Zusammenfassung
Die Verfassung von 1958 knüpft an zentrale französische Staatstraditionen an. Der Staat ist demokratisch, er ist dem liberalen, pluralistischen Demokratieverständnis verpflichtet, er ist republikanisch und laizistisch, wobei letzteres seine Neutralität in Bezug auf die Glaubensgemeinschaften bedeutet. »Die Republik ist unteilbar (une et indivisible)«. Diese Formel der französischen Revolution ist noch immer gültig. Sie wird im Artikel 2 Absatz 1 der Verfassung von 1958 in abgewandelter Form wieder aufgegriffen. Hier heißt es: »Frankreich ist eine unteilbare, weltliche, demokratische und soziale Republik.« Wenn der französische Staat auch ein Einheitsstaat ist, so schließt dies die wachsende Bedeutung dezentralisierter Verwaltungsstrukturen, die seit Anfang der achtziger Jahre aufgebaut werden, nicht aus; ein föderaler Staatsaufbau hingegen ist mit der Verfassung nicht vereinbar.
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Müller-Brandeck-Bocquet, G., Moreau, P. (1998). Verfassungsordnung der V. Republik. In: Frankreich. Beiträge zur Politik und Zeitgeschichte. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99848-4_4
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