Zusammenfassung
385 Teilnehmer wurden in Untersuchungshaft verbracht. Von ihnen mußten 372 Freiheitsstrafen verbüßen. 13 Personen führte das MfS „nur“ zu, hielt sie also für Verhöre fest, ohne daß die Aussagen für eine formale Anklage ausgereicht hätten. 47 Befragte (12 Prozent) gaben an, in Untersuchungsgefängnissen des Innenministeriums inhaftiert gewesen zu sein. Dabei handelte es sich in der Mehrzahl um Personen, denen die Strafverfolgungsorgane ungesetzlichen Grenzübertritt im einfachen Fall oder öffentliche Herabwürdigung vorwarfen, also vergleichsweise minder schwere Straftaten gegen die staatliche Ordnung. Außerdem finden sich in dieser Gruppe Wehrdienstverweigerer. Die meisten der Betroffenen wurden jedoch vom MfS verhaftet.104 Grundsätzlich gilt die Einschätzung von Karl Wilhelm Fricke: „Je eindeutiger eine Sache politischer Natur war, desto eher nahm sich die Staatssicherheit ihrer an — die Untersuchungsorgane des Ministeriums des Inneren konnten [...] in leichten Fällen bei Straftaten gegen die staatliche Ordnung tätig werden.“105
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Raschka, J. (2001). Verhör und Untersuchungshaft. In: Kuhrt, E. (eds) Zwischen Überwachung und Repression — Politische Verfolgung in der DDR 1971 bis 1989. Am Ende des realen Sozialismus, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99854-5_4
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