Zusammenfassung
Bei Unterschlagungsfällen fällt der internen Revision eine öffentlichkeitswirksame, den Aufklärungsprozess beeinflussende Funktion zu. Sie empfiehlt der Geschäftsleitung, wann und in welcher Form verdächtige Mitarbeiter sowie der Betriebsrat informiert werden. Die Einbindung steuerlich Verantwortlicher, des Wirtschaftsprüfers sowie der Staatsanwaltschaft wird seitens der Geschäftsleitung häufig erst nach Rücksprache mit der internen Revision vorgenommen. Soweit die Tat das Interesse der Öffentlichkeit findet, wird weiterhin erwartet, dass sie sich den Medien gegenüber kompetent ausdrückt und vor Gericht eine überzeugende sowie für das Unternehmen günstige Darstellung erfolgt. Häufig fehlt die Erfahrung für die elegante Abwicklung solcher Vorgänge. Wenn keine erprobten Handlungsanweisungen vorliegen, wird ad hoc reagiert. Die hieraus resultierenden Gefahren reichen von der Beweisvernichtung durch zu schnelle Information des Täters, dem Versäumen von Kündigungsfristen infolge zu langsamer Reaktionszeiten, über nachteilige Presseberichte bis zum fehlenden, schnellen Zugriff auf die Vermögenswerte des Täters.
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© 2005 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Odenthal, R. (2005). Notfallstrategie. In: Kriminalität am Arbeitsplatz. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99685-5_4
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