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Zusammenfassung

Viele wirtschaftliche Beziehungen sind dadurch charakterisiert, daß die beteiligten Parteien über ungleiche Informationsniveaus verfügen. Unterstellt man — wie in der Wirtschaftstheorie allgemein üblich — das Menschenbild des homo oeconomicus, so werden die aus einer heterogenen Informationsverteilung möglicherweise resultierenden Probleme leicht erkennbar: Die besser informierte Partei wird bestrebt sein, ihren Informationsvorsprung in opportunistischer Weise auszunutzen. Für sie ist dabei unerheblich, ob und in welcher Höhe den anderen Parteien auf diese Weise Schäden entstehen. Sind diese Schäden größer als der Nutzenzuwachs bei der besser informierten Partei, so resultiert aus der ungleichen Informationsverteilung ein negativer Effekt auf die Gesamtwohlfahrt des Systems. Doch selbst wenn der Wohlfahrtseffekt positiv sein sollte — was prinzipiell nicht auszuschließen ist — stellt sich dennoch die Frage, ob die mit dem Ausspielen von Informationsvorteilen einhergehende materielle Reallokation wünschenswert ist. Aus Sicht der schlechter informierten und damit potentiell übervorteilten Parteien ist diese Frage sicherlich mit «nein» zu beantworten. Somit kann festgehalten werden, daß heterogene Informationsstände geeignet sind, ein Verhalten zu induzieren, das aus Allokations- und Wohlfahrtsgesichtspunkten möglicherweise unerwünscht ist.

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Literatur

  1. Vergleiche etwa die von Haubl et al. ( 1986, S. 128 ff.) und Müller (1995a, S. 68 f.) geäußerten Kritikpunkte. Die Äußerungen von Müller wurden kontrovers diskutiert, vergleiche die Stellungnahmen von Bamberg und Trost (1995a), Elschen (1995), Kossbiel (1995), Spremann (1995) und die Replik von Müller (1995b).

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  2. Vergleiche Bamberg und Coenenberg ( 2000, S. 13 ff.) und die dort angegebene Literatur.

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  3. Ferner wird gefordert, daß eine Strukturgleichheit oder -ähnlichkeit zwischen dem Realsystem und dem Modell vorliegt.

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  4. Vergleiche hierzu auch Neuberger et al. ( 1985, S. 12 ff.).

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  5. Das prominenteste Beispiel für Qualitätsunsicherheit ist sicherlich das bei Akerlof (1970) diskutierte Versagen des amerikanischen Gebrauchtwagenmarktes. Der Begriff «Qualitätsunsicherheit» wird übrigens Stigler (1961) zugeschrieben. Leider besteht gerade im Hinblick auf diese Art von Informationsasymmetrie in der Literatur keineswegs Einigkeit: Manche Autoren (so zum Beispiel Breid, 1995, S. 824 oder Mikus, 1998, S. 454) führen neben hidden characteristics als weitere Form von Informationsasymmetrie den Fall der hidden information ein und verstehen darunter einen Informationsvorsprung, der erst nach Vertragsabschluß — jedoch vor dem Tätigwerden — entsteht. Andere setzen hidden information explizit (so zum Beispiel Trost, 1994, S. 89) oder implizit (etwa Kräkel, 1999, S. 22) mit hidden characteristics gleich.

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  6. Obwohl in der Literatur weitgehend Einigkeit hinsichtlich der Begriffsbestimmung von Moral Hazard zu verzeichnen ist (vergleiche stellvertretend für viele Arrow, 1985, S. 39 f. und Alchian und Woodward, 1988, S. 68 f.), weichen manche Autoren — in teils wenig nachvollziehbarer Weise davon ab. Drèze und Rustichini ( 1999, S. 161) beispielsweise verstehen unter Moral Hazard das Vorliegen von Entscheidungssituationen, die «outcomes contingent an occurrences influenced jointly by the state of nature and the behavior of the decision maker» involvieren.

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  7. Der Begriff «Holdup» wurde von Goldberg (1976) geprägt.

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  8. Vergleiche Arrow (1986).

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  9. Vergleiche Spence (1973). Eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Konzept kann bei Nell (1999) gefunden werden, der die Wirksamkeit von Produktgarantien als Qualitätssignale untersucht.

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  10. Eine weitere Möglichkeit besteht in vorvertraglicher Informationsbeschaffung durch die schlechter informierte Partei, vergleiche Mezzetti und Tsoulouhas (2000) sowie die dort angegebene Literatur.

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  11. Vergleiche Klein et al. (1978).

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  12. Vergleiche hierzu den Überblick bei Winter ( 1996a, S. 71 ff.) und die dort angegebene Literatur.

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  13. Im Sinne einer suffizienten Statistik. Zum Begriff vergleiche Bamberg ( 1972, S. 66 ff.).

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  14. Wir werden später auf diese Problematik zurückkommen.

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  15. Wir verwenden die beiden Begriffe «Prinzipal-Agent-Theorie» und «Agency-Theorie» synonym. Eine genauere Abgrenzung wäre zwar möglich, wird aber aus folgenden Gründen unterlassen: Erstens ist sie für unseren Zweck nicht erforderlich und zweitens herrscht in der Literatur keineswegs Einigkeit, wie diese Abgrenzung vorzunehmen wäre. Während beispielsweise Trost (1994) die Prinzipal-Agent-Theorie als Teilgebiet der Agency-Theorie einordnet (was auch sachlogisch korrekt sein dürfte), sieht beispielsweise Breid (1995) genau den umgekehrten Zusammenhang, vergleiche Trost (1994, S. 10 ff.) beziehungsweise Breid (1995, S. 822 ff.) sowie die jeweils dort angegebene Literatur.

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  16. Die naheliegende Bezeichnung als «Delegationsspiel» vermeiden wir bewußt, da dieser Begriff bereits anderweitig besetzt ist, vergleiche Fershtman et al. ( 1991, S. 553 f.).

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  17. Das ist der Standardfall. Ein neuer Ansatz geht der Frage nach, wie Anreizsysteme aussehen sollten, wenn die Zielfunktionen von Prinzipal und Agent identisch sind, etwa weil der Prinzipal «das Beste für den Agenten» anstrebt (klassisches Beispiel hierfür dürfte/sollte die Vater-Sohn-Beziehung sein). Diese Fragestellung wird bei Wirl (1999) diskutiert — allerdings im Zusammenhang mit Qualitätsunsicherheit.

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  18. Theoretisch ist auch Moral Hazard seitens des Prinzipals denkbar, sofern diesem auch die Erfüllung gewisser Aufgaben obliegt. Man denke etwa an die Absprachen und den daraus resultierenden Verpflichtungen (Ausschließlichkeitsbindungen beziehungsweise Selektivvertrieb) für Händler beziehungsweise Hersteller beim Handelsmarketing (vergleiche Posselt, 1998, 1999). Ein anderes Beispiel ist Franchising: Der Franchisenehmer (Agent) ist mit seinem Effort für das Kundengeschäft zuständig, der Franchisegeber (Prinzipal) steuert Effort in Form von Produktentwicklung, Werbung, Logistik und so weiter hinzu. Für die durch beidseitigen Moral Hazard zusätzlich entstehenden Anreizprobleme vergleiche McAfee und McMillan (1991), Bhattacharyya und Lafontaine (1995), Al-Najjar (1997) sowie Gupta und Romano (1998).

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  19. Umgekehrt ist natürlich auch die Konstellation vorstellbar, daß ein Agent mehreren Prinzipalen gegenübersteht. Für derartige Ansätze vergleiche Bernheim und Whinston (1986) sowie die Literaturübersicht bei Tirole (1992, S. 157 ff.). Andererseits können auch mehrere Prinzipale und mehrere Agenten zugleich auftreten, vergleiche zum Beispiel Myerson (1982) und Fershtman und Judd (1987).

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  20. Die Beziehung zwischen den Agenten wäre dann der Gruppe der vertikalen Organisationsprobleme (vergleiche Kräkel, 1999, S. 79 ff.) zuzurechnen. Beispielsweise könnte (im Zweiagentenfall) der eine Agent Vorgesetzter des anderen sein oder ihn beaufsichtigen/regulieren. Ähnlich gelagert sind auch Fragestellungen, bei denen der Prinzipal Eigentümer, der erste Agent Manager der Unternehmung, der zweite Agent Revisor ist und der Prinzipal die Überwachung des Managers (partiell) an den Revisor delegiert. Für einschlägige Modelle vergleiche Antle (1982, 1984), Tirole (1986), Bai-man et al. (1987), Bohn (1987), Moore und Scott (1989), Baiman et al. (1991), Kofman und Lawarrée (1993, 1996a), Villadsen (1995), Che (1995) und Strausz (1997b). Zur Überwachung («Monitoring») allgemein vergleiche zum Beispiel Holmström (1979), Singh (1985) und Blickle (1987).

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  21. Etwa wenn — wie beispielsweise in Holmström (1982), Rasmusen (1987), Holmström und Milgrom (1991), Itoh (1992, 1994), Valsecchi (1996), Winter (1996b), Barron und Paulson Gjerde (1997) und Posselt (1997) — die Agenten einen gemeinsamen Output erzeugen oder an unterschiedlichen Stufen im Produktionsprozeß tätig sind, vergleiche zum Beispiel Suh (1987) sowie die Kommentare von Sarath (1987) dazu, Laffont und Martimort (1997, 1998), Martimort (1997), Baliga und Sjöström (1998) und Hemmer (1998). Olsen (1993) und Levitt (1995) betrachten Situationen, in denen die Agenten konkurrierende Outputs erzeugen, von denen der Prinzipal nur den «besten» verwenden kann. In all diesen Fällen ist die Gestaltung der Beziehung zwischen den Agenten als horizontales Organisationsproblem (vergleiche (vergleiche Kräkel, 1999, S. 199 ff.) einzustufen.

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  22. Die Begriffe «(Anreiz-)Vertrag» und «Kontrakt» werden im folgenden synonym gebraucht.

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  23. Dies setzt natürlich voraus, daß die Outputs kontrahierbar sind. Ansonsten sind andere — gegebenenfalls verzerrte — Beurteilungsgrößen heranzuziehen. Zu den damit einhergehenden Problemen vergleiche Feltham und Xie (1994), Hemmer (1998), Kopel (1998) und die dort angegebene Literatur.

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  24. Der Begriff wurde von Jensen und Meckling (1976) geprägt. Im allgemeinen werden den Agency-Kosten neben dem hier im Vordergrund stehenden Schaden des Prinzipals durch nicht ausgeschöpfte Wohlfahrtspotentiale («residual loss») auch eventuell entstehende Kosten von Kontrolle (durch den Prinzipal, «monitoring costs») beziehungsweise Selbstbeschränkung (der Agenten, «bonding costs») zugerechnet. Für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept der Agency-Kosten vergleiche Neus (1989). Spremann ( 1987, S. 22) merkt an, daß eine eindeutige Zuordnung entstehender Agency-Kosten zu einer dieser Kategorien kaum möglich sein dürfte.

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  25. Ist der Prinzipal risikoneutral, die Agenten dagegen risikoavers (wie in weiten Teilen der Agency-Literatur unterstellt), so besteht die optimale Risikoallokation offenkundig darin, daß der Prinzipal das Umweltrisiko in voller Höhe übernimmt. Wir werden dieses Ergebnis in Abschnitt 2.2.3 (vergleiche Seite 39) reproduzieren.

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  26. In manchen Modellen wird die in Abbildung 1.1 auf der vorherigen Seite skizzierte Abfolge noch um einen zusätzlichen Schritt ergänzt: Nachdem die Agenten ihre Efforts gewählt haben, aber bevor die Outputs beobachtet werden können, besteht für die beteiligten Parteien die Möglichkeit zu Nachverhandlungen (derartige Modelle untersuchen unter anderem Ma, 1994 [dort ergreift der Agent die Initiative], Fudenberg und Tirole, 1990 [dort ergreift der Prinzipal die Initiative] sowie Osano, 1998 [wie Ma, 1994, jedoch für den Mehragentenfall]). In diesen Fällen realisieren sich die Umwelteinflüsse nach der Effortwahl (und Nachverhandlungen). Natürlich ist auch denkbar, daß die Agenten vor ihrer Effortwahl Kenntnis hinsichtlich der realisierten Zufallseinflüsse erlangen. Die daraus resultierenden Anreizprobleme sind aber dem Fall der hidden information zuzurechnen, vergleiche zum Beispiel Laffont und Tirole (1990).

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  27. Das heißt insbesondere, daß die Agenten zum Zeitpunkt ihrer Effortwahl noch keine Informationen bezüglich des Zufallseinflusses besitzen und dementsprechend auch nicht darauf reagieren können.

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  28. Vergleiche stellvertretend für viele Carmichael (1983), Demski und Sappington (1983, 1984), Holm-ström und Milgrom (1990), Borland (1992), Winter (1996b), Posselt (1997), Maurer (1998), Graßhoff und Schwalbach (1999) und Maug (2000). Nalbantian und Schotter (1997) präsentieren ein Laborexperiment, in dem die Wirksamkeit verschiedener Multiagenten-Anreizverträge untersucht wird. Als Urheber der Idee relativer Leistungsbewertung gilt Holmström (1982). Eine extreme Form derartiger Mechanismen sind Turniere, die eine Rangordnung der Agenten (gemessen an ihrem Erfolg) und in Abhängigkeit von der Rangziffer des jeweiligen Agenten eine mehr oder weniger hohe, in der Regel a priori fixierte Prämie (etwa eine Gehaltszulage oder eine Beförderung) vorsehen. Die wichtigsten diesem Forschungszweig zuzurechnenden Arbeiten sind die von Lazear und Rosen (1981), der darauf aufbauende Ansatz von Green und Stokey (1983) sowie die Beiträge von Nalebuff und Stiglitz (1983), Malcomsom (1984, 1986) und McLeod und Malcomsom (1988). Ferner sei auf die Ausführungen von Mookherjee (1984, S. 443 f.) zu dieser Vergütungsform hingewiesen. Speziell zu Beförderungssystemen vergleiche Kräkel (1995).

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  29. Vergleiche zum Beispiel Itoh (1991, 1992), Macho-Stadler und Pérez-Castrillo (1993) und Posselt (1997). Während Itoh (1991, S. 615), Itoh (1992, S. 327) und Macho-Stadler und Pérez-Castrillo (1993, S. 76 ff.) Aktivitätsverbünde dadurch abbilden, daß jeder Agent neben seinem eigenen Effort noch einen zweiten, als Hilfeleistung für den anderen Agenten interpretierten, Effort festlegt, erfaßt Posselt ( 1997, S. 365 ff.) mögliche Wechselwirkungseffekte zwischen den beiden bei ihm betrachteten Agenten durch Einführung zusätzlicher Koeffizienten in den Produktionsfunktionen. Diese Koeffizienten geben an, wie sich der Effort des einen Agenten auf den Erfolg des anderen Agenten auswirkt. Bei Posselt (1997) wählt also jeder Agent nur einen Effort, der seinen eigenen Erfolg direkt und den Erfolg des anderen Agenten indirekt (über den fixierten Wechselwirkungsterm) beeinflußt.

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  30. Vergleiche zum Beispiel Carmichael (1983). Carmichael weist für den Zweiagentenfall nach, daß relative Leistungsbewertung optimal ist, wenn der Prinzipal ebenfalls einen Effort wählen muß, der in gleicher Weise in die Outputs der beiden Agenten eingeht und diese ansonsten (stochastisch wie technologisch) unabhängig voneinander produzieren.

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  31. Vergleiche zum Beispiel Winter (1996b). Eine ausführliche Diskussion von Risikoteilungsregeln, ihrer Bestimmung und Eigenschaften kann bei Laux (1998) gefunden werden.

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  32. Dies ist opportun, wenn die daraus resultierende Größe besser im Sinne des Suffizienskriteriums von Holmström (1982) (vergleiche Seite 4) ist. Allerdings verletzt ein derartiger Anreizvertrag die Controllability-Forderung, denn die Lohnbemessungsgrundlage ist nunmehr nicht vollständig durch den jeweiligen Agenten kontrollierbar.

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  33. Derartige Ansätze verfolgen zum Beispiel Winter (1996b), Maurer (1998) und Eichberger et al. (1999). Während Winter (1996b, S. 902 ff.) als Bemessungsgrundlage Outputdifferenzen heranzieht, untersuchen Maurer (1998, S. 531 ff.) sowie Eichberger et al. (1999, S. 142 ff.) die Vergütung von Kapitalanlagegesellschaften auf Basis von Renditedifferenzen.

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  34. Ein ähnlich gelagertes Problem stellt sich, wenn Manager (Agenten) Zugang zum Kapitalmarkt besitzen und es ihnen möglich ist, über den Handel von Unternehmensanteilen Anreizverträge partiell abzustoßen, vergleiche Laux (1990a, 1991) sowie Maug (2000). Dieser Fall wird hier aber nicht näher betrachtet.

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  35. Manchmal wird die angesprochene Verhaltensweise auch als «laterale Kollusion» (vergleiche zum Beispiel Itoh, 1993, S. 411) bezeichnet, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß sich die Agenten (wie bei relativer Leistungsbewertung üblich) auf der selben Hierarchiestufe befinden und somit ein horizontales Organisationsproblem vorliegt. Kollusion kann darüber hinaus natürlich auch von Agenten auf unterschiedlichen Hierarchiestufen betrieben werden; man denke etwa an das Beispiel von Absprachen zwischen Revisoren und dem Management der zu prüfenden Unternehmung. Diese Form von Kollusion ist dann ein vertikales Organisationsproblem und wird dementsprechend auch «vertikale Kollusion» genannt. Eine ausführliche Diskussion dieses Problems kann bei Tirole (1986) gefunden werden. Eine dritte, kaum verbreitete Spielart von Kollusion besteht darin, daß zwei Agenten gegen einen dritten Kollusion betreiben. Laffont ( 1990, S. 303) bezeichnet diese Variante als «hidden gaming».

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  36. Vergleiche stellvertretend für viele Mookherjee ( 1984, S. 442 ff.), Borland (1992, S. 150f.), Winter (1996b, S. 909) und Park (1997, S. 5 ).

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  37. Für eine Begründung dieses Zugangs vergleiche die Ausführungen auf Seite 134.

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  38. Vergleiche unter anderem Holmström ( 1982, S. 326 ff.), Demski und Sappington (1984, S. 157 ff.), Mookherjee (1984, S. 434 ff.), Ma (1988, S. 556 ff.), Borland (1992, S. 143 ff.), Winter (1996b, S. 902 f.) und Posselt (1997, S. 365 ff.).

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  39. Vergleiche zum Beispiel Tirole (1986, S. 194), Borland (1992, S. 151) und Park (1997, S. 5). In vielen Modellen wird die Wohlfahrt des Prinzipals sogar negativ, wie zum Beispiel bei Winter (1996b, S. 908 f.).

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  40. Vergleiche Antle (1984, S. 15 f.), Mookherjee (1984, S. 442 ff.), Drago und Turnbull (1991, S. 360), Borland (1992, S. 150 f.), Winter (1996b, S. 909) sowie Macho-Stadler und Pérez-Castrillo (1993, S. 74): «In most of the existing models that allow for the possibility of cooperation, however, collusion is costly to the principal because cooperation allows the agents to cheat the principal by manipulating the information he receives.» Drastisch formuliert Tirole (1986, S. 207): «Coalitions… ought to be fought.»

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  41. Der naheliegende, von Tirole ( 1992, S. 190) verbal angedeutete Ansatz, Kollusion dadurch zu vermeiden, daß man die Beziehung zwischen den Agenten anonymisiert oder gar die Agenten völlig separiert, sei hier nur am Rande erwähnt. Natürlich kann so Kollusion bekämpft werden; andererseits gelangt aber man auf diese Weise letztendlich zu einer Menge von Prinzipal-Einagenten-Beziehungen und verspielt somit die mit dem Mehragentenfall verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten.

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  42. Diese «Meldungen» erfolgen indirekt: Der Prinzipal beobachtet den Output und deutet diesen als Signal des Agenten bezüglich seiner Produktivität.

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  43. Sie erhalten hier die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dieser wiederum wird so gestaltet, daß jeder Agent genau dann den Anreiz verspürt, die Kündigungsoption auszuüben, wenn der andere Agent von dem vom Prinzipal gewünschten Gleichgewicht abweicht.

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  44. Unter Kollusion versteht Brusco ( 1997, S. 396) die Vereinbarung einer gemeinsamen Leistungszurückhaltung durch alle Agenten in Verbindung mit der Falschmeldung, daß alle Agenten den vom Prinzipal gewünschten Effort gewählt haben. Noch zu bemerken ist, daß der von Brusco (1997) vorgeschlagene Mechanismus zur Kollusionsvermeidung ausgesprochen komplex ist (selbst die verbale Beschreibung auf Seite 417 ist kaum nachvollziehbar). Damit steht zu befürchten, daß das Verfahren schon aus diesem Grund in der praktischen Anwendung versagt.

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  45. Denn dort wird Qualitätsunsicherheit untersucht.

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  46. Der Revisor kann jedoch nur ein verzerrtes Signal registrieren, vergleiche Kofman und Lawarrée ( 1993, S. 633).

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  47. Es liegt also der Fall der hidden characteristics vor.

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  48. Dies setzt Seitenzahlungen vom Manager an den Revisor voraus; wie diese zu bestimmen sind, erörtern Kofman und Lawarrée (1993) jedoch nicht.

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  49. Die Möglichkeit einer Kollusion durch Manager und beide Revisoren schließen Kofman und Lawarrée (1993) aus. Als Begründung führen sie an, der zweite Revisor sei für den Prinzipal teurer, aber dafür unbestechlich. Dahinter steht die implizite Annahme, daß der Prinzipal ex ante beurteilen kann, ob die eventuell zum Einsatz kommenden Revisoren bestechlich sind oder nicht. Diese Annahme ist sicherlich nicht unproblematisch. Allerdings gelingt Kofman und Lawarrée ( 1996a, Proposition 1, S. 394 f.) der Nachweis, daß sich zu Kofman und Lawarrée (1993) vergleichbare Ergebnisse in einem ähnlichen Kontext auch dann reproduzieren lassen, wenn der Prinzipal bestechliche und unbestechliche Revisoren nicht mit Sicherheit unterscheiden kann.

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  50. Selbst wenn beide Revisoren bestechlich sind, kann der Prinzipal einen Mechanismus konstruieren, der sie zur Aufdeckung von Leistungszurückhaltung durch den Manager (und damit zum Verzicht auf Kollusion) veranlaßt. Dies bewerkstelligen Kofman und Lawarrée ( 1996b, S. 120 ff.) mit Hilfe eines Prämiensystems, das a) die Revisoren dazu bewegt, sich gegenseitig zu überwachen und b) im Teilspiel der Revisoren eine Entscheidungssituation vom Typ Gefangenendilemma (mehr zu diesem Spiel in Abschnitt 5.3 ab Seite 97) definiert. Das einzige Gleichgewicht in diesem Spiel besteht dann darin, daß beide Revisoren dem Prinzipal einen korrekten Bericht liefern.

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  51. Auf die Problematik von Seitenzahlungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag von Winter (1996b) werden wir in Abschnitt 6.3.3 ab Seite 129 genauer eingehen.

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  52. Der Ansatz geht auf Tirole (1986) zurück, der ihn allerdings in einem (relativ allgemeinen und kaum explizit lösbaren) Modell zu hidden characteristics exerziert. Einen anderen Vorschlag unterbreiten Baliga und Sjöström ( 1998, S. 208 ff.): Der Prinzipal schließt nur mit einem Agenten, der den Effort des anderen Agenten exakt beobachten kann, einen Vertrag ab. Dieser wiederum beschäftigt den zweiten Agenten quasi als Subunternehmer. Baliga und Sjöström nennen dieses Design «Dezentralisierung». Der Vorteil von Dezentralisierung ist hier offensichtlich, daß der Subunternehmer — nicht aber der Prinzipal! — mit dem zweiten Agenten einen forcing contract abschließen kann. Ob diese Form von Dezentralisierung jedoch auch dann noch attraktiv ist, wenn der Subuntemehmer den Effort seines Kollegen nicht (perfekt) beobachten kann, ist ebenso unklar wie die Frage, ob der Prinzipal überhaupt sicherzustellen vermag, daß der Subunternehmer dem anderen Agenten einen akzeptablen Vertrag bieten kann. Die gängigen Arbeiten zu Dezentralisierung (vergleiche — neben Baliga und Sjöström, 1998 — insbesondere Melumad et al., 1992, 1995, Baron und Besanko, 1992, Laffont und Martimort, 1998 sowie die dort angegebene Literatur) umgehen diese Problematik — unter anderem, indem sie risikoneutrale Agenten unterstellen.

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  53. Die Agenten sind also auf unterschiedlichen Hierarchiestufen angesiedelt; es liegt ein vertikales Organisationsproblem vor.

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  54. Die Kernaussage von Che (1995) lautet somit: Es kann optimal sein, Kollusion (mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit) zuzulassen, wenn auf diese Weise der Effort eines Agenten erhöht werden kann. Das von Che gewählte Anschauungsbeispiel ist allerdings insofern als «didaktisch ungeschickt» einzustufen, als es den Eindruck erweckt, Korruption (denn nichts anderes ist Kollusion in diesem Fall) sei ein vom Staat erwünschtes Phänomen.

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  55. In diesem Zusammenhang sei noch auf ein weiteres — im folgenden aber nicht detaillierter besprochenes — Problemfeld hingewiesen: Der Revisor könnte einen Anreiz verspüren, seinen Bericht zu Lasten des Managers dahingehend zu fälschen, daß er eine geringe Produktivität meldet, obwohl sie re vera hoch ist. Auf diese Weise könnte er nämlich die vom Manager angebotene Bestechungssumme beziehungsweise die vom Prinzipal in Aussicht gestellte Überführungsprämie einstreichen, vergleiche Kofman und Lawarrée (1993, S. 634) und Khalil und Lawarrée ( 1995, S. 445 ).

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  56. Die Intuition hinter diesem Ergebnis ist folgende: Die Möglichkeit, den unbestechlichen, aber teueren, zweiten Revisor hinzuzuziehen, kann als abschreckende Drohung gewertet werden. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, mit der der Prinzipal den externen Revisor einsetzt, desto wirksamer ist diese Drohung. Andererseits steigen damit auch die (erwarteten) Prüfkosten. Im Modell von Kofman und Lawarrée (1993) ist die optimale Lösung dieses trade-off eine innere Lösung. Die qualitativ gleiche Argumentation trifft auch auf das einschlägige Ergebnis im Folgeaufsatz von Kofman und Lawarrée (1996a. S. 394 f.) zu.

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  57. Dies könnte zum Beispiel durch den Einsatz von Aktienoptionsplänen erreicht werden. Vergleiche hierzu Winter (1998) und die dort angegebene Literatur.

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  58. Die obigen Ausführungen stehen mit dieser Feststellung nicht im Widerspruch: Kollusionsduldung wurde oben nicht als erstrebenswert, sondern als «kleineres Übel» angesehen, wenn sie den Prinzipal weniger schadet als die Kollusionsbekämpfung.

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  59. Vergleiche hierzu Itoh ( 1993, S. 415): «However, the coalition-proofness costs the principal because the initial contracts must satisfy additional constraints.»

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  60. Allerdings treffen die beiden Autoren einige sehr restriktive Annahmen: Unter anderem wird unterstellt, daß genau zwei Agenten existieren, die bezüglich ihrer Charakteristika identisch sind und deren Outputs nur zwei Werte (hoch, niedrig) annehmen können. Wir werden das Ergebnis von Ramakrishnan und Thakor in einem allgemeineren Modell reproduzieren (vergleiche hierzu das Beispiel 7.6 ab Seite 149).

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  61. Eine Darstellung dieses Modells kann in Abschnitt 2.1 ab Seite 23 gefunden werden.

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  62. Vergleiche hierzu die Ausführungen in Abschnitt 2.2 ab Seite 30.

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  63. Allerdings in etwas allgemeinerer Weise; wir werden uns nicht auf den Zweiagentenfall beschränken.

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  64. Allerdings ist das von den beiden Autoren entwickelte «convenient conceptual framework» auf den Fall der hidden characteristics gemünzt und beruht darüber hinaus auf sehr speziellen Annahmen (unter anderem zwei risikoneutrale Agenten mit zweielementigen Aktionenräumen).

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  65. Im Zusammenhang mit der Thematik relativer Leistungsbewertung ist dem Autor der vorliegenden Arbeit kein einziger Ansatz bekannt, bei dem diese Annahme nicht getroffen wurde. Insbesondere wird die Stabilität von Kollusion beziehungsweise Kooperation auch in den Beiträgen unterstellt, die sich gerade die Untersuchung der Vorteilhaftigkeit von Kooperation zum Ziel gesetzt haben (vergleiche Holmström und Milgrom, 1990, S. 89, Ramakrishnan und Thakor, 1991, S. 254, Itoh, 1992, S. 333, Itoh, 1993, S. 415, Macho-Stadler und Pérez-Castrillo, 1993, S. 85 und Meyer, 1995, S. 712). Das ist insofern bemerkenswert, als die Stabilität einer Kooperationsbeziehung ein für ihre Beurteilung wesentliches Merkmal ist und — wie sich im Rahmen der vorliegenden Arbeit zeigen wird — keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann.

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Krapp, M. (2000). Einleitung. In: Kooperation und Konkurrenz in Prinzipal-Agent-Beziehungen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97812-7_1

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