Zusammenfassung
Zur Strukturierung des untersuchten Betrachtungsbereichs ist die detaillierte Analyse der Informationsflüsse zwischen den Funktionsbereichen der Warenwirtschaft und des externen Rechnungswesens in einen ordnenden Rahmen einzubinden.
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Literatur
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 25 ff.
Vgl. dazu die Übersicht zu den interviewten Unternehmen im Anhang A.
Vgl. Hertel (1997), S. 146 ff. und S. 309 ff.; Tietz (1993), S. 960 ff.; Schminke (1981), S. 60 ff.; von Herder (1980); derselbe (1979), S. 2 ff.
Vgl. Hill, Fehlbaum, Ulrich (1994), S. 174 f.; Schminke (1981), S. 149 ff.; Bleicher (1980), Sp. 2405 ff.
Vgl. zu einer Definition des Dezentralisierungsgrads Burg (1995), S. 57.
Vgl. Olbrich (1992), S. 32–39. Das Rollenverständnis wird hier im Sinne OLBRICHS als Auffassung eines Systemelements über seine Funktionsübernahme im entsprechenden System verstanden, vgl. Olbrich (1992), S. 33.
Olbrich (1992), S. 34. Vgl. zum Spannungsfeld zwischen Zentralisation und Dezentralisation im Einzelhandel auch Pauli, Hoffmann (1994), S. 138 ff.; Schminke (1981), S. 149 ff.
Vgl. dazu z. B. Olbrich (1992), S. 29 ff.; Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 317 f. Siehe auch die Berichte über die empirische Untersuchung der Rationalisierungs-Gemeinschaft des Handels beim RKW e. V. (RGH) in von Herder (1980), (1979b), (1979a), (1979).
Vgl. Burg (1995), S. 56; Falk, Wolf (1992), S. 235 f.
Vgl. Rosmanith (1997); Gerling, Kolberg (1996), S. 110 f.; Pauli, Hoffmann (1994), S. 135 f.; Falk, Wolf (1992), S. 238; Schminke (1981), S. 153 ff.
Vgl. Tietz (1993), S. 1080; Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 317 ff.; Schiffel (1984), S. 85 f. Ebenso wird der Dezentralisationsgrad eines Handelsunternehmens maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Informationstechnik beeinflußt, vgl. Bleicher (1980), Sp. 2415.
Ausnahmen sind in Einzelfällen z. B. bei Unternehmen zu finden, die Kundenkarten einsetzen und daher in der Filiale auf die Debitorenkonten zugreifen müssen, um offene Forderungen direkt am POS überwachen zu können. In diesem Fall sind auch Funktionen des Rechnungswesens in den dezentralen Einheiten notwendig. Vgl. Muhme (1979), S. 190.
Vgl. Hertel (1997), S. 309 ff.
Vgl. Muhme (1979), S. 190.
Vgl. dazu auch Glunz (1991). Vergleiche auch die Ergebnisse einer Studie des Arbeitskreises Datensysteme und Infonnationsfiuß des EHI zur automatischen Disposition in Atzberger (1997), S. 6 ff.
Vgl. Hertel (1997), S. 149.
Vgl. Hertel (1997), S. 146 ff. und S. 177; Ausnahmen sind vor allem bei Filialisten zu finden, bei denen die Macht der Filialleiter durch die Größe der Filiale beeinflußt wird. Vgl. dazu z. B. Hertel (1997), S. 148.
Vgl. Hertel (1997), S. 148 f.
Vgl. Horst (WWS) (1994); Leismann (1990), S. 75 ff.; Zentes (1988), S. 177 f.; Trommsdorff, Fielitz, Hormuth (1988), S. 187; Muhme (1979), S. 189 ff. Auf eine weitere Differenzierung der Zentrale in die logistischen Funktionsbereiche und die administrativen Funktionsbereiche wird aus Gründen der Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit verzichtet.
Vgl. Schiffel (1984), S. 82 ff.; Trommsdorff, Fielitz, Hormuth (1988), S. 186 ff.
Vgl. Olbrich (1992), S. 32 ff.; Glunz (1991). Unter Sortimentspolitik werden hier die Entscheidungen über die Zusammensetzung des Sortimentes und der Listung, unter der Beschaffungspolitik die Entscheidungen über die Durchführung des Bestellwesens und unter der Preispolitik die Entscheidungen über die Festlegung der Endverbraucherpreise verstanden. Vgl. allgemein zu den Entscheidungsfeldern Hansen (1990), S. 464 ff.
Vgl. dazu die Beispiele in Greiner (1997), S. 233 ff.; Schröder, Tenberg (1997), S. 157 ff.
Vgl. Hertel (1997), S. 309; Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 318.
Vgl. z. B. Horst (WWS) (1994), S. 21.
Vgl. Glunz (1991), S. 64; Schiffel (1984), S. 86
Die warenwirtschaftlichen Funktionen der Zentrale in seiner Funktion als Großhandelslager bzw. Distributionszentrum werden hier nicht betrachtet, im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Aktivitäten im Rahmen des Beschaffungs-und Distributionsprozesses der dezentralen Einheiten. Daher wird der Warenausgang der Zentrale hier nicht grau hinterlegt. Der Wareneingang der Zentrale repräsentiert bei dieser Einteilung die Erfassung der Wareneingänge für die dezentralen Einheiten.
Vgl. dazu auch Wieland (1995), S. 30.
Vgl. Hertel (1997), S. 150; lxismann (1990), S. 77.
Zur Dispositionsunterstützung können von der Zentrale Bestellvorschläge generiert und den Filialen zur Verfügung gestellt werden. Bestellungen können jedoch sowohl durch die Zentrale als auch durch die Geschäftsstätte getätigt werden, vgl. Scheer (EDV) (1990), S. 231 f.
Vgl. dazu auch Schröder, Tenberg (1997).
Vgl. Tietz (Zukunft) (1993), S. 423 f.; Glunz (1991), S. 59 f.; von Herder (1980).
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 284 f.
Vgl. Hertel (1997), S. 148 f.; Tietz (Zukunft) (1993), S. 205 f.; Glunz (1991). Weitere Maßnahmen von Handelsunternehmen im Rahmen von Differenzierungsstrategien werden von Barrenstein (1998), S. 7 ff., genannt.
So z. B. Glunz (1991), S. 60.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Becker, Schütte (1996), S. 287 ff.; Stahlknecht, Hasenkamp (1997), S. 401 ff. Es stehen hierbei nicht spezifische Hardware-oder Anwendungssysteme im Vordergrund, sondern nur die eingesetzten Systemtypen. Für eine Untersuchung des Hardwareeinsatzes unterschiedlicher Hersteller in Filialunternehmen vgl. Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 346 ff.
Das Kassensystem der Betriebsstätte kann z. B. aus Einzelkassen, PC-Kassen, einem Verbundsystem aus Haupt-und Nebenkassen oder einem kleinem Netzwerk (LAN) mit Servern und Kassen inkl. Scannern bestehen. Diese einstufigen Kassensystem werden hier als POS-Systeme bezeichnet. Im Gegensatz werden zu den mehrstufigen Kassensysteme Filial-und Zentralrechner mit angeschlossenen Kassen gezählt. Vgl. dazu Stahlknecht, Hasenkamp (1997), S. 402 ff.; Hansen (1996), S. 662 ff. und S. 701 ff.
Vgl. zu den verschiedenen Verfahren der Übermittlung von Bestelldaten Hertel (1997), S. 250.
Vgl. zur Europäische Artikelnummer (EAN) und deren Aufbau Hagen (1988), S. 47 f.
Vgl. dazu z. B. Hampe (1997), S. 53 f.; Ebert (1986), S. 172 ff.; Schminke (1981), S. 110 f.
Beim Price-Look-up-Verfahren wird der Preis (und ggf. der Verkaufstext) des erfaßten Artikels aus den Artikelstammdaten der POS-Kasse oder des mit der Kasse verbundenen Filial-Warenwirtschaftssystems (FWWS) gelesen und zur Verarbeitung des Abverkaufs herangezogen. Vgl. dazu Hallier (1992), S. 111 f.; o. V. (1991), S. 58; Kirchner, Zentes (Führen mit WWS) (1984), S. 26; Muhme (1979), S. 189.
Ein Filial-Warenwirtschaftssystem (FWWS) nimmt die Aufgaben eines WWS für die dezentrale Einheit wahr, vgl. Becker, Schütte (1996), S. 461.
Vgl. dazu ausführlich Becker, Schütte (1996), S. 207–213.
Beispiele filr diese Möglichkeit der DV-technischen Anbindung stellen die Märkte der Markant-Gruppe und der REWE-Gruppe dar. Vgl. Horst (WWS) (1994), S. 24.
Vgl. dazu die Ausführungen bei Altmann (1997), S 408–410.
Vgl. das Beispiel esos von Garant-Schuh, zitiert in Hertel (1997), S. 71. Ferner ermöglichen zum Beispiel die Fachgroßhändler für Haustechnik, Pfeiffer and May Großhandel AG, Karlsruhe, und Karl Mosecker GmbH, Münster, ihren Kunden den Zugriff auf die Daten des Warenwirtschaftssystem via Intranet, vgl. AandR (1997); o. V. (PM) (1996).
Diese Meinung vertrat Herr Funke, Kurt Pietsch GmbH and Co.KG, Ahaus, in einem Gespräch am 22. 04. 1997
für den Sanitärgroßhandel. Vgl. auch Staudte (1996).
Siehe dazu die Ausführungen von Hertel (1997), S. 68, zur Studie der BBE-Unternehmensberatung GmbH.
Unter Vernetzung wird die Verbindung von unabhängigen Computern in einem Rechnernetz verstanden, vgl. Stahlknecht, Hasenkamp (1997), S. 114 f.; Hansen (1996), S. 1029 ff.
Eine Unterscheidung nach der Art der Warenversorgung, wie z. B. Glunz (1991) sie vornimmt, ist für die Wahl der Szenarios hier nicht geeignet, da die Belieferung vom Zentrallager oder über Strecke sehr stark von der Ware geprägt wird. In der Tendenz kann festgestellt werden, daß die direkte Belieferung durch den Lieferanten zu präferieren ist, je größer eine dezentrale Einheit ist. Zu den Artikeln, die regelmäßig über Strecke geliefert werden, gehören z. B. Backwaren, Getränke und Printmedien.
Die Einteilung nach dem Betriebstyp ist in der Literatur und Praxis häufig anzutreffen, erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit. Vgl. Hertel (1997); Barth (1996), S. 88–102; Glunz (1991); Ausschuß für Begriffsdefinitionen (1982).
Vgl. Altmann (1997); Dönselmann (1996), S. B-2 ff.; Horst (WWS) (1994); o. V. (1991).
Die von der REWE-Gruppe versorgten selbständigen Einzelhändler (SEH) sind nicht eindeutig der Kategorie Szenario C zuzuordnen - je nach Vorstellung des Filialleiters kommt ein eigenständiges FWWS zum Einsatz, das von der Zentrale mit Daten versorgt wird. Daneben sind aber auch noch SEH anzutreffen, welche reine Kassensysteme im Einsatz haben und die Dienstleistungen der Zentrale nur rudimentär in Anspruch nehmen (Gespräch mit Herrn König, REWE-Informations-Systeme GmbH, am 28. 10. 1997 ).
Vgl. Horst (WWS) (1994).
Vgl. Horst (WWS) (1994).
Für die Beschreibung einzelner Funktionen sei auf die Literatur, insbesondere auf Becker, Schütte (1996), Kap. 5, verwiesen.
Vgl. dazu die Ausführungen von Hertel (1997), S. 146–166, zur operativen Einheit. Dort wird die Generalisierung derjenigen betrieblichen Einheiten, die Warenbewegungen vornehmen, vorgestellt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden innerhalb der Informationsflugmodelle nicht stets alle Funktionen des Funktionsbereichs angegeben. Des weiteren werden Funktionen, die für den jeweils dargestellten InformationsfluB eine untergeordnete Bedeutung haben, mit grauer Farbschattierung hinterlegt.
Vgl. dazu die Ausführungen in Kap. 3.2.
Vgl. dazu Buhl (1997), S. 640; Arthur Andersen (1997); European Software Institute (1997).
Reitwiesner, Will (1997), S. 640.
Becker, Schütte (1996), S. 199 f., nennen als Informationsfluß zwischen Disposition und Kreditorenbuchhaltung die Lieferantenrollen fir die Kosten-Rechnungen und als Informationsfluß zwischen Disposition und Hauptbuchhaltung die Berücksichtigung von bei der Disposition entstehenden Beschaffungs-und Beschaffungsnebenkosten bei der Bewertung der Aktiva. Letzterer wird hier nach der tatsächlichen Entstehung des hsfomtationsflusses der Beziehung zwischen Rechnungsprüfung und Hauptbuchhaltung zugeordnet, da nach der Prüfung der Eingangsrechnungen die Bestandszugänge auf den Sachkonten gebucht werden.
Vgl. zum Beschaffungsmarketing u. a. Hansen (1990), S. 479 ff.
Vgl. dazu ausführlicher Becker, Schütte (1996), S. 170.
Vgl. z. B. für den Lebensmitteleinzelhandel Horst (WWS) (1994), S. 21.
Vgl. CCG (1997); Olbrich (1997), S. 139 f.; Stahlknecht, Hasenkamp (1997), S.404f.; Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 155 ff.; Zentes (1988), S. 61. Praxisberichte über den Einsatz von SINFOS sind zu finden bei Emons (1993): Markant GmbH; o. V. (SINFOS) (1993): Nestlé AG, Edeka Zentrale AG, REWEZentral AG; o. V. (1991): Nürnberger Bund eG, EK Großeinkauf eG.
Diese Verfahrensweise ist im Rahmen der ECR-Konzepte sehr aktuell. Vgl. allgemein zu ECR Wiezorek (1998); Biehl (1997); Coopers and Lybrand (1997); Töpfer (1996); Hagen (1995); Friedrich, Hinterhuber, Rodens (1995); o. V. (EANCOM) (1995); Töpfer (1995).
Vgl. Trommsdorff, Fielitz, Hormuth (1988), S. 184; Schinnerl (1986), S. 125; Rautenberg (1983); o. V. (1979), S. 10 f.
Vgl. zum Einsatz des Univeral Product Codes (UPC) o. V. (1993); Achabal, McIntyre (1987), S. 321.
Vgl. zu den einzelnen Attributen ausführlich Becker, Schütte (1996), S. 142 ff.; Soya, Piper (1985), S. 90 ff.
Die Abwicklung wird zusätzlich verkompliziert, wenn neue Vertriebsschienen bzw. neue Firmen in das mehrstufige Handelsunternehmen eingegliedert werden und dadurch zusätzliche Lieferantennummemsysteme integriert werden müssen. Siehe dazu weiter Hertel (1997), S. 87.
Unter einer nicht-sprechenden Nummer ist eine eindeutig identifizierende Nummer zu verstehen, die nur aus einem Identifikations-und ggf. aus einem Prüfteil besteht, aber nicht zur Klassifikation des Objekts benutzt wird. Für die Klassifizierung von Lieferanten sind andere Stammsatzfelder zu verwenden. Vgl. zu Lösungsansätzen für Nummernsysteme z. B. Wiendahl (1989), S. 123 ff.; Grupp (1987), S. 86 ff.
Eine interne Nummemvergabe hat den Vorteil, daß der Bearbeiter die Fortschreibung der offenen Nummern nicht nachhalten muß (in der Praxis werden dafiir häufig Paginierungsstempel verwendet, die einen weiteren Arbeitsschritt bei der Bearbeitung des Beleges erfordern), vgl. Schulte, Rosemann, Rotthowe (1994), S. 216.
Zur Begriffsunterscheidung von Lieferant und Kreditor vgl. Kap. 2.2.2.
Vgl. Petri (1990), S. 8 ff.
Reblin diskutiert die Schwächen der manuellen Weitergabe unter dem Begriff der partiellen Organisation von Datenverarbeitungsfunktionen, vgl. Reblin (1986), S. 6.
bbn = bundeseinheitliche Betriebsnummer zur Identifikation eines Herstellers. Die bbn ist Bestandteil jeder EAN. Vgl. Hallier (1992), S. 112. Sie wurde ersetzt durch den internationalen Standard der Internationalen Lokationsnummer (ILN), vgl. Hertel (1997), S. 112 ff.; o. V. (ILN) (1995), S. 6.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 151 und S. 158 f.
Vgl. SAP (1997), S. 3–10 ff.
So die Aussage von Herrn Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co.KG, Arnsberg, in einem Gespräch am 17. 11. 1997.
Vgl. zu den einzelnen Merkmalen die Ausführungen im Kap. 3.6.
Vgl. zur Unterstützung der Stammdatenpflege durch Workflow-Management-Systeme (WMS) und andere
Anwendungsbeispiele von WMS Jablonski, Böhm, Schulze (1997), S. 429–483; Österle, Vogler (1996); Thiel (1995).
Unter dem Key-Account-Gedanken ist hier die Betreuung eines Abnehmers durch einen Sachbearbeiter zu verstehen. Vgl. allgemein zum Key-Account-Management Meffert (1998), S. 991 ff.
Vgl. dazu die Dokumentation der Kontenfindung des R/3-Systems in SAP (1996), Abschnitt Einführungsleitfaden - MM - Bewertung und Kontierung.
Vgl. Altmann (1997), S. 406 f.
Vgl. Barrenstein (1998), S. 7, und für verschiedene Stufen der Informationsgewinnung über Kunden Trommsdorff, Fielitz, Hormuth (1988), S. 187 f.
Vgl. dazu stellvertretend für andere Simmet (1993); Tietz (1993), S. 459 ff.; Tietz (Zukunft) (1993), S. 305 ff.; Zur Darstellung praktischer Fälle vgl. Biehl (Boni) (1997); Mohme (1997), S. 313–329. Im Lebensmittelhandel plant beispielsweise die Markant-Gruppe für 1997 die Einführung einer Chip-Kundenkarte, vgl. o. V. (M+M) (1996), S. V. 29.
Im stationären Einzelhandel können zu den Abnehmerstammdaten folgende Attribute gehören: Abnehmernummer, Name/Firma, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, Bankverbindung, Zahlungsweise, Kreditmanagementdaten, zuständiger Sachbearbeiter etc. Im Cash-and-Carry-Großhandel sind ggf. weitere Daten interessant, die für Vertriebs-und Logistikzwecke benötigt werden, vgl. Becker, Schütte (1996), S. 270 f.
Dieser Informationsfluß findet nur bei Bedarf statt (z. B. bei Einführung einer neuen Warengruppe, Anderung der Aggregationsstufe der Buchungen in der Hauptbuchhaltung, Reorganisation des Kontenplans). Daher wird keine eigene Tabelle mit den Ausprägungen der Informationsflußmerkmale aufgestellt.
Vgl. dazu Kap. 4.3.3 und 4.3.5.
Werden Preisabschläge nicht berücksichtigt, wird eine höhere Wareneingangsspanne (WE-Spanne) ausgewiesen als tatsächlich erzielt worden ist. Die WE-Spanne ist die Spanne, die sich aus der Fortschreibung der Warenbestände zu EK und VK durch die Buchung der Wareneingänge zu EK und zu VK bildet. Als weitere Handelsspanne kann die Verkaufsspanne aus den tatsächlich erzielten VK-Werten im Verhältnis zu den zum EK bewerteten Wareneingängen bestimmt werden. Vgl. auch Becker, Schütte (1996), S. 209 ff.
Vgl. Hertel (1997), S. 281 f.
Vgl. zu diesem Sonderfall auch Hertel (1997), S. 170. Diese Bestandskorrekturen werden häufig auch als sonstige Warenbewegungen oder sonstige Bestandsveränderungen bezeichnet.
Als Grundsatz gilt i. d. R., daß die Bestandsführungsebene der Zentrale auf desjenigen Hierarchieebene geführt wird, auf die in allen Filialen erfaßt bzw. verdichtet werden kann. Das bedeutet, daß trotz der technischen Möglichkeit, eine artikelgenaue Bestandsführung vorzunehmen, u. U. in der Zentrale Bestände nur auf Abteilungsebene fortgeschrieben werden (Gespräch mit Herrn König, REWE-Informations-Systeme GmbH, am 28. 10. 1997 ).
Vgl. Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 251 f.
Vgl. zur Instore-Auszeichnung u. a. Lerchenmüller (1995), S. 458.
Wird in der Filiale ein Artikel eines regionalen Lieferanten in das Sortiment aufgenommen, so sind der Zentrale neben dem Artikelstammsatz auch die Informationen zum Bezugsweg mitzuteilen, also üblicherweise der Artikel-Lieferanten-Zuordnung (Bezugsnachweis). Vgl. dazu Becker, Schütte (1996), S. 160.
Die Prozesse Bestellung und Wareneingang gehören zu den arbeitsintensivsten Abläufen in den dezentralen Einheiten, vgl. z. B. Wieland (1995), S. 28.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 198.
Vgl. die Ausführungen in Kap. 4.1.2.
Vgl. Atzberger (1997); Betts (1994).
Vgl. Hertel (1997), S. 259; Soya, Piper (1985), S. 109 ff.
Vgl. das Beispiel der Firma dm-drogerie markt GmbH and Co. KG in Gerling, Kolben (1996); Kolodziej (1985), S. 68.
In diesem Fall ist mit Wareneingang der Zentrale nicht die Annahmestelle im Zentrallager gemeint, sondern die Organisationseinheit, die innerhalb der Zentrale für die Verarbeitung der Wareneingangsdaten verantwortlich ist, z. B. zur Erfassung der übermittelten Lieferscheine.
Die dezentrale Wareneingangserfassung wird je nach Art der Belieferung auf unterschiedlichem Detaillierungsgrad vorgenommen. Die Studie von DÖNSELMANN hat ergeben, daß die Lagerrechnungen der Zentrale bereits artikelgenau, Streckenrechnungen jedoch häufig noch auf Warengruppenebene erfaßt werden. Vgl. Schüppler, Dönselmann (1997), S. 66; Dönselmann (1996), S. 42. So auch die Ergebnisse der Studie von Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 268 ff. Im Streckengeschäft ist des weiteren eine nachträgliche artikelgenaue Lieferscheinerfassung in der Zentrale denkbar, vgl. Hertel (1997), S. 266.
Vom Wareneingang werden dem Einkauf Informationen über die Qualität der angelieferten Waren, Liefertreue etc. zur Verfügung gestellt. Vgl. dazu ausführlich Becker, Schütte (1996), S. 151; Kirchner, Zentes (Führen mit WWS) (1984), S. 46 f.
in der Bestellung festgelegten oder zum Bestellzeitpunkt gültigen Kondition multipliziert. Dadurch wird ein bewerteter Lieferschein erzeugt, der in die Wareneingangssutmnenliste eingeht und für die automatische Rechnungsprüfung genutzt werden kann.
Vgl. Hertel (1997), S. 264; Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 269. Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Informationsflug vom Warenausgang des Zentrallagers zum Wareneingang der Filiale.
Vgl. z. B. Schiffel (1984), S. 131 f.
Vgl. dazu ausführlich Becker, Schütte (1996), S. 208 ff.
Aussage von Herrn Schmidt, Götzen and Co., Duisburg, in einem Gespräch am 14.07.1997 bei den Götzen Baumärkten. Vgl. dazu auch die Zusammenstellung der Charakteristika der interviewten Unternehmen in Anhang A.
Die Bezeichnung bewerteter Wareneingang und bewerteter Lieferschein wird synonym verwendet.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 229.
Statt der Prüfung der Rechnung wird der Lieferschein mit den korrigierten Mengen als Basis für die Zahlungsregulierung genommen. Vgl. Mertens (1995), S 268 ff.; Hammer, Champy (1993), S. 39 ff. Ein Beispiel zur Rechnungsprüfung auf Basis von Stichproben ist zu finden in Bär (1989), S. 210 ff.
So werden beispielsweise bei Interspar relativ hohe Toleranzen bei der automatischen Rechnungsprüfung verwendet und die innerhalb der Toleranzen akzeptierten Rechnungen stichprobenartig überprüft, um einen zu hohen Saldo zugunsten des Lieferanten zu vermeiden (Aussage von Herrn Stein, Interspar Warenhandelsges. mbH, Kamen, in einem Gespräch am 26. 03. 1997 ).
Beispielsweise sind bei Extra ca. 27% der Rechnungen nicht im automatischen Abgleich zuordenbar, bei Interspar sogar 50%. Auch bei Götzen erhofft man sich, mit der Einführung eines neuen WWS eine Abgleichquote von 75–85% zu erreichen.
In einer im März 1997 von einem mehrstufigen Handelsunternehmen durchgeführten Untersuchung wurde ermittlt, daß von den fehlerhaften Wareneingängen 26,3% aus Preisdifferenzen resultierten, 28,4% auf Fehlern des Vertriebs (fehlende Listung von Artikeln, unvollständige Artikelstammdaten) und 31,5% auf einer falschen WE-Rechnungs-Zuordnung (falsche Lieferantennummer, falsche Lieferscheinnummern) beruhen. Vgl. für weitere Beispiele Hampe (1997), S. 54 f.
Vgl. zur Lieferscheinbewertung, auch bezeichnet als Pro-forma-Rechnung, Becker, Schütte (1996), S. 208 ff.; Lerchenmüller (1995), S, 456; Zentes, Anderer (WWS) (1993), S. 352; Sprenger (1980), S. 469.
Der Abgleich vollzieht sich durch den Vergleich der jeweiligen Schlüssel der Datensätze. Einbezogen werden üblicherweise die Lieferantennummer und die Lieferscheinnummem des Wareneingangs und der Brutto-Endbetrag der selektierten Lieferscheinnummem. Im allgemeinen werden dabei Toleranzen in Prozent vom Rechnungswert und/oder Höchstbeträge zum Ansatz gebracht. Wurden die Rechnungen per elektronischem Datenaustausch vom Lieferanten übergeben, ist ein Abgleich auf Rechnungspositionsebene möglich; die Erfassung der Rechnungspositionen bei manuell übermittelten Rechnungen ist in der Praxis eher unüblich. Vgl. zur automatischen Rechnungskontrolle Hertel (1997), S. 286 ff.; Becker, Schütte (1996), S. 234. In manchen Fällen wird der im System vorliegende erfaßte WE mit der Papier-Rechnung abgeglichen und die Rechnung anschließend auf Rechungskopfebene erfaßt.
Vgl. Lerchenmüller (1995), S. 456; o. V. (1989), S. 14.
In Filialen mit Kassensystemen wird die Kapazität für die Speicherung der notwendigen Daten i. d. R. nicht ausreichen, um die Lieferscheinbewertung dezentral vorzunehmen.
DV-technisch sind die Rechnungsdaten häufig von der Bestandsführung im WWS getrennt. Die erfaßten Rechnungen werden bis zur Rechnungsprüfung in einer separaten Datei gespeichert. Die bewerteten Waren- eingänge werden ebenfalls in einer Datei gesammelt, sortiert und mit den Rechnungen in der automatischen Rechnungsprüfung zusammengespielt. Vgl. für ein Anwendungsbeispiel Braun (1982), S. 228 ff. Siehe auch Hertel (1997), S. 286 ff.
Eine Nachbearbeitung der Rechnung wird notwendig, wenn der automatische Abgleich fehlgeschlagen ist.
Bei einem zentral durchgeführten automatischen Rechnungsabgleich kommen bereits neue Technologien wie Workflow-Management-Systeme zum Einsatz, mit denen die unstimmigen Rechnungen und Wareneingangs- belege zu den zuständigen Sachbearbeitern in den Niederlassungen bzw. Filialen gesandt werden (Gespräche mit Herrn König, REWE-Informations-Systeme GmbH, am 28.10.1997, und mit Herrn Moog, extra Verbrauchermärkte GmbH, am 20. 11. 1997 ).
Vgl. die Ausführungen zum Informationsfluß innerhalb der Zentrale auf S. 160.
Vgl. Fischer (1997), S. 286 ff.; Hertel (1997), S. 40 f.; Schroder (1997), S. 332 ff. In einer Studie hatten in 1989 28% der befragten Handelsunternehmen bereits eine artikelgenaue Bestandsführung eingeführt, 39% planten dies konkret, weitere 27% begannen, sich mit diesem Thema zu beschäftigten. Vgl. o. V. (1989), S. 16; Zentes, Exner, Braune-Krickau (1989), S. 299–302. Aufgrund der verbesserten Informationstechnik und der massiv gefallenen Preise im Bereich der Datenbanken und Speichermedien wird diese Zahl heute deutlich höher liegen, vgl. Hertel (1997), S. 59.
Die Funktion der Inventurdurchfiihrung wird von BECKER, SCHÜTTE dem Funktionsbereich Lager zugeordnet. Hier werden aus Darstellungsgründen die Vorgänge des Lagers unter den Wareneingang subsumiert. Vgl. im einzelnen zu den Inventurmaßnahmen Hertel (1997), S. 292 ff.; Becker, Schütte (1996), S. 348 ff.; Baetge (1996), S. 103 ff. Vgl. zu den Abgrenzungsbuchungen im Rahmen des Abschlusses Becker, Schütte (1996), S. 366 f. und S. 373 f.
Vgl. Hertel (1997), S. 292.
Vgl. für eine Übersicht über Verfahren der Inventurdurchführung Hertel (1997), S. 292 ff.; Tietz (1993), S. 1204 ff.; Soya, Piper (1985), S. 142 ff.
Vgl. Hertel (1997), S. 294; Soya, Piper (1985), S. 143 ff.
Vgl. zu den Problemen bei der Inventur in Filialen mit rein wertmäßiger Bestandsführung Hertel (1997), S. 294 f.
Vgl. zu den Bewertungsverfahren Falk, Wolf (1992), S. 397 ff.
Vgl. zur Entwicklung der Inventurdifferenzen in 1995 und 1996 Horst (1997), S. 36 ff. Demnach liegen die Inventurdiffenzen 1996 im Durchschnitt in Supermärkten bei 0,86%, in Drogerien bei 1,56% des Bruttoumsatzes. In Märkten mit Scannerkassen sind die Inventurdifferenzen im Durchschnitt um 10% niedriger als in Märkten ohne Scanningeinsatz.
Inventuren im Warenbereich Obst + Gemüse werden z. T. wöchentlich bzw. monatlich vorgenommen (Gespräch mit Herrn König, REWE-Informations-Systeme GmbH, am 28. 10. 1997 ).
Vgl. zur Gliederung der Bilanzpositionen § 266 HGB; Eisele (1990), S. 38 ff.
Vgl. die Ausfiihrungen zur Synchronisation in Kap. 4.2.4. Eine Ausnahme stellt die Übermittlung der Kreditorenstammdaten (insbesondere Toleranzen, Zahlungsart) an die Rechnungsprüfung dar, die bereits in Kap. 4.2.1 beschrieben wurde, vgl. dazu auch Becker, Schütte (1996), S. 246.
Vgl. dazu Abb. 3.32, in der eben dieser Fall dargestellt ist. In der Praxis wird bei diesem Vorgang häufig von Bruttorechnungserfassung gesprochen (Aussage von Hen-n Vielhaber, 1. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co.KG, Amsberg, in einem Gespräch am 17.11.1997). Die Rechnungserfassung selbst kann dabei DV-gestützt, etwa durch Datenträgeraustausch im EDIFACT- oder SEDAS-Format, oder aber manuell vonstatten gehen.
Vgl. Rose (1997), S. 176 ff.
Bei der Abrechnung über die Zentrale kommt häufig auch ein eigenes Regulierungsmodul zum Einsatz, insbesondere bei Zentralregulierem.
Zur Belegstruktur im Rechnungswesen vgl. auch Becker, Schütte (1996), S. 251 ff.; Scheer (1995), S. 631 ff.
Rechnungsbeispiel nach Hesse, Schmidt, Zschenderlein (1983), S. 126.
Enthält eine Rechnung Artikel, für die unterschiedliche Steuersätze gelten, wird nur der Steuerbetrag in der Offenen-Posten-Position eingegeben. Die einzelnen Steuersätze werden in den Buchungszeilen zu den Bestandsbuchungen eingegeben.
Brutto bedeutet in diesem Fall Rechnungswert vor Abzug der Skontokondition. In der Regel wird in der Rechnungsprüfung die Skontokondition angesetzt, so daß an die Kreditorenbuchhaltung der Nettorechnungswert (zu zahlenden Betrag) übergeben wird.
Je nachdem, ob Skonto in der Rechnungsprüfung abgesetzt wurde oder nicht, wird der Netto-bzw. Brutto-wert als Bestandszugang gebucht.
Es gilt der Grundsatz, daß Veränderungen der in Rechnung gestellten Vorsteuer nur vorgenommen warden dürfen, wenn das Finanzamt durch die Veränderung keine Mindereinnahme zu erwarten hat. Entsprechendes gilt für Fehler in der Berechnung der Umsatzsteuer selbst in der Lieferantenrechnung. Üblicherweise werden Rechnungen mit Fehlern letzterer Art an den Lieferanten zurückgegeben. (Aussage von Herrn Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co.KG, Arnsberg, in einem Gespräch am 17. 11. 1997 ).
Vgl. z. B. Hertel (1997), S. 198; so auch die überwiegende Meinung der Interviewpartner.
Vgl. dazu Becker, Schütte (1996), S. 155 ff.
Für jedes rechtlich selbständige Unternehmen des Handelssystems wird die Buchhaltung im allgemeinen getrennt durchgeführt. Zur Identifikation wird ein Unternehmensschlüssel verwendet.
Auf die Problematik der Verarbeitung unterschiedlicher Währungen wird hier aus Vereinfachungsgründen nicht eingegangen.
Vgl. die Ausführungen im Kap. 4.1.2 und 4.2.5.
Vgl. die entsprechenden Ausführung ein Kap. 4.2.4.
Vgl. zu den Buchungssätzen auch Eisele (1990), S. 64 ff.
Vgl. dazu Rosemann, Schulte (1996), S. 201 ff.
Aussage von Herrn König, REWE-Informations-Systeme GmbH, in einem Gespräch am 28. 10. 1997.
Vgl. zur Buchung von Abschreibungen Eisele (1990), S. 212 ff.
Zeitkritisch ist im allgemeinen eher die Kreditorenseite, da die Rechnung über die Anlagenlieferung unter Ausnutzung von Zahlungskonditionen und Vorsteuerabzug zu zahlen ist.
Werden für neue Filialen Einrichtungsgegenstände angeschafft, kann der Umfang der Buchungen kurzzeitig größer sein.
Vgl. dazu das Beispiel der EK Großeinkauf eG bei Rosemann, Schulte (1996), S. 203.
Diese Verfahrensweise wird gewählt, um in der Buchhaltung eine Kontrollmöglichkeit über die Buchungen auf Anlagenkonten zu erhalten. Vgl. für ein Beispiel bei einer Verbundgruppe Rosemann, Schulte (1996), S. 203.
Vgl. zu den Buchungen im Rahmen von Anlagenzugängen ausführlicher Baetge (1996), S. 210 ff.; Eisele (1990), S. 484 ff.
Vgl. zu den Stammdaten von Sachkonten z. B. Becker, Schütte (1996), S. 364 f.; Reblin (1971), S. 38 und S. 48 ff.
Das Haupt-oder Sachbuch dient der sachlichen Ordnung der Buchungen des Grundbuches. Das Grundbuch oder Journal stellt die Buchungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge dar. Vgl. z. B. Koch (1988), S. 47; Reblin (1971), S. 60 ff. In Anlehnung an Becker, Schütte (1996), S. 371.
Dazu gehören in einem mehrstufigen Handelsunternehmen z. B. die für eine Niederlassung als Lieferanten agierenden Regionalläger, wenn diese als selbständige Finnen tätig sind.
Vgl. dazu § 271 HGB und die Erläuterungen bei Wöhe (1993), S. 1140 ff.
Vgl. zum Electronic Banking z. B. Buhl, Löfflad (1997), S. 135 f.; Reiter (1990), S. 138 f.
Der Finanzplanschlüsselist ein Konstrukt, das zur Fortschreibung der Daten der Finanzplanung verwendet werden kann, wie das z. B. im Modul Treasury (TR) der Standardsoftware SAP R/3 der Fall ist. Vgl. SAP (1996), Abschnitt TR-Cash Management.
Vgl. Hertel (1997), S. 192 f.
Vgl. Blüthmann, Frese (1996), S. 39.
Vgl. o. V. (Konditionendruck) (1997); Chwallek (1996); o. V. (Ferrero) (1996). Zum sich wandelnden Verständnis der Lieferanten-Händler-Beziehung siehe auch Barrenstein (1998), Wiezorek (1998), Zentes (1998).
Rabatte werden nicht zuletzt deshalb als Preisnachlässe definiert, „[…] die für die Abgeltung einer Leistung und/oder aus Gründen des wettbewerblichen Anreizes gegeben werden.“ Hansen (1990), S. 510. Vgl. für eine Auflistung von verschiedenen Konditionsarten Stellenhagen (1995), S. 48 ff.; Tietz (Zukunft) (1993), S. 300 ff.; Schaefer, Gernot: Rabattarten, in Falk, Wolf (Hrsg.): Das große Lexikon für Handel und bsatz, 2. Aufl., Landsberg/Lech 1982, S. 649, zitiert bei Tietz (1993), S. 384 f.; Hansen (1990), S. 510 ff. Siehe für ein aktuelles Beispiel o. V. ( Spar-Kontor ) (1997).
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 154 ff. und S. 235 ff.
Vgl. Goslich (1997), S. 20 f.; Schüppler (1997), S. 3 ff.
Vgl. zum Ablauf der Abrechnung nachträglicher Vergütungen Schüppler (1997), S. 3 f.; Becker, Schütte (1996), S. 244 ff.
Vgl. Hertel (1997), S. 199 f.; Becker, Schütte (1996), S. 154 ff.
Nicht selten wird von den Einkäufern im Handel die Forderung erhoben, daß die Fortschreibung der Ansprüche aus nachträglichen Vergütungen bereits zum Wareneingang vorgenommen werden soll, da die Rechnungsprüfung zum Teil verspätet erfolgt, ggf. sogar erst nach Abschluß des Abrechnungszeitraums. In der Handelslösung IS-Retail des SAP R/3-Systems wird beim Wareneingang eine Rückstellung für die erwarteten NVG-Eingänge erstellt, die den Warenbestand sofort vermindert.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 178; Buddeberg (1959), S. 124. Bilanzrechtlich sind Boni, „[…] die der Lieferant seinem Abnehmer nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Lieferung oder Leistung gewährt, sondern in der Regel mit einer Jahresabnahmemenge oder einem Jahresumsatz E…]“ (Baetge (1996), S. 213), nicht als Anschaffungspreisminderungen aufzufassen, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag zu buchen.
Als kalkuliert bzw. verkalkuliert wird eine nachträgliche Vergütung bezeichnet, wenn sie an einem Rechnungsobjekt (Artikel, Artikelgruppe, WGR, Teilsortiment) festgemacht werden kann und der Betrag in Prozent oder Wert angegeben ist, vgl. Becker, Schütte (1996), S. 155.
Vgl. die Ausführungen in Kap. 4.2.8. Für die Berücksichtigung von Zinseffekten der nachträglichen Unterstellt wird hier die Verwendung des WE/RE-Kontos und die Buchung der Wareneingänge im Einzelhandel auf der Hierarchieebene Warengruppe.
Das NVG-Rückstellungskonto ist ein Forderungskonto der Kontenklasse 1 des Kontenrahmens für den Groß-und Außenhandel und wird später durch die Abrechnung ausgeglichen.
Es gilt der Grundsatz: „Die Nebenleistung (die Nachträgliche Kondition) trägt die Last der Hauptleistung (des Rechnungswertes)“, Aussage von Herrn Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co. KG, Amsberg, in einem Gespräch am 17.11.1997.
Ein separates Bonusverwaltungs-und -abrechnungsprogramm wurde z. B. von der Firma LBB Informationsverarbeitung GmbH, München, entwickelt.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 244. Daß es zwischen den Zahlen des Handelsunternehmens und der Industrieunternehmen Abweichungen aus unterschiedlichsten Gründen gibt, bestätigte u. a. Herr Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co.KG, Arnsberg, in einem Gespräch am 17. 11. 1997.
Diese Art der nachträglichen Konditionen sind als nicht-verkalkulierte NVG bekannt, da sie nicht in der Bestandsbewertung berücksichtigt wurden.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 251. Dementsprechend läuft der Informationsfluß bei debitorischer Abrechnung zur Debitorenbuchhaltung statt zur Kreditorenbuchhaltung.
Nicht-kalkulierte NVG werden nicht gegen das Forderungskonto, sondern erfolgswirksam in der GuV gebucht, wobei als Hierarchieobjekt ggf. der Markt oder das Unternehmen als oberste Stufe der Erlöshierarchie verwendet wird.
Bei diesem Geschäftsvorfall handelt es sich um eine Minderung der Vorsteuerlast des Handelsunternehmens, die eine Rabenbuchung auf den Vorsteuerkonten erfordert. Vgl. dazu auch Rose (1997), S. 172 ff.
Vgl. dazu die Ausführungen zum Informationsfluß Fakturierung - Debitorenbuchhaltung in Kap. 4.3.8.4 auf S. 244 und Becker, Schütte (1996), S. 244.
Siehe dazu Lerchenmüller (1995), S. 455 ff. Eine Ausnahme stellt der Versandhandel als Sonderform des Einzelhandels dar, der in dieser Untersuchung jedoch nicht betrachtet wird.
Als Auftragsformulare werden den Kunden beispielsweise Faxformulare oder Bestellzettel zur Verfügung gestellt.
Beispiele für Online-Groce Sho iit sind im Internet zu finden unter ht //www. a od.com/ (U.S.A.) P rY PP 8 tP Pe P und http://www.onkelemma.de/ (Deutschland).
Vgl. Hertel (1997), S. 275. Vgl. zu den Vorteilen maschineller Lesegeräte Schiffel (1984), S. 153 f. Beispiele verschiedener Medien sind etwa bei Stahlknecht, Hasenkamp (1997), S. 44 ff.; Soya, Piper (1985), S. 70 ff., zu finden.
OCR = Optical Character Recognition, vgl. Czap (1997), S. 298; Stahlknecht, Hasenkamp (1997), S. 47. Vgl. zur Auszeichnung der Waren u. a. Hansen (1996), S. 663 ff.; Rautenberg (1983), S. 68 ff.
Vgl. allgemein zu den rein operativen Vorteilen des Scanning von Warenausgängen Hertel (1997), S. 56 ff.; Gerling (1996), S. 104 ff.; Hallier (1995), S. 55 f.
Vgl. CCG (1997), S. 19.
Vgl. Dörr (1992), S. 18 ff.
Vgl. hier und im folgenden Hertel (1997), S. 310 ff.; Leismann (1990), S. 140 f.; Kirchner, Zentes (Führen mit WWS) (1984), S. 34 ff.
Beispielsweise lassen sich auf der Grundlage der warenorientierten Informationen u. a. Umsatzspitzenreiter und Langsamdreher, Artikel mit der höchsten und niedrigsten Deckungsspanne und Artikel mit offensichtlichen Inventurdifferenzen (negative Bestände) ermitteln. Vgl. Kirchner, Zentes (Führen mit WWS) (1984), S. 37.
Vgl. dazu auch Schiffel (1984), S. 162 f.
Vgl. die Erläuterungen und Verweise in Kap. 4,2.1.2.
Vgl. dazu den ausführlichen Bericht der Arbeitsgruppe Bondatenanalyse des EHI in Rehborn, Steckner (1997), S. 24 ff.
Vgl. Leismann (1990), S. 140.
Die Kassenwarengruppe gibt die Erfassungsebene des verwendeten Kassensystems an und kann einer WGR, HWGR oder Abteilung des WWS oder auch einer Kombination von WGR entsprechen. Zu fordern ist eine genaue Zuordnung von Kassenwarengruppe zu WWS-Hierarchieobjekt, um zum einen die Daten nicht auf unterschiedlichen Ebene zu erfassen und zu analysieren, und um zum anderen im Handelsunternehmen zu einer einheitlichen Verwendung der Termini zu kommen.
Die Nettoumsätze sind in der Filiale aufgrund der Erfassung auf Kassenwarengruppen grundsätzlich nicht ern ittelbar.
Die Übermittlung zu Auswertungszwecken ist nicht zu verwechseln mit der Fortschreibung der Warenbestände im WWS und im Rechnungswesen. Nicht selten erfolgt eine mehrfache Übermittlung der Umsatzwerte für die unterschiedlichen Zwecke der Auswertung, Umsatzbuchung und Bestandsfortschreibung.
Je nach Ausprägung des FWWS werden der Wert je Kassenwarengruppe (wie in Szenario A), Wert je Artikel pro Tag, Wert und Menge je Artikel pro Tag oder Menge und Wert je Artikel je Kassenbon übermittelt, vgl. Becker, Schütte (1996), S. 309.
Zur Analyse von Scannerdaten vgl. auch Fischer (1997); Milde ( 1997 ); Rehborn, Steckner (1997).
Vgl. dazu Hertel (1997), S. 67 f.; Schinnerl (1986), S. 127; Schiffel (1984), S. 156 ff.
Vgl. Becker, Schütte (1996), 5. 323.
Auskunft von Herrn Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co. KG, Amsberg, in einem Gespräch am 17.11. 1997. Siehe auch die Ausführungen in Kap. 4. 3. 2.
Zu den Einzahlungen sind auch die Abschöpfungsbeträge zu zählen, die am Tage an die Banken oder den Servicedienstleister (Geldtransportunternehmen) abgegeben wurden.
Der Verkauf der Geschenkschecks wird bilanzwirksam gebucht (Buchungssatz Kasse an Umlaufende Geschenkschecks), da durch die Geschenkschecks eine Verbindlichkeit entsteht. Bei Einlösung der Geschenkschecks wird die Verbindlichkeit wie im Beispiel dargestellt aufgelöst.
Ein CPD-Konto wird für Einmal-Kunden verwendet, an die Waren gegen Rechnung ausgeliefert werden. Weitere Debitorenkonten werden z. B. bei Lieferungen an öffentliche Institutionen benötigt. Die OffenePosten-Verwaltung wird jedoch i. d. R. in der Zentrale vorgenommen.
Die Buchung Kassenkonto (Vortagsbestand) an Kassenkonto (Bestand nach Abrechnung) ergibt per Saldo den Netto-Zahlungsmittelzufluß auf dem Kassenkonto und wird u. a. dazu benötigt, den Tresorbestand zu dokumentieren (z. B. aus Versicherungsgründen).
Werden Umsätze von Untermietern (z. B. die an einen Konzessionär vergebene Fleisch-und Käsetheke) über die Kassen der Filiale vereinnahmt, erfolgt mit der Kassenabrechnung die Buchung der nicht zum Umsatz zu zählenden Einnahmen auf ein Kreditorenkonto. Im allgemeinen wird dieses Verrechnungskonto periodisch abgerechnet.
Einnahmen können ggf. aus Zahlungen von Untermietern (Bäckereien, Fotogeschäfte etc.) in den Märkten entstehen, die Miete oder Pacht (häufig in Abhängigkeit vom Umsatz) bezahlen.
Vgl. dazu den Informationsfluß Wareneingang - Hauptbuchhaltung in Kap. 4.2.4, insbesondere die Übergab der Wareneinsätze, und die Informationsfüsse zur Spannenberechnung in Kap. 4.3.9.
Bei Famila sind nach Angaben von Herrn Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co. KG, Arnsberg, i einem Gespräch am 17.11.1997, pro Tag pro Markt ca. 10 Buchungspositionen manuell zu buchen.
Dabei werden die Schecks in der Praxis häufig noch nach Ausstellerbanken getrennt bei der Hausbank des Handelsunternehmens eingereicht, um die unterschiedlichen Gutschriftsvaluten zu nutzen.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 331; Schiffel (1984), S 154 ff.
Vgl. Hertel (1997), S. 285.
Vgl. für eine ausführliche Darstellung des Informationsflusses Fakturierung - Debitorenbuchhaltung auf der Großhandelsstufe Kap. 4.3.8.4.
In der Praxis werden nicht selten die Erfassung der Warenverkäufe in der Fakturierung (WWS) und in der Hauptbuchhaltung (Rechnungswesen) inhaltlich voneinander getrennt. Dafür liegt jedoch i. d. R. kein ablaufbedingter Grund vor - es handelt sich um eine redundante Erfassung der gleichen Werte, ggf. auf unterschiedlichen Hierarchieebenen. Solange die Kontierungsobjekte der Hauptbuchhaltung einen höheren Aggregationsgrad als die Hierarchieobjekte der Fakturierung aufweisen und solange die Beziehung zwischen den Hierarchieobjekten (z. B. Zuordnung von WGR zu Abteilung) eindeutig ist, lassen sich die für die Buchhaltung relevanten Umsätze aus den in der Fakturierung anfallenden Daten ableiten. Eine zeitversetzte Buchung (Warenverkäufe auf WGR-Ebene in der Fakturierung täglich, Umsatzwerte pro Abteilung oder Markt in der Hauptbuchhaltung monatlich) ist ebenfalls denkbar.
Vgl. das Beispiel in Abb. 4.34. Für die Umsatzaufteilung werden hier sieben Kassenwarengruppen (sechs Abteilungen und die Warengruppe Pfand) unterstellt.
Die Buchung über das Verrechnungskonto kann entfallen, wenn die Tageskassenberichte über die Schnittstelle der Fakturierung neben den Abverkaufswerten auch die Finanzdaten übermitteln.
In Cash-and-Carry-Märkten, bei denen im allgemeinen an Wiederverkäufer fakturiert wird, erfolgt der Ausweis des Pfandbetrages Netto ohne Umsatzsteuer.
Die Scannerquote gibt das Verhältnis der Anzahl durch den Scanner erkannten Waren zur gesamten verkauften Warenmenge an.
Auch wenn eine Scannerquote von 100% häufig nur sehr schwer umzusetzen ist, sollte zumindest eine mehrwertsteuerreine Erfassung der Warenverkäufe durch zusätzliche Warengruppentasten, die nach Steuersätzen getrennt sind, erfolgen.
Gespräch mit Herrn König, REWE-Informations-Systeme GmbH, am 28.10. 1997. Vgl. zu den Verfahren zur Umsatzsteuerberechnung aus den Bruttoumsätzen Kap. 4.3. 5. 2.
Vgl. Schult (1994), S. 114; Eisele (1990), S. 530.
Vgl. zum Begriffsverständnis des Unternehmers im Steuerrecht Rose (1997), S. 48–59; Schult (1994), S. 116 f.
Vgl. Rose (1997), S. 153 ff.; Luckey (1992), S. 162 ff.
Unter Entgelt als Bemessungsgrundlage wird im Steuerrecht „[…) alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistende vom Abnehmer 1…] erhält oder erhalten soll“, verstanden (Art. I 1 Teil A Abs. 1 Buchst. A der 6. EG-Richtlinie), und enthält nach § 10 Abs. 1 und Nr. 4 UStG nicht die Umsatzsteuer, vgl. Rose (1997), S. 136 ff.; Wagner (§10) (1997), Anm. 5 und derselbe (§22) (1997), Anm. 25. Vgl. auch Koenig, Wittenmayer (1997), S. 2. Der Begriff Umsatz wird synonym zu Entgelt benutzt und beinhaltet nach der Steuerrechtsdefinition nicht die darauf anzuwendende Umsatzsteuer.
Vgl. Falk, Wolf (1992), S. 539.
Vgl. dazu auch die Ausführungen bei Rössler (Hrsg.) (1971), S. 146.
Abs. 4 UStDV; vgl. auch Koenig, Wittenmayer (1997), S. 4 f.
Vgl. Rössler (Hrsg.) (1971), S. 79.
Vgl. Art. 259 USt-RiL 1996 vom 7. Dezember 1995 (BStBI Sondernummer 4/1995, Banz Nummer 239 a), abgedruckt in Handbuch zur Umsatzsteuer (1997), Rdnr. 57 ff.
Vgl. Koenig, Wittenmayer (1997), S. 5.
Ist die Debitorenbuchhaltung in das FWWS integriert, entsteht ein Informationsaustausch von der Filiale zur Hauptbuchhaltung.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 335.
Nebenkosten fallen z. B. bei Auslandsschecks an, bei denen die Banken Bearbeimngs-und Umrechnungsgebühren berechnen.
Eine Rückbelastung des Debitoren mit dem Forderungsbetrag und ggf. in Rechnung gestellter Gebühren erfolgt bei Nicht-Einlösung der Lastschrift bei der bezogenen Bank.
Vgl. die Darstellungen zur Zahlungseingangsbuchung von Kreditoren in Kap. 4.2.7.1.
Vgl. für einen exemplarischen Ablauf der Zahlungseingangsbuchung Becker, Schütte (1996), S. 340.
Für die Buchungen beim erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Verkauf von Anlagegütern vgl. Eisele (1990), S. 215 f.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 336: Mertens (1995), S. 271 f.
Vgl. Klein (1996); Tietz (1993), S. 754 ff.; Kempcke (1992), S. 106 ff. Vgl. ferner zum Themenbereich Ökologische Verpackungen und Abfallentsorgung Barth (1996), S. 173 ff; Lerchenmüller (1995), S. 550 ff.
Von Leergut wird hier gesprochen, wenn es sich um leere Behältnisse zur Aufnahme von Ware handelt (die leere Getränkekiste, die leere Flasche), Pfandgut bezeichnet das volle Leergut, solange es mit dem werttragenden Artikel verknüpft ist. Vollgut bezeichnet den Inhalt des Behältnisses, also den verkauften Artikel. Vgl. zur Abwicklung von Leergut Becker, Schütte (1996), S. 204 ff. und S. 325 ff. Auf die Abwicklung von Mehrwegtransportverpackungen (MTV) wird hier nicht weiter eingegangen, weil die ausgelieferten MTV wie normale Artikel fakturiert werden, vgl. Becker, Schütte (1996), S. 326.
Die Prozesse 6b und 7b sind der Vollständigkeit halber in der Abbildung dargestellt. Die Rückgabe des Leergutes erfolgt i. d. R. direkt an den Streckenlieferanten.
Vgl. dazu Becker, Schütte (1996), S. 205 ff. und 226 ff.
Noch komplizierter wird die spätere Analyse, wenn alle Pfandwerte zu einer Warengruppe (z. B. Getränke) zugeschlagen werden, obwohl das Pfand auf die Molkereiprodukte in der MoPro-Warengruppe zu erfassen wäre.
Zum Beispiel läßt sich der Warenausgang des Leergutes durch die regelmäßige Bestandsaufnahme des Vollgutes bestimmen und entsprechend vom Vollgutumsatz absetzen.
Problematisch ist dabei die Vielfalt der unterschiedlichen Kisten-und Flaschenarten, die über eine Warengruppentaste nicht zu trennen sind.
Es ist auch die Nutzung von Rückgabeautomaten denkbar, die einen Bon ausdrucken, den der Kunde anschließend an der Hauptkasse einlöst.
Unter Delkredere-Geschäft wird eine Form des Fremdgeschäfts im Handel verstanden, bei dem ein Einkaufskontor bzw. die Zentrale einer kooperativen Gruppe die Ubemahme der Ausfallbürgschaft für alle Einkäufe der Mitglieder übernimmt, vgl. Tietz (1993), S. 264; Falk, Wolf (1992), S. 109 f.
Vgl. Becker, Schütte (1996), S. 322; Soya, Piper (1985), S. 139 f. Ferner ist die Verwendung von Pro-FormaRechnungen inbesondere im Exportgeschäft denkbar.
Unter Pickmenge wird im Handel die vom Kommissionierer vom Lagerplatz entnommene Anzahl an Ware verstanden.
Vgl. Hertel (1997), S. 272 ff.; Becker, Schütte (1996), S. 308 f.
Vgl. dazu die Ausftihrungen in Kap. 4.2.2.1. Siehe ferner Hansen, Marent (1997), S. 385 ff.
Vgl. zur Abnehmerlieferscheinbewertung Becker, Schütte (1996), S. 325 f.
Vgl. das exemplarische ProzeBmodell zur Fakturierung bei Becker, Schütte (1996), S. 330.
Vgl. zur Umsatzsteuer auch das Kap. 4.3.5.2, S. 218 ff.
Je nach Herkunftsland kann die Steuerpflicht eines Abnehmers zwischen nicht steuerpflichtig und steuerpflichtig differenzieren. Bestimmte Artikel (z. B. das Lebensmittelsortiment) unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz (zur Zeit 7%), vgl. Rose (1997), S. 152 f.
Der geschilderte Fall beschreibt eine in der Praxis häufige Vorgehensweise, vgl. Becker, Schütte (1996), S. 322; Soya, Piper (1985), S. 140. Als Gründe für diese Verfahrensweise wird die Glättung von Statistiken und die Rationalisierung im Bereich der Rückmeldung von Kommissionieraufträgen genannt (eine Quittierung im WWS und die Übergabe an die Fakturierung muß bei diesem Ablauf nicht erfolgen). Des weiteren werden dadurch die Kosten der getrennten Versendung der Rechnung per Post eingespart, und bei Selbstzahlern (Abnehmern, mit denen als Zahlungsart Überweisung oder Scheck vereinbart sind) ist u. U. ein schnellerer Zahlungseingang zu erwarten. Ein Problem besteht allerdings bei Abweichungen zwischen Auftragserteilung (entspricht der Faktura) und tatsächlich kommissionierter und ausgelieferter Menge. Abweichungen bedürfen zusätzlicher Arbeitsgänge zur Korrektur der Faktura oder der Gutschriftserstellung bei Minderlieferung.
Zur Warenausgangserfassung siehe Becker, Schütte (1996), S. 308.
Vgl. Lerchenmüller (1995), S. 456.
Vgl. zum GLD und seiner Berechnung Becker, Schütte (1996), S. 208 ff.
Vgl. Sprenger (1980), S. 459.
Der Steuerbetrag ist u. U. ein Mischbetrag aus verschiedenen Steuersätzen.
Vgl. fair die entsprechenden Buchungssätze Kap. 4.3.5.
Eine pragmatische Handhabung stellt die Versendung der Sammelabrechnung zum Einzugszeitpunkt als Information über die mit dem Zahlungseinzug beglichenen Lieferscheine dar.
Aussage von Herr Vielhaber, J. F. Bremke and Hoerster GmbH and Co.KG, Arnsberg, in einem Gespräch am 17. 11, 1997.
Die Handelsspanne wird in der Handelsbetriebslehre definiert als „[…] ein Entgelt fir die vom Handelsbetrieb wahrgenommenen Distributionsaufgaben […]“ (Barth (1996), S. 67) und stellt die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis der 344 Ware dar, vgl. Schenk (Spanne I) (1996) und derselbe (Spanne II) (1996); Schenk (1991), S. 172 f.; Seyffert (1972), S 594.
Vgl. Falk, Wolf (1992), S. 420 f.; Seyffert (1972), S. 594 ff.
Vgl. Witt (1991), S. 288 ff.; Schenk (1991), S. 190 ff.; Buddeberg (1959), S. 122. Vgl. Röhrenbacher (1985), S. 113 f.; Buddeberg (1959), S. 129 ff.
Vgl. dazu auch Tietz (1993), S. 1193, der das Durchschnittsspannenverfahren als Periodenspannenverfahren diskutiert.
Vgl. Buddeberg (1959), S. 130 f.
Vgl. Buddeberg (1959), S. 131 f.
Die Ausführungen gelten in gleicher Weise auch für die artikelgenaue Bestandsführung im Einzelhandel, nur ist sie dort nicht so häufig anzutreffen.
In diesem Fall spricht T[ETL von einer stückbezogenen Periodenspannenrechnung. Vgl. Tietz (1993), S. 1193.
Vgl. Sprenger (1980), S. 459.
So die Aussage von Herrn Moog, extra Verbrauchermärkte GmbH, in einem Gespräch am 20.11.1997.
Vgl. für die verschiedenen Verfahren zur Wareneinsatzermittlung auch Tietz (1993), S. 1191 ff.; Falk, Wolf (1992), S. 396 ff.; Röhrenbach (1985), S. 113 ff.
Zur Ermittlung des Nettoumsatzes im Einzelhandel bei nicht-artikelgenauer Warenausgangserfassung siehe Kap. 4.3.5.2.
Die Wareneingänge sind vor allem dann als Basis zu verwenden, wenn die Berechnung der Spanne im WWS durchgeführt wird.
Die Verringerung der Belege hat außerdem Auswirkungen auf die Kosten der Informationsverarbeitung (z. B. Speichermedien) und auf die Schnelligkeit des Reporting.
Um den zeitlichen und personellen Engpaß der Stichtagsinventur in den dezentralen Einheiten zu beseitigen, sind bei einigen Handelsunternehmen Überlegungen zur Durchführung von Stichprobeninventuren im Gespräch, so Herr Schneider, extra Verbrauchermärkte GmbH, in einem Gespräch am 20.11.1997.
Dieser Informationsfluß wurde zum Teil bereits in Tab. 4.34 für den Großhandel erläutert, wird jedoch aus Gründen der Vollständigkeit hier noch einmal ausführlich dargestellt.
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Rotthowe, T. (1998). Informationsflüsse zwischen Warenwirtschaft und Rechnungswesen im mehrstufigen Handel. In: Schnittstellen-Management im Handel. Schriften zur EDV-Orientierten Betriebswirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99233-8_4
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