Zusammenfassung
Wie wir bereits an anderer Stelle ausführlich dargestellt haben (s. 3), kann davon ausgegangen werden, daß die Frauen in den neuen Bundesländern eine ausgeprägte Weiterbildungsmotivation und -bereitschaft mitbringen. Zugleich aber konnte — vergleichbar der Situation in den Altbundesländern — eine Reihe von geschlechtsspezifischen Weiterbildungsbarrieren ausgemacht werden, die vor allem daraus resultiert, daß es nach wie vor in der Regel die Frauen sind, die das Problem der Vereinbarkeit von familiären Aufgaben und Berufstätigkeit bzw. Weiterbildung zu lösen haben. Darüber hinaus wird zumindest in den alten Bundesländern kontrovers diskutiert, ob eine spezifische Gestaltung der Weiterbildung von Frauen sinnvoll oder notwendig ist.
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Literature
Näheres zu den Weiterbildungserfahrungen und diesbezüglichen Einschätzungen aus der Perspektive betroffener Frauen bzw. der FTZ-Kursteilnehmerinnen findet sich im Kapitel 7.5.
Allerdings gaben etliche Träger an, daß bei den AFG-geförderten Weiterbildungsangeboten Abweichungen bei der Unterrichtsorganisation aufgrund der Vorgaben durch die Arbeitsverwaltung nicht möglich waren.
In zwei Fällen, bei denen es sich um Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte handelte, die in Kooperation einer Weiterbildungseinrichtung und eines Vereins bzw. eines „Sozialen Betriebes“ durchgeführt wurden, konnten wir die Verantwortlichen beider Institutionen in die Interviews einbeziehen. Darüber hinaus stützten wir uns zum Teil zusätzlich auf schriftliches Informationsmaterial, das uns unsere Interviewpartner/-innen zur Verfügung stellten.
Die Fortbildung wurde anschließend unter der Bezeichnung „Berufsbegleitende Qualifizierung für die Tätigkeit in sozialen Handlungsfeldern“ erneut angeboten.
Auch zukünftig plante der Träger (neben der o.g. Fortbildung) Angebote speziell für Frauen, so eine Umschulung zur Kommunikationselektronikerin in Zusammenarbeit mit dem FTZ Rostock, in Kooperation mit einem anderen Verein einen Kurs für Existenzgründerinnen sowie eine Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen auf dem Lande.
Die Begrenzung auf diese Gesamtdauer war laut Information des Trägers der Überlegung geschuldet, den Eintritt einer Sperrfrist für eine spätere Förderung der Teilnehmer/-innen durch die Arbeitsverwaltung zu vermeiden.
Eine Kinderbetreuung wurde während der Fortbildungszeit nicht angeboten, da hierfür keine Notwendigkeit bestand.
Dabei war innerhalb eines Bereichs auch ein Wechsel der Tätigkeitsfelder möglich, sollte sich die ursprüngliche Wahl als ungeeignet erwiesen oder das Interesse entsprechend verlagert haben.
Ergänzend sei an dieser Stelle vermerkt, daß — vor dem Hintergrund der o.g. Einschätzung — das bfw zur Zeit unserer Erhebung Gespräche zur Initiierung weiterer ähnlicher Projekte in Thüringen führte.
Nicht miteingerechnet sind hier zwei Teilnehmerinnen, die bis zum Zeitpunkt unserer Erhebung im Sommer 1994, knapp zwei Monate nach Projektbeginn, bereits wieder ausgeschieden waren, da ihnen — so die Fortbildungsleiterin — die Arbeit körperlich zu schwer war bzw. sie andere Vorstellungen von ihrer Tätigkeit und der Qualifizierung hatten.
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© 1996 Leske + Budrich, Opladen
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Ambos, I., Schiersmann, C. (1996). Gestaltung von Weiterbildung im Interesse von Frauen. In: Weiterbildung von Frauen in den neuen Bundesländern. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99801-9_9
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1686-7
Online ISBN: 978-3-322-99801-9
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