Zusammenfassung
„Ich hatte kaum das Licht der Welt erblickt“, so schrieb John Locke einmal, „als ich mich auch schon mitten in einem Sturm befand“ (ToG,S.11).1 Das Licht der Welt erblickte er am 29. August 1632;2 der Sturm war der englische Bürgerkrieg ab 1640, von dem bereits im Hobbes-Kapitel der vorliegenden Arbeit die Rede war.3 Lockes Vater hatte vor dem Bürgerkrieg den Unterhalt für seine Familie als Sekretär bei einem Friedensrichter namens Alexander Popham verdient. Nun kämpfte er an der Seite seines Brötchengebers in der Parlamentsarmee, die bald auch einige Stadtgebiete Londons kontrollierte. Da Popham schon bald Abgeordneter in Westminster wurde, konnte er dem Sohn des ehemaligen Sekretärs und Kameraden 1646 den Zugang zu der angesehenen Westminster School ermöglichen. Locke junior begann seine Schulzeit in einem London, aus dem der König kurze Zeit zuvor geflohen war. Die Nähe des Monarchen sollte er erst am 30. Januar 1649 zu spüren bekommen. An diesem Tag wurde Karl I. in Hörweite der Westminster School geköpft, während der Schulleiter seine Schüler für ihren König beten ließ. Wie sehr dieses Ereignis Europa auch erschüttert haben mag, für Locke ging das Leben weiter.
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Literatur
Dieses Zitat stammt aus den frühen staatsphilosophischen Schriften Lockes, die er selbst nicht veröffentlichte. Philip Adams hat sie 1967 unter dem Titel „Two Tracts an Government“ herausgegeben. Der erste „Tract“ liegt in deutscher Übersetzung mit dem Titel „Traktat über die Obrigkeit“ vor. Zitiert werden Passagen aus dem Werk mit der Abkürzung „ToG“ und der Angabe der Seite in der deutschen Übersetzung.
Zur Biographie Lockes vgl. Specht (1989) S.10–30, Thiel (1990), Fox Bourne (1991).
Zum ereignisgeschichtlichen Kontext vgl. Roots (1991), Mandrou (1992), Greyerz (1994).
Thiel (1990) S.15; vgl. Greyerz (1994) S.100f. Zum politisch-ideengeschichtlichen Kontext vgl. Goldie (1985), Schwan (1991a), Reinhard (1996).
Goldie (1985) S.327; vgl. z.B. Milton: (1649), womit die Hinrichtung des Königs gerechtfertigt wird.
Zu diesem war es gekommen, nachdem am Nikolaustag 1648 Truppen den gemäßigten Abgeordneten den weiteren Zugang zum Unterhaus verwehrt hatten, weil sich diese bei der Alternative Militärjunta oder Königsherrschaft für das letztere hätten entscheiden können.
Thiel (1990) S.23; ähnlich Euchner (1962) S.284, Euchner (1966) S.149, Brandt (1985) S.360, Klenner (1986b) S.296, Josczok (1996) S. 75.
In einem Brief schreibt er: „Ruhig erlauben sie einander, ihren eigenen Weg zum Himmel zu wählen; denn ich kann unter ihnen keine Streitereien oder Feindseligkeiten wegen religiöser Fragen beobachten“ (Cor. Bd.I, S.175).
Auch dieser Essay wurde erst posthum veröffentlicht; abgedruckt ist er in Fox Bourne (1991) Bd.I, 5.174–194; nicht zu verwechseln mit „Ein Brief über Toleranz“, siehe unten!
Abgedruckt unter dem Titel „A Letter from a Person of Quality to his Friend in the Country“ [Works Bd.X, S.200–246].
Da Locke in der Widmung der „Zwei Abhandlungen“ behauptete, mit seiner Schrift „den Thron unseres großen Retters, des gegenwärtigen König Wilhelms“ festigen zu wollen, hatte man lange Zeit angenommen, dieses Werk sei erst unmittelbar vor seinem Erscheinen 1689 entstanden. Laslett (1967) S.49–66 konnte jedoch nachweisen, daß der überwiegende Teil vor dem Hintergrund der „Exclusion Crises“ entstanden ist. Vgl. Ashcraft (1980), Ashcraft (1987) S.286–297, Laslett (1988) S.123–126; Milton (1995).
Locke hat den „Ein Brief über Toleranz“ 1686 auf latein geschrieben. Hier werde zum ersten Mal die rechtliche Ausgrenzung einer Privatspähre begründet [Brandt (1985) S.371].
Zur Erschließung der Sekundärliteratur vgl. Hall(19706), Hall (1983), Yolton (1985), Brockner (1992), The Philosopher‘s Index (1993) bis (1997).
Stellen aus „Versuch über den menschlichen Verstand“ werden mit „VmV“ abgekürzt und unter Angabe des Buches, des Kapitels und des Abschnitts zitiert; „1.III,26“ bedeutet 1.Buch, Kapitel III, 26. Abschnitt. Vgl. einführend zum „Versuch“ Arndt (1986), Thiel (1997b) und Rogers (1997).
Gemeint sind zum einen die „Essays an the Law of Nature“ von 1664, die aber erst1954 durch Wolfgang von Leyden veröffentlicht wurden; zum anderen um einen unvollendeten Traktat mit dem Titel „Of Ethics in General“, abgedruckt in King (1984) S.308–322.
Vgl. Leyden (1958) S.75; Euchner (1962) S.292.
Zur Unterscheidung dieser beiden Naturrechtsvarianten vgl. Euchner (1979) S.14–42.
Stellen aus den „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ werden mit „ZAR“ abgekürzt und unter Angabe des Buches, des Kapitels und des Abschnitts zitiert. Vgl. einführend Mayer-Tasch (1983), Braun (1991b) S.136ff., Euchner (1992).
Vgl. Yolton (1958) S.487f., Euchner (1979) S. 156.
Stellen aus „Ein Brief über Toleranz“ werden mit „BüT“ abgekürzt und unter Angabe der Seitenzahl zitiert. Vgl. Ebinghausen (1975), Baumgartner (1979), Dunn (1991).
Stellen aus „Gedanken über Erziehung“ werden mit „GüE“ abgekürzt und unter Angabe des Paragraphen zitiert. Locke unterscheidet drei Begründungsvarianten für Moral: die christliche, die utilitaristische à la Hobbes und die anthropologische gemäß den antiken Philosophen (VmV 1.II,5).
Vgl. Euchner (1966) S.130 und Euchner (1979) S.9+191, der bei Locke die traditionelle Begründung des Naturgesetzes trennt von dessen Motivationslehre und Epistemologie, welche dem modernen Naturrechtsdenken entsprächen.
Ebenso Schwan (1991a) S.197, Skirbekk (1993) S.380, Kersting (1994) 5. 116.
Vgl. Batz (1975) S.666: Locke konzipiere „semisozial“. Opitz (1968a) S.137 stellt aufgrund der Ambivalenzen fest: „Eine zusammmenhängende philosophische Anthropologie findet sich bei ihm nicht einmal im Ansatz. “ Euchner (1979) S.76 unterscheidet stoisch-thomistische, augustinische und neo-epikureeische Schichten; spricht jedoch insgesamt von einem „einheitlichen Menschenbild“; Euchner (1986) S. 25.
Vgl. Euchner (1996) S.91; trotz „seiner teilweise mißverständlichen individualistischen Sprachwendungen“ sei Locke von „Großfamilien als kleinsten gesellschaftlichen Bausteinen ausgegangen“. In Euchner (1996) S.177 spricht er von „Lockes Grenzgängertum zwischen traditionell-scholastischen und modern-individualistischen Konzeptionen“.
Nach Euchner (1979) S.64: „überindividuellen Selbsterhaltungstrieb“.
Dieser Punkt ist in der Sekundärliteratur umstritten; vgl. Euchner (1979) S.70–74.
Vgl. Singh (1961), Polin (1963), Seliger (1963).
Vgl. Cox (1960), Schmidt (1965), Strauss (1977) S.210ff.
Vgl. Euchner (1962); Euchner (1966); Euchner (1979) S.1–14; Euchner (1996) S.171–180.
Euchner (1986) S.12; vgl. Euchner (1979), Zscharnack ( 1914 ) S.XXXI, Sprute (1997).
In der ersten Auflage des „Versuch“ von 1689 hatte Locke noch die Auffassung vertreten, daß Schmerz und Freude zwei gleich starke Antriebskräfte für das Handeln der Menschen darstellten, was noch an einigen Stellen in späteren Auflagen anklingt (VmV 2.VII,4). Seit der zweiten Auflage 1694 vertritt Locke jedoch die Ansicht, daß der Schmerz allein der wichtigste Antrieb sei (VmV 2.XX,6). Ein Gut, das wahrgenommen wird, könne folglich nicht direkt zu einem Handeln führen, sondern dessen Fehlen muß als Unbehagen empfunden werden, bevor der Mensch sein Begehren darauf richte (VmV 2.XXI, 37,39+46).
Dieses behauptet Locke erst in seinen späteren Schriften; in einer Vorstudie zu seinem „Versuch“, die er 1671 verfaßte, schreibt er, daß das Prinzip der Selbsterhaltung „völlig vergessen werden“ könne [Euchner (1979) S.67].
Euchner (1979) S.100 nennt dies einen „psychischen Determinismus“, der mit dem „deterministischen Materialismus“ eines Hobbes Parallelen aufweise.
Euchner (1979) 5.127: „Diese merkwürdig schwankende Beurteilung des ‘Gesetz der Meinung und des Rufes‘… entspricht dem widersprüchlichen Menschenbild Lockes, demzufolge die Menschen bald als gut und rational, bald als böse und das natürliche Gesetz mißachtend, erscheinen.“
Für ihn ist der Naturzustand kein Gedankenexperiment, sondern historisch real; als ein Beispiel hierfür nennt er die Indianer in Amerika (ZAR 2.II,14). Ebenso Euchner (1962) S.292, Mayer-Tasch (1983) S.192, Euchner (1986) S.15, Winkel (1992) S.123; Gegenthese Mac-Pherson (1980) S.236, Seliger (1985) S.385, Saage (1987) S. 57.
Kersting (1994) S.118 unterscheidet zwischen einem normativen und einem deskriptiven Naturzustand, betont aber ansonsten auch, daß es sich hierbei nicht um eine Entwicklung handele. Hiervon kann erst bei der Thematisierung des Geldes gesprochen werden.
Ebenso Aarsleff (1969) S.100–102; Medick (1973) S.109.
Vgl. Baruzzi (1983) S.63, für den das eigentliche Wesen des Menschen bei Hobbes in der Arbeit besteht; der Mensch also zum „homo laborans“ [Priddat (1984) 5.111] geworden sei; vgl. auch Habermas (1988a) S.99, der die Arbeit als Form der Selbsterhaltung deutet.
Dieser Begriff und der der „Verderbnisklausel“ stammen von Steinvorth (1983) S.77.
Da Locke den Naturzustand als historisch-real begreift, gilt dasselbe für den Vertrag (ZAR 2.VI11, 101–112); ebenso Specht (1989) S.180, Gegenthese bei Seliger (1985) S.385. Zur Vertragslehre vgl. Saage (1987), Kersting (1994) S. 109ff. und Bubner (1996) S. 83ff.
Seliger (1968) S.94 schreibt Locke bei der Darstellung seines Naturzustandes die Intention zu, zeigen zu wollen, daß der Mensch einerseits vernünftig genug sei, eines Hobbes‘schen Leviathan nicht zu bedürfen, andererseits aber zu streitsüchtig, um ohne politische Gesellschaft auskommen zu können.
Neben diesem weiteren verwendet Locke aber auch einen engeren Eigentumsbegriff (ZAR 2.V), mit dem dann lediglich der materielle Besitz eines Menschen gemeint ist. Da er nicht immer zwischen diesen beiden Bedeutungsvarianten unterscheidet, ergeben sich bedeutsame Interpretationsspielräume (vgl. z. B. Wahlrecht), da im ersten Fall jeder Mensch ein Eigentümer ist [vgl. Ashcraft (1987) S.176–178, 193 Anm.19; Brockner (1991), Kersting (1994) S.125], während ansonsten eine Klasse an Besitzenden angesprochen wird [vgl. Euchner (1962) S.292; Euchner (1966) S.135; Klenner (1986a) S.304,306+324, Euchner (1979) S.204, MacPherson (1980) S.219ff., Saage (1987) S.53, Mandrou (1992) S.106, Skirbekk (1993) S.382+387, Euchner (1996) S.98].
Medick (1973) 5.109 spricht von der „Institutionalisierung der naturrechtlichen Vernunft“. 61 Nach Braun (1991b) S.152 müßten in der besten Regierungsform „breite Mitwirkungsmög- lichkeiten der Bürger“ gewährleistet sein. Da diese de facto aus praktischen Gründen einge- schränkt sind, favorisiere Locke alles in allem die Oligarchie; ebenso Brockner (1991) S.54.
So argumentieren Seliger (1968) S.286, Mayer-Tasch (1983) S.205, Klenner (1986b) S.175, Euchner (1986) S.20, Schwan (1991a) S.203, Euchner (1996) S.101; die Gegenthese vertritt Brockner (1991) S. 59–62.
Der Begriff „Kriegszustand“ ist nicht als Auflösung der Gesellschaft zu verstehen (ZAR 2.XIX,211+243), sondern durch den Wegfall der legitimen Gewalt mit Autorität kommt es zu einem Rückfall in den Naturzustand, in dem nun die „Löwen“ angreifen.
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Schmitz, SU. (2000). John Locke. In: Homo democraticus. Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99907-8_7
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