Zusammenfassung
1Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird.
-
4.
im Fall der schriftlichen Begutachtung oder der Anfertigung einer Übersetzung mit Eingang des Gutachtens oder der Übersetzung bei der Stelle, die den Berechtigten beauftragt hat,
-
5.
im Falle der Vernehmung als Sachverständiger oder Zeuge oder der Zuziehung als Dolmetscher mit Beendigung der Vernehmung oder Zuziehung,
-
6.
in den Fällen des § 23 ...
-
7.
im Falle der Dienstleistung als ehrenamtlicher Richter ...
3Die Frist kann auf begründeten Antrag von der in Satz 1 genannten Stelle verlängert werden; lehnt sie eine Verlängerung ab, hat sie den Antrag unverzüglich dem nach § 4 Abs. 1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, dass durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. 4Weist das Gericht den Antrag zurück, erlischt der Anspruch, wenn die Frist nach Satz 1 abgelaufen und der Anspruch nicht binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung bei der in Satz 1 genannten Stelle geltend gemacht worden ist.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2005 Friedr. Vieweg & Sohn Verlag/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Weglage, A., Pawliczek, I. (2005). Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung. In: Die Vergütung des Sachverständigen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99804-0_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99804-0_2
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-99805-7
Online ISBN: 978-3-322-99804-0
eBook Packages: Computer Science and Engineering (German Language)