Zusammenfassung
Ziel dieses vierten Kapitels ist erstens die Überprüfung der Hypothese des fehlenden Gewinnstrebens in Nonprofit-Organisationen. Sie lautet in strenger (A) und in abge-mildeter Form (B):
-
(A)
“Es gibt Organisationen, in denen Entscheidungsträger betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen, ohne den Gewinn bzw. daraus abgeleitete Größen als Zielvariable in ihrer Entscheidungsstrategie zu berücksichtigen.”
-
(B)
“Es gibt Organisationen, in denen Entscheidungsträger betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen, ohne den Gewinn bzw. daraus abgeleitete Größen als oberste zu extremierende Zielvariable im Sinne eines dominanten Organisationsziels in ihrer Entscheidungsstrategie zu berücksichtigen.”
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Einblicke und Ausblicke ..., a.a.O., S. 63.
Ebenda, S. 9.
Vgl. Cullis, J. G.; Jones, Ph. R.; Thanassoulas, C.: The charity as a firm: Some Hypotheses and preliminary tests of the UK charitable sector, Bath, Mimeo 1993, S. 1 ff.; dieselben: Are charities efficient „firms“?, A preliminary test of the UK charitable sector, in: Public Choice, Vol. 44, S. 367–373.
vgl. Weisbrod, B. A.; Schlesinger, M.: Public, Private, Nonprofit Ownership and the Response to Asymmetric Information: The Case of Nursing Homes, in: Rose-Ackermann, S. (Hrsg.): The Economics of Nonprofit Institutions, Studies in Structure and Policy, New York, Oxford 1986, S. 133–151.
Vgl. Kapitel 2.1.2 dieser Arbeit.
Vgl. Kapitel 3.1.1 und 3.1.3.
Vgl. Kapitel 2.1.3.1.
vgl Kapitel 3.1.1.3.1 über die Klassifikation der Anreize und Beiträge.
Vgl. Kirsch, W.: Einführung ..., a.a.O., S. 32.
„Mitglied ist, wer eine bewußte und von der Rechtsform sanktionierte Teilnahme- oder Kontaktentscheidung trifft und eine formale Rolle in der Organisation erfüllt. “ Ebenda. Im Gegensatz zu Kirsch wird hier nicht die formale Rolle als Abgrenzungskriterium gewählt, sondern der Beitrag zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen. Mitglieder sind organisatorische Entscheidungsträger, die Entscheidungsbefugnisse besitzen.
„Bei Nicht-Mitgliedern liegt oftmals keine explizite Trennung zwischen Teilnahme- und Beitragsentscheidung vor. “ Ebenda. Sie erfüllen (im Sinne von Kirsch) keine formale Rolle in der Organisation. Hier soll darüber hinaus davon ausgegangen werden, daß sie bei organisatorischen Entscheidungen keine Entscheidungsbefugnisse besitzen und/oder wahrnehmen. Sie können versuchen, Einfluß auf organisatorische Entscheidungen zu nehmen. In diesem Fall stellen sie eine Satellitengruppe dar, vgl. ebenda, S. 56.
Die Annahme, daß solche Teilnehmer existieren, ist idealtypisch. Sie dient dazu, Führungsprobleme aus der Modellanalyse auszuklammern. In der Realität sind die Mitarbeiter sowohl mit dispositiver als auch mit ausführender Arbeit betraut, gehören also zum Kreis der Mitglieder der Organisation.
Vgl. ebenda.
„Die zweite Schicht bildet die Umwelt der potentiellen Teilnehmer.... Die Werbung einer Unternehmung richtet sich vielfach an diese potentiellen Teilnehmer mit dem Zweck, sie zu tatsächlichen Teilnehmern zu machen. “ Kirsch, W.: Einführung ..., a.a.O., S. 32. Die restliche Umwelt bildet die dritte Schicht: „Sie repräsentiert die „breite Öffentlichkeit“, wie sie etwa durch „public relations“ erfaßt und beeinflußt wird. “ Ebenda.
Ziele der öffentlichen Hand können z.B. darin bestehen, in einer Region Arbeitsplätze zu schaffen, die Umwelt zu schützen oder Steuereinnahmen zu erzielen. Sie tritt als Satellitengruppe auf, wenn sie versucht, auf die organisatorische Entscheidungsfindung Einfluß zu nehmen.
Vgl. zu den Arten der Güter sui generis Kapitel 3.1.1.3.1.
Im Gegensatz zu Kirsch sollen hier auch die Schichten zwei und drei der Systemumwelt als Teilnehmer bezeichnet werden, sofern sie als Satelitengruppen auftreten.
vgl zum Verhalten der Spender z.B. Metzler, W.: Eine ökonomische Theorie ..., a.a.O., S. 8 ff.
Gemeint sind Kostenträger in Dreiecks-Tauschverhältnissen, z.B. Versicherungen, die dafür zahlen, daß Versicherungsnehmer Leistungsempfänger der Organisation sind.
Vgl. Kapitel 4.2.3.
Vgl. Kapitel 3.1.3.
Zur Plausibilität dieser Prämisse vgl. Kapitel 3.1.3.3.2.4.
Zur Definition des Organisationsziels vgl. Kapitel 2.3.1.2.2.
Erstellt die Organisation Güter für die Allgemeinheit, läßt sich dies über alle bezeichneten Teilnehmergruppen abbilden.
Wäre neben dem Sachziel noch ein anderes Entscheidungsziel (z.B. Kostenminimierung) relevant, könnte Âw als rationale Wahl der Leistungsprogrammentscheidung auch kleiner als Aw;sat sein und nicht zu 100%iger Sachzielerreichung führen.
Vgl. Kapitel 2.3.1.1.
Vgl. Kapitel 3.1.1.
Die Kostenträger sind hier aufgeführt, weil ihre Beiträge an die wirtschaftlichen Anreize von Leistungsempfängern gebunden sind, mit denen das Dreiecks-Tauschverhältnis besteht.
Vgl zur Notwendigkeit dieser Bedingungen Kapitel 3.1.1.3.3.
Das Individualziel der Gewinnmaximierung wird in Anlehnung an das Menschenbild des homo oeconomicus definiert, vgl. Kapitel 3.1.2.1.
Die ceteris-paribus-Klausel verdeutlicht, daß das Individualziel der Gewinnmaximierung nicht als oberste Leitmaxime menschlichen Verhaltens verstanden wird. Nur unter sonst gleichen Bedingungen, also bei identischem Zielerreichungsgrad aller anderen möglicherweise vorhandenen Entscheidungsziele, würde ein Individuum die Alternative wählen, die im Hinblick auf sein Wirtschaftsvermögen am günstigsten ist.
Zur Diskussion der Realitätsnähe dieser Prämisse sei auf Kapitel 3.1.2.4 verwiesen.
Zur Klassifikation von Entscheidungssituationen nach dem Kriterium der Sicherheit der Daten vgl. z.B. Kahle, E.: Betriebliche Entscheidungen, a.a.O., S. 51.
Ygi zu dieser Problematik z.B. Kahle, E.: Betriebliche Entscheidungen, a.a.O., S. 49.
Die Unvollständigkeit der Alternativen und fehlendes Wissen über die Konsequenzen der Alternativen haben als Phänomene unvollkommener Information keinen Einfluß auf die durch den oder die Entscheidungsträger verfolgten Ziele.
Ein Entscheidungsmodell dient der Entscheidungsunterstützung bei der Lösung realer Probleme, vgl. ebenda, S. 18 f. Für ein solches Modell wäre die Prämisse der vollkommenen Information nicht vertretbar.
Vgl. Kapitel 3.3.
Vgl. ebenda.
Ygi zum Begriff der Technologie und des effizienten Rands einer Technologie z.B. Fandel, G.: Produktion I, Produktions- und Kostentheorie, 4. Auflage, Berlin et al. 1994, S. 38 ff.
Zu anderen Entscheidungskriterien bei der Wahl der Rechtsform vgl. z.B. Bitz, M.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre II — Institutionelle und finanzwissenschaftliche Grundlagen — Das Unternehmen als Rechtsgebilde — Rechtsformen, Unternehmensverbindungen, Liquidation, Hagen 1996, S. 13 ff.
Es soll hier darauf verzichtet werden, die genauen Voraussetzungen zu schildern, die beispielsweise von einer Organisation erfüllt werden müssen, um Gemeinnützigkeit beantragen zu können. Deshalb seien nur Beispiele genannt: Mit Nonprofit-Rechtsformen sind z.B. in erster Linie nichtwirtschaftliche Vereine im Sinne des § 21 BGB gemeint. Forprofit-Rechtsformen sind z.B. Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften.
Gemeint sind die Produkte, die zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Vgl. Kapitel 3.3.1.
Vgl. Kapitel 3.3.2.
Vgl. Kapitel 3.3.2.
Vgl. ebenda.
Vgl. ebenda.
vgl Kapitel 4.2.3.1. Der Organisationstyp B berücksichtigt, daß die Träger bei Mitwirkung von Mitarbeitern auch eine relative Machtstellung innerhalb der Organisation haben können, bei der ihre Ziele nur teilweise oder gar nicht durchsetzbar sind.
vgl zu den Hypothesen die Einleitung dieses vierten Kapitels.
Hier wird unterstellt, daß eine Forprofit-Rechtsform vorliegt und der Organisationsgewinn in jedem Fall an die Träger ausgeschüttet wird, um ihre monetären Anreize zu erhöhen.
Vgl. Kapitel 3.2.3.
Zum zweiten und dritten Grundmodell, dessen Teilnehmer Spender und Kostenträger sind, sei angemerkt, daß diese Teilnehmergruppen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus in Betracht ziehen können, ihre Beiträge an eine Forprofit-Organisation zu entrichten. Vgl. zur Realitätsnähe dieser Prämisse z.B. Klein, B.; Leffler, K. B.: The Role of Market Forces in Assuring Contractual Performance, in: JPE 1981, S. 615 – 641;
Fama, E. F.; Jensen, M. C.: Agency Problems and Residual Claims, in: JLE 1993, S. 327 – 349;
Metzler, W.: Eine ökonomische Theorie ..., a.a.O., S. 71 ff.
Vgl. Kapitel 3.2.3.
Diese Bewertung von Produkten resultiert aus dem Organisationsziel „Gewinnmaximierung“.
Diese Situation besteht, wenn sich die Grenzlinien der zulässigen Alternativenmengen tangieren.
Vgl. Fußnote 467 auf Seite 159.
Ygi Kistner, K.-P.: Aktivitätsanalytische Produktionstheorie, in: Kern, W.; Schröder, H.-H.; Weber, J. (Hrsg.): Handwörterbuch der Produktionswirtschaft, 2. Auflage, Stuttgart 1996, S. 1545 – 1558, hier S. 1546.
Vgl. ebenda und Kapitel 3.1.2.3.
Vgl. Kistner, K.-P.: Aktivitätsanalytische Produktionstheorie ..., a.a.O., S. 1550.
ygi zum Minimumprinzip Kapitel 3.1.2.3.
vgl zum Maximumprinzip ebenda.
Vgl. ebenda.
Da die Möglichkeit besteht, die Träger als Mitarbeiter einzustellen und marktüblich zu entlohnen, ist diese Prämisse nicht unrealistisch.
Vgl. zum Begriff des potentiellen Wirtschaftsgutes Kapitel 3.1.1.3.1.
Vgl. Kapitel 4.2.2.
Es kann sich um eine stetig steigende Funktion A*wTA handeln, die mit dem Ziel der Maximie-rung der wirtschaftlichen Anreize der Träger gleichbedeutend wäre (analog zu AwK in Abbildung 4–9), aber auch andere Verläufe annehmen, die eine Fixierung oder eine Satisfizierung (analog zu A°w in Abbildung 4–6) ausdrücken könnten.
Vgl. Abbildung 4–4.
Es ist durchaus denkbar, daß das Sachziel (Kostenziel) so stark gewichtet ist, daß es das Kostenziel (Sachziel) unterdrückt. In diesem Fall würde die Organisation den Punkt X (Y) wählen.
pür ejne reine idealtypische selbstversorgerische Nonprofit-Organisation, die ausschließlich Nonprofit-Produkte erzeugt, mit leistungsabhängigen finanziellen Vorteilen ist hingegen unabhängig vom Sachziel in jedem Fall die Wahl der Nonprofit-Rechtsform rational.
Es handelt sich um die in Abbildung 4–12 dargestellte Form.
Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen ..., a.a.O., S. 326 ff.
Vgl. ebenda, S. 371 ff.
Vgl. ebenda, S. 361 ff.
Vgl. Weisbrod, B. A.; Schlesinger, M.: Public, Private, Nonprofit Ownership ..., a.a.O., S. 133 – 151.
Hierin liegt ein Unterschied zur idealtypischen selbstversorgerischen Nonprofit-Organisation, in der A#w;TA in jedem Fall größer als Null ist. Andernfalls würden sich die Träger kostenlos auf dem Markt versorgen und keine selbstversorgerische Organisation gründen.
Gemeint sind Organisationen, in denen monetäre Anreize den begünstigten Output darstellen wie im Beispiel der Lieferanten.
Dies wäre nur der Fall, wenn mehrere Transformationsprozesse möglich wären, die mit steigender Ineffizienz zu höheren Anreizen in Form von Gütern sui generis führen.
Vgl. Kapitel 4.3.2.3.3.
Als Begründung für die Richtigkeit dieser Hypothese können Beispiele wie Sportvereine, Interessenverbände oder Umweltschutzvereine genannt werden, deren Mitglieder (= Träger) weitgehend keine finanziellen Anreize seitens der Organisation erhalten. Sie stellen den größten Teil der als Nonproflt-Organisationen bezeichneten Gegenstandsklasse dar. Vgl. Anheier, h. K.; Pril-ler, E.: Der Nonprofit-Sektor in Deutschland ..., a.a.O., Tabelle 11.
Da es auch vorstellbar ist, daß Spender ehrenamtliche Arbeit leisten und den Großteil der insgesamt anfallenden Tätigkeiten in der Organisation abdecken, kann die Hauptamtlichkeit nicht in jedem Fall unterstellt werden. Allerdings ist eine solche Situation so ungewöhnlich, daß sie hier vernachlässigt werden soll.
in Sportvereinen werden beispielsweise hauptamtliche Sportlehrer eingestellt.
ygi Glees, C.: Die Guten Geister sterben aus: Ehrenamt in der Krise — Parteien, Verbände und Kirchen klagen über fehlenden Nachwuchs, in: Süddeutsche Zeitung vom 14.12.1994, S. 10 oder
Olk, T.: Die Herausforderung: Neue Ehrenamtlichkeit und Freie Wohlfahrtspflege — paßt das zusammen?, in: Sozialmagazin, Heft 3/1989, S. 31. Dies gilt vor allem im Sozialbereich. Selbstorganisierte Bürgerbewegungen, die sich beispielsweise für Umweltschutz einsetzen, ziehen hingegen zunehmend ehrenamtliche Mitarbeiter an.
Vgl. Braun, H.: Neue Tendenzen ehrenamtlicher Arbeit, in: Caritas 1990, S. 44.
Ygi Kapitel 2.3.2.1.2. Die Beschränkung auf fremdversorgerische Organisationen resultiert daraus, daß Gutenberg Haushalte als selbstversorgerische Organisationen nicht als Erfahrungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre auffaßte. Vgl. Gutenberg, E.: Die Unternehmung als Gegenstand ..., a.a.O., S. 11 ff.
Vgl. zum Zusammenhang zwischen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip und Gewinnprinzip Kapitel 3.1.2.3.
Vgl. Kapitel 4.3.2.3.
Vgl. 4.3.2.3.3.
Gutenberg, E.: Die Unternehmung als Gegenstand ..., a.a.O., S. 35. Unter dem Begriff „Kapitalrechnung“ versteht Gutenberg die Messung der Gewinnentwicklung in einer Organisation.
Vgl. S. 55.
Unter einer Nonproflt-Entscheidung wird eine Entscheidung verstanden, deren entscheidungsrelevante Organisationsziele neben dem Gewinnziel auch das Sachziel und/oder nicht-wirtschaftliche Ziele umfassen.
Vgl. Horak, C.: Controlling ..., a.a.O., S. 9 ff.
Ebenda, S. 16. Er geht selbst nicht weiter darauf ein, weil er das Ziel seiner Arbeit nicht darin sieht, die Theorie der Nonprofit-Organisationen zu überarbeiten. Vgl. Ebenda, S. 17.
Vgl. ebenda.
Vgl. Burla, S.: Rationales Management..., a.a.O., S. 80 ff.
Rights and permissions
Copyright information
© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Schulze, M. (1997). Idealtypische Modellanalyse zur Überprüfung der Zielhypothesen für Nonprofit-Organisationen. In: Profit in der Nonprofit-Organisation. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97743-4_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97743-4_4
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6479-1
Online ISBN: 978-3-322-97743-4
eBook Packages: Springer Book Archive