars et al. (2011, S. 142 ff.).

  240. 240.

    Wielenga (2008, S. 343). Eine Übersicht über in den Niederlanden tätige Interessengruppen, die einen Eindruck von der Vielfalt dieser Gruppen vermittelt, findet sich in: van Deth und Vis (2006, S. 220 f.). Zum Thema siehe zudem: van Houwelingen et al. (2011, S. 189 ff.).

  241. 241.

    Andeweg und Irwin (2009, S. 171). Zur Geschichte der niederländischen Gewerkschaftsbewegung siehe: Lepszy (1979, S. 57 ff.).

  242. 242.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 218 ff.). Zum Thema siehe auch: van Houwelingen et al. (2011, S. 189 ff.).

  243. 243.

    Vgl. van Deth und Vis (2006, S. 226 ff.)

  244. 244.

    Ausführliche Informationen zu den Grundlagen, Inhalten und zu den Ergebnisse des Polder-Modells finden sich in: te Velde (2010, S. 205 ff.), van Noort (2006, S. 129 ff.), Woldendorp und Delsen (2008, S. 308–332), van Dyk (2006, S. 408–429), Andeweg und Irwin (2009, S. 212 ff.), Steinmetz (2000), de Rooy und te Velde (2005, S. 20 ff.).

  245. 245.

    Die wirtschaftliche Situation der Niederlande zu Beginn der 1980er Jahre skizziert Wielenga mit folgenden Worten: „Die Malaise verstärkte sich mit Ausbruch der zweiten Ölkrise 1979, wodurch die Inflation angefacht und eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wurde, die 1982 zu einer Arbeitslosigkeit von 13,5 % führte. Weitere 13 % waren erwerbsunfähig, so dass ungefähr ein Viertel der Berufsbevölkerung außerhalb des Arbeitsprozesses stand. Auch das Haushaltsdefizit war erheblich gestiegen: von 3,8 % des nationalen Einkommens 1977 auf 8,2 % im Jahre 1981. Die Niederlande, so die einhellige Meinung der Wirtschaftswissenschaftler, drohten wirtschaftlich auf Grund zu laufen.“ Wielenga (2008, S. 340). Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der Niederlande wird betrachtet in: van Paridon (2004, S. 363 ff.).

  246. 246.

    Zum Inhalt des viel zitierten Abkommens von Wassenaar schreibt Wielenga: „Ein detailliertes Abkommen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Löhne und Arbeitsplätze war ‚Wassenaar‘ nicht, wohl aber eine Absichtserklärung, die das Ende der Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit einläutete, welche seit den 1960er Jahren über Mitbestimmungsrecht, Gewinnbeteiligung, und Vermögensbildung gewütet hatten.“ Wielenga (2008, S. 344).

  247. 247.

    Van Dyk schreibt zur Wahrnehmung des sogenannten dutch miracle im Ausland: „Because of its impressive economic and employment recovery, which was, according to the prevailing view, not accompanied by a (neo-)liberal attack on the welfare state, the Netherlands has been considered an example of successful adaptation to new socio-economic challenges ever since (…). An extensive consensus between government, employers and trade unions, which is held to be based on the supply side-oriented promotion of international competitiveness by wage restraint and the consolidation of public finances, is regarded as the recipe to success.“ Van Dyk (2006, S. 408 f.). Zur internationalen Perzeption des Poldermodells siehe auch: te Velde (2010, S. 209 ff.).

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Wilp, M. (2012). Zentrale Akteure in der niederländischen Politik. In: Das politische System der Niederlande. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19123-2_4

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