Zusammenfassung
1. Mit »Beschneidung« (lat. circumcisio) bezeichnet man die chirurgischen Eingriffe an den Genitalien von Jungen und Mädchen bzw. Männern und Frauen. Bei Jungen und Männern unterscheidet man folgende Kategorien: Die Beschneidung im eigentlichen Sinne, die darin besteht, ganz oder teilweise die Vorhaut abzuschneiden; die Penisamputation; die Kastration; die Entmannung. Die männliche Beschneidung stellt in Judentum und Islam ein in der religiösen Tradition verankertes Initiationsritual dar, mit dem Jungen aus der Kleinkindphase in die Phase des Mannes eintreten, indem ihnen ein Teil ihrer Vorhaut entfernt wird. In der Regel ist sie an eine Trennung von der Mutter gekoppelt, in dem Sinne, daß der Junge von nun an wesentlich vom Vater und anderen männlichen Familienmitgliedern erzogen wird. Die arabische juristische Sprache bezeichnet die männliche Beschneidung als khitan oder auch als tabara, was soviel wie »Reinheit« bedeutet. Doch wird die Beschneidung an Jungen auch in säkularen Gesellschaften, in der Regel mit medizinischer Begründung, durchgeführt. So werden in den USA und in Kanada neugeborene männliche Babys in der Regel routinemäßig circumcisiert, während in der Bundesrepublik in aller Regel nur aus medizinischen Gründen (im Fall der Vorhautverengung, lat. Phimose) beschnitten wird. Religionsrechtlich begründete Beschneidungen wie im Fall muslimischer oder jüdischer Jungen werden nach Auskunft deutscher Krankenkassen in der BRD kassenrechtlich nicht gedeckt.
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Literatur
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Harwazinski, A.M. (2005). Beschneidung. In: Auffarth, C., Bernard, J., Mohr, H., Imhof, A., Kurre, S. (eds) Metzler Lexikon Religion. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-00091-0_56
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