Zusammenfassung
Durch die Funktion des Eigenkapitals, Verluste auszugleichen — bildlich gesehen, als Puffer zwischen die Kredite sowie anderen Anlagen und die Einlagen eines Instituts zu treten —, ermöglicht dieses dem Unternehmen, geschäftspolitisch tätig zu sein, d. h. Chance und Risiko der einzelnen Geschäfte gegeneinander abzuwägen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftliche Entwicklung den Zielsetzungen entsprechend zu gestalten. Damit stellt die Bestimmung der erforderlichen Eigenkapitalausstattung eine echte unternehmerische Aufgabe dar. Die Geschäftsleitung des einzelnen Instituts ist deshalb diejenige Instanz, die in erster Linie die Angemessenheitsentscheidungen zu fällen hat. Dabei handelt es sich um Führungsentscheidungen konstitutiver Art, die im Gegensatz zu den lediglich situationsbedingten Entscheidungen der Unternehmensleitungen stehen 1). Sie werden aus gesamtbetrieblicher Sicht, aus dem Ganzen des Unternehmens heraus, gefällt und dürfen deshalb nicht delegiert werden 2).
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© 1966 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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von Köppen, J. (1966). Betriebswirtschaftliche Kriterien einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. In: Das Eigenkapital der Kreditinstitute. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 7. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98896-6_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98896-6_13
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-98209-4
Online ISBN: 978-3-322-98896-6
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