Zusammenfassung
Es gibt on dits darüber, was Schelling keinesfalls gewesen sei — nicht Geschichtsphilosoph, nicht politischer Denker. Dies ist nicht ganz falsch und nicht ganz richtig. Ich möchte in drei Schritten folgendes zeigen: (1) Schelling ist ein radikaler analytischer Denker der Geschichtlichkeit der Menschen1; (2) die in der Perspektive der Freiheit — Freiheit ist „Vermögen des Guten und des Bösen“2 — verstandene Geschichtlichkeit gibt die möglichen Orte von Recht und Staat an; was Schelling ganz offensichtlich intendiert, ist eine — im Kantischen Verständnis — ‚Kritik des Rechts und des Staats’; es geht um Bedingungen ihrer Möglichkeit. Von besonderem Interesse ist dabei, daß Schelling Recht und Staat im Kontext von ‚Natur’ denkt.
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Sandkühler, H.J. (2002). Die menschliche Natur, die Geschichte, das Recht und der Staat als ‚zweite Natur’. Zu Schellings politischer Philosophie. In: Natur und Wissenskulturen. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-02899-0_5
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Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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Online ISBN: 978-3-476-02899-0
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