Zusammenfassung
Kants Argumentation für einen analytischen Zusammenhang zwischen Freiheit und der Geltung praktischer Gesetze in den ersten sechs Paragraphen der »Kritik der praktischen Vernunft« läßt sich in zwei Schritte gliedern. Ein erster Schritt (KpV 19–27) soll zeigen, daß es praktische Gesetze genau dann gibt, wenn die Verallgemeinerbarkeit einer Handlungsmaxime für ein »vernünftiges Wesen« ein hinreichender Grund sein kann, sie zu befolgen. Er ist das Thema dieses Paragraphen. Der zweite Schritt besteht in der Lösung der beiden »Aufgaben« (KpV 28 und 29), (a) wie ein Wille »beschaffen« sein muß, um durch die Verallgemeinerbarkeit einer Maxime hinreichend bestimmbar zu sein, und (b) worin allein der hinreichende Bestimmungsgrund eines freien Willens liegen kann. Verbindet man die Lösungen der beiden Aufgaben, so ergibt sich, daß ein Wille genau dann frei ist, wenn für ihn die Verallgemeinerbarkeit einer Maxime ein hinreichender Grund sein kann, sie zu befolgen. Aus beiden Schritten zusammen folgt, daß praktische Gesetze genau dann gelten, wenn es Wesen mit freiem Willen gibt. »Freiheit und unbedingtes praktisches Gesetz weisen also wechseis weise auf einander zurück« (KpV 29). Dies ist Kants zentrale These über den Zusammenhang von Handlung und Moral.
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Willaschek, M. (1992). Praktisches Gesetz und Verallgemeinerbarkeit. In: Praktische Vernunft. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05577-4_12
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-05577-4_12
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-00864-0
Online ISBN: 978-3-476-05577-4
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