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Das Bundeskanzleramt unter Helmut Kohl

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Das Bonner Bundeskanzleramt
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Zusammenfassung

Die bei der Bundestagswahl am 5. Oktober 1980 noch bestätigte sozial-liberale Koalition entwickelte sich insbesondere wegen wirtschaftspolitischer Differenzen auseinander.1 Im Februar 1982 stellte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt unter dem Eindruck eines zwar vom Bundeskabinett verabschiedeten, im koalitionsinternen Verhandlungsprozess aber äußerst schwierig zustande gekommenen Beschäftigungsprogramms die Vertrauensfrage, die mit den Stimmen der Koalition positiv beschieden wurde. Im Sommer allerdings verstärkten sich die Gegensätze und manifestierten sich in Differenzen über die Höhe der Neuverschuldung des Bundes und geplanter Sparmaßnahmen. Der damalige Bundeswirtschaftsminister wurde vom Bundeskanzler aufgefordert, seine vom Regierungsprogramm abweichenden wirtschaftspolitischen Vorstellungen niederzuschreiben. Das „Lambsdorff-Papier“ vom 12. September mit seinen für den sozialdemokratischen Regierungschef unannehmbaren Bedingungen wurde als „Scheidungsbrief“ der sozial-liberalen Koalition gewertet. Bundeskanzler Schmidt forderte von Lambsdorff und Bundesaußenminister Genscher, ihre Haltung zur Koalition zu erklären. Nachdem in der Debatte zum Bundeshaushalt 1983 die Risse zwischen den Koalitionspartnern erneut deutlich wurden und man auch in der SPD-Bundestagsfraktion spürte, dass die FDP „innerlich schon am anderen Ufer angelangt [war]“2, beschloss Schmidt, die FDP-Minister zur Entlassung vorzuschlagen und Neuwahlen anzustreben. Die FDP-Minister traten am 17. September zurück, und die Mehrheit der FDP-Bundestagsfraktion sprach sich für Koalitionsverhandlungen mit der Union aus. Deren Bundestagsfraktion wählte am 21. September Dr. Helmut Kohl zum Kanzlerkandidaten. Nachdem sich Union und FDP auf ein Regierungsprogramm geeinigt hatten, stellten sie einen Antrag nach Art. 67 GG. Mit dem erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt begann am 1. Oktober 1982 die 16-jährige Amtszeit von Dr. Helmut Kohl als Bundeskanzler.

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Literatur

  1. Vgl. zu nachfolgender Darstellung den Abriss bei Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1949–1982, a.a.0., S. 405 ff., detaillierter fir die letzten 30 Tage der Regierung Schmidt aus Sicht des Sprechers der Bundesregierung als einem engen Vertrauten Schmidts Klaus Bolling: a.a.O.

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  2. Einem seiner engsten und langjährigen Mitarbeiter offenbarte er das Ziel, Parteivorsitzender und Bundeskanzler werden zu wollen bei dessen Vorstellungsgespräch 1972.

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  3. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, Düsseldorf u. a. 19853, S. 333.

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  4. Vgl. Klaus Dreher: Helmut Kohl. Leben mit Macht, Stuttgart 1998, S. 324.

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  5. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, der von sich sagte: „Ich bin ein Haupttelefonierer“. Ebd. Klaus König: Regierungsapparat, a.a.O., S. 18.

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  6. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 334.

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  7. Vgl. Klaus Hofmann: Helmut Kohl. Eine politische Biographie, Stuttgart 1991, S. 128.

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  8. Z Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 244.

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  9. Das bestätigten seine Mitarbeiter aus der Regierungszentrale; vgl. z. B. Interview mit Joachim Bitterlich.

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  10. Vgl. Carl-Christian Kaiser: Kohls Küchenkabinett. Die neue Spitze im Kanzleramt, in: Die Zeit, 8.10.1982, S. 3.

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  11. Vgl. Eduard Ackermann: Mit feinem Gehör. Vierzig Jahre in der Politik, Bergisch Gladbach 1994, S. 407.

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  12. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, der dazu erläuterte: „Das war nicht so getrennt, das eine ist ein Ministerialdirektor oder so, das gab’s bei uns überhaupt nicht“.

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  13. Letztere, beispielsweise Ministerpräsidenten oder bestimmte Abgeordnete, waren beispielsweise bei abendlichen Runden im Kanzlerbungalow dabei; vgl. ebd.

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  14. Vgl. Karl-Rudolf Korte: Deutschlandpolitik in Helmut Kohls Kanzlerschaft. Regierungsstil und Entscheidungen, Stuttgart 1998, S. 487. Zahl und Einfluss dieser externen Berater ließen sich jedoch schwer abschätzen; vgl. Peter Philipps: Wenn der Kanzler einen Rat sucht, in: Die Welt, 17.9.1985, S. 3.

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  15. Vgl. Reinhard Appel: Helmut Kohl im Spiegel seiner Macht, Bonn 1990, S. 212.

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  16. So Graf Lambsdorff, zitiert bei Klaus Dreher: a.a.O., S. 325.

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  17. Siehe Gunter Hofmann: Eine Insel der Harmonie, in: Die Zeit, 9.12.1983, S. 4

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  18. Vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 286.

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  19. Interview mit Franz-Josef Fischer. Vgl. auch Interview mit Waldemar Schreckenberger, Interview mit Hans-Achim Roll.

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  20. Vgl. Interview mit Friedrich Bohl.

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  21. Vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 325, der an gleicher Stelle schrieb, dass es zu Beginn der Kanzlerschaft Kohls keine festen Kabinettssitzungstermine gegeben habe.

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  22. Vgl. Waldemar Schreckenberger: Koalitionsgespräche und Koalitionsrunden, a.a.O., S. 329 ff., der als besonderes detailliertes Beispiel die Koalitionsvereinbarung von 1991 nennt, bei der auch Koalitionsarbeitsgruppen unter Federfiihrung jeweils eines Bundesministers eingerichtet wurden.

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  23. Nachdem der Bundesaußenminister ab 1995 nicht mehr Parteivorsitzender der FDP war, nahm er als „Vizekanzler` teil; vgl. Interview mit Friedrich Bohl. Damit waren in der Regel 14 Personen anwesend; vgl. auch Interview mit Hans-Achim Roll.

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  24. Vgl. Waldemar Schreckenberger: Koalitionsgespräche und Koalitionsrunden, a.a.O., S. 334. Vgl. auchInterview mit Philipp Jenninger.

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  25. Vgl. Waldemar Schreckenberger: Koalitionsgespräche und Koalitionsrunden, a.a.O., S. 333.

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  26. Vgl. Interview mit Friedrich Bohl. Vgl. im Hinblick auf die erwähnte Rolle des Kabinetts auch Klaus Dreher: a.a.O., S. 326, der Kabinettssitzungen als „notarielle Beglaubigungsveranstaltungen“ etikettierte.

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  27. Vgl., auch nachfolgend, Waldemar Schreckenberger: Koalitionsgespräche und Koalitionsrunden, a.a.O., S. 339 ff.

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  28. Vgl. Waldemar Schreckenberger: Veränderungen im parlamentarischen Regierungssystem, Zur Oligarchie der Spitzenpolitiker der Parteien, in: Karl-Dietrich Bracher u. a. (Hrsg.): Staat und Parteien (Festschrift fir Rudolf Morsey), Berlin 1992, S. 133 ff.

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  29. Vgl. Jürgen Gros: Politikgestaltung im Machtdreieck Partei, Fraktion, Regierung. Zum Verhältnis von CDU-Parteifihrungsgremien, Unionsfraktion und Bundesregierung 1982–1989 an den Beispielen der Finanz-, Deutschland-und Umweltpolitik, Berlin 1998, S. 67 ff., der auch erläutert, dass sich das nach der Wahrnehmung von Präsidiumsmitgliedern in späterer Zeit änderte; demnach wurden Klagen aus dem Präsidium laut, dass dort zentrale Entscheidungen der Koalition erst im Nachhinein erörtert wurden.

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  30. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 335.

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  31. Vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 413.

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  32. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 80 und S. 78.

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  33. Vgl. Hans-Otto Kleinmann: a.a.O., S. 355 ff.

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  34. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 139.

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  35. Vgl. Reinhard Appel: a.a.O., S. 213.

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  36. Vgl. Karlheinz Niclauß: Kanzlerdemokratie 1990, a.a.O., S. 140.

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  37. Vgl. Jürgen Gros: a.a.O., S. 85.

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  38. Vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 413.

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  39. Vgl. Jürgen Gros: a.a.O., S. 95.46

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  40. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 376.

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  41. Vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 610.

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  42. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 357.

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  43. Soweit keine anderen Quellenangaben genannt werden, beziehen sich die Angaben auf den Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. November 1982.

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  44. Vgl. hierzu auch Manfred Schell: Im Kanzleramt sind die Neider stumm geworden. Schreckenberger setzte sein Organisationskonzept durch, in: Die Welt, 15.12.1983, S. 5. Demnach hatte die Einschränkung bei den Finanzmitteln zur Folge, dass nicht sofort alle Schlüsselpositionen mit Vertrauensleuten besetzt werden konnten.

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  45. Er übernahm damit Aufgaben, die Hans-Jürgen Wischnewski unter Helmut Schmidt erfüllte. Bei seiner Aufgabe als „Koordinator der Fraktionsarbeit“ kam Jenninger seine vorherige Funktion als erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zugute; vgl. Interview mit Philipp Jenninger. Zur Vertretung im Ältestenrat des Bundestages vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1983 bis 1991, Baden-Baden 1994, S. 361 (im Folgenden zitiert als: Datenhandbuch 1983–1991).

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  46. Dazu gehörte auch die Vertretung der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Der Staatsminister hatte vor allem mit den Bevollmächtigten der Länder beim Bund zu tun. Die Ministerpräsidenten gingen direkt zum Kanzler bzw. nach dem Amtswechsel 1984 zum Chef des Bundeskanzleramtes, vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble.

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  47. Zwei kleine Änderungen betrafen Abteilung 1. Aus Referat 133 wurde das Sachgebiet „Medienpolitik“ herausgenommen, und der Leiter des Referat 14 (Kabinett-und Parlamentreferat) wurde Ständiger Protokollführer. Zur Zeit Brandts und Schmidts gab es einen rotierenden Protokollfiihrer, der vom Kabinett-und Parlamentreferat eingeteilt wurde. Dabei kam außer den Abteilungsleitem der gesamte höhere Dienst zum Einsatz; vgl. Interview mit Franz-Josef Feiler.

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  48. Mit letzterer hing die Vorbereitung von Koalitionsgesprächen und -vereinbarungen zusammen; vgl. Inter-

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  49. w mit Klaus König.

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  50. „Wenn wir sagten, wir wollen den Staat auf seine wesentlichen Aufgaben zurückführen, dann sollte das mit

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  51. er gewissen Rationalität erfolgen. Und die Rationalisierung einer solchen Philosophie besteht darin, dass man evaluiert“; Interview mit Klaus König,der dabei auf die Sorge der Ressorts hinwies, vom Bundeskanzleramt zu stark kontrolliert zu werden. Gleichzeitig berichtete er aber die begrenzten Auswirkungen dieser neuen Aktivitäten.

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  52. Weil dieses Spiegelreferat herausgenommen wurde, fehlte nun bei Gruppe 33 die Geschäftsführung für den Kabinettsausschuss für Raumordnung und Städtebau.

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  53. Korrespondierend mit dieser Eingliederung erhielt die Gruppenleitung 33 zusätzlich die Aufgabe, die Geschäfte des Nuklearkabinetts und des Nuklearrates zu führen.

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  54. Es hatte nach wie vor auch die Zuständigkeit für internationale und zwischenstaatliche kulturelle, wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit und befasste sich mit den inhaltlichen Fragen aus dem Bereich des BMFT im Rahmen des Kabinettsausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologic.

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  55. Dabei sorgte die Absicht einer Art Amnestiegesetz für Personen, denen man Handeln im guten Glauben unterstellte, für ein negatives Echo; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 230 f. Teile der veröffentlichten Meinung vermuteten darüber hinaus Abstimmungsprobleme im Regierungsgeschehen (Wömer-KießlingAffäre, Kohlekraftwerk Buschhaus) als Gründe für die Organisationsänderungen; vgl. Kurt Becker: a.a.O., S. 1, Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 188 ff.

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  56. Jenninger wurde am 5. November zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt; vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 353.

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  57. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 419.

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  58. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985.

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  59. Vgl., auch zu den folgenden Modifikationen in Abteilung 1, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983. Die genannte Aufwertung war Idee des damaligen ChefBK; vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer.

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  60. Mit Bezug zur Spiegelreferatsfunktion für das BMJ und zum Justitiariat, das ebenfalls konstant in Referat 131 blieb, überschrieb man die Gruppe 13 zusätzlich mit dem Begriff „Recht“.

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  61. Dass man bei diesem Referat des Weiteren das schon vorher darin enthaltene Sachgebiet „Kommunalwesen“ nun explizit nannte, war rein deklaratorisch und hatte seine Ursache darin, dass der neue Abteilungsleiter I aus einer Landesverwaltung kam und dort diesen Bezug zur Kommunalebene hatte; vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer.

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  62. Vgl., auch zu den weiteren Änderungen in Abteilung 2, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985. Obwohl der Kabinettsausschuss für Europapolitik bereits seit 1973 bestand und die Regierungszentrale grundsätzlich die Geschäfte der Kabinettsausschüsse fihrt, tauchte er erst jetzt explizit in den Organisationsdokumenten der Regierungszentrale auf. Er war aber von geringer praktischer Bedeutung, weil der Ausschuss der Staatssekretäre für Europafragen maßgeblich die Europapolitik auf politischer Leitungsebene koordinierte; vgl. dazu Hans-Ulrich Derlien: Coordination of German EC-Policy, a.a.O., S. 6. Generell überprüfte man von 1982 bis 1985 die Effizienz der bestehenden Kabinettsausschüsse; vgl. Volker Busse: Kabinettausschüsse, a.a.O., S. 414, auch Interview mit Waldemar Schreckenberger. Mit Kabinettsbeschluss vom 26. März 1985 wurde die Hälfte der bestehenden Kabinettsausschüsse aufgelöst und die verbleibenden sechs teilweise neu organisiert oder umbenannt; vgl. Bulletin des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung vom 5. Juli 1985, S. 519. In Abteilung 2 traf dies auf den Kabinettsausschuss für innerdeutsche Beziehungen zu, für den Referat 221 die Geschäfte führte; er hieß nun „Kabinettsausschuss für Deutschland-und Berlin-Fragen“.

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  63. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983. Mit der Eingliederung dieses wichtigen Politikfeldes erweiterte man den Namen der Abteilung 3 zu „Innere Angelegenheiten; Sozialpolitik und Planung“.

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  64. Vgl. Interview mit Klaus König, der auch auf die Spannungslage zwischen den Politikfeldern „Umwelt“ und „Landwirtschaft” hinwies, die damals ebenfalls in zwei verschiedenen Abteilungen eingeordnet waren. Vgl. auch Interview mit Franz-Josef Feiler, der die Notwendigkeit der Transparenz bei widerstreitenden Positionen betonte.

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  65. Vgl. Interview mit Johannes Ludewig, der auch in seiner Zeit als Abteilungsleiter 4 stets dafür plädierte, die Trennung von Sozial-und Finanz-und Wirtschaftspolitik wieder rückgängig zu machen. Gleiches gilt für seinen Nachfolger; vgl. Interview mit Sighart Nehring, der diese Trennung als das einzig „Hinkende“ an der Organisation bezeichnete, weil es so keine Frühwarnsystem gibt, das rechtzeitig erkennt, wenn Ressorts unter interessenpolitischer Sicht nicht auf finanzielle Folgen ihres Handelns achten.

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  66. Kurzzeitig war es Aufgabenfeld der Gruppenleitung; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom Juni 1985. Dort wird auch deutlich, dass es keinen Kabinettsausschuss für Soziales und Gesundheit mehr gab.

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  67. Dieses Sachgebiet kam aus dem Spiegelreferat für das Bundesbauministerium zurück.

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  68. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. November 1985. Die explizit im Dokument erwähnte Sozialpolitik war vorher im Spiegelreferat enthalten. Die Aufgabe „Kontakt zu den Arbeitgeberverbänden“ entstammte dem für das BMWi zuständigen Referat; vgl. dazu G.II.1.a.

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  69. Dabei entfiel die Geschäftsführung für den Kabinettsausschuss für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, weil dieser aufgelöst wurde.

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  70. Es entfielen lediglich die Geschäftsführung für das Nuklearkabinett und den Nuklearrat nach deren Auflösung sowie der Bereich „Probleme des technisch-ökonomischen Wandels; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983.

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  71. Vgl. Interview mit Klaus König und, auch nachfolgend, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. November 1985.

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  72. Dieses Referat hatte die Geschäfte des Kabinettsausschusses für Zukunftstechnologien zu führen; dafür entfiel die Funktion für den aufgelösten Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985.

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  73. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983.

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  74. Das vorher dafür eigens bestehende Referat löste man wieder auf; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985.

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  75. Die Abteilungsbezeichnung reduzierte sich zu „Wirtschafts-und Finanzpolitik“; vgl. Organisationspläne des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983. Zum genannten Referat gehörten die Kompetenzen fir Raumordnung und Regionalplanung und das soziale Mietrecht. Der Kabinettsausschuss fir Raumordnung und Städtebau wurde 1985 ebenso aufgelöst wie die bis dahin in Abteilung 4 eingeordneten Ausschüsse fir Agrar-und Ernährungspolitik (Gruppe 41), fir Vermögensbildung (Gruppe 44) und für mittelfristige Finanzplanung (Referat 441).

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  76. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985. Gruppe 45 war damit neben Gruppe 23 eine weitere Organisationseinheit dieser Art im Bundeskanzleramt ohne organisatorischen Unterbau.

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  77. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983.

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  78. Das hing damit zusammen, dass der vorher dafir zuständige Gruppenleiter das Bundeskanzleramt verließ. Mit dem „Vorrücken” dieses Arbeitsfeldes innerhalb der Abteilung ging deren Neubenennung zu „Gesellschaftliche und politische Analysen — Kommunikation“ einher.

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  79. Auch hier galt für die Bezeichnung, dass sie wenig über die faktischen Aufgaben aussagte. Man musste „dem Kind einen Namen geben“; Interview mit Michael Mertes,der dieses Referat insofern als eines der wichtigsten in Abteilung 5 ansah, weil es die Mittel für die Beschäftigung von Honorarvertragsmitarbeitem und fir die Vergabe von Gutachten verwaltete.

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  80. Damit hatte Abteilung 5 nun auch die Funktion der Ressortkoordination. Berücksichtigt man, dass der Bereich Kultur und Kirchen im Ressortzuschnitt zum Bundesministerium des Innern gehört, so hätte dieses Referai in Abteilung 1 bleiben müssen. Der damalige Abteilungsleiter I bemerkte dazu aber, dass die Zuständigkeit für Kirchen und kulturelle Angelegenheiten nicht zum Bereich Recht und Verwaltung passte, der in der Abteilung I widergespiegelt wurde; vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer. Wesentlich für die Umsetzung des Referates war, dass die Verbindung zu den Kirchen für den Bundeskanzler von herausragender Bedeutung war; deshalb kam dieses Referat in die „politischere“ Abteilung 5; vgl. Interview mit Michael Mertes.

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  81. Damit korrespondierend reduzierte sich der Abteilungsname auf „Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes“; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983.

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  82. Die Initiative ging vom Chefs des Bundeskanzleramtes in seiner Eigenschaft als Beauftragter für die Nach- richtendienste aus; vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer.

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  83. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985. Vor dieser Organisation hatte die Gruppenleitung zunächst außer der allgemeinen Koordinierung der Nachrichtendienste die Geschäfte des Staatssekretärsausschusses für das geheime Nachrichtenwesen zu führen und war fir die Parlamentarische Kontrollkommission zuständig; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983. Ehe sie dann die dargestellte Organisation erhielt, oblag ihr lediglich allgemein die Koordinierung der Nachrichtendienste ohne einzelne Aufgaben; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom I. Februar 1984.

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  84. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. Juni 1985. Bis die Bereiche „Koordinierung der Nachrichtendienste: Organisations-und Haushaltsangelegenheiten; Verwaltung; Technik; G-10-Verfahren“ in die Gruppenleitung kamen, bestand dafür von 1983 bis 1985 ein Referat 622; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1983.

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  85. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987.

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  86. Diese Änderung ist ein gutes Beispiel dafür, wie die formale Organisationsstruktur praktischen Erwägungen und vorher bestehenden informalen Strukturen folgt; vgl. Interview mit Michael Mertes.

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  87. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Mai 1989.

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  88. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 361.

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  89. Auch er war wie sein Amtsvorgänger erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, was ihm bei der Kooperation mit der Fraktion zugute kam.

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  90. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987. Vgl. auch Interview mit Waldemar Schreckenberger. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420.

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  91. Hierbei ist zu beachten, dass nur ein beamteter Staatssekretär Vorgesetzter im beamtenrechtlichen Sinne sein kann. Einem Staatsminister/Parlamentarischen Staatssekretär können gemäß § 14a GOBReg bestimmte Aufgaben zugewiesen werden. Dienstvorgesetzter für den Bundesnachrichtendienst war der Chef des Bundeskanzleramtes; vgl. Interview mit Friedrich Bohl, der für seine Amtszeit von einem Briefwechsel mit dem entsprechenden Staatsminister berichtete, mit dem die Fachaufsicht übertragen wurde. Vgl. zum Aspekt eines Parlamentarischen Staatssekretärs/Staatsministers als Fachvorgesetzten auch Interview mit Michael Mertes, Interview mit Hans-Achim Roll.

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  92. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.0., S. 420, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987.

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  93. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.0., S. 420, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  94. Ab 1987 bestand außer dem Referat 53 („Zeitgeschichtliche Dokumentation und Information“) kein selbstständiges Referat mehr; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987.

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  95. Zur Straffung diente auch, dass es keine Ein-Mann-Referate mehr geben und die Zahl der Referate in Einklang mit den zugestandenen A 16-Stellen gebracht werden, also der Organisations-mit dem Stellenplan übereinstimmen sollte; vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer.

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  96. Es war zunächst als Referat 116, dann, nach dem das Lagezentrum in Abteilung 5 ging, als Referat 115 zu finden; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986 bzw. vom 15. September 1987.

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  97. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  98. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986.

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  99. Letztgenannte Aufgabe entfiel Anfang 1989 (vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Februar 1989), weil ihre Aktivitäten, wie unter Punkt a dargelegt, nur begrenzte Wirkung hatten.

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  100. Vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer, der im Saarland stellvertretender Chef der Staatskanzlei, und damit auch an der Vorbereitung von Ministerpräsidentenkonferenzen beteiligt war. Aufgrund der damals engen Kontakte zwischen den Regierungen des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz — es gab zuweilen gemeinsame Kabinettssitzungen — ergab sich auch seine Verbindung zum damaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und späteren Bundeskanzler.

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  101. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1989. Dies hatte zur Folge, dass in der Abteilung nur noch reine Querschnittaufgaben verblieben, weshalb sie ab diesem Zeitpunkt auch als „Zentralabteilung“ bezeichnet wurde. Vorher übernahm das unter dem Dach der Gruppe 13 bestehende Referat für Verfassungsrecht, Organisation und Geschäftsordnung der Bundesregierung; Öffentlicher Dienst; Kommunalwesen das Sachgebiet „Statistik” aus Gruppe 45; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986.

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  102. Der Wegfall der Basiseinheit für Sonderaufgaben und das Protokoll (Referat 24) im Jahr 1987 wurde schon bei der Darstellung des Leitungsbereiches erwähnt.

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  103. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Februar 1989. Dabei gab es aber keine inhaltlichen Änderungen. Die generelle Spiegelreferatsfunktion für das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen blieb bei der Gruppenleitung. Referat 221 hatte sich erstens mit allgemeinen Fragen der Beziehungen zur DDR zu befassen. Zum zweiten oblagen ihm bei den Beziehungen zur DDR und den Berlin-Fragen insbesondere die Bereiche „Umwelt“, „Forschung”, „Sport“ und „Journalisten”. Drittens blieb es für die Ständigen Vertretungen zuständig und führte viertens noch immer die Geschäfte für den Kabinettsausschuss für Deutschland-und Berlin-Fragen. Bei der zweiten Basiseinheit (222) erwähnte man bei den Beziehungen zur DDR und Berlin-Fragen zusätzlich zu den Bereichen „Justiz“ und „Verkehr` explizit die schon immer dort untergebrachte Familienzusammenführung. Referat 223 hatte neben den allgemeinen Berlin-Fragen die Politikfelder „Wirtschaft” und „Kultur` in bezug auf das Verhältnis zur DDR zu betreuen, was zuvor Sache der Gruppenleitung war.

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  104. Vgl. zur Darstellung der Organisationsstruktur Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  105. Vgl. hierzu Klaus König: Bundeskanzleramt, a.a.0., S. 54 f. mit weiteren Nachweisen.

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  106. Dieser anstelle des Ausschusses für Deutschland-und Berlin-Fragen gebildete Kabinettsausschuss wurde im Januar gebildet; vgl. Bulletin des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung vom B. Februar 1990.

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  107. Dieses Politikfeld war vor allem im Hinblick auf die am 1. Juli 1990 in Kraft tretende Wirtschafts-, Währungs-und Sozialunion wichtig. Der nicht mehr genannte Bereich der Familienzusammenführung wurde angesichts der nach der Wende bestehenden Reisefreiheit obsolet.

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  108. Dieses Feld wurde relevant im Hinblick auf die Transformation der real-sozialistischen in eine klassischeuropäische Verwaltung; siehe dazu Klaus König: Zur Transformation einer real-sozialistischen Verwaltung in eine klassisch-europäische Verwaltung (Speyerer Forschungsberichte 99), Speyer 1991. Zur Verwaltung in der DDR siehe auch ders. (Hrsg.): Verwaltungsstrukturen in der DDR, Baden-Baden 1991.

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  109. Diese Aufgabe spielte eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die für die Wiedervereinigung notwendige Einbeziehung der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, an deren Ende der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 („Zwei-plus-Vier-Vertrag“) stand.

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  110. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986.

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  111. Die Erweiterung des Ressorts am 6. Juni 1986 zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (vgl. dazu Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.0., S. 425) schlug sich entsprechend in diesem Spiegelreferat nieder; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987.

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  112. Die Aufgabenbereiche der Gruppenleitung 32 und des Referates 321 waren für gute eineinhalb Jahre getauscht, so dass die Leitung nun für den Bereich der Umweltpolitik zuständig war, und das Referat sich mit Medienfragen zu befassen hatte; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1988. Das hatte personelle Ursachen: Der Referatsleiter für Umweltpolitik avancierte zum Gruppenleiter und nahm seinen Aufgabenbereich mit. Als im Frühjahr 1990 ein neuer Referatsleiter für den Bereich „Umwelt“ kam, tauschte man die Aufgabenfelder wieder zurück. Die Gruppenleitung war für Medienfragen verantwortlich, und an der Spitze standen zusätzlich noch Politikfelder, die in der Gruppe abgedeckt wurden, also Umwelt, Technologie und Verkehr; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  113. Dies war am 6. Juni 1986 der Fall; vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 426. In den Organisationsdokumenten wurde diese Wandlung allerdings erst im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990 vollzogen.

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  114. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1989. Dieser Ausschuss bestand seit 26. April 1989; vgl. Volker Busse: Kabinettausschüsse, a.a.O., S. 414.

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  115. Diese Bezeichnung galt mit Wirkung vom 1. Juli 1989 anstelle „Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen“ (vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 427), was man bei den Organisationsdokumenten aber erst im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990 berücksichtigte.

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  116. Nach dem Wegfall der Planungsgruppe war diese Abteilung 3 mit „Innere Angelegenheiten; Soziales; Umwelt“ überschrieben; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986. Die mit dem Regierungswechsel von Schmidt zu Kohl vorgenommene Auflösung der Planungsabteilung wurde damit deutlich: „Planung” taucht seither in keinem Abteilungsnamen mehr auf. Dass der Bereich „Umwelt“ nun explizit im Abteilungsnamen erschien, obwohl er bereits seit der Regierung Brandt als Querschnittaufgabe darin abgedeckt wurde (siehe F.II.I.a), ist plausiblerweise auf die gestiegene Wahrnehmung dieses Politikfeldes in der Öffentlichkeit zurückzuführen. Nicht zuletzt der Reaktorunfall von Tschernobyl Ende April 1986, der den unmittelbarer Anstoß für die Errichtung des BMU gab, war wohl für die Abteilungsbezeichnung mit ausschlaggebend.

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  117. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1989. Der Zuschnitt dieser Gruppe 33 blieb nahezu konstant. Aus dem jetzigen Referat 332 wurde lediglich die Aufgabe „Organisation der Bundesregierung“ herausgenommen und der Abteilung 1 (Referat 115) eingegliedert; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  118. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986. Dass dieses Referat in der Gruppe für europäische Wirtschaftsintegration und Agrarpolitik eingerichtet wurde, wohin es vom Sachzusammenhang nicht optimal passte, war nach den Ausführungen seines Leiters personellen Ursachen zuzuschreiben; vgl., auch zu den folgenden Anmerkungen, Interview mit Johannes Ludewig. Der Begriff „gesamtwirtschaftliche Entwicklung“ erinnert an das Aufgabenfeld „gesamtwirtschaftliche Projektionen” der 1986 aufgelösten Gruppe 45, die bis dahin vor allem aus personellen Gründen beibehalten wurde — die Gruppenleiterin hatte kein Stammressort, in das sie im Zuge einer Rotation hätte zurückkehren können. Das genannte Aufgabenfeld war alleine nicht gewichtig genug, um die Existenz einer eigenen Organisationseinheit — noch dazu einer Gruppe — zu rechtfertigen.

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  119. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1989. Damit war Gruppe 42 nun ausschließlich für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig. Das Spiegelreferat für das Bundesbauministerium hatte man 1986, als man Einzelreferate in Gruppen einzugliedern begann, der Gruppe 42 unterstellt; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986. Referat 421 blieb im betrachteten Zeitraum mit seinen Aufgabenbereichen gleich, wenn es bei der Widerspiegelung des BMWi für „Wettbewerbs-, Struktur-, Industrie-, Energie-und Unternehmenspolitik; Handwerk und Handel; ERP-Vermögen; Außenwirtschaft“ verantwortlich zeichnete und dabei die Geschäfte des Kabinettsausschusses für Wirtschaft führte.

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  120. Die vormals unter dieser Nummer eingeordnete Gruppe für das BMF wurde im Zuge der Integration des Spiegelreferates für das Bundesbauministerium in Gruppe 42 zur Gruppe 43; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986. 1989 gab ihre Gruppenleitung — sie blieb für die generelle Widerspiegelung des BMF und für Finanzverfassungs-und Haushaltsrecht sowie Steuerpolitik verantwortlich — die Aufgabengebiete „Wiedergutmachung“ und „Lastenausgleich” sowie die Zuständigkeit fir den Bundesrechnungshof an das unter ihrem Dach bestehende Referat 431 ab. Diesem oblag darüber hinaus konstant die Spiegelreferatsfunktion für das BMF im Hinblick auf die Finanzplanung des Bundes, die Aufstellung des Bundeshaushalts und die Finanzbeziehungen zu Ländern und Gemeinden; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Mai 1989.

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  121. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1989. Auch wenn die neue Gruppe vor allem wegen der Beförderungsposition gebildet wurde, so besteht zwischen den in ihr zusammengefassten Bereichen Agrarpolitik und Raumordnung auch ein sachlicher Zusammenhang, z. B. im Hinblick auf die ländliche Entwicklung; vgl. Interview mit Franz-Josef Feiler.

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  122. Der erstmals explizit im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. September 1989 genannte Bereich „Europäischer Binnenmarkt“ war schon vorher darin enthalten; siehe nur F.II.I.a.

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  123. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990. Dieses Referat sollte als Unterbau offensichtlich den Gruppenstatus der Organisationseinheit 41 rechtfertigen.

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  124. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 1986. Kurzzeitig trat an seine Stelle (511) dasaus der vorher in Abteilung 3 bestehenden Planungsgruppe kommende Referat „längerfristige Aufgabenplanung“. Gruppe 51 wurde noch um ein Referat „Sonderaufgaben” (514) erweitert; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Februar 1989. Als Hintergrund ist dazu anzumerken, dass ehemalige Regierungschefs auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einen Anspruch auf ein Büro haben, das aus dem Etat des Bundeskanzleramtes bezahlt wird. Dieses taucht zwar im Stellenplan, aber nicht im Organisationsplan der Regierungszentrale auf. Im konkreten Fall war es so, dass Bundeskanzler a. D. Kiesinger verstarb (am 9. März 1988) und sein Büroleiter nun im Bundeskanzleramt untergebracht wurde; vgl. Interview mit Michael Mertes, auch Interview mit Hans Joachim Hegelau.

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  125. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987. Den personellen Hintergrund bestätige auch der damalige ChefBK; vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble. Mit der neuen Gruppe korrespondierend wurde der Name der Abteilung 5 zu „Gesellschaftliche Analysen — Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ erweitert. Das Feld „Politische Planung” kam unmittelbar aus Gruppe 51, bei der das Referat „längerfristige Aufgabenplanung“ entfiel.

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  126. Vgl. Interview mit Michael Merles. Die Pressestelle erhielt später einen eigenen Leiter; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  127. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1987.

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  128. Seit es explizit in den Organisationsplänen erwähnt wurde, war das Lagezentrum in Abteilung 1 eingegliedert; vgl. Organisationspläne des Bundeskanzleramtes seit 1. August 1970.

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  129. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420, Organisationsplan des Bundes- kanzleramtes vom 10. Januar 1992.

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  130. Vgl., Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Ein Faktor für diese Organisationsänderungen war personeller Art: Der Büroleiter sollte befördert werden. Mit den zusätzlichen Referaten erweiterte man seinen Aufgabenbereich und schuf einen Unterbau für die Gruppenleiterposition; vgl. Interview mit Michael Mertes. Evident ist aber auch die Funktionalität dieser Änderungen, die im Folgenden deutlich werden wird.

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  131. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992. Zunächst stand an dieser Stelle das Referat „Ministerbüro“; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Unter Bundesminister Bohl wurde es anfangs vom Chef der Leitungsgruppe in Personalunion geführt (vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Januar 1992), dann direkt an die Spitze gestellt, weshalb sich die Gruppenbezeichnung zu „Leitungsgruppe; Ministerbüro” änderte; vgl. erneut Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  132. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992. Der Leiter dieses Arbeitsstabes stammte aus dem aufgelösten Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen; vgl. Interview mit Michael Mertes.

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  133. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993.

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  134. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993. Mit dieser fachlichen Zuordnung korrespondierend leitete der Referatschef 032 ab dem Frühjahr 1994 auch eine Basiseinheit in Abteilung 4; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994. Siehe ausführlicher zur fachlichen Zuordnung die Darstellung der Arbeitsebene.

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  135. Vgl. nachfolgend Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994.

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  136. Vgl. Interview mit Michael Mertes. Insofern entsprach die direkte Zuordnung dieses Referates zum Leiter der Regierungszentrale den faktischen Gegebenheiten. Zur Einrichtung des Arbeitsstabes „Politische Planung; Dokumentation“ ist anzumerken, das sie nur einen Zwischenschritt darstellt, der seine Ursache in Modifikationen bei Abteilung 5 hatte (siehe entsprechend die dortigen Ausfihrungen). Die Veränderungen in Abteilung 5 waren vollends im nächsten Zeitabschnitt (e) abgeschlossen.

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  137. Die Dienststelle wurde zum 31. Dezember 1990 aufgelöst; vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420.

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  138. Er wurde im Zuge der Regierungsbildung 1991 ernannt; vgl. ebd., S. 420, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  139. Zu dieser Zeit hatte der Vermittlungsausschuss eine besondere politische Bedeutung, weil es unterschiedliche Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gab.

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  140. Vgl., auch nachfolgend, soweit nicht anders angemerkt, Interview mit Anton Pfeifer, der ausführte, die Kompetenz für den BND und die Koordination der Nachrichtendienste bewusst nicht übernommen zu haben. Vgl. zu den formalen Aufgaben des Staatsministers auch Volker Busse: Bundeskanzleramt 1997, a.a.O., S. 116.

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  141. Im Unterschied zu diesen faktischen Gegebenheiten wird bei Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 361 angefiihrt, dass nach wie vor der ChefBK formal die Bundesregierung im Ältestenrat vertrat und der Staatsminister nur Stellvertreter war

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  142. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Januar 1992.

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  143. Vgl. Volker Busse: Bundeskanzleramt 1997, a.a.O., S. 117.

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  144. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland wurde nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober aufgelöst; vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 420, Fußnote 5. Im Frühjahr 1994 wurde bei Referat 112 besonders die Funktion als Vergabeprüfstelle des Bundeskanzleramtes und der Stiftung Wissenschaft und Politik erwähnt; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994. Diese Funktion, bei der externe Auftragsvergaben nochmals zu prüfen waren, diente wahrscheinlich nur zur Aufwertung eines Mitarbeiters; vgl. Interview mit Hans-Achim Roll.

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  145. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Die ressortübergreifenden Personalangelegenheiten tauchen nicht mehr explizit in den Organisationsdokumenten auf.

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  146. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  147. Vgl., auch nachfolgend, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  148. Diesen Kabinettsausschuss bildete die Bundesregierung durch Beschluss vom 29. Januar 1991; gleichzeitig wurde der Kabinettsausschuss „Deutsche Einheit“ aufgelöst; vgl. Volker Busse: Kabinettausschüsse, a.a.O., S. 414. Die Eingliederung des Kabinettsausschusses in diese Gruppe war personell bedingt: Der vorher in der innerdeutschen Gruppe (22) schon für den Kabinettsausschuss „Deutsche Einheit” und das BundLänder-Verhältnis in Bezug auf Deutschlandpolitik verantwortliche Mitarbeiter wurde zum Gruppenleiter 12 befördert.

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  149. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Weil mit den in dieser Gruppe enthaltenen Spiegelreferaten für das BMI und das BMJ wieder inhaltliche Koordinationsaufgaben zu den in der Abteilung vorhandenen Querschnittaufgaben hinzukamen, erweiterte man den Namen der Abteilung 1 zu „Zentralabteilung; Innen und Recht“.

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  150. Nach dem Umzugsbeschluss des Deutschen Bundestages setzte die Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 26. Juni 1991 diesen Arbeitsstab auf Staatssekretärsebene ein. Den Vorsitz hatte das Bundesministerium des lnnem. Weitere Mitglieder waren das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium für Verkehr und das Bundeskanzleramt. Weitere Ressorts wurden bei Bedarf zugezogen; vgl. Volker Busse: Umzugsplanung, a.a.O., S. 100 f.

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  151. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  152. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  153. Vgl. Volker Busse: Bundeskanzleramt 1997, a.a.O., S. 133, der der Außenstelle auch fachliche Aufgaben in Zusammenhang mit der regionalen und strukturellen Entwicklung in den neuen Ländern zuschrieb. Faktisch spielte die Außenstelle, wie die weitere Darstellung in dieser Untersuchung deutlich machen wird, dabei aber eine geringe Rolle.

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  154. Personell entsprach sie überwiegend der aufgelösten innerdeutschen Gruppe; vgl. nur die Organisationspläne des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990 und vom 25. März 1991.

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  155. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  156. Diese Vermutung wurde vom unmittelbar folgenden Abteilungsleiter 1 bestätigt; vgl. Interview mit Hans-Achim Roll. Zur Struktur der Gruppe vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  157. Letztgenannte Basiseinheit war kurzzeitig in Gruppe 22 untergebracht; vgl. Organisationsplan des Bundes- kanzleramtes vom 25. März 1991.

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  158. Damit korrespondierend heißt Abteilung 2 seither „Auswärtige Beziehungen; Entwicklungspolitik; äußere Sicherheit“; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wurde mit Wirkung vom 18. Januar 1991 aufgelöst; vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 428.

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  159. Vgl., auch nachfolgend, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Der Abteilungsleiter 2 war nach wie vor Geschäftsführer des Bundessicherheitsrates.

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  160. Kurzzeitig enthielt dieses Referat zusätzlich die zivile Verteidigung; vgl. Organisationspläne des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991, 1. November 1991 und 10. Januar 1992.

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  161. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  162. Am 22. Januar 1993 hat man den Namen dieses Ressorts zu „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ erweitert; vgl. Volker Busse: Bundeskanzleramt 2001, a.a.O., S. 193, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993.

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  163. Vgl. nachfolgend Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Januar 1992. Der Begriff „Ost-West-Beziehungen“ wurde mit dem Ende des Kalten Krieges obsolet.

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  164. Diese territoriale Angabe für Nachfolgestaaten der Sowjetunion fügte man im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993 ein. Referat 211 blieb konstant für die europäische Einigung, die bilateralen Beziehungen zu west-und südeuropäischen sowie zu nordischen Staaten (die beiden letztgenannten Regionen wurden erstmals im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993 erwähnt, wobei sie schon immer in dieser Einheit enthalten waren) und der Türkei und für den Kabinettsausschuss für Europapolitik verantwortlich. Das Referat für weltweite internationale Organisationen und die bilateralen Beziehungen zu Asien, Afrika und Lateinamerika — implizit auch Australien und Ozeanien — war nun unter der Nummer „214` und das Spiegelreferat für das BMZ mit der Entwicklungspolitik und den Nord-Süd-Fragen als Einheit 215 zu finden; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Januar 1992.

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  165. Vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 425. Mittelbar ist dabei die Wiedervereinigung ursächlich, weil mit dieser Ressortteilung insgesamt mehr Spitzenämter in der Exekutive besetzt wurden und auf diese Weise Politiker aus den neuen Ländern integriert werden konnten. Der Bereich „Jugend, Familie, Gesundheit, Frauen” bietet generell Freiheitsgrade im Ressortzuschnitt, die für politische Erwägungen bei der Regierungsgliederung Raum geben; vgl. dazu Hans-Ulrich Derlien: Ressortzuschnitt, a.a.O., S. 561 f.

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  166. Vgl. zu den Änderungen in dieser Abteilung, soweit nicht anders erwähnt, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Dem Referat 312 oblagen nach wie vor die Vertriebenenfragen und der Sport.

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  167. Entsprechend wurde Gruppe 32 nun mit „Umwelt-, Verkehrs-, Post-und Bildungspolitik“ überschrieben. Ihre Leitung befasste sich darüber hinaus nach wie vor mit Medienfragen (ab Herbst 1991 hieß es „Medien-und Presserecht”; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. November 1991).

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  168. „Man versucht natürlich, wenn Leute befördert oder umgesetzt werden, die Kompetenz zu nutzen, und deshalb nahmen diese ihre Sachgebiete mit“; Interview mit Franz-Josef Feiler, der aber auch hinsichtlich der Sachzusammenhänge darauf hinwies, dass sich der Charakter der Agrarpolitik gewandelt habe: Landwirtschaftspolitik, die heute zu 80% Europapolitik ist, war ursprünglich eine Marktpolitik und deshalb sachlich passend in Abteilung 4. Heute ist sie sehr viel stärker Absicherung des strukturellen Wandels und mit den Einkommenstransfers für die Landwirte sehr nahe an den Bereich der Sozialpolitik gerückt, so dass sie in Abteilung 3 auch sachlich passt.

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  169. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Die Eingliederung dieses Referates in Abteilung 4 hatte außer dem sachlichen Bezug eine personelle Komponente. Der Gruppenleiter 42 kannte den Referatsleiter aus früherer Zeit und arbeitete schon damals bei bestimmten Rechtsfragen mit ihm zusammen. Mit der deutschen Einheit konnte dieser Experte aus der innerdeutschen Gruppe (Referat 222 „Beziehungen zur DDR und Berlin-Fragen in den Bereichen Justiz, Verkehr, Wirtschaft“) in die Abteilung 4 geholt werden, wodurch eine noch engere Zusammenarbeit möglich wurde; vgl. Interview mit Sighart Nehring.

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  170. Das wurde deshalb im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. Januar 1992 explizit erwähnt. Aufgrund der Eingliederung in die Gruppe fir europäische Wirtschaftsintegration erwähnte man noch „EG-rechtliche Fragen“, um eine gewisse formale Kompatibilität herzustellen; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991. Diese spielten aber im Vergleich zu den Rechtsfragen in Bezug auf die neuen Länder eine geringere Rolle; vgl. Interview mit Johannes Ludewig, der ausfihrte, dass dieses Referat das Gegenüber der Abteilung 4 zum BMJ in Rechtsfragen war.

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  171. Bei dem unter ihrem Dach bestehenden Referat 411 wurde im Hinblick auf die wirtschaftlichen Aspekte der europäischen Integration nun explizit das darin enthaltene Sachgebiet „Wirtscharts-und Währungsunion“ genannt; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  172. Dieses Aufgabenfeld lag vorher in Referat 421; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. April 1990.

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  173. Die EG-rechtlichen Fragen blieben aber in Gruppe 41 und wurden deren Leitung zugeordnet; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  174. Bei diesem jetzt neuen Referat 412 wurden entsprechend seinen Aufgabenfeldem auch die jeweiligen widergespiegelten Abteilungen des BMWi und des BMF genannt. Wegen des neuen Referats erwähnte man bei der Gruppenspitze die Außenwirtschaftspolitik; die ebenfalls erstmals im Organisationsplan genannte Abteilung E des BMWi entspricht dem Aufgabenfeld „europäische Wirtschaftsintegration“. Das Bundesministerium der Finanzen war nun auf drei Gruppen im Bundeskanzleramt aufgeteilt, und das Bundesministerium fir Wirtschaft wurde innerhalb zweier Gruppen widergespiegelt. Vgl. zu den genannten Änderungen Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992. Im Hinblick auf die Aufteilung eines Ressorts auf verschiedene Einheiten im Bundeskanzleramt wurde generell angemerkt, dass dies durchaus machbar sei; wichtig sei nur, dass die Koordination fir ein Ressort möglichst innerhalb einer Abteilung bleibt, damit der Abteilungsleiter den Überblick hat und als Schamier fungieren kann; vgl. Interview mit Sighart Nehring.

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  175. Die bis 1990 in Gruppe 42 bestehenden beiden Referate hat man nach der Wiedervereinigung umgestellt; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  176. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993. Nach Angaben des damaligen Abteilungsleiters spielte dieser Ausschuss keine große Rolle; er tagte nur einmal im Jahr für die Vorbereitung des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung; vgl. Interview mit Johannes Ludewig.

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  177. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  178. Vgl. z. B. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992. Der damalige Abteilungsleiter bestätigte, dass die Aufgaben des Referates gleichblieben und merkte im Hinblick auf die Bezeichnungen in Organisationsplänen an, dass diese zuweilen die speziellen Fachgebiete der Referatsleiter besonders berücksichtigen. Der Chef des Referates 422 befasste sich beispielsweise besonders mit Energiefragen; vgl. Interview mit Johannes Ludewig.

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  179. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Dezember 1992. Das Spiegelreferat für das Bundesbauministerium wurde deshalb in Gruppe 42 eingegliedert, weil es übrigblieb, nachdem das Spiegelreferat fir das Bundeslandwirtschaftsministerium, mit dem es zuvor die Gruppe 44 bildete, in Abteilung 3 kam; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991.

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  180. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994. Nach sämtlichen dargestellten Modifikationen überschrieb man die Gruppe 42 mit der allgemeinen Zuständigkeit für Wirtschaftspolitik und den entsprechend in ihr widergespiegelten Teilen des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums der Finanzen. Beispielsweise erschien die Abteilung VIII des BMF deshalb „teilweise“ in der Gruppenspitze, weil dieser Abteilung die Treuhandanstalt nachgeordnet war, die in Referat 422 des Bundeskanzleramtes widergespiegelt wurde; vgl. Organisationsplan des Bundesministeriums der Finanzen vom I. August 1993.

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  181. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994. Diese Personalunion hing damit zusammen, dass der Abteilungsleiter 4 die Geschäfte einer Runde des ChefBK mit CDU-Abgeordneten aus den neuen Ländern führte, wobei ihm der genannte Referatsleiter zuarbeitete; vgl. Interview mit Johannes Ludewig.

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  182. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993.

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  183. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992. Damit einhergehend erweiterte man ausgehend vom Abteilungsleiter den Abteilungsnamen zu „Wirtschafts-und Finanzpolitik; Koordinierung neue Länder“; vgl. Interview mit Johannes Ludewig. Entsprechend ihrer Einordnung in die wirtschafts-und finanzpolitische Abteilung wurde die erste Basiseinheit der Gruppe 44 (441) abweichend von ihrer Bezeichnung in Abteilung 1 („Allgemeine Fragen des Einigungsvertrages und Verhältnisses zu den neuen Ländern”) kurzzeitig mit „Wirtschafts-und finanzpolitische Belange der neuen Länder und von Berlin” überschrieben. Weil diese Aufgaben aber in Gruppe 42 erledigt wurden, änderte man die Bezeichnung wieder zu „Allgemeine Fragen des Verhältnisses zu den neuen Ländern“; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom I. Dezember 1992. Referat 442 beherbergte die Außenstelle des Bundeskanzleramtes in Berlin.

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  184. Vgl. Interview mit Johannes Ludewig, der darauf hinwies, dass die Gruppe 14, die nun als 44 in die Abteilung 4 kam, vor allen aus den Leuten bestand, die in der ehemaligen innerdeutschen Gruppe als einem Relikt der Teilung waren. Die wesentlichen Angelegenheiten in Bezug auf die neuen Länder spielten sich in Gruppe 42 ab; vgl. dazu auch Interview mit Sighart Nehring.

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  185. Diese Darstellung wurde vom damaligen Abteilungsleiter bestätigt; vgl. Interview mit Johannes Ludewig.

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  186. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994. Entsprechend wurde die Gruppe, der die klassischen Aufgaben eines Finanzministeriums (Finanzverfassungs-und Haushaltsrecht sowie die Steuerpolitik) oblagen (auch hier erwähnte man nun explizit die entsprechend widergespiegelten Abteilungen des BMF) zusätzlich mit „Raumordnungs-und Baupolitik“ überschrieben. Referat 431 zeichnete konstant für die Finanzplanung des Bundes, die Aufstellung des Bundeshaushalts und die Finanzbeziehungen zu Ländern und Gemeinden verantwortlich; bei ihm blieben auch Fragen der Wiedergutmachung, des Lastenausgleichs und die Verbindung zum Bundesrechnungshof angesiedelt.

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  187. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. November 1991.

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  188. Im Endeffekt war dieses Referat 514 eine „Parkposition“, um einen Mitarbeiter zum Referatsleiter befördern zu können, der später ein anderes Referat übernahm, als es frei wurde. Insgesamt wird so erneut deutlich, dass in Abteilung 5 die Bezeichnungen der Organisationseinheiten nicht immer den tatsächlichen Aufgaben entsprachen, sondern zuweilen als „Platzhalter` dienten, mit denen Beförderungsmöglichkeiten geschaffen urden; vgl. Interview mit Michael Mertes, der betonte, dass der organisatorische Strukturierungsprozess nicht immer glatt abläuft.

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  189. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992, wonach das Verbindungsreferat zu den Kirchen auf den Platz des Referates „Analyse des wirtschaftlich-technischen und des sozialen Wandels; Auswertung der Meinungsforschung; Sozialindikatoren“ rückte. Dieses Referat entfiel, weil sein Leiter — er hatte de facto politische Literatur auszuwerten — pensioniert wurde. Offensichtlich war es als Befördenmgsposition nicht notwendig. Seine Funktionen wurden dennoch weiter in Gruppe 51 erfüllt.

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  190. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. Mai 1991. Damit waren nun endgültig sämtliche Referate des Bundeskanzleramtes Gruppen unterstellt.

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  191. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  192. Der erste Abteilungsleiter 2 hatte aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit fur Helmut Kohl Erfahrung mit dem Verfassen von Reden. Der neue Referatsleiter für die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers im Ausland war im Übrigen ein Diplomat; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1992.

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  193. Die dabei auch erstmals im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. März 1991 erwähnte Betreuung der Besuchergruppen war keine neue Aufgabe, sondem wurde nur explizit genannt, um das Referat auf dem Organisationsplan mit Inhalten zu füllen.

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  194. Vgl. zur funktionalen Einordnung Eduard Ackermann: a.a.O., S. 191 f.

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  195. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994.

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  196. Entsprechend wurden die bereits in dieser Gruppe befindlichen Referate „Auswertung von Programmen und Modellen politischer Problemlösung“, „Verbindung zu gesellschaftlichen Gruppen sowie zum Bereich von Kunst und Kultur” und „Verbindung zu den Kirchen“ nach hinten verschoben und unter den Nummem 513 bis 515 eingeordnet.

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  197. Sie wurde formal nun als Gruppe 52 in die Organisation eingeordnet; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994.

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  198. Diese lässt sich auch aus dem formalen Organisationsplan (vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994) schließen: Die Überschrift der neuen Gruppe 51 „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; gesellschaftliche und politische Analysen“ entspricht in umgekehrter Reihenfolge dem Abteilungsnamen, was soviel heißt, dass der Abteilungsbereich ganz von der Gruppe abgedeckt wurde. Wäre nicht Gruppe 52 noch formal in Abteilung 5 eingeordnet, wäre die Gruppenebene organisationstheoretisch überflüssig. Dabei ist dann aber wieder zu bedenken, dass der formale Abteilungsleiter nicht der faktische war. In der de facto erworbenen Abteilungsleiterfunktion des neuen Gruppenleiters 51 lag begründet, dass der ehemalige Gruppenleiter 52 aus Abteilung 5 herausgenommen und Chef des Arbeitsstabes 04 wurde. Damit wollte man hierarchische Kollisionen vermeiden, war er doch bislang Vorgesetzter des jetzigen Gruppenleiters 51; vgl. Interview mit Michael Merles.

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  199. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993.

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  200. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vorn 10. März 1995.

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  201. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom I. April 1996.

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  202. Vgl. Interview mit Hans-Achim Roll, Interview mit Michael Mertes. Mit dieser Befdrderungsmöglichkeit kam der von 1987 bis 1994 amtierende Leiter des Kanzlerbüros — er war seit dem Regierungswechsel 1982 im Bundeskanzleramt und erhielt ab 1984 ein Referat für Sonderaufgaben; Protokoll (siehe Punkt b) — zurück, nachdem er knapp zwei Jahre die Regierungszentrale verlassen hatte, um das Amt als Botschafter in einem europäischen Land wahrzunehmen.

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  203. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 3. März 1997. Diese Dienststelle befand sich seit Mitte 1997 im ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR am Berliner Schlossplatz; siehe dazu Philipp Meuser: Schlossplatz 1 — Vom Staatsratsgebäude zum Bundeskanzleramt, Berlin 1999.

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  204. Er stammte im übrigen aus dem Auswärtigen Amt, war dann in der Regierungszentrale im Bereich „Reden“ für den Bundeskanzler tätig; so tauchte er erstmals im Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1993 als Leiter des Referates „Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers im Ausland” in Abteilung 5 auf. Später wurde er Leiter der Gruppe „Kommunikation; gesellschaftliche und politische Analysen“ in derselben Abteilung; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995.

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  205. Vgl. hierzu auch Volker Busse: Bundeskanzleramt 1997, a.a.O., S. 133. Sachlich blieb die Verbindung zur Linienorganisation bestehen, weil erstens die Leitung der Arbeitsgruppe in Personalunion noch immer beim Referatsleiter 113 lag, und man deswegen zweitens die Dienststelle Berlin im Bereich „Neubau Bundeskanzleramt“ dem Abteilungsleiter 1 unterstellte; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 3. März 1997. Auch die schon vorher bestehende räumliche Trennung blieb erhalten, da der Arbeitsgruppenleiter wegen seiner Hauptfunktion als Referent für den Inneren Dienst nach wie vor in Bonn saß, während der auf dem Organigramm genannte Baudirektor in Berlin arbeitete, was zuvor schon der Fall war.

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  206. Der ChefBK wurde im Mai 1998 gleichzeitig formaler Chef des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung. Faktischer Leiter wurde als Parlamentarischer Staatssekretär Otto Hauser. Aus koalitionsarithmetischen Gründen war es nicht möglich, ihn zum Bundesminister zu ernennen, und eine beamtete Staatssekretärsposition kam deshalb nicht in Frage, weil er sein Bundestagsmandat behalten wollte. Weil aber Parlamentarische Staatssekretäre nicht Leiter oberster Bundesbehörden sein können, unterstellte man das Bundespresseamt dem ChefBK; vgl. Interview mit Friedrich Bohl.

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  207. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995.

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  208. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995.

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  209. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 22. Mai 1995. Das Referat im Arbeitsstab bekam einen neuen Leiter.

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  210. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. April 1996. Damit war dieser Arbeitsstab ausschließlich dem Chef des Bundeskanzleramtes zugeordnet.

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  211. Vgl. Interview mit Sighart Nehring, der ausführte, dass der Arbeitsstab für politische Angelegenheiten verantwortlich war, mit denen die fachlich für die Koordinierung der neuen Länder zuständige Abteilung 4 nichts zu tun hatte. Umgekehrt war der Arbeitsstab nicht für die fachlichen wirtschaftlichen Dinge zuständig.

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  212. Siehe hierzu Klaus Köni /Natascha Füchtner (Hrsg.): (g.): „Schlanker Staat“ Verwaltungsmodernisierung im Bund. Zwischenbericht, Praxisbeiträge, Kommentare (Speyerer Forschungsberichte 183), Speyer 1998, Dies. (Hrsg.): Verwaltungsmodemisierung im Bund — Schwerpunkte der 13. Legislaturperiode (Speyerer Forschungsberichte 196), Speyer 1999.

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  213. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Februar 1998.

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  214. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995. Für diesbezügliche Sonderaufgaben wurde zusätzlich ein eigener Referent benannt. Seit Herbst 1995 koordinierte ein Baudirektor mit Dienstsitz in Berlin als zuständiger Referent das Neubauvorhaben, von den projektbezogenen Sonderaufgaben war nicht mehr die Rede; vgl. dazu Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 26. Oktober 1995.

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  215. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995.

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  216. Dazu gehörten nach wie vor auch die Zuständigkeit für den Bundesrat und besonders den Vermittlungsausschuss, sowie für die Geschäftsführung für die Besprechungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder.

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  217. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1997. Das erste zusätzliche Aufgabenfeld stammte aus der Gruppe für Innere Sicherheit, und die Vertriebenenfragen kamen aus Abteilung 3.

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  218. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. April 1996. Nach diesen Modifikationen überschrieb man die Gruppe 13 mit „Beziehungen zwischen Bund und Ländem; Verfassungsrecht; staatliche Organisation; Aufgabenplanung der Bundesregierung“. Die Auflösung des eigenen Referats für die Ablaufplanung hing damit zusammen, dass der zuständige Referatsleiter pensioniert wurde. Da der Gruppenleiter diese Aufgabe mit übernehmen konnte, war kein eigenes Referat mehr notwendig; vgl. Interview mit Hans-Achim Roll.

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  219. Vgl., auch nachfolgend, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995. Aufgrund dieser Eingliederung wurde diese Gruppe zusätzlich mit „Rechtswesen“ überschrieben.

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  220. Das vormals darunter geordnete Referat für Fragen der neuen Länder blieb in Abteilung 4.

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  221. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 22. Mai 1995.

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  222. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1997.

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  223. Vorher hieß es „weltweite internationale Organisationen“; vgl. z. B. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 3. März 1997.

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  224. Vgl. dazu die Übersicht bei Volker Busse: Bundeskanzleramt 2001, a.a.O., S. 194.

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  225. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995. Dieses Referat filhrte konstant die Geschäfte der Kabinettsausschüsse für Zukunftstechnologien und Raumfahrt.

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  226. Dieser Bereich wurde vorher an der Spitze der Gruppe bearbeitet, die nun mit „Umwelt-, Agrar-, Verkehrsund Postpolitik; Medien-und Presserecht“ überschrieben war; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 26. Oktober 1995.

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  227. Vgl. auch hierzu die Übersicht bei Volker Busse: Bundeskanzleramt 2001, a.a.O., S. 194.

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  228. Aus dem Referat wurden später die Vertriebenenfragen herausgenommen; dafür erwähnte man nun explizit das schon immer dort abgedeckte Sachgebiet „Sozialhilfe“; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1997. Gruppe 33 war nach den Veränderungen mit „Bildungs-und Forschungspolitik; Familien-, Senioren-, Frauen-und Jugendpolitik” überschrieben.

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  229. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 22. Mai 1995. Entsprechend wurde nun in der Gruppenüberschrift auch explizit die Koordinierung der neuen Länder erwähnt. Auch bei Referat 424, dessen Chef nun nicht mehr in Personalunion das Referat 042 des Arbeitsstabes „ChefBK neue Länder“ leitete, betonte man in seinen Aufgabenfeldem „Mittelstand” und „regionale Wirtschaftspolitik“ zusätzlich die neuen Länder im Hinblick auf Wirtschaftsfragen.

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  230. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 22. Mai 1995.

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  231. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 22. Mai 1995.

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  232. Diese Zusammenlegung war eine Übergangslösung, weil man mit der Neubesetzung des Gruppenleiterpostens warten wollte; vgl. ebd. Vgl. zur Organisationsstruktur Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom I. Februar 1998.

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  233. Letztgenannter, schon vorher in diesem Referat enthaltener Bereich, tauchte jetzt explizit im Organisationsdokument auf; vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 22. Mai 1995. Dafir nannte man nicht mehr die konstant von dieser Einheit umfassten Felder „Lastenausgleich“ und „Wiedergutmachung” und die Zuständigkeit fir den Bundesrechnungshof. Auch die Finanzplanung des Bundes und die Finanzbeziehungen zu den Gemeinden tauchten, obwohl nach wie vor hier abgedeckt, nicht mehr expressis verbis auf.

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  234. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995.

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  235. In dieser Form gab es eine solche Organisationseinheit bislang nicht. Die auswärtige Kulturpolitik wurde in der territorial gegliederten Abteilung 2 von den einzelnen Referaten jeweils für ihren Erdteil abgedeckt. Mit der Zusammenfassung in einem Referat wertete man dieses Politikfeld auf; vgl. Interview mit Michael Mertes,der im Weiteren anmerkte, dass sich Abteilung 2 dagegen sträubte, dass ihr die auswärtige Kulturpolitik entzogen wurde. Es ist aber zu beachten, dass das Referat von einem Angehörigen des Auswärtigen Dienstes geleitet wurde.

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  236. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. April 1996. Das hing damit zusammen, dass es gut ein Jahr als dritte Basiseinheit (523) ein Referat „Trends kultureller und gesellschaftlicher Entwicklungen; politische Bildung; Geisteswissenschaften“ gab; vgl. Organisationspläne des Bundeskanzleramtes vom 10. März, 22. Mai und 26. Oktober 1995. „Trends und Perspektiven gesellschaftlicher Entwicklungen” haben wir bereits als „Platzhalter` eines Referates für den Redenschreiber und Sprecher des ChefBK zunächst in Abteilung 5, dann im Arbeitsstab „Politische Planung; Dokumentation“ gesehen. Referat 523 diente ebenfalls als „Platzhalter` (vgl. zu den folgenden Ausführungen Interview mit Michael Mertes): Laut Koalitionsvereinbarung von 1994 war geplant, eine Akademie der Wissenschaften zu gründen. Als man die Abteilung 5 neu zuschnitt, wollte ihr Leiter die Zuständigkeit als Ansprechpartner für diese Akademie im Bundeskanzleramt in seiner Einheit haben mit dem Ziel, eine Abteilung „Ideen” zu schaffen. Nachdem der Plan der genannten Akademie nicht in die Tat umgesetzt wurde, war Referat 523 als „Platzhalter` entbehrlich und wurde aufgelöst. Dass dieses Referat nie eine praktische Rolle spielte war auch daran zu erkennen, dass die ganze Zeit kein eigener Referatsleiter benannt wurde, sondern es dem Gruppenleiter in Personalunion zugeordnet war.

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  237. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. April 1996.

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  238. Diese zusätzliche Beförderungsmöglichkeit war vorher (siehe Punkt d) ein Grund dafür, dass man zwei Referate „Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzlers“ für die Bereiche „Inland” und „Ausland“ bildete. Für eine Übergangszeit bestand das vormalige Referat des neuen Gruppenleiters noch, wobei es ihm in Personalunion zugeordnet war; vgl. Organisationspläne des Bundeskanzleramtes vom 10. März, 22. Mai und 26. Oktober 1995.

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  239. Vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995. Um in der Nomenklatur der Organisation eine Doppelung mit dem Arbeitsstab „Öffentlichkeitsarbeit und Medienpolitik“ zu vermeiden, entfiel bei der Bezeichnung der Gruppe 51 der Begriff „Öffentlichkeitsarbeit”. Es ist aber zu beachten, dass sie nach wie vor daran mitwirkte, z. B. als ständiger Ansprechpartner des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung, wenn es beispielsweise um das Gegenlesen und Redigieren von Texten und Broschüren ging. Gruppe 51 war nun mit „Kommunikation; gesellschaftliche und politische Analysen“ überschrieben, und die Abteilung 5 bezeichnete man nun entsprechend den wichtigsten Aufgabenfeldem ihrer Gruppen mit „Gesellschaftliche und politische Analysen; kulturelle Angelegenheiten”.

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  240. Vgl. zur Organisationsstruktur, soweit nicht anders angemerkt, Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. April 1996.

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  241. Der vorherige Gruppenleiter 62 stieg zum Chef der Abteilung auf, und der Gruppenleiter 61 wurde sein ständiger Vertreter. Dabei spielten personelle Gründe und Besoldungsfragen eine Rolle: Der als Beauftragter für die geheimen Nachrichtendienste des Bundes fungierende Staatsminister, dem die Abteilung 6 faktisch unterstand, war vorher Parlamentarischer Staatssekretär im BMU (vgl. Peter Schindler (Bearb.): Datenhandbuch 1983–1991, a.a.O., S. 426). Da er in seiner Anfangszeit im Bundeskanzleramt auch noch partiell mit Umwelt zu tun hatte, ergab sich die Verbindung zum Leiter des Spiegelreferates für das BMU. Entsprechend dieser Verbindung wechselte dieser 1995 als Gruppenleiter 62 in den Bereich Koordinierung der Nachrichtendienste (vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 10. März 1995). Als die Abteilungsleiterposition vakant wurde, ernannte man den Gruppenleiter 62 zum Abteilungsleiter, ohne allerdings eine Beförderungsstelle mit B 6-Besoldung (Ministerialdirigent) verfügbar zu haben. Deshalb war der ständige Vertreter des neuen Abteilungsleiters zu Anfang ranghöher als sein Vorgesetzter (vgl. Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 1. April 1996) und später gleichrangig (vgl. Organisationspläne des Bundeskanzleramtes vom 3. März 1997, 1. Oktober 1997 und 1. Februar 1998); vgl. zu diesen Ausführungen Interview mit Friedrich Bohl.

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  242. Dieses neue Aufgabenfeld ist ein Beispiel dafür, wie sich die formale Organisationsstruktur der Regierungszentrale an aktuelle Probleme anpasst. Hintergrund dieser Erweiterung war, dass im August 1994 auf einem deutschen Flughafen ein Koffer mit Proben nuklearen Materials aus ehemals sowjetischen Atomfabriken, darunter auch Plutonium, sichergestellt wurde.

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  243. Das wird im Verlauf der Darstellung deutlich werden. Einige seiner engsten Mitarbeiter — sein Büroleiter als Fraktionsvorsitzender, seine persönliche Sekretärin, der Pressesprecher der CDU/CSU-Fraktion und sein Büroleiter als Parteivorsitzender im Adenauer-Haus — waren dabei, als der neue Regierungschef am Tag nach dem konstruktiven Misstrauensvotum (Samstag, 2. Oktober 1982) ins Bundeskanzleramt einzog; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 183.

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  244. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, der anmerkte, dass die Abstimmung beider Bereiche zwischen ChefBK und dem dafür zuständigen Staatsminister nicht optimal funktionierte. Siehe zur Bedeutung der Veränderung an der Spitze der Regierungszentrale auch Claus Gennrich: Jetzt kommt Politik herein. Wie das Bundeskanzleramt eine wirkliche Regierungszentrale werden soll, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.11.1984, S. 12.

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  245. Interview mit Wolfgang Schäuble, dem als Zitat zugeschrieben wird: „Kohl weiß, dass ich ihn nie beschei362; Werner Filmer/Heribert Schwan: Wolfgang Schäuble. Politik als Lebensaufgabe, München 1994, S. 117.

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  246. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, der als „Scharnier der Koalition“ charakterisiert wurde; vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Wolfgang Schäuble, a.a.O., S. 123.

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  247. Vgl. ebd., wo angemerkt wurde, dass sich der Bundeskanzler im übrigen selbst vorbehielt, Personen zu empfangen.

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  248. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 218.

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  249. Vgl. Eduard Ackermann, a.a.O., S. 208 und S. 214.

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  250. Wir haben bei der Darstellung der formalen Organisationsstruktur bereits gesehen, dass er zuvor ein Referat „Sonderaufgaben; Protokoll“ in Abteilung 2 leitete.

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  251. Vgl. Interview mit Helmut Kohl. Wir haben ebenfalls bei der Formalorganisation gesehen, dass ihm 1996 die Berliner Dienststelle des Bundeskanzleramtes zugeordnet wurde, um ihn zum Ministerialdirektor befördem zu können. Auf diese Weise war es möglich, diesen Mitarbeiter, mit dem der Bundeskanzler sehr gut harmonierte, wieder zurückzugewinnen, nachdem er die Regierungszentrale ein gutes Jahr vorher verlassen hatte, um in seiner Laufbahn aufzusteigen; vgl. Interview mit Hans-Achim Roll.

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  252. Wenn der Bundeskanzler im Urlaub war, richtete der Leiter des Kanzlerbüros am Urlaubsort ein Büro ein, von dem aus er Kontakt mit der Regierungszentrale hielt; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 332.

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  253. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 124.

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  254. Vgl. Interview mit Philipp Jenninger, der anmerkte, dass Kohl diesen Mitarbeiter auch als Bundeskanzler um sich haben wollte, was auch in räumlicher Hinsicht im Bundeskanzleramt galt. So waren die wichtigsten Mitarbeiter der Abteilung 5 im Kanzlerbau untergebracht. Auf derselben Etage wie der Bundeskanzler saßen erstens der persönliche Sprecher und Berater des Bundeskanzlers als erster Abteilungsleiter 5 (um ihm ein Büro in der Nähe des Bundeskanzlers zu schaffen, musste umgebaut werden; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 190 f.), zweitens sein Stellvertreter und späterer Nachfolger als Chef des Arbeitsstabes,,Öffentlichkeitsarbeit und Medienpolitik“, sowie drittens der mit einer Assistenzfunktion für den persönlichen Sprecher betraute Referatsleiter „Medienbeobachtung”. Eine Etage tiefer — hier hatten unter anderem die beiden Staatsminister ihre Büros — saß der spätere Abteilungsleiter 5; vgl. Interview mit Michael Mertes. Die besonders enge Beziehung des Bundeskanzlers zu seinem ersten Berater für Öffentlichkeitsarbeit bestätigten alle befragten Zeitzeugen; vgl. für die zweite Hälfte der Kanzlerschaft Kohls nur Interview mit Friedrich Bohl, Interview mit Johannes Ludewig.

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  255. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 357.

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  256. Vgl. Carl-Christian Kaiser: a.a.O., S. 3, Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 206.

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  257. Vgl. Interview mit Philipp Jenninger, Eduard Ackermann: a.a.O., S. 181.

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  258. Vgl. ebd., wo der damalige Bundeskanzler seinem Führungsstil entsprechend die Namen der beiden Amtsinhaber ab 1991 nannte. Vgl. auch Interview mit Anton Pfeifer,Interview mit Friedrich Bohl,der die besonders enge Beziehung des Bundeskanzlers zum Amtsinhaber von 1991 bis 1995 hervorhob.

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  259. Vgl. Interview mit Johannes Ludewig, der später auf längere Reisen seinen Vertreter, den Gruppenleiter 42, mitschickte, um die Zeit zur Arbeit in der Zentrale nutzen zu können. Vgl. zur Begleitung des Bundeskanzlers auf Auslandsreisen durch die Abteilungsleiter 2 und 4 auch Interview mit Anton Pfeifer, Interview mit Hans-Achim Roll.

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  260. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, der ausführte, dass beispielsweise der Abteilungsleiter 2 „bei allen wichtigen Leuten dieser Erde aus-und eingegangen [ist], wo Minister — auch Außenminister — keinen Termin hat ten“. Das Auswärtige Amt wusste nicht, wenn dieser Abteilungsleiter z. B. in Paris war, um fir einen EU-Gipfel etwas vorzubereiten oder in anderen Hauptstädten Gespräche führte, es sei denn, das Verhältnis zwischen dem Abteilungsleiter und dem jeweiligen Botschafter war gut. Im Falle des Abteilungsleiters 4 und Koordinators fir die neuen Länder wussten die Landesregierungen, „wenn der gesagt hat,Ich rede heute abend noch mit unserem Chef… genau, das ist bares Geld”.

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  261. Interview mit Sighart Nehring. der als wirtschaftspolitischer Abteilungsleiter ein Konzept für die Kooperation europäischer Luft-und Raumfahrtkonzerne aushandelte, das in einem gemeinsamen Papier der Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens mündete. Oder er verhandelte über die europäische Energierichtlinie, wenn die Kooperation zwischen den zuständigen Ressorts nicht voranging. Dann trafen beispielsweise der französische Staatspräsident und der deutsche Bundeskanzler aufeinander und stellten fest, dass Probleme auftraten. Dann sagte einer „Wer ist dein Mann… Das ist mein Mann, und die sollen jetzt einen Kompromiss aushandeln“.

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  262. So beispielsweise 1990 beim Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen GATT; vgl. Interview mit FranzJosef Feiter, der gleichlautend wie der wirtschaftspolitische Abteilungsleiter erläuterte, dass sich in Gesprächen des Bundeskanzlers mit einem ausländischen Kollegen die Situation ergab, dass es hieß:,,,Entweder ich schicke meinen Mann jetzt zu dir oder ich schicke ihn zu deinem Mitarbeiter. Die sollen sich zusammensetzen und das im Einzelnen diskutieren.’ Dann wurdest du los geschickt nach Den Haag oder nach Paris, um solche Dinge zu besprechen“.

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  263. Vgl. fii’ r die zweite Hälfte der Kanzlerschaft Kohls Interview mit Sighart Nehring, der von „teilweisem Direktzugang“ sprach.

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  264. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, der sie als „führende Sozialpolitiker in der Parteiarbeit bezeichnete“, weshalb sie in die Regierungszentrale geholt wurden.

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  265. Vgl., auch nachfolgend, Interview mit Klaus König, der auf die mit zunehmender Amtsdauer größer werdende Aufmerksamkeit des Bundeskanzlers für die Außenpolitik hinwies.

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  266. Die Zentralabteilung interessierte ihn nicht und die Bereiche „Innen und Recht“ waren nicht seine politischen Interessensgebiete; vgl. Interview mit Hans-Achim Roll, auch Interview mit Michael Mertes. Ging es um Bund-Länder-Fragen, war Abteilung 1 vor allem für technische Vorbereitungen von Gesprächen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder zuständig, während die inhaltlichen Fragen in den anderen Fachabteilungen behandelt wurden, auf die der Bundeskanzler dann zugriff.

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  267. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, Eduard Ackermann: a.a.O., S. 242.

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  268. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, dessen Verhältnis zum Bundeskanzler sowohl eng, als auch von einer gewissen Distanz geprägt war; vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Wolfgang Schäuble, a.a.O., S. 116, die an anderer Stelle (S. 341) ein Konkurrenzverhältnis anzeigend berichten, Schäuble habe als ChefBK verhindert, dass der außenpolitische Abteilungsleiter Staatssekretär im Bundeskanzleramt wurde. Der damalige ChefBK erläuterte aus seiner Sicht: „Mir ist nie gesagt worden, dass er Staatssekretär werden sollte… ich hätte unter gar keinen Umständen akzeptiert, dass die ohnedies schwierigen Probleme dadurch noch institutionell unbeherrschbar werden, dass ein Abteilungsleiter Staatssekretär wird… Wenn man einen Minister als Chef des Amtes hat, braucht man nicht noch einen Staatssekretär“; Interview mit Wolfgang Schäuble. Im Übrigen blockierte der Bundesaußenminister die Ansprüche des außenpolitischen Abteilungsleiters auf den Rang eines Staatssekretärs; vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 357.

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  269. Vgl. Interview mit Michael Mertes, der im Hinblick auf den Bereich „Reden“ ausführte, dass es auch zwischen neu ins Amt kommenden Staatsministern und der Abteilung 5 gelegentliche Probleme gab, weil sie glaubten, die entsprechenden Organisationseinheiten für ihre Reden nutzen zu können, obwohl dort ausschließlich Reden für den Bundeskanzler geschrieben wurden.

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  270. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, der als Beispiel die Abteilungsleiter 2 und 4 anführte. Demnach habe der Abteilungsleiter 4 mit der Koordinierung in Bezug auf die neuen Länder nicht etwa in Konkurrenz zum außenpolitischen Abteilungsleiter gestanden, der seinen eigenen Rang hatte. Bei Auslandsreisen, auf denen beide den Regierungschef begleiteten, wirkten beide zusammen, wobei bei zwei gleichzeitigen Amtsinhabern nicht zuletzt ein gleicher professioneller Ausbildungshintergrund hinzukam. Der letzte Abteilungsleiter 2 (1993–1998) und der vorletzte Abteilungsleiter 4 (1991–1994) hatten — wichtig im Hinblick auf die deutsch-französischen Beziehungen — beide aufgrund ihrer Ausbildung an der französischen Ecole Nationale d’Administration die „Pariser Karte“.

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  271. : Der Bundeskanzler hat diese Runde nie so bezeichnet; vgl. Interview mit Helmut Kohl. Zur Verwendung des Begriffs seitens der Mitarbeiter vgl. Interview mit Friedrich Bohl, Interview mit Wolfgang Schäuble, Inter- view mit Franz-Josef Feiler, Eduard Ackermann: a.a.O., S. 367, der an anderer Stelle (a.a.O., S. 229) von der „Morgenlage“ spricht; vgl. identisch Interview mit Michael Mertes, der anmerkte: „Man bekam am Abend vorher oder am Morgen… die Mitteilung,um halb neun zum Kanzler”`. Ein Teilnehmer aus der ersten Zeit sprach von der „Morgenandacht“; Interview mit Philipp Jenninger.

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  272. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 183. Außer dem Chef des Bundeskanzleramtes und dem Chef des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung waren es — nur in jeweils mehr oder weniger anderen Funktionen — genau dieselben Personen, die Helmut Kohl als Oppositionsführer im Deutschen Bundestag zu einer morgendlichen Beratungsrunde versammelte; vgl. ebd., S. 124 f. Vgl. des Weiteren zum Teilnehmerkreis, wobei nicht immer alle Teilnehmer vollständig genannt wurden, Interview mit Helmut Kohl, Interview mit Waldemar Schreckenberger, Interview mit Philipp Jenninger, Interview mit Wolfgang Schäuble, Interview mit Franz-Josef Feiter.

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  273. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, Interview mit Friedrich Bohl, der für seine Zeit als ChefBK berichtete, dass sich der Regierungschef mit diesem engsten Kreis aus ChefBK, Staatsminister, Berater für Öffentlichkeitsarbeit und Leiterin des Persönlichen Büros auch jeden Montag Abend im Kanzlerbungalow traf, um über alle wichtigen Themen zu sprechen. Vgl. zum engsten Kreis des Weiteren Interview mit Anton Pfeifer,Interview mit Hans-Achim Roll, Interview mit Joachim Bitterlich, Interview mit Franz-Josef Feiter, Interview mit Sighart Nehring. Für den Leiter des Arbeitsstabes „Öffentlichkeitsarbeit und Medienpolitik“ wurde berichtet, dass er schon als Gruppenleiter und Stellvertreter des Beraters des Bundeskanzlers für Öffentlichkeitsarbeit und persönlichen Sprechers an der „Kanzlerlage” teilnahm; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 367.

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  274. Vgl. Interview mit Friedrich Bohl, auch Interview mit Anton Pfeifer, Interview mit Hans-Achim Roll, der berichtete, dass zu seiner Zeit die Abteilungsleiter 2 und 4 häufiger zu dieser Runde gerufen wurden. Der letzte Abteilungsleiter 2 berichtete allerdings, lediglich teilweise in dieser Lagebesprechung gewesen zu sein; vgl. Interview mit Joachim Bitterlich. Der zweite Abteilungsleiter 4 merkte an, dass fir seine Teilnahme die Relevanz der Themen ausschlaggebend war, weil er zeitlich stark mit der Koordinierung der neuen Länder ausgelastet war; vgl. Interview mit Johannes Ludewig. Der Abteilungsleiter 3, dessen ursprüngliches Fachgebiet der Agrarbereich war, nahm relativ häufig an der „Kanzlerlage“ teil; vgl. Interview mit Franz-Josef Feiter, der berichtete, dass man nach Bedarf so lange in die Lage gerufen wurde, wie eine Angelegenheit aktuell war. Wenn die Dinge wechselten, blieb man weg, bis man wieder gerufen wurde.

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  275. Für die Zeit bis 1995 wurde seine häufige, wenn nicht gar regelmäßige Anwesenheit berichtet; vgl. Interview mit Helmut Kohl, Interview mit Joachim Bitterlich, Eduard Ackermann: a.a.O., S. 367. Für den weiteren Zeitraum bis 1998 wurde aber angemerkt, dass der Regierungssprecher und Chef des BPA nicht regelmäßig an der „Kanzlerlage“ teilnahm; vgl. Interview mit Friedrich Bohl, Interview mit Anton Pfeifer, Interview mit Sighart Nehring, Interview mit Hans-Achim Roll.

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  276. Diese wurde regelmäßig erst wieder nach dem Wechsel an der Spitze des Bundeskanzleramtes 1984 institutionalisiert; vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Wolfgang Schäuble, a.a.O., S. 114. Vgl. auch Claus Gennrich: a.a.O., der von Angaben schrieb, denen zufolge es in den ersten beiden Jahren nur drei Besprechungen des ChefBK mit den Abteilungsleitem gegeben haben soll.

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  277. Wie bei der Formalorganisation dargestellt, wurde das zugehörige Referat im genannten Jahr aus Abteilung 3 in Abteilung 1 eingegliedert.

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  278. Vgl. im Folgenden, soweit nicht anders angemerkt, Interview mit Hans-Achim Roll, der in Zusammenhang mit den Aufgaben seiner Abteilung erklärte: „In einem Haus von gut 500 Leuten… füllt einen die Zentralabteilung nicht aus, wenn man anspruchsvoll in Bezug auf Aufgaben ist“. Von Personal her war aber der Zentralbereich (Gruppe 11) mit ca. 300 Mitarbeitem (v.a. im Inneren Dienst, der das technische Funktionieren des Amtes gewährleistet) am stärksten besetzt.

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  279. So z. B. aus dem Organisationsplan des Bundeskanzleramtes vom 25. April 1994 (Abbildung 17) für Gruppe 33: Bei deren Leitung schienen demnach mit „Agrar-und Forschungspolitik“ nur die Aufgabenbereiche der in ihr bestehenden Spiegelreferate fir das Bundesministerium für Forschung und Technologie (331) und für das Bundesministerium fir Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (332) ohne zusätzliche Aufgaben zusammengefasst.

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  280. Das war zunächst ein Gruppenleiter und ab 1995 der Abteilungsleiter.

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  281. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 199, Interview mit Anton Pfeifer, und besonders Interview mit Michael Mertes, der erläuterte, dass die Kunst bei den zu Beginn einer Legislaturperiode als Umsetzung der Koalitionsvereinbarung von den Redenschreibem der Abteilung 5 erstellten Regierungserklärung darin bestand, aus den vielen Details der im Laufe der Jahre immer präziser gewordenen Koalitionsvereinbarung eine Generallinie herauszuarbeiten.

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  282. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 189. Eine Ausnahme dieser eben beschriebenen Prozedur stellte die erste Regierungserklärung des damaligen Bundeskanzlers dar: Sie wurde unter der Regie des Abteilungsleiters 2 erstellt, der schon zur Zeit Helmut Kohls als rheinland-pfälzischer Ministerpräsident und Fraktionsvorsitzender bei der Erstellung seiner Reden maßgeblich war (vgl. auch Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 208). Die einzelnen Ressorts wurden um Beiträge gebeten, während genannter Abteilungsleiter den Duktus bestimmte und der Chef des Bundeskanzleramtes die formale Oberleitung hatte. An den Beratungen nahmen des Weiteren der Abteilungsleiter „Inland“ des BPA, der Leiter der politischen Abteilung der Parteizentrale sowie zwei Professoren teil. Die Endform wurde ebenfalls mit dem Sprecher und Berater des Bundeskanzlers fir Öffentlichkeitsarbeit sowie einer Gruppe Bonner Journalisten durchgesprochen; vgl. ebd., S. 187 ff., wo auch angemerkt wird, dass es zu Beginn der Regierung Kohl noch keine eigene Redenschreibergruppe gab.

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  283. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, Interview mit Waldemar Schreckenberger, der ausführte, dass die Entwicklung des Regierungsprogrammes „Hauptwerk“ der Planungsbemühungen war. Dabei spielte zu Beginn die Abteilung 3 eine wichtige Rolle. Vgl. zur Wichtigkeit der Planung im Sinne der Gestaltung des Regierungsprogrammes auch Interview mit Johannes Ludewig, Interview mit Sighart Nehring.

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  284. Vgl. Interview mit Klaus König, der als Beispiel das Land Rheinland-Pfalz nannte, in dem das Ende der 1960er Jahre eingeführte „Integrierte Planungs-, Entscheidungs-und Kontrollsystem“ (IPEKS) 1977 aufgelöst wurde. Vgl. hierzu auch Carl Böhret: Instrumente des Regierens in der Bundesrepublik Deutschland: Wandel und Kontinuität der Regierungspraxis, in: Hans-Hermann Hartwich/Göttrik Wewer (Hrsg.): Regieren in der Bundesrepublik I. Konzeptionelle Grundlagen und Perspektiven der Forschung, Opladen 1990, S. 113 ff.

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  285. Entsprechend nahm derjenige Abteilungsleiter, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ablaufplanung und das Informationssystem zur Vorhabenplanung untergebracht waren (bis 1987 3, dann 1), an der Runde des ChefBK mit den Staatssekretären der Ressorts teil, weil dort diese Planungen im Zuge der Vorbereitung der Kabinettssitzungen wichtig waren.

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  286. Beispielsweise, als der Bereich „Umwelt“ noch auf verschiedene Ressorts aufgeteilt war. Angesichts dieses einleuchtenden Vorteils ist es verwunderlich, wenn der genannte Abteilungsleiter berichtete, dass zu seiner Zeit (1982–1987) außer von ihm das System in dieser Weise nahezu nicht genutzt wurde.

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  287. Von der Idee zur Bildung eines Bundesumweltministeriums als Folge der Reaktorkatastrophe von Tschemobyl bis zu seiner Errichtung sollte alles vertraulich geschehen. Dazu fanden Gespräche zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes, dem Abteilungsleiter 1 und dem designierten Ressortchef statt. Bis vier Tage vor der Errichtung gab es ein Personal-und ein räumliches Unterbringungsproblem. Die Lösung fir das Personalproblem — es stand nur eine neue Stelle zur Verfügung — war, dass das Bundeskanzleramt drei Mitarbeiter abordnete, um den Nukleus des neuen Ressorts zu bilden. Mit diesem Beispiel vorangehend wurden die Häuser, die Kompetenzen für das neue Ministerium abgeben mussten (Bundesinnenministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit) ebenfalls zu solchen Abordnungen bewogen. Das Problem der räumlichen Unterbringung löste man damit, dass das neue Ressort in der ersten Zeit seinen Sitz im Palais Schaumburg nahm; vgl. Interview mit Franz-Josef Fischer, Interview mit Wolfgang Schäuble, der in diesem Zusammenhang betonte, dass das Bundeskanzleramt große organisatorische Leistungen gebracht hat. Zur Errichtung des BMU siehe auch Michael Mertes/Helmut G. Müller: Der Aufbau des Bundesumweltministeriums, in: VerwArch 1987, S. 459 ff.

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  288. Vgl. Interview mit Klaus König, Interview mit Friedrich Bohl, der als Beispiel, bei dem sich die Restriktionen auswirkten, anfihrte, dass eine eigene Gruppe für Europapolitik (nach der deutschen Einheit) in Abtei- lung 2 nicht machbar war. Der letzte Abteilungsleiter 2 unter Bundeskanzler Kohl versuchte des öfteren, ei- ne solche Organisationseinheit durchzusetzen, stieß dabei aber auf den Widerstand der Abteilung 4, die in Widerspiegelung des Bundeswirtschaftsministeriums eine wesentliche europapolitische Kompetenz hatte; vgl. Interview mit Joachim Bitterlich. Hier zeigte sich noch immer der historische Konflikt um die Kompetenz für die Europapolitik zwischen dem Außen-und dem Wirtschaftsministerium (F.II.1.a), der sich aufgrund der Widerspiegelung auch im Bundeskanzleramt auswirkte.

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  289. Vgl. Interview mit Joachim Bitterlich, der dazu ausführte: „Wenn jemand kommt, der eine Materie hervorragend beherrscht, dann sollte man ihm auch dafür die Zuständigkeit geben.“

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  290. Zu letzterer stellte ein Chef des Bundeskanzleramtes fest, dass sich die Bundesminister nicht immer von der Regierungszentrale hineinreden ließen; vgl. Interview mit Waldemar Schreckenberger.

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  291. Vgl., auch nachfolgend, Interview mit Sighart Nehring, der darauf verwies, dass andere Regierungen stärker auf eigene Leute in solchen Organisationen achten, während das in der deutschen Regierungszentrale bislang nicht so systematisch getan wurde. In diesem Zusammenhang verwies er auf einen kleinen Arbeitskreis im Auswärtigen Amt, der sich mit solchen Dingen befasste und die Bemühungen in der Regierungszentrale mit Argusaugen beobachtete.

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  292. Bei leitenden Positionen war das letzte Wort des Kanzlers ausschlaggebend; vgl. Interview mit Waldemar Schreckenberger. Ein anderer ChefBK berichtete aber, dass die im nächsten Absatz erläuterte Personalrotation in weiten Teilen den Abteilungsleitern überlassen wurde, wenn sie in Bundesministerien Leute sahen, die sie als Mitarbeiter in das Bundeskanzleramt holen wollten; vgl. Interview mit Friedrich Bohl.

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  293. Dazu ließ er sich auch Personalakten kommen.

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  294. Interview mit Helmut Kohl. Das bezog sich nicht nur auf die oberste Spitze sondern beispielsweise auch auf junge Legationsräte, die dem Bundeskanzler auffielen und im Zuge der Rotation dann ins Bundeskanzleramt geholt wurden und aufstiegen, so z. B. der Büroleiter des damaligen Bundesaußenministers; vgl. Interview mit Joachim Bitterlich. Das wurde dann zwischen dem Staatssekretär des AA und dem Abteilungsleiter 2 abgesprochen, danach wurde erst der Kandidat informiert.

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  295. Vgl. Interview mit Johannes Ludewig, der für Abteilung 4 die Gesamtheit der Wirtschafts- und Finanzpolitik und für Abteilung 3 sämtliche weitere innenpolitische Ressorts außer BMI und BMJ anfiihrte.

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  296. Vgl. Interview mit Philipp Jenninger, Interview mit Franz-Josef Feiter, Interview mit Franz-Josef Fischer, Interview mit Klaus König, Interview mit Wolfgang Schäuble, Interview mit Joachim Bitterlich, der die gute Rotation mit dem AA, dem BMVg und dem BMZ in der Gesamtheit als Ausnahmen sah.

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  297. Vgl. Interview mit Joachim Bitterlich. An dieser Stelle ist in Erinnerung zu rufen, dass der erste Abteilungsleiter 2 unter Kohl der bislang einzige Amtsinhaber war, der nicht aus dem Auswärtigen Dienst stammte, was wie gesehen zu Verstimmungen zwischen Bundeskanzleramt und AA fihrte.

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  298. Nicht zuletzt der Bundeskanzler setzte auf vertraute Gesichter, so dass sich bei vielen Mitarbeitern eine Kontinuität im Bundeskanzleramt gab; vgl. Interview mit Michael Mertes.

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  299. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, Interview mit Philipp Jenninger, Interview mit Franz-Josef Feiler, der aus seinen Erfahrungen im Bundeskanzleramt sowie als Staatssekretär eines Ressorts anmerkte, dass es schwer möglich war, einen Mitarbeiter in ein Ministerium zurückzuschicken, den dieses nicht haben wollte. Am besten klappte der Austausch, wenn sich die einzelnen Mitarbeiter selbst aktiv um ihre Karriere kümmerten. Vgl. auch Interview mit Sighart Nehring, der als Abteilungsleiter trotz der genannten Probleme ein-chließlich der Tatsache, dass man gute Mitarbeiter gerne behielt, auf die Rotation in seiner Organisationseinheit drang.

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  300. Vgl. Interview mit Franz-Josef Fetter: „Jedes Ressort hat ein großes Interesse daran, wenn der Mann einmal weg ist, den nicht mehr zurückzunehmen, weil das dann das Geschehen im eigenen Hause belastet. Denn wenn einer aus dem Kanzleramt weggeht, der geht als A 15- oder A 16-Mann [Regierungsdirektor bzw. Ministerialrat als Referatsleiter; T. K.] weg… und will als B 9 [Ministerialdirektor als Abteilungsleiter; T. K.] zurückkommen“. Vgl. auch Interview mit Wolfgang Schäuble, der trotz vorstehender Hemmnisse davon sprach, dass die Rotation im Prinzip funktionierte.

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  301. Vgl., auch nachfolgend, Interview mit Hans-Achim Roll, der erläuterte, dass es Mitarbeiter gab, die aufgrund genannter Hemmnisse bei der Rotation „aus Urzeiten überdauert haben“, und dass solche „Erbhöfe” aufgelöst werden sollten. Die Neufassung des Rotationsbeschlusses wird auch bei Volker Busse: Bundeskanzleramt 2001, a.a.O., S. 132 erwähnt.

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  302. Bis zum Jahr 1998 war den meisten Mitarbeiter des Höheren Dienstes, die noch kein Stammressort hatten, und teilweise auch solchen des Gehobenen Dienstes ein solches Ressort zugewiesen. Insgesamt wollte man sich mit den genannten Maßnahmen leichter und sozialverträglich von bestimmten Mitarbeitern trennen können.

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  303. Beispielsweise in den Fällen eines Gruppenleiters und von Redenschreibern in Abteilung 5; vgl. ebd.

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  304. So z. B. im Falle des ersten Abteilungsleiters 3; vgl. Interview mit Klaus König.

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  305. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, Interview mit Joachim Bitterlich. Zur Fachkompetenz als notwendiger Anforderung vgl. des Weiteren beispielsweise Interview mit Friedrich Bohl, Interview mit Anton Pfeifer, Interview mit Sighart Nehring.

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  306. Vgl. Werner Filmer/Heribert Schwan: Helmut Kohl, a.a.O., S. 69, S. 203.

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  307. Interview mit Helmut Kohl. Loyalität, Solidarität und Vertrauenswürdigkeit wurden als die drei wesentlichen Prinzipien für die Auswahl Kohls engster Mitarbeiter genannt; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 406. Mit dem Postulat des selbstbewussten Eindrucks korrespondiert die Aussage, dass gestandene Persönlichkeiten gefragt waren; vgl. Interview mit Sighart Nehring. Dazu passt wiederum die Forderung nach einwandfreiem Charakter; vgl. Interview mit Friedrich Bohl.

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  308. Feiler, der Arbeitszeiten von 14 bis zu 17 Stunden für Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes und noch etwas länger für den Regierungschef selbst angab. Vgl. zu solchen Zeitangaben auch Interview mit Johannes Ludewig, Interview mit Hans-Achim Roll. Vgl. des Weiteren Interview mit Sighart Nehring, der anmerkte, dass die Arbeit im Bundeskanzleramt „in Hochzeiten… ein mörderischer Job [war]… aber ein spannender“, der hohen Tribut an das Privatleben forderte. „Wenn’s brennt, müssen sie auch mal eine Nacht durchmachen”. Der Bundeskanzler nannte für seine Arbeitstage einen Durchschnittswert von 15 Stunden, wobei viele Arbeitstage länger waren; vgl. Interview mit Helmut Kohl. Vgl. auch Eduard Ackermann: a.a.O., S. 257, der für den Bundeskanzler 18-Stunden-Tage berichtete.

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  309. Interview mit Waldemar Schreckenberger. Vgl. auch Interview mit Philipp Jenninger. Für die zweite Hälfte der Kanzlerschaft Helmut Kohls vgl. Interview mit Friedrich Bohl.

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  310. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 397.An anderer Stelle wird vom „Kanzlertee“ mit Joumalisten berichtet; vgl. Klaus Dreher: a.a.O., S. 415.

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  311. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 193.

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  312. Vgl. zum Verhältnis dieses Amtsinhabers zum Bundeskanzler ebd., S. 200, zur Zusammenarbeit zwischen ChefBK und ChefBPA vgl. Interview mit Waldemar Schreckenberger, der anmerkte, dass dabei die „Formulierungen des Beamtendeutsch für die Öffentlichkeit griffig verfasst“ wurden.

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  313. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 265, wo auch die Panne erläutert wird: Der Bundeskanzler nahm in besagtem Interview unter anderem zu den Fähigkeiten des damaligen sowjetischen Staats-und Parteichefs Gorbatschow im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ Stellung und erwähnte dabei den ehemaligen Reichspropagandaminister. Ungeachtet der Intervention des Chefs des BPA wurde diese Passage so abgedruckt, was Verstimmungen mit der Sowjetunion zur Folge hatte. Trotz seines Eingreifens lastete man dem Regierungssprecher an, nicht hartnäckig genug gewesen zu sein, was die genannte Anordnung des Bundeskanzlers zur Folge hatte. Vgl. dazu auch Interview mit Michael Mertes, der betonte, dass ungeachtet der Bildung des Arbeitsstabes „Öffentlichkeitsarbeit und Medienpolitik” 1995 Interviews und Texte des Bundespresseamtes weiterhin in Abteilung 5 gegengelesen und redigiert wurden. Vgl. auch ders: a.a.O., S. 73.

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  314. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 190.

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  315. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 278 und S. 282.

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  316. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, Interview mit Friedrich Bohl. Wir haben bereits bei den Kommunikationsabläufen gesehen, dass ab 1984 der ChefBK viele Koalitionsangelegenheiten im Sinne einer inhaltlichen Filterfunktion vorbesprach oder eigenständig erledigte.

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  317. Die positive Auswirkung des festgestellten Rekrutierungsmusters des ChefBK ab 1984 hinsichtlich der Kooperation mit der Fraktion wurde bereits bei der Darstellung der Formalorganisation angesprochen.

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  318. Vgl. Interview mit Wolfgang Schäuble, der anmerkte, dass dies vor allem Sache des außenpolitischen Abteilungsleiters war. Vgl. Interview mit Friedrich Bohl, der erwähnte, dass ein Referatsleiter seiner Leitungsgruppe/Ministerbüro aber wesentlich am Aufbau des Büros des ungarischen Ministerpräsidenten nach der Wende 1989 beteiligt war und er in diesem Zusammenhang einzelne Besuche in Ungam machte.

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  319. In Bezug auf die Koordination dieses Politikfeldes berichtete der ab 1993 amtierende Abteilungsleiter 2, dass er anstelle des dafür zuständigen Staatsministers die Regierungszentrale in der Runde der Europa-Staatssekretäre vertrat; vgl. Interview mit Joachim Bitterlich, der ausführte, dass die Frage der Zuständigkeit für die Europapolitik innerhalb der Bundesregierung in dieser Zeit wieder aktueller wurde. Dass sie nicht gelöst wurde, war neben den Ressortzuständigkeiten auch der Koalitionsregierung geschuldet. Die genannte Runde tagte im Übrigen ab 1995 nicht mehr im Auswärtigen Amt, sondern im Bundeskanzleramt.

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  320. Das war, wie bei der Formalorganisation dargestellt, der ChefBK von 1982 bis 1984, der Staatssekretär 1984 bis 1989, und ein Staatsminister ab 1989.

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  321. Vgl. Karl-Rudolf Korte: a.a.O., S. 485. Siehe ebd. auch grundsätzlich und ausführlich zur Deutschlandpolitik während der Regierung Kohl.

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  322. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 302 ff Besagter Abteilungsleiter 2 schildert selbst ausführlich den Prozess der staatlichen Wiedervereinigung; siehe Horst Teltschik: 329 Tage - Innenansichten der Einigung, Berlin 1991.

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  323. Der Abteilungsleiter 2 schlug den Plan zur deutschen Einheit bei einer Besprechung im Kanzlerbungalow vor. Ursprünglich wollte der Bundeskanzler mit den Chefs des Bundeskanzleramtes und des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung, den Abteilungsleitem 2, 3 und 5 sowie den Redenschreibem und der Leiterin des persönlichen Büros des Bundeskanzlers aus dem Bundeskanzleramt, dem Abteilungsleiter „Inland“ des BPA Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung besprechen. Nachdem der Regierungschef Leitlinien vorgab, bildete der Abteilungsleiter 2 mit Redenschreibem und Mitarbeitem des Arbeitsstabes „Deutschlandpolitik” eine Arbeitsgruppe, um den Plan detaillierter zu entwerfen; vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 313 f. Es ist bekannt, dass die Frau des Bundeskanzlers die Endfassung auf ihrer Reiseschreibmaschine schrieb.

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  324. Vgl. Eduard Ackermann: a.a.O., S. 327 und S. 335 f. Zudem begleitete er wie der ChefBK, der Berater des Bundeskanzlers für Öffentlichkeitsarbeit und die Leiterin des persönlichen Büros des Bundeskanzlers den Regierungschef auch bei der Reise nach Dresden im Dezember 1989 zu Gesprächen mit dem damals neuen DDR-Ministerpräsidenten Modrow. Die genannten Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes ohne den ChefBK, dafür aber zusätzlich der Leiter des Kanzlerbüros, begleiteten den Regierungschef auf der legendären Kaukasus-Reise im Juli 1990, nachdem der sowjetische Staatschef Gorbatschow bei den vorhergehenden Verhandlungen Deutschland die freie Wahl des Militärbündnisses zugestand.

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  325. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, der ausführte: „In Deutschland und außerhalb Deutschlands wusste jeder, wer in Deutschland die Außenpolitik macht“. Dabei passierten aber auch Pannen, so beispielsweise bei der Vorbereitung des Besuchs des amerikanischen Präsidenten 1985, der mit dem Bundeskanzler einen Soldatenfriedhof in Bitburg besuchte, auf dem gar keine amerikanischen Soldaten begraben liegen konnten, weil Amerikaner ihre Gefallenen grundsätzlich nicht in Feindesland begraben.

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  326. Vgl. Interview mit Helmut Kohl, Interview mit Wolfgang Schäuble, vgl. Interview mit Joachim Bitterlich, demgegenüber nach dem Regierungswechsel 1998 geäußert wurde, er sei nicht nur mehr als ein Abteilungsleiter, sondern gar mehr als ein Staatssekretär gewesen. Beim ersten Abteilungsleiter 2 wurden die Spannungen wie erwähnt dadurch verschärft, dass er bislang der einzige auf diesem Posten war, der kein Angehöriger des Auswärtigen Dienstes war.

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Knoll, T. (2004). Das Bundeskanzleramt unter Helmut Kohl. In: Das Bonner Bundeskanzleramt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99199-7_8

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