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Part of the book series: Gabler Edition Wissenschaft ((GEW))

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Zusammenfassung

Die Behandlung des öfentlichen Verschuldungsmanagements in der theoretischen Literatur ist bislang nur sehr bruchstäckhaft gewesen.2 Im wesentlichen lassen sich die vorliegenden Analysen staatlichen Verschuldungsmanagements nach den folgenden Untersuchungsaspekten kategorisieren:

  • Entstehung und Vermeidung von Vertrauenskrisen,

  • Sicherstellung zeitkonsistenter Politik,

  • Vermeidung von Störungen der Preisniveaustabilitat und der Geldpolitik sowie

  • Steuerglättung.

“Sustainability is basically about good housekeeping”

Olivier J. Blanchard1

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Literatur

  1. Blanchard et al. (1990), S. 8.

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  2. Einen guten und breiten Überblick über die wesentlichen Ansätze gibt Missale (1997a).

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  3. Diese Vielfalt der behandelten Rückwirkungen staatlichen Debt Managements gibt es nicht nur bei Missale/Blanchard (1991, 1994), sondern auch in vielen der vorgenannten Modelle. Dennoch erscheint das Modell dieser Autoren am geeignetsten für die Anwendung auf die Verschuldungsverhältnisse in der Europäischen Union zu sein.

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  4. Vgl. Missale (1997), S. 255. Der Erklärungswert des Modells für spätere Untersuchungszusammenhänge ist somit begrenzt, da heute ein Großteil der Staatsschulden von ausländischen Gläubigern gehalten wird. Außerdem ist die Annahme perfekter Kapitalmärkte, die für die – Überein

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  5. stimmung der individuellen Zeitdiskontrate mit dem Zinssatz sorgen, in der Realität nicht unbedingt vollständig erfüllt.

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  6. So heißt es jedenfalls im Diskussionsbeitrag von Svensson (1990). Allerdings berücksichtigen die Autoren aber einen Parameter θ, der für den Anteil der Schuld, welche nicht zurückgezahlt werden soll, steht. Damit unterscheidet sich das Modell von Alesina/Prati/Tabellini (1990) jedoch deutlich von dem Calvo/Guidottis (1990), die nach dem optimalen Anteil preisinduzierter Schuld fragen. Außerdem abstrahieren die drei Autoren auch von der Möglichkeit, durch Inflationierung den realen Schuldenbestand zu mindern, wie dies z. B. Missale/Blanchard (1991, 1994) tun.

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  7. Vgl. Alesina/Prati/Tabellini (1990), S. 108.

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  8. Vgl. Missale (1997), S. 255.

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  9. Die Perzeption dieser Zeitinkonsistenz erklärt wahrscheinlich die Vertrauenskrise von 1987, in deren Folge es Italien nur unter Zahlung hoher Bonitätszuschläge möglich war, langfristige Schuldtitel am Kapitalmarkt abzusetzen; vgl. Alesina/Prati/Tabellini (1990), S. 94.

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  10. Unter einer Finanzkrise verstehen die Autoren die mangelnde Bereitschaft der Investoren, neue Staatsschuldtitel aufzunehmen; vgl. Alesina/Prati/Tabellini (1990), S. 100.

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  11. 10u Da das Modell von Alesina/Prati/Tabellini deterministisch ist, kann die Gestalt der Risikoprämie nicht genau erklärt werden. Dies tun aber Giavazzi/Pagano (1990a), bei denen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Vertrauenskrise die Risikoprämie maßgeblich beeinflußt.

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  12. Zur Abwendung von Vertrauenskrisen steht also nicht die Minimierung der Finanzierungskosten, sondern der Ausgleich des Tilgungsprofils im Vordergrund.

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  13. Dieses führt natürlich gleichzeitig zu einem Moral-Hazard Problem. Eine Regierung könnte vor dem Hintergrund derartiger Kreditgarantien erst recht geneigt sein, eine lockere Verschuldungspolitik zu betreiben, die in einer Nichtrückzahlung mündet.

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  14. Vgl. Missale (1997), S. 255.

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  15. Es sei darauf hingewiesen, daß der Weg einer direkten Monetisierung der in der Europäischen Union nach dem Maastrichter Vertrag nicht mehr mögliche ist. Dies ergibt sich aus der Weisungsunabhängigkeit der Europäischen Zentralbank nach Art. 108 (exArt. 107) EGV. Auch bei der Festlegung des Euro-Wechselkurses gegenüber Drittwährungen kann der Rat der Europäischen Union nicht beliebig verfahren. Neben dem Gebot, die Europäische Zentralbank bei seiner Entscheidung anzuhören, hat die Ratsentscheidung stets mit dem Ziel der Preisniveaustabilität in Einklang zu stehen (vgl. Art 111 - ex-Art. 109 - EGV). Allerdings besteht in der Praxis weiterhin ein geringes Potential der indirekten Monetisierung der Staatsschuld durch Übernahme von Staats

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  16. schuldtiteln in das Portefeuille der Zentralbank im Wege von Offenmarktkäufen, welche das Verbot der monetären Defizitfinanzierung nach Art. 101 (exArt. 104) EGV aushöhlen könnte; vgl. Hesse/Braasch (1994), S. 180 sowie auch BMWi Beirat (1994), S. 45.

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  17. Allerdings zeigt Detragiache (1990, S. 144f), daß die Verlängerung der Laufzeiten im Modell ailein nicht ausreicht, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Vertrauenskrisen zu reduzieren. Hingegen würde der Entzug der Möglichkeit für den Staat, seine Verschuldung zu monetisieren, die hier untersuchten Vertrauenskrisen vollständig eliminieren.

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  18. Der Debt Run beginnt damit, daß die Individuen nicht mehr bereit sind, fällig werdende Titel durch neue zu ersetzen („roll over“). Stattdessen verlangen Sie nur die Tilgung der alten Schulden ohne neue nachzufragen; vgl. Caselli (1997), S. 368.

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  19. Vor dem Hintergrund dieser Beschreibung wundert es nicht, daß die maßgeblichen Theoretiker auf diesem Forschungsgebiet italienischer Abstammung sind.

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  20. Exemplarisch für die theoretische Kontroverse zwischen klassischer, keynesianischer und ricardianischer Sicht vgl. Bernheim (1989) und Barro (1989). Zur Empirie vgl. Tanzi/Lutz (1993), für die USA Evans (1985, 1987a) und Plosser (1982, 1987), sowie für sechs OECD-Länder Evans (1987b). In diesen Studien wurden im allgemeinen nur sehr geringe Zinseffekte der Staatsverschuldung nachgewiesen. Viel entscheidender als der Einfluß öffentlicher Defizite auf die Zinsentwicklung ist der Verbund mit anderen Zinsgrößen, wie dem internationalen (vornehmlich dem US) Zinsniveau oder der Einfluß des Geldmarktzinses auf den Kapitalmarktzins; vgl. Kaehler/Korn (1995).

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  21. Die Homogenität wird festgemacht an der Bonität des Emittenten, dem Tilgungsmodus, dem Verzinsungsmodus und den Gebühren. Genau genommen besteht eine Differenz zwischen der Zinsstruktur, welche an den Renditen von Zero-Bonds festgemacht wird und der Renditestruktur, die sich aus den internen Zinssätzen von Couponanleihen ergibt; vgl. Filc (1992, S. 114) sowie allgemein auch Bußmann (1989, S. 117) oder Faßbender (1977, S. 97). Da die Renditestruktur durch die Annahme der Wiederanlage der Zinserträge von Couponanleihen verzerrt wird, hat die Deut

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  22. sche Bundesbank im Oktober 1997 ihre Renditestrukturschätzung durch eine direkte Zinsstrukturschätzung ersetzt; vgl. Deutsche Bundesbank (1997e), S. 62.

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  23. Friedman (1981, 1992) bestätigt diese Sicht anhand ausführlicher Modellsimulationen, welche auch die gesamtwirtschaftlichen Folgewirkungen einbeziehen, für die USA.

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  24. Die Begründung liegt in Substitutionseffekten, welche daraus resultieren, daß die Individuen im kurzfristigen Laufzeitbereich zu anderen “Assets“ mit vergleichbarer Verzinsung, z. B. zu privaten kurzfristige Schuldverschreibungen, umschichten.

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  25. Vgl. Hansmeyer/Mackscheidt (1970), Abb. 1, S. 243.

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  26. Ebd.

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  27. Deutsche Bundesbank (1991), S. 41.

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  28. Für eine empirische Überprüfung vgl. z. B. Scott (1965), sowie für die theoretische Weiterentwicklung erwartungstheoretischer Zinsstrukturerklärungen in einem OLG-Modell vgl. Paalzow (1996).

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  29. Vgl. Culbertson (1957).

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  30. Vgl. Hamburger/Silber (1971), S. 264.

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  31. Bei Monatsdaten lassen sich die stärksten Effekte feststellen, welche bei der Wahl wöchentlicher Daten wahrscheinlich noch stärker ausfielen; vgl. Poitras (1989), S. 564.

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  32. Vgl. hierzu ausführlich Kaehler/Korn (1995).

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  33. 3o Vgl. Clark (1945), S. 380.

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  34. Die Autoren wählen aufgrund dieser Beobachtungen den Namen „Clark-Keynes-Modell“, vgl. Blanchard/Dornbusch/Buiter (1986), S. 132.

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  35. Ebd.

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  36. Vgl. BMF Beirat (1979), S. 53.

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  37. Desweiteren sei auf die Ausführungen im Abschnitt 11.1.3 und 11.1.4 verwiesen.

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  38. Exemplarisch führt dies Caesar (1983, S. 343ff) anhand von 11 verschiedenen Finanzierungsfällen vor. Auch Trapp (1983, S. 367) bestätigt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland in den siebziger Jahren, daß es keinen Automatismus zwischen Staatsverschuldung und Geldmengexpansion geben muß und es sogar Phasen einer inversen Beziehung beider Größen (1978–1980) gegeben hat.

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  39. Pohl (1980), S. 90.

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  40. Vgl. ebd., S. 94.

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  41. Vgl. ebd.

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  42. Vgl. hierzu BMF Beirat (1979), S. 78f. Legte der Staat den Anleiheerlös erst auf ein Konto bei der Zentralbank ein, würde sich zunächst per Saldo ein kontraktiver Effekt ergeben, welcher durch Verausgabung der Mittel jedoch wiederum abgebaut würde. In der Europäischen Union sind Einlagen des Staates bei der Zentralbank jedoch bedeutungslos.

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  43. Vgl. zum folgenden: Hansmeyer/Mackscheidt (1970) und auch Hansmeyer (1972).

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  44. Der hier verwendete Liquiditätskoeffizient berücksichtigt sowohl die Zeit, die es kostet, ein Schuldpapier in Geld umzuwandeln als auch die Stabilität des Realwertes dieser Schuldverschreibung. Die Liquidität eines Papiers verhält sich invers zu seinem Marktpreis; vgl. van Horne/Bowers (1968), S. 527f. Dahinter steht die Vermutung, ein billigeres Papier ließe sich schneller verkaufen.

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  45. van Horne/Bowers (1968), S. 535f, eigene Übersetzung.

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  46. Wie alle Maßnahmen antizyklischer Finanzpolitik unterliegt auch die SchuldenstrukturpolitiK Diagnose, Entscheidungs und Implementierungs und Wirkungslags, die die richtige zeitliche und quantitative Dosierung der Veränderung von Laufzeitenstrukturen erschweren; zu dieser Problematik vgl. Pätzold (1993), S. 144ff.

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  47. Eine vergleichende theoretische und empirische Analyse mit Hilfe des porttoiiotneoretiscnen /Ansatzes findet sich bei Agell/Persson (1992).

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  48. Tobin spricht von „Monetisierung“ der Schuld; vgl. Tobin (1978), S. 31f.

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  49. 4b „Zum Beispiel könnte eine Zunahme der langfristigen Verschuldung aurcn eine restriktive (eiapoiitik neutralisiert werden, die auf dem Wege von Verkäufen am offenen Markt Verbindlichkeiten auf Sicht durch kurzfristige Verbindlichkeiten ersetzt“, Tobin (1978), S. 33.

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  50. Vgl. Calvo/Guidotti (1993), S. 208.

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  51. Dies bedeutet, die Regierung kann die Politik für den gesamten Planungszeitraum bestimmen, d.h. sie kann gegebenenfalls auch die Politikentscheidungen nachfolgender Regierungen festlegen. Derartige Bedingungen gelten in ihrer reinen Form allerdings nur in Monarchien oder Diktaturen.

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  52. 4y Anders ausgedrückt: es bestünde für den Fall nur ein geringer Anreiz, sein Scnuidenniveau aurcn einen Austausch alter gegen neue Schulden (“rollover“) zu vermindern.

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  53. Calvo/Guidotti (1992, S. 899) führen z.B. die USA als empirischen Beleg für diese Beobachtung an. Sie befinden sich damit in diametralem Gegensatz zu Missale/Blanchard (1991, 1994), die eine Verkürzung der Laufzeit mit steigendem Schuldenstand empirisch konstatiert haben.

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  54. Vgl. Missale (1997a), S. 257.

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  55. Vgl. Calvo/Guidotti (1990), S. 58.

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  56. Vgl. Drazen (1990), S. 86.

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  57. Calvo/Guidotti (1990), S. 69, Hervorhebungen im Original.

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  58. Dies führt zu einem wohlbekannten Argument aus der Tax-Smoothing Literatur, demzufolge eine optimale Fiskalpolitik eine Verstetigung der Steuerlasten über die Zeit anstreben sollte; vgl. z. B. Barro (1979) sowie Abschnitt 11.1.3. Das Argument wird bei Bohn (1988, S. 128) auf den Ausgleich der Wohlfahrtsverluste durch reguläre und durch Inflationsbesteuerung ausgedehnt.

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  59. Vgl. Bohn (1988), S. 139. Durch Laufzeitenvariationen bei Nominalschulden lassen sich ähnliche Wohlfahrtseffekte erzielen wie durch Preisindizierung; vgl. hierzu das Modell von Missale und Blanchard in Abschnitt 11.1.4.

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  60. Vgl. Fischer (1983), S. 240.

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  61. Vgl. Huber (1998), S. 245f. Einschränkend ist hierzu allerdings anzumerken, daß diese Schlußfolgerung nur unter der Voraussetzung gilt, daß durch einen hohen Nominalschuldenbestand tatsächlich auch die Erwartungswahrscheinlichkeit einer staatlichen Inflationspolitik zunimmt. Im Hinblick auf institutionelle Schlußfolgerungen ist also Vorsicht angebracht; vgl. Abschnitt IV.3.

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  62. Vgl. Huber (1998), S. 246.

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  63. Der Autor nennt als Beispiel Kriegszeiten; vgl. Barro (1995), S. 30.

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  64. Allerdings ergibt sich hierbei ein Moral-Hazard Problem, die Staatsausgaben möglichst hoch anzusetzen; vgl. Abschnitt II. 1.3

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  65. Vgl. Barro (1997), S. 18f oder Barro (1998), S. 72. Giavazzi (1998), S. 83, weist darauf hin, daß sich eine analoge Risikoabsicherung durch die Begebung von Fremdwährungsschuld erzielen ließe.

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  66. Auch Peled (1985, S. 305) kommt zu dem Schluß, daß die Begebung von preisindizierten Anleihen die Inflation tendenziell erhöht. Er weist dies im Rahmen eines Modells überlappender Generationen nach.

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  67. Vgl. Kandel/Ofer/Sarig (1997), S. 166. Fischer (1975) zeigt allerdings, daß die eindeutige Existenz und die Art der Inflationsprämie von der Korrelation weiterer Aktiva (z. B. Aktien) im Portfolio der Individuen mit der Inflation abhängig ist.

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  68. Vgl. Barone/Masera (1997), S. 141.

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  69. Eine zusammenfassende Übersicht der Vor und Nachteile preisindizierter Staatsanleihen findet sich bei Fischer (1983), S. 224, sowie in tabellarischer Form bei Barone/Masera (1997), S. 132.

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  70. Durch Übertragung der geldpolitischen Befugnisse auf eine supranationale unabhängige Institution sind die Mitgliedstaaten der Währungsunion in die Lage geraten, „daß man Zinsen bezahlen und Schulden tilgen muß mit Geld, daß man nicht selbst herstellen kann“ [BMWi Beirat (1989), S. 22], wodurch sich zwar die staatlichen Finanzierungsbedingungen erschweren, sich aber gleichzeitig eine Verbesserung der Glaubwürdigkeitsposition ergibt.

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  71. Vgl. Issing (1997), S. 7.

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  72. Vgl. Fischer (1983), S. 240.

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  73. 7U Vgl. Persson (1997), S. 27.

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  74. Herschtel (1985) wählt hierfür etwas unglücklich die Begriffe „Marktwirtschaft“ und „Verschuldungswirtschaft“. Schließlich findet auch bei einer Wertpapieremission auf Kapitalmärkten eine Verschuldung statt.

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  75. Ein deutliches Beispiel hierfür ist die Bundesrepublik Deutschland; vgl. Pannes-Welter (1998), S. 412.

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  76. Die Intensivierung des Bankenwettbewerbes ist in Westeuropa in vollem Gange. tine wesentiicne Ursache bildet die Privatisierung öffentlicher Banken bzw. die Verminderung des staatlichen Anteils an Kreditinstituten. Beides hat wettbewerblichen Strukturen und der Stärkung der Kapitalmärkte als Finanzierungsort bisher im Wege gestanden; vgl. White (1998), S. 6f. Gleichzeitig hat ab Mitte der neunziger Jahre in den OECD-Ländern eine starke Ausdehnung von Krediten in Verbindung mit beträchtlichen Kapitaltransaktionen im Zuge von Bankenfusionen und -übernahmen stattgefunden, wodurch ebenfalls eine Verstärkung des Wettbewerbsdrucks zu erwarten ist.; vgl. BIZ (1996), S. 4ff.

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  77. Ausnahmen sind die skandinavischen Länder, Griechenland und Italien; vgl. T . abelle I–2.

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  78. Vgl. Deutsche Bundesbank (1998a), S. 62.

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  79. Vgl. Barro (1979), S. 945.

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  80. Vgl. Barro (1998), S. 69.

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  81. Barro (ebd., S. 70) bezeichnet dies als ein „tax smoothing over states of nature“. Er unterscheidet sich damit vom Gros der Steuerglättungsansätze, welche die Bestimmung der optimalen Schuldenstruktur in Verbindung mit der Inflationsrate untersuchen, wie z. B. Calvo/Guidotti (1990) oder Missale/Blanchard (1991, 1994).

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  82. Barro knüpft damit an Barro (1995, 1997) an. 8o

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  83. Vgl. Barro (1998), S. 72.

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  84. Vgl. ebd., S. 74, sowie auch Giavazzi (1998), S. 82.

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  85. Die Idee einer Indizierung der Staatsschuld positiv zum Output und negativ zu aen otaatsauSyduCin ist bereits von Lucas/Stockey (1983) vorgebracht worden. Allerdings ist zu beachten, daß durch die Bindung von Schuldzahlungen an die Staatsausgaben auch Moral-Hazard Probleme entstehen; vgl. Barro (1998), S. 74 und Giavazzi (1998), S. 83. Auch Chari/Christiano/Kehoe (1994, S. 650) erkennen in der negativen Indizierung von Schulden an Staatsausgaben ein wirksames Mittel zur Absorption von Produktivitätsschocks, ermitteln aber nur geringe Wohlfahrtseffekte einer Steuerglättungspolitik.

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  86. Vgl. Barro (1998), S. 78.

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  87. Siehe hierzu die Ausführungen in Abschnitt 11.1.2.1 (c), sowie Missale (1997b), S. 248f und Calvo/Guidotti (1990).

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  88. Vgl. Pagano (1988), S. 153.

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  89. Vgl. Calvo/Guidotti (1992), S. 916.

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  90. In ähnlicher Weise kombiniert nur Illing (1994) einige der vorstehend genannten Ansätze in einem Reputationsmodell mit Bezug zur Währungsunion.

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  91. Vorarbeiten haben Barro/Gordon (1983) geleistet, die den Einfluß von Reputationseffekten auf die Zeitkonsistenz der Geldpolitik untersucht haben.

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  92. Obwohl beide Aufsätze in weiten Teilen identisch sind, so weist das frühere Papier doch ein tur unsere intertemporalen Tragbarkeitsüberlegungen wichtiges ausführliches Kapitel zum Thema „tax smoothing“ auf, welches der spätere Beitrag nur in einer sehr knappen Zusammenfassung enthält.

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  93. Im weiteren Sinne ließe sich auch die Ausübung politischen Drucks auf die Notenbank zur monetären Alimentierung exzessiver Verschuldungspolitik aus diesem Modell heraus erklären.

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  94. Die Verlustfunktion wurde in quadratischer Form übernommen, wobei auch eine lineare Formulierung möglich gewesen wäre; vgl. Missale/Blanchard (1994), S. 314.

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  95. Analog hätte auch Fremdwährungsschuld in dem Modell eine Laufzeit von Null; vgl. Missale/Blanchard (1994), S. 310.

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  96. Im Falle von preisindizierten Schuldverschreibungen würde der Parameter den Wert Null annehmen.

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  97. Es wird angenommen, daß der Staat dazu institutionell wie Ökonomisch in der Lage ist.

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  98. Durch die im EG-Vertrag festgeschriebenen Statuten der Europäischen Zentralbank, insbesondere durch ihre Unabhängigkeit, ist den finanzpolitisch Verantwortlichen zwar der direkte Zugriff auf eine Inflationspolitik verwehrt, sie können aber durch Ausübung politischen Drucks versuchen, geldpolitische Entscheidungen der Bank zu beeinflussen. Sollte sich ein vormals dem Prinzip der unabhängigen Geldpolitik verschriebener („ehrlicher“) Staat der Europäischen Union der Ausübung von Druck beugen, ließe sich dies durchaus im Modellsinne als eine Wandlung zur Unehrlichkeit interpretieren.

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  99. Die Last des Schuldendienstes wird durch die Kosten der Besteuerung wiedergegeben, die zur Bedienung der Schuld erforderlich sind. Für die optimale Inflationsrate ergibt sich π = (1+1/δ).e crBt+n, worin δ den Diskontierungsfaktor darstellt; vgl. Missale/Blanchard (1994), S. 315.

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  100. Zur Herleitung dieses Zusammenhangs vgl. Missale/Blanchard (1994), S. 316.

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  101. Vgl. Missale/Blanchard (1991), S. 14.

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  102. Vgl. Missale/Blanchard (1994), S. 317.

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  103. Die Übersicht wurde um einige nicht explizit im Text erörterte Ansätze ergänzt.

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  104. Zusammenfassende Übersichten zu unterschiedlichen Debt-Management Theorien finden sich in Missale (1997a) sowie de Fontenay/Milesi-Ferretti/Pill (1997).

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  105. Hierbei handelt es sich nicht um ein geschlossenes Modell, sondern eher um die Beschreibung eines Wirkungsmechanismus’.

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  106. In ähnlicher Weise untersuchen auch Fischer (1983), Peled (1985) und Pagano (1988) die Rolle von langfristigen Staatsschuldtiteln als Instrumente zur Absicherung von Arbeits und Kapitaleinkommensrisiken im Rahmen von Generationenmodellen.

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  107. Vgl. Domar (1944), S. 810f.

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  108. Blanchard bezieht seine Kritik explizit auf den bis dato von der OECD verwandten „CAB“ (cyclically adjusted budget balance), den er nur für bedingt tauglich für die Analyse langfristiger Tragbarkeitszusammenhänge hält.

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  109. Unter ordentlichen Einnahmen werden hier nicht nur die Steuereinnahmen, sondern auch die vebühren und Beiträge sowie die Einnahmen des Staates aus marktlicher Erwerbstätigkeit verstanden. In den späteren theoretischen Erörterungen wird auch vereinfachend von „Steuern“ (T) gesprochen. aue Transferzahlungen ohne 107 Hierunter zählen der Staatsverbrauch, .•

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  110. ie Bruttoinvestitionen sowie a e die Zinsausgaben.

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  111. Der Primärsaldo ist die Differenz aus den allgemeinen Staatsausgaben (ohne Zinszahlungen) und den ordentlichen Einnahmen. Man spricht von einem Primärüberschuß, wenn die ordentlichen Einnahmen die allgemeinen Staatsausgaben übersteigen, von einem Primärdefizit vice versa. Zur Interpretation des Primärsaldos vgl. Abschnitt 11.3.2.

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  112. Vgi. OECD (1990).

    Google Scholar 

  113. Vgl. Kitterer/Wiese (1998). Blanchard et al. (1990, S. 13) sprechen in in diesem Fall von einer „sustainable spending rate“.

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  114. Das strenge Tragbarkeitskriterium geht allerdings von einer vollständigen Tilgung der Staatsverschuldung aus.

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  115. Im Gegensatz hierzu wird im Modell von Amman/Jäger (1989) der Zinssatz abhängig vom schuldenquotenstabilisierenden Budgetüberschuß endogenisiert, was im Ergebnis zu einer endogenen Generierung einer Obergrenze für die Schuldenquote führt.

    Google Scholar 

  116. Vgl. z. B. zuletzt OECD (1997a), S. 34.

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  117. Vgl. IMF (1990).

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  118. Vgl. EUCOMM (1993), insbesondere S. 97ff.

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  119. Val. Deutsche Bundesbank (1997a), S. 31.

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  120. Vgl. SVR (1996), S. 231f.

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  121. Vgl. hierzu z. B. Horne (1991) oder Spaventa (1987).

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  122. Im Vorfeld der Währungsunion hat dies zu intensiven Debatten um die Frage gefuhrt, welche Länder budgetäre Gewinne, und welche Verluste aus einer Zentralisierung der Geldschöpfungs

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  123. möglichkeiten auf die EZB erfahren würden. Exemplarisch hierzu vgl. Grilli (1989), Gros (1996), Sinn/Feist (1997) sowie Rovelli (1994).

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  124. In dieser Hinsicht wird an die berühmte Kontroverse der „unpleasant monetarist arithmetic“ von Sargent/Wallace (1981) angeknüpft, die bereits die Frage diskutiert haben, wie lange bestimmte geldpolitische Strategien angesichts steigender Staatsverschuldung aufrecht erhalten werden könnten. Auch sie wählen als Untersuchungsrahmen ein intertemporales Generationenmodell, in dem sie dann allerdings vornehmlich Rückwirkungen zwischen Geld und Finanzpolitik abbilden.

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  125. Bispham (1987) hat bereits für die achtziger Jahre eine Analyse der finanzpolitischen Situation der EG-Staaten durchgeführt und dabei stark steigende Schuldenlasten für die Zukunft diagnostiziert, wenn nicht entweder das Zinsniveau stark absinkt, oder zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen würden. Gegenüber seiner Analyse hat sich also die Situation im „Maastricht-Europa“ leicht verbessert.

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  126. Heinemann (1995, S. 90f) konstatiert Solvenzprobleme insbesondere für Belgien, Frankreich, die Niederlande und Italien.

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  127. Blanchard (1990), S. 10.

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  128. Im Gegensatz zu Blanchard (1990, S. 13) wurden hier die Ausgaben für Transfers (H) direkt unter die allgemeinen Staatsausgaben subsumiert. Eine gesonderte Betrachtung einzelner Ausgabenkomponenten würde erst in Haushaltsstrukturanalvsen gemäß Abschnitt IV.1.2 bedeutsam.

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  129. Durchaus in die Richtung einer Vernachlässigung der „Lasten aus der Vergangenheit“ ging die Argumentation der Arbeitsgemeinschaft wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute, die sich im Vorfeld der Währungsunion dafür aussprachen, „das Schuldenstandskriterium im Zweifel zu relativieren, ja zu vernachlässigen.“ Begründet wurde dies u. a. mit dem Verweis eines nur in früheren Zeiten gegebenen fiskalischen Fehlverhaltens; vgl. Herbstgutachten (1995), S. 65.

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  130. Um entsprechend der Vorgehensweise bei Blanchard (1990), Blanchard et al. (1990) oder Chouraqui/Hagemann/Sartor (1990) - zu dem Term (rn)bt zu gelangen, ist es notwendig, sich den approximativen Zusammenhang (1+r)/(1+n)≃1+rn zunutze zu machen.

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  131. Vgl. Blanchard (1990), S. 13, Boss/Lorz (1995), S. 156.

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  132. Im Hinblick auf Debt-Management Simulationen ist zu beachten, daß zwei Zinssätze (kurz und langfristig) in die Berechnungen einfließen. Dynamische Effizienz ist dann anhand eines mit den Schuldanteilen im betreffenden Laufzeitbereich gewichteten Mittelwertes zwischen kurz und langfristigen Zinsen zu ermitteln.

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  133. 1Z9 Dies gilt insbesondere dann, wenn verschärfende haushaltspolitische Annahmen, wie z. B. die Vorgabe bestimmter Ausgaben oder Einnahmenquoten, getroffen werden; vgl. Kitterer/Wiese (1998), S. 53ff und S. 63ff.

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  134. Zur Darlegung des theoretischen Konzeptes bietet sich die Darstellung der Zusammenhänge in stetiger Formulierung aufgrund seiner Eleganz an. In den späteren Simulationsstudien ist jedoch, bedingt durch die entsprechende Datenverfügbarkeit, auf eine diskrete Darstellung zurückzugreifen.

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  135. Es ist zu beachten, daß f hier gemäß Blanchard (1990, S. 13) noch durch f = g - τ, in den nachfolgenden Berechnungen jedoch mit entgegengesetztem Vorzeichen definiert wird.

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  136. Vgl. Chouraqui/Hagemann/Sartor (1990), S. 12.

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  137. Vgl. Blanchard (1990), S. 14f sowie auch Blanchard et al. (1990), S. 12ff und Chouraqui/Hagemann/Sartor (1990), S. 12f.

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  138. Vgl. Blanchard (1990), S. 15. Blanchard et al. (1990, S. 17) dehnen den Zeitraum auf fünf Jahre aus, ebenso Chouraqui/Hagemann/Sartor (1990), S. 13.

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  139. Vgl. Blanchard (1990), S. 15.

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  140. Vgl. Blanchard et al. (1990), S. 13.

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  141. Der Altenquotient bildet das Verhältnis aus über 65jährigen zu den 15 bis 64jährigen Einwohnern; vgl. EWI (1996), S. 31.

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  142. Vgl. Blanchard et al. (1990), S. 28. Damit liegt der jährlich zu erwirtschaftende Primärüberschuß möglicherweise trotz des längeren Zeitraumes bei der langfristigen Besteuerungslücke höher als bei der mittelfristigen Lücke.

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  143. Wie durch eine geeignete Laufzeitenstrukturpolitik das Wirtschaftswachstum befördert werden kann, wird in BMF Beirat (1979, S. 49f) genauer dargelegt. In den Tragbarkeitsberechnungen werden die Pfade für r und n exogen vorgegeben, wobei auch die Sensitivität der Ergebnisse auf Anderungen der Zins und Wachstumsraten überprüft wird.

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  144. Vgl. hierzu ausführlich Abschnitt 111.2.2.

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  145. Das bedeutet, ein positives d (z. B. 3 % des BIP) zeigt ein Finanzierungsdefizit an! Ein negatives ∆ d in Gleichung (II–13) drückt damit eine Verringerung des Finanzierungsdefizits aus. Dieser Zusammenhang ist auch wichtig für das Vorzeichen des Primärsaldos in Gleichung (II–18).

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  146. In diesem Modell werden die Zinszahlungen erst am Ende einer Periode fällig. Somit ist der Zinssatz der Folgeperiode auf den Schuldenstand der jeweiligen Vorperiode anzuwenden. Sind die Zinssätze - wie in den Grundsimulationen angenommen konstant, ist dies jedoch irrelevant, weshalb auf eine Zeitindizierung der Zinssätze verzichtet werden kann. Von Bedeutung ist dieses im Szenario der Kapitalmarktintegration (vgl. Abschnitt 11.4.3).

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  147. Diese wird fortan auch als „traditionelle Betrachtungsweise“ bezeichnet.

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  148. Die Mindestanforderung ist eine Stabilisierung der Schuldenquote auf ihrem Ausgangsniveau.

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  149. Eine ähnliche Anregung zu einer laufzeitenorientierten Aufspaltung der Budgetrestriktion stammt von Sundararajan/Dattels (1997), S. 9f.

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  150. In Abschnitt 11.4.3 wird diese Annahme aufgegeben.

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  151. Die Budgetrestriktion ist hier ausschließlich mit Hilfe der Schulden, die im kurzfristigen Laufzeitsegment gehalten werden, ausgedrückt worden. Aufgrund der angenommenen Linearität der Zusammenhänge ließe sich die Gleichung ohne weiteres in die nur von langfristigen Schulden abhängige Form überführen.

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  152. Die Primärüberschußquote ist hier aufgrund der Definition f = τ - g anders als noch in (II–10) mit einem positiven Vorzeichen versehen.

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  153. Zur ausführlichen Begründung der gewählten Parameterwerte vgl. Abschnitt 111.2.3.

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  154. Ist die Angleichung der Zinssätze nicht von Interesse, wie z. B. in den Grundsimulationen in Abschnitt 111.2.3, kann die Zeitindizierung einfach unterbleiben.

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Wiese, J.A. (2000). Verschuldungsmanagement und Sustainability. In: Public Debt Management in der Europäischen Union. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99249-9_3

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