Zusammenfassung
Am Ende nichts als Unterhaltung?
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Literatur
Barbara Mettler-v. Meibom (1995) weist derweil bereits auf einen möglichen Bedeutungsverlust des Fernsehens in einer “Post-Fernseh-Ära” hin.
Eine Ausnahme bilden per se die Nachrichtensender N-TV (CNN, EURONEWS, BBC World), die als reine Spartensender im Informationsbereich fungieren.
Damit sollen mediale Präsentationsformen beschrieben werden, die traditionell konkurrierende Programmbereiche bzw. Sendungskategorien im Angesicht der Allgegenwart quotentauglicher Unterhaltung zu einer neuartigen Mischform kombinieren. Vgl. zum Begriff “Infotainment”, die Themenausgabe “medien+erziehung” (1996:134–157), Wittwen 1995, sowie Mast 1991.
Heidegger begreift Neugier mit den Komponenten Unverweilen und Aufenthaltslosigkeit als Initiator einer “falschen” Zerstreuung, die das Sehen um seiner selbst Willen instrumentalisiert, ohne dabei zu echtem Verständnis der Dinge oder seelischer Sammlung beizutragen (Heidegger 1967:173).
Inhaltsanalytische Wirkungsforschung verweist unter dem Begriff des Eskapismus vor allem auf Fluchtoptionen und Ersatzbefriedigungen, die Unterhaltungssendungen dem Zuschauer bieten (vgl. Rüden 1979b: 176; zum escape-concept insb. Katz, Foulkes 1962).
Im 19.Jhd. bspw. Groschenhefte oder Fortsetzungsromane in der Zeitung, in Folge nicht medial geprägter Unterhaltungskommunikate wie Sportveranstaltungen, Tanz- und Musikabende, Kneipenkultur oder Jahrmarktunterhaltung
“Darunter versteht man eine Perspektive, die sowohl Eigenschaften, Bedürfnisse wie Verhaltensweisen der Rezipienten als Faktoren der Wirkung der Massenmedien in den Mittelpunkt stellt” (Noelle-Neumann/Schulz/Wilke 1989:395). (Vgl. insb. Sturm 1982:89–97, sowie Renckstorf 1973:183–193).
Diese dreiteilige Funktionsgliederung hat sich im öffentlich-rechtlichen Rahmen etabliert (vgl. Dehm 1984:22).
vgl. übereinstimmend Hallenberger/Foltin 1990:25, Penk 1987:113, Penk 1986:59, Bosshart 1984:644ff, sowie hier bereits Luhmann 1996:117ff..
Nach dem verfassungsrechtlichen Modell des dualen Systems, und das ist hier ein maßgeblicher Aspekt, haben ARD/ZDF im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern eine demokratiefördernde, essentielle “Grundversorgung” im politischen, kulturellen, sowie im unterhaltenden Bereich zu leisten. Die privaten Anstalten folgen, zumindest formal, der generellen programmlichen Segmentierung, um dem grundlegenden Modell und Verständnis eines “Vollprogrammes” gerecht zu werden.
Zur “Selbstinszenierungslogik” vgl. Oevermann in “Adorno-Konferenz” (1983:234ff.), in Müller-Doohm/Neumann-Braun (1991b:267ff), Oevermann (1995), sowie Kap. 3.2.1 dieser Arbeit.
Dazu bemerkt Wulff: “Die unmittelbaren, schon mediatisierten Vorläufer der Quiz- und Spielshow stammen aus dem Radio” (Wulff 1992:558), an anderer Stelle heißt es weiter: Die bunten Abende des Hörspiels wiederum, waren keine eigene Entwicklung dieses Mediums, sondern nahmen Traditionen des Musiktheaters und des Tingeltangels auf (Rüden/Elschot 1982:69).
Eine knappe Anmerkung zum Phänomen des Selbstbezugs in der Kulturgeschichte (in Literatur, Film, Theater und Kunst) findet sich auf S. 45 dieser Arbeit.
So z.B. in Sendungen wie “Rund um die Manege” (1951) und aktueller “Stars in der Manege”. Vgl. dazu Bleicher 1993:12.
Als prägnantes Beispiel für die Rolle des neuen Mediums als “Abendschule der Nation” sei hier die Sendung “Mit Einschränkung kaum genügend... Ein lustiges Schulquiz mit Vätern und Müttern auf der Schulbank” (1954) genannt (Bleicher 1993:67).
Vgl. zudem die programmgeschichtliche Übersicht zu Quizsendungen und Gameshows im deutschen Fernsehen, Hallenberger 1994:25–67.
NBC strahlte bereits 1952 mit “Tonight” die erste Fernseh-Talk-Show im amerikanischen Fernsehen aus. Vgl. Bachern 1995:26.
Bzgl. solcher Mischformen bemerkt Wulff zur aktuellen Situation: “Heute wandern Elemente der Quiz- und Gameshow auch in andere Genres hinein, so daß sich das Genre partiell aufzulösen scheint” (Wulff 1992:558). Diese Äußerung unterstützt die These bzgl. einer generellen Verfügbarkeit und Nutzung von Unterhaltungsformen im gesamten Medienbereich.
Wulff erkennt in der Genregeschichte auch eine Geschichte der Show-Stars. Er betont, “daß kaum eine Akteursgruppe aus dem Fernsehen so sehr Fernseh-Personae” hervorgebracht hat wie die Riege der Showmaster (Wulff 1992:559).
Der verfügte Dualismus sollte das partnerschaftliche Nebeneinander von demokratischer Grundversorgung und kulturindustriellem Geschäft garantieren. Die praktische Umsetzung des Modells führte jedoch vielmehr zu einem Verdrängungswettbewerb programmlicher und wirtschaftlicher Art.
Die Bandbreite beinhaltet — um dies ansatzweise zu verdeutlichen — neben bereits erwähnten Formaten, Sendungen, die von den Produzenten und Sendeanstalten bspw. als “Tiershow”, “Verbrauchershow”, “Kuppel-Show”, “Flirtshow”, “Single-Spielshow”, “Astro-Partner-Show”, “Interaktive Dating-Show”, “Interaktive Gameshow”, “Wissenschaftsshow”, “Erotische Nachtshow”, “Erotik-Talkshow”, “Musikvideoshow”, “Show-Talk”, “Call-In-Show”, “Actionshow” , “Medien-Show”, “Homevideoshow” etc. tituliert werden.
Prägnante Beispiele für die öffentlich-rechtliche Angleichung an private Infotainmentmarken sind etwa “Brisant” (ARD) oder “Frontal” (ZDF). Die Entwicklung vom “Großen Preis” zur “Goldmillion” (ZDF), vom Quiz und Wissenswettbewerb zur Show und Party verdeutlicht darüber hinaus die Angleichungsweisen im Unterhaltungssektor.
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Frieske, M. (1998). Medienangebot „Unterhaltungsfernsehen“. In: Selbstreferentielles Entertainment. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97668-0_2
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