Zusammenfassung
Klarheit über die Zielsetzung des Betriebes gehört zu den wichtigsten betrieblichen Erfordernissen. Denn von dem Betriebsziel gehen entscheidende Anstöße aus. Es liefert das Kriterium für die Auswahl unter den Alternativen des Handelns. Besteht das Ziel des Betriebes zum Beispiel darin, Gewinn zu erzielen, so ist in jeder Entscheidungssituation für alle Alternativen zu fragen, wie deren Verwirklichung auf den Gewinn des Betriebes einwirken würde; diejenige Alternative, die zu dem höchsten Gewinn führt, ist zu realisieren.
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Literatur
Der Begriff öffentlicher Betrieb soll hier, übereinstimmend mit Thiemeyer, im Sinne eines ganz oder überwiegend im öffentlichen Eigentum stehenden Betriebes benutzt werden. Andere Auffassungen knüpfen etwa an der „Bedarfsdeckungsfunktion“ des Betriebes an. Vgl. Thiemeyer, Theo, Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe, Reinbek 1975, S. 19, und zu den verschiedenen Klassifikationskriterien die Übersicht bei Neuhof, Bodo, Zielsetzung und Entscheidungskriterium im öffentlichen Betrieb, Dissertation Hamburg 1970, S. 35 ff.
Vgl. zur wachsenden Zurückhaltung in der positiven Beurteilung des Einsatzes verkehrspolitischer Maßnahmen für außerverkehrliche staatliche Ziele unter vielen Gruppe A — Verkehrswirtschaft — des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium, Verkehrspolitik als Mittel der Regionalpolitik, Gutachten vom 4.12. 1964, in: Schriftenreihe des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium, Heft 12, Frankfurt 1966, S. 25 ff.; Raumordnung, Industrieansiedlung und Verkehr, Heft 76 der Beiträge aus dem Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Münster, Göttingen 1974, und Hamm, Walter, Wegeinvestitionen als Instrument der Raumordnungspolitik, in: Beiträge zur Raumplanung in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Hannover 1975, S. 1 ff.
§ 9 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz vom 17.10.1952 in der Fassung vom 22.12.1969 (BGBl. I 1970 S. 2).
Vgl. §§ 8 ff. Güterkraftverkehrsgesetz und 6. Verordnung über die Höchstzahlen der Kraftfahrzeuge des Güterfernverkehrs und der Fahrzeuge des Möbelfernverkehrs vom 3. 7.1970 (BGBl. I S. 1101) in der Fassung vom 6.12.1972 (BGBl. I S. 2263).
Vgl. im einzelnen den Abschnitt „Staatliche Eingriffe in die betriebliche Preispolitik“, S. 329 ff.
Zum Themenkreis „öffentliche Unternehmen als Mittel der Wirtschaftspolitik“ vgl. auch den so überschriebenen zweiten Teil des Buches von Thiemeyer, Theo, Wirtschaftslehre, a. a. O., S. 60 ff. Vgl. aber auch den weiter gehenden Katalog „öffentlicher Leistungsaufgaben im Verkehr“ bei Oettle, Karl, Verkehrsbetrieb, a. a. O., Sp. 4159 f.
Vgl. auch Diederich, Helmut, Der Kostenpreis bei öffentlichen Aufträgen, Heidelberg 1961, S. 39 ff. und S. 85 ff.
Entsprechendes wird in dem Abschnitt „Ermittlung des jeweils billigsten Angebotes“ der nicht veröffentlichten „Stellungnahme zum Konzept zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs“ der Gruppe A — Verkehrswirtschaft — des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr vom Mai 1974 erörtert.
Ähnliche Erscheinungen zeigen sich im Bereich öffentlicher Investitionen. Vgl. Diederich, Helmut, Zur Planung öffentlicher Investitionen, in: Investitionstheorie und Investitionspolitik privater und öffentlicher Unternehmen, hrsg. von Horst Albach und Hermann Simon, Wiesbaden 1976, S. 37 ff.
Zu den Anforderungen an eine für die Ableitung von Entscheidungskriterien geeignete Zielsetzung vgl. im Zusammenhang mit der Behandlung öffentlicher Betriebe insbesondere Neuhof, Bodo, a. a. O., S. 128 ff.
§ 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Bundesbahngesetz.
§ 4 Abs. 1 Satz 1 Bundesbahngesetz in der Fassung vom 13. 12. 1951.
„Sowohl ‚Gemeinwirtschaftlichkeit‘ als auch ‚öffentliches Interesse‘ sind Leerformeln“; Thiemeyer, Theo, Wirtschaftslehre, a. a. O., S. 31. Vgl. zur Auslegung und Konkurrenz der Ziele „öffentliches Interesse“ und „Eigenwirtschaftlichkeit“ auch Kirsch, Werner — Bamberger, Ingolf — Gabele, Eduard — Klein, Heinz Karl, a. a. O., S. 226 ff., und zur Auslegung der Bestimmungen des Bundesbahngesetzes von 1951 Napp-Zinn, Anton Felix, Eisenbahnen, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, hrsg. von Erwin v. Beckerath u. a., 3. Band, Stuttgart — Tübingen — Göttingen 1961, S. 131.
Vgl. § 14 Abs. 3 Bundesbahngesetz.
§ 14 Abs. 3 Satz 2 Bundesbahngesetz.
Vgl. § 28 a Abs. 1 Buchst, b) Bundesbahngesetz.
§ 2 Abs. 1 Postverwaltungsgesetz.
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Postverwaltungsgesetz.
§ 15 Abs. 1 Postverwaltungsgesetz.
§ 12 Abs. 6 EigVO Rhld-Pf.
§ 12 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 1 EigVO Rhld-Pf.
Abschnitt „Zu § 12 Abs. 6“, Sätze 2 und 3, des Erlasses zur Durchführung der Eigenbetriebsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. 4.1973 (MB1. Rhld-Pf. Sp. 207).
§ 85 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419).
§ 90 Abs. 1 GemO Rhld-Pf.
§ 6 Abs. 1 und 3 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 29. 3. 1951 (BGBl. I S. 225). Eisenbahnen gelten als öffentlich, „wenn sie nach ihrer Zweckbestimmung jedermann zur Personen- oder zur Güterbeförderung benutzen kann“ (§ 2 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz).
Vgl. zur Auslegung etwa Most, Otto, Gutachten zu Begriffen der Verkehrsnovellen vom 1. August 1961, Bad Godesberg 1963.
§ 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz vom 21. 3. 1961 (BGBl. I S. 241).
Vgl. auch Kirsch, Werner — Bamberger, Ingolf — Gabele, Eduard — Klein, Heinz Karl, a. a. O., S. 214.
Die Auslegung offener Ziele durch ihrerseits wiederum offene Ziele ist durchaus nicht selten. So spricht der Vorstand der Deutschen Bundesbahn in seiner verkehrspolitischen Stellungnahme vom 30. Juni 1967 mehrfach von der „politischen Aufgabe“ oder der „letztlich politischen Aufgabe“ der Deutschen Bundesbahn. Vgl. Beiträge aus der Sicht des Bundesbahn-Vorstandes zu einem vom Herrn Bundesminister für Verkehr vorgesehenen verkehrspolitischen Gesamtprogramm, Folge 15 der DB-Schriftenreihe, Darmstadt 1968, S. 17 ff.
Witte, Eberhard, Die öffentliche Unternehmung im Interessenkonflikt, Berlin 1966, S. 85.
Vgl. ebenda, S. 81 ff.
Neuhof, Bodo, a. a. O., S. 160.
Vgl. ebenda, S. 158 ff.
Vgl. auch Thiemeyer, Theo, Probleme der Angebotspolitik der Betriebe des öffentlichen Personennahverkehrs, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Wiesbaden, 41. Jahrgang (1971), Nr. 7, S. 445 ff.
Vgl. Bundestagsdrucksache VI/1385 (Entwurf eines Postverfassungsgesetzes).
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Entwurf eines Postverfassungsgesetzes.
§ 20 Abs. 1 Satz 1 Entwurf eines Postverfassungsgesetzes.
Vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 Entwurf eines Postverfassungsgesetzes.
§ 20 Abs. 2 Satz 2 Entwurf eines Postverfassungsgesetzes.
Der Vorschlag ist in dem nicht veröffentlichten Gutachten der Gruppe A — Verkehrswirtschaft — des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesverkehrsministerium „Gemeinwirtschaftlichkeit und Deutsche Bundesbahn“ vom 22. 2. 1969 mit der kennzeichnenden Zwischenüberschrift „Von der Gemeinwirtschaftlichkeit zum speziellen Auftrag“ enthalten.
Vgl. aus den kritischen Stimmen bezüglich einer weitgehend kaufmännischen Führung der Deutschen Bundesbahn zum Beispiel Oettle, Karl, Voraussetzungen und Folgen einer unternehmungsweisen Führung der Deutschen Bundesbahn, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Herne — Berlin, 16. Jahrgang (1964), Heft 7/8, S. 385 ff.
Vgl. als Beitrag mit anderer Aufgabenstellung zum Beispiel Oettle, Karl, Probleme der absatzorientierten Unternehmungspolitik im öffentlichen Verkehr, in: Verkehrsannalen, Wien, 22. Jahrgang (1975), Heft 5/6, S. 470 ff.
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© 1977 Dr. Th. Gabler-Verlag · Wiesbaden
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Diederich, H. (1977). Betriebsziele öffentlicher Verkehrsbetriebe. In: Verkehrsbetriebslehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99028-0_5
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