Zusammenfassung
Die äußere Sicherheit der BRD wurde durch die Bündnispolitik, vor allem NATO und WEU, aber auch durch die Mitgliedschaft in der UNO sowie den Europäischen Gemeinschaften gewährleistet. Die äußere Sicherheit der BRD wurde insbesondere während des Ost-West-Konflikts als Sicherheit vor den Staaten des Warschauer Pakts verstanden. Die Bürger der BRD, an der Nahtstelle beider antagonistischer Systeme gelegen, perzipierten mehrheitlich eine Bedrohung durch die Sowjetunion und die Warschauer Pakt-Staaten. Umgekehrt war die DDR in das östliche Bündnissystem des Warschauer Pakts und des RGW integriert und befand sich ebenfalls an der Nahtstelle zum antagonistischen System, so daß äußere Sicherheit für die DDR als Sicherheit vor den „imperialistischen NATO-Staaten“ verstanden wurde.
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Literatur
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Woyke, W. (1995). Äußere Sicherheit/Verteidigung. In: Andersen, U., Woyke, W. (eds) Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97316-0_3
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