Zusammenfassung
Im folgenden sei eine theoretische Perspektive skizziert, die den normativen Anspruch des Wohlfahrtsstaates ernst nimmt. Der Wohlfahrtsstaat ist das institutionelle Ergebnis des fortgesetzten politischen Anspruchs, mit Mitteln der Gesetzgebung für die Grundlagen des individuellen Wohlbefindens aller Mitglieder einer national definierten Gesellschaft zu sorgen (vgl. Girvetz 1968: 512). Seit den Anfängen der Sozialpolitik und erneut im Zeichen zunehmender fiskalischer Knappheiten, fragwürdiger Nebeneffekte sozialpolitischer Interventionen und verschärfter Verteilungskonflikte ist es umstritten, inwiefern und mit welchen Mitteln der Staat in der Lage ist, diesem politischen Anspruch zu genügen. In einem ersten Teil werden die geschichtlichen Grundlinien des Wohlfahrtsdiskurses skizziert; daran schließt sich eine Präzisierung des Bezugsproblems der Wohlfahrtsproduktion an, woraus sich schließlich Folgerungen für das Staatsverständnis ableiten lassen: Vorgeschlagen wird weder liberales ‚Laissez-faire ‘ noch voluntaristischer Interventionismus, sondern eine steuerungstheoretisch angeleitete ordnungspolitische Perspektive auf die Markt, Staat, intermediären Bereichen und Privathaushalten gemeinsamen, sie jedoch in unterschiedlicher Weise betreffenden Aufgaben der Wohlfahrtsproduktion.
„Salus populi suprerna lex esto“
(Cicero)
„He is certainly not a good citizen who does not wish to promote, by every means in his power, the welfare of the whole society of his fellow-citizens.“
(Adam Smith)
Erschienen in: Systemrationalität und Partialinteresse. Festschrift für Renate Mayntz, hrsg. von Hans-Ulrich Derlien/Uta Gerhard/Fritz W. Scharpf. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1994, S. 357–380.
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Literatur
Der auf den Finanzwissenschaftler Musgrave (1959) zurückgehende Begriff der meritorischen Bedürfnisse oder Güter hat in der Literatur unterschiedliche Ausdeutungen erfahren, vgl. zusammenfassend Schmidt 1964 und Head (1966, 1969). Ökonomische Ausdeutungen heben meist weniger auf die Bedeutung der externen Effekte als auf die, ‚verzerrten‘ individuellen Präferenzen ab. Diese Verzerrung wird entweder auf beschränkte Information über den Nutzen bestimmter Güter oder auf , ‚Irrationalität‘ zurückgeführt, die sich beispielsweise in der Höherschätzung kurzfristiger gegenüber langfristigen Nutzen äußern soll. Das Konstrukt ‚wahrer Präferenzen‘, von dem her auch Head argumentiert, setzt jedoch voraus, daß die ‚richtige‘ Nachfrage nach einem Gut gerade derjenigen entspricht, die auch die kollektive Nützlichkeit maximiert. Dies erscheint — wie schon im Falle der ‚unsichtbaren Hand‘ bei Adam Smith — ein teleologisches Postulat, das sich religionssoziologisch als säkularisierter Vorsehungsglaube oder wissenschaftlich als petitio principii qualifizieren läßt. Für Smith vgl. Kittsteiner 1984.
Hierzu nunmehr eindringlich Ostrom, 1999.
Auf der Basis der Luhmann’schen Theorie wurden entsprechende Vorstellungen insbesondere von Leisering (1989) entwickelt.
Diese Abgrenzung präzisiert das Problem mit Bezug auf die Einrichtungen der Sozialpolitik. Das Einwirken des Staates auf die gesellschaftlichen Verhältnisse betrifft aber, wie nicht zuletzt die von Renate Mayntz angestoßenen Arbeiten in den Bereichen der Wissenschaftspolitik und der technischen Großsysteme zeigen, einen viel weiteren Bereich. Auch hier lassen sich institutionelle Verselbständigungen im Grenzbereich von politischem System einerseits und Wissenschafts- bzw. Wirtschaftssystem andererseits beobachten. Die im Zentrum der neueren Arbeiten von Renate Mayntz stehende politikwissenschaftliche Steuerungsproblematik (vgl. Mayntz 1987; 1990; 1992) bezieht sich genau auf das Problem der Einwirkungsmöglichkeiten des Staates auf diese unter seiner Mitwirkung entstandenen institutionellen verselbständigten Zwischenbereiche, für die sich als Sammelbegriff die Bezeichnung ‚öffentlicher Sektor‘ anbietet, vgl. hierzu Kaufmann Hrsg. 1991.
Vergessen wurde hier die dritte Dimension politischer Teilhaberechte als Grundlage der Demokratie.
Vielfach ist zur Kennzeichnung der hier angesprochenen Sachverhalte auch ein erweiterter Kapitalbegriff verwendet worden, so bereits von F. List (1841), der der ökonomischen ‚Theorie der Werte‘ eine ‚Theorie der produktiven Kräfte‘ zur Seite stellen wollte. Auch Bourdieus (1970) Unterscheidung zwischen ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital und der von Coleman (1988) in die amerikanische Diskussion eingeführte Begriff des ‚Sozialen Kapitals‘ thematisiert verwandte Probleme. Die Grundlagen des vermögenstheoretischen Diskurses in der Sozialpolitik hat zuerst Krüsselberg (1977) formuliert.
In einem pragmatischen Sinne bedeutet z.B. Gesundheit als zentrale Wohlfahrtsdimension das Bewußtsein und die Erfahrung, den sich alltäglich stellenden Aufgaben und Chancen in physischer und psychischer Hinsicht gewachsen zu sein. Eben dies setzt jedoch entsprechende Kompetenzen voraus.
Zu den elementaren Voraussetzung individuellen Wohlbefindens gehört die Erfahrung von Zuwendung und Anerkennung von seiten Dritter und die Fähigkeit, am Schicksal Dritter Anteil zu nehmen (Smith 1756). Die Primärbeziehungen innerhalb und außerhalb des privaten Haushalts stellen daher das zentrale ‚soziale Kapital‘ eines Menschen dar (Coleman 1988).
Ob und inwieweit dies ein Grund ist, die Verteilungsperspektive der Wohlfahrtsperspektive unterzuordnen, bedürfte einer gesonderten Untersuchung.
Diese Leistungen erregen in jüngster Zeit zunehmende Aufmerksamkeit, auch von seiten der empirischen Forschung. Vgl. Glatzer/Berger-Schmidt 1986; Heinze/Offe 1990; sowie allgemein die zunehmende Bedeutung der Zeitbudgetforschung.
Unter der Kategorie assoziative Produktion lassen sich eine Vielzahl von Aktivitäten des sogenannten Non-Profit-Sektors subsumieren, die von den Formen kollektiver Selbsthilfe bis zur verbandlichen Steuerung von Wohlfahrtseinrichtungen reichen. Einen überblick uber den Diskussions- und Forschungsstand geben die gemeinsam veröffentlichten Beiträge von Anheier, Seibel und Evers (1990), sowie der Literaturbericht Bauer/Hermann 1992. Vgl. ferner Evers/Olk (1996) mit einem dem hier vorgelegten verwandten Ansatz.
Beachtung verdienen insbesondere die vergleichend angelegten Studien von Ashford 1986; Flora 1986ff.; de Swann 1988; Esping-Andersen 1990; Rieger 1992.
Vgl. Kaufmann 1991: 228. Scharpf (1993: 29) macht darauf aufmerksam, „daB die Kombinationseffekte unterschiedlicher Abstimmungsverfahren insgesamt vorteilhafter sind als die Wirkungen einzelner Koordinationsmechanismen“. Dies impliziert auch die vorliegende Argumentation.
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Kaufmann, FX. (2002). Staat und Wohlfahrtsproduktion. In: Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen. Sozialpolitik und Sozialstaat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99962-7_9
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