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Kulturpolitische Folgen der Machtergreifung: Gründung der Reichskulturkammer und der Reichsmusikkammer

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Hans Pfitzner und der Nationalsozialismus
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Zusammenfassung

Da die Ideologie des Nationalsozialismus sich als ganzheitliche, das gesamte Leben der deutschen Nation umspannende Weltanschauung verstand, war ihre logische Konsequenz der Versuch, möglichst viele Bereiche des öffentlichen Lebens nach den Idealen der neuen Machthaber umzustrukturieren. Ansätze dafür waren schon während der kurzen Regierungszeit der Nationalsozialisten in Thüringen 1930–31 unter Minister Frick und Staatsrat Marschler zu beobachten, als Gauleiter Fritz Sauckel den später als Organisator der Ausstellung „Entartete Musik“ (Düsseldorf 1938) bekannt gewordenen Hans Severus Ziegler für eine konservativrestriktive Kulturpolitik gewann. Unter anderem wurden hierbei Jazz, Strawinsky und Hindemith von den Programmen staatlich geförderter Veranstaltungen gestrichen, eine Zensur des Theaterspielplanes verordnet und eine Umgestaltung der Weimarer staatlichen Hochschule vorgenommen.173 Was bei diesem Thüringer Probelauf begonnen wurde, konnte nach der Machtergreifung 1933 in großem Stile fortgesetzt und modifiziert werden. Die damit im Bereich der Musik und des Theaters verbundenen Vorgänge werden in verschiedenen vorliegenden Publikationen ausführlich behandelt, und vor allem in Anbetracht der Breite des Themas kann hier nur auf diese verwiesen werden. Ein kurzer Überblick über die vorhandene Literatur wurde schon im Vorwort gegeben, an dieser Stelle sollen nur die wichtigsten Veränderungen im Musikleben Deutschlands nach 1933 aufgezeichnet werden, soweit sie für den Komponisten Hans Pfitzner von Bedeutung waren.

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Notizen

  1. Vgl. dazu u. a. Levi, Erik „Music in the Third Reich“ und Brenner, Hildegard „Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus“, Reinbek bei Hamburg 1963 („Das Wissen des 20. Jahrhunderts im Taschenbuch mit enzyklopädischem Stichwort“, o. Bd.), Heister, Hanns-Werner und Klein, Hans Günter (Hrsg.) „Musik und Musikpolitik im faschistischen Deutschland“, Frankfurt/Main 1984, Walter, Michael „Hitler in der Oper: deutsches Musikleben 1919–1945“.

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  2. Vgl. dazu Mathieu, Thomas „Kunstauffassungen und Kulturpolitik im Nationalsozialismus. Studien zu Adolf Hitler — Joseph Goebbels — Alfred Rosenberg — Baldur von Schirach — Heinrich Himmler — Albert Speer — Wilhelm Frick“, Saarbrücken 1997, S. 95.

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  3. Für die Oper betraf diese Liste „nur“ Berg, Dessau, Hans Gal, Krenek, Weill, Weinberger und Michael Zadora; es galten aber auch andere Komponisten wie Halvey, Meyerbeer, Offenbach, Schönberg oder Schreker als verboten. Vgl. dazu Dussel, Konrad „Ein neues, ein heroisches Theater? Nationalsozialistische Theaterpolitik und ihre Auswirkungen in der Provinz“, Bonn 1988 („Literatur und Wirklichkeit“, o. Bd.), S. 263.

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Busch, S. (2001). Kulturpolitische Folgen der Machtergreifung: Gründung der Reichskulturkammer und der Reichsmusikkammer. In: Hans Pfitzner und der Nationalsozialismus. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-02833-4_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-02833-4_3

  • Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart

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