Zusammenfassung
Das nachfolgende Schaubild 1 zeigt einen 4-gliedrigen Aufbau der Strafgerichte: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Tatsächlich spielt sich ein Prozeß jedoch höchstens in drei Instanzen ab, in Jugendstrafsachen gibt es sogar nur zwei Instanzen. Die Berufsrichter sind im Schaubild durch die schwarz eingefärbten Figuren, die Schöffen durch die umrißartigen dargestellt; auf diese Weise geht aus dem Schaubild auch die Zusammensetzung der einzelnen Spruchkörper hervor. Welche Aufgaben diese innerhalb der vier Aufbaustufen erfüllen, zeigen die Bezeichnungen „Strafrichter“, „Schöffengericht“, „Große Strafkammer“ usw. an.
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© 1997 Leske + Budrich, Opladen
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Lüthke, A., Müller, I. (1997). Das Strafverfahren. In: Strafjustiz für Nicht-Juristen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97384-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97384-9_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1849-6
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