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Zusammenfassung

Der Berufsstand der Sänger war im Laufe des 17. Jahrhunderts entstanden: mit zunehmender Anzahl der Opernauffuhrungen und größeren technischen Ansprüchen an die Gesangspartien war es kaum mehr möglich, daß Instrumentalisten, Komponisten oder höfische Laien sich auch hin und wieder als Sänger betätigten. Noch am Anfang des 18. Jahrhunderts waren die Sänger ebenso höfische Bedienstete wie Orchestermusiker gewesen. Wer zu einer wandernden Theatertruppe gehörte, bemühte sich um eine Anstellung an einem Hof. Hatten die Sänger diese erst einmal erhalten, waren sie den üblichen höfischen Restriktionen unterworfen. Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich für die Sänger ein freier Markt herausgebildet, auf dem sie sich selbst behaupten mußten (und häufig nicht konnten). Im 19. Jahrhundert wurden Sänger in Italien für die einzelnen stagioni engagiert, in Deutschland und Frankreich mit Verträgen über ein oder mehrere Jahre oder auf unbefristete Zeit, wobei die Sänger der Hoftheater in Deutschland zwar formal immer noch zum höfischen Personal gehörten, sich aber auch hier bereits eine zunehmende Professionalisierung zeigte, insofern bedeutende Sänger höfische Regeln — etwa im Hinblick auf die Genehmigung von Reisen — durchaus ignorieren konnten, oder zur Verhandlungsmasse bei Vertragsverhandlungen machten. Der Konflikt zwischen formaler Zugehörigkeit zum höfischen Personal und der Selbsteinschätzung als künstlerisches Personal, das aufgrund seines Berufs ein gegenüber den höfischen Regeln abweichendes Verhalten geltend machen konnte bzw. zwischen höfischen Disziplinarregeln und bürgerlichem Rechtsempfinden manifestierte sich z.B. in Karlsruhe.

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Walter, M. (1997). Opernsänger. In: »Die Oper ist ein Irrenhaus«. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03615-5_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-03615-5_6

  • Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart

  • Print ISBN: 978-3-476-01328-6

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