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Relative Bedeutung der Ressourcen. Politische Ressourcen, Machtchancen in Arbeitsverhältnissen

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Ungleichheiten

Zusammenfassung

Wir haben in unserer pro-theoretischen Gliederung und Behandlung der direkten und indirekten Ressourcen bewußt von den folgenden Fragen abgesehen: Wer kann sich diese Ressourcen aneignen? In welchem Grade können sie (der Sache nach, gesellschaftlich) angeeignet werden? Was ist ihre relative Bedeutung und ihre die Ungleichheits- und Machtverhältnisse strukturierende Kraft? Welche Faktoren bestimmen ihre faktische Verwendbarkeit? Wir haben von diesen für die Entwicklung von Theorien sozialer Ungleichheit und kollektiven Handelns entscheidenden Fragen abstrahiert, um sie jetzt auf anderer Grundlage stellen zu können.

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Literatur

  1. Vgl. zur Bedeutung der Generalisierbarkeit: LASSWELL/KAPLAN 1950; GAMSON 1968, ROGERS 1974, LUHMANN 1975, KRECKEL 1982.

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  2. Die Analogie zum relativen Wertverhältnis und den spezifischen Wechselkursverlusten von Währungen zwischen souveränen Hoheitsgebieten, die sich inzwischen eingebürgert hat (vgl. etwa: GAMSON 1968, BOURDIEU u.a. zur Konvertibilität) ist zu elegant und glatt. Vor allem das Problem des Kriteriums und der Meßbarkeit der Vergleiche zwischen verschiedenen Ressourcen wird darin ignoriert. Solange kein gemeinsamer Nenner, kein ‚tertium comparationis‚ gefunden ist, um die verschiedenen Ressourcenarten miteinander zu vergleichen, sollte man jeden Schein oder Eindruck ihrer exakten quantitativen Meßbarkeit und Vergleichbarkeit vermeiden. Wir haben schon öfters auf dieses dornige Problem aufmerksam gemacht. Obwohl es schon sehr lange bekannt und offen formuliert ist, und obwohl in der Zwischenzeit keinerlei praktikable und konsistente Lösungsvorschläge erarbeitet wurden, stellen sich Ökonomen, Soziologen wie Politkwissenschaftler blind und taub.

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  3. Dies ist die bekannte Marxsche Argumentation. In etwas anderer Version findet man sie auch bei BLAU 1984, HAFERKAMP 1987 u.a., wenn den ‚Leistungsdifferenzen‚ jedenfalls längerfristig gegenüber den ‚Schädigungsdifferenzen‚ ein höheres Machtpotential zugebilligt wird.

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  4. Und auch hier meinen wir, daß dieser Grundgedanke ebenso ‚gut-marxistisch‚ wie ‚gutweberianisch‚ ist. Differenzierte Behandlung der direkten Ressourcen steht demnach Analysen ihrer inneren Strukturiertheit nicht im Wege. Leider wird diese innere Strukturiertheit für gegenwärtige kapitalistische Gesellschaften z.B. durch WRIGHT 1985 recht unzulänglich behandelt.

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  5. Vgl. die komplexe Operationalisierung der jeweiligen ‚differential returns‚ bei WRIGHT 1979.

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  6. In diesem Sinne ist das ‚soziale Kapital‚ „ein seinerseits beherrschtes Herrschaftsprinzip“ (BOURDIEU 1981:456). Vgl. zur Unterscheidung von ‚Macht-Ressourcen‚ und ‚Mobilisierungsressourcen‚: JENKINS 1982, ROGERS 1974. Vgl. ausführlicher Teil II, Kap. VIII.

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  7. Vgl. SAHLINS 1958. Vgl. zum Prestige der ‚chiefs‚, zur ‚Geschenke‚—‚Prestige‚—‚Macht‚ Spirale: LANDTMAN, FIRTH, MAUSS, SIGRIST, GESCHIERE 1983: 613, 626.

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  8. In der folgenden abstrakten Skizze eines Forschungsprogramms verzichten wir auf Literaturhinweise, Belege und nähere Ausführung. Wir wollen daher hier nur mit großem Nachdruck sagen, daß derartige Politik-Analysen weder neu noch gar ‚revolutionär‚ sind. Allerdings kennen wir keine Theorie, in der die politischen Ressourcen systematisch differenziert und jeweils für die verschiedenen Ebenen und Phasen politischer Entscheidungsprozesse untersucht sind. Vgl. LASSWELL/KAPLAN 1950; DAHL 1963: Kap. 3 und 4, EASTON 1964 u.a.

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  9. Vgl. die ähnlich gelagerten theoretischen Strategien der klassisch-marxistischen Tradition, der Professionalisierungsanalysen von Terence JOHNSON u.a., der ‚Feld-Analysen‚ von Pierre BOURDIEU. Vgl. speziell zur Analyse von kapitalistischen Arbeits(markt)verhältnissen: CROUCH 1977, MOK 1975, KORPI 1980, KRECKEL 1980, BECK/ BRATER/DAHEIM 1982, OFFE/HINRICHS 1984, OFFE/WIESENTHAL 1980, PIZZORNO 1982, V. HOOF 1987. In den genannten Studien werden die verschiedenen Ressourcen und Ressourcentypen nicht ausführlich und als solche, sondern in der Regel hochaggregiert und immer schon im Blick auf bestimmte Strategietypen und strategische Optionen der verschiedenen Klassen und -organisationen thematisiert. Vgl. exemplarisch v. HOOF 1987, Kap. 5.2: ‚Marktmacht, hulpbronnen en strategische mogelijkheden‚. V. Hoof unterscheidet traditionell zwischen ‚lokmiddelen‚, negatieve sancties‚ und ‚overredingsmiddelen‚ und diskutiert sie für vier verschiedene Strategietypen: Autonomisierungsstrategien, Bindungsstrategien, Zersetzungsstrategien und Beherrschungsstrategien. Wir wollen für derartige, durchaus sinnvolle und fruchtbare Diskussionen ein differenzierteres pro-theoretisches Fundament anbieten.

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  10. Wir abstrahieren hier zunächst von den weiteren differenzierenden Fragen: warum, wie und wie lange, in welchem Grade und in welchen Grenzen, wie stabilisiert und garantiert? Sie alle sind zu einer volleren Bestimmung des gesellschaftlichen Charakters von Arbeitsverhältnissen wichtig und werden unten näher behandelt. Im Augenblick können wir uns damit begnügen, darauf aufmerksam zu machen, daß 1) faktische Verfügungsgewalt das entscheidende Kriterium ist und nicht ‚rechtliches Eigentum‚ (vgl. Kap. VIII), daß 2) die Frage „what production relations are“ nicht mit den anderen Fragen, warum und wie sie entstehen, stabilisiert und garantiert werden usw. verwechselt werden sollte (vgl. klar zur 2. Frage, nicht jedoch zur 1.: COHEN 1978.223)

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  11. Vgl. COHEN 1978: 63 ff; vgl. GODELIER 1972: 303 ff zu Ansätzen. Die historisch bekannten möglichen Eigentumssubjekte sind (vgl. genauer Kap. V II ): Individuen, Familien (unter bestimmten Bedingungen: Privateigentum); private Körperschaften, Stiftungen, Rechtsgesellschaften (Privateigentum); Genossenschaften; öffentliche Körperschaften (Gemeinde-Eigentum, Gemeineigentum (und antagonistisch) Staatseigentum). Die direkten Ressourcen sind gegenüber der traditionellen Behandlung der ‚objektiven und subjektiven Produktionsbedingungen‚ um Formen der Kooperation/Organisation erweitert und schon oben benannt.

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  12. Von den Schwierigkeiten, diese beiden Bestimmungen des gesellschaftlichen Charakters von Arbeitsverhältnissen miteinander zu verbinden, zeugt die Debatte über den Charakter ‚feudaler Produktionsverhältnisse‚ in der marxistischen Tradition: vgl. DOBB versus SWEEZY. Vgl. HILTON (ed. ) 1976.

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  13. Vgl. MEW 23:94; MEW 25: 827, 839: GR 400 u.ö. ‚Herrschaft und Knechtschaft‚ beziehen sich hier, der terminologischen Tradition gemäß, auf umfassende ‚politische‚ Abhängigkeitsbeziehungen (verschiedene Formen der Leibeigenschaft, tributaire und Steuerausbeutung). Wir haben das Zitat MEW 25:799 vorsichtiger eingeleitet als Marx („nur“), weil wir sehen werden, daß Mehrarbeit in diesem Falle auch durch ungleichen Tausch und durch Kontraktverhältnisse enteignet werden kann.

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  14. Herrschaft‚ und ‚Despotie‚ des Kapitals beziehen sich hier,.der terminologischen Tradition wie dem liberalen Basisaxiom widersprechend, auf autoritäre Formen der Arbeitsorganisation. Allerdings ist Marx‚ polemischer Gebrauch des Begriffs ‚Despotie‚ hier wie generell in seiner Behandlung der politischen Formen der ‚Klassenherrschaft‚ in der bürgerlichen Gesellschaft (vgl. etwa BADER 1978:104 ff.) sehr irreführend. Nüchterner geht es um die verschiedensten Formen asymmetrischer Herrschaft und Macht in Arbeitsorganisationen, ob diese nun rechtlich geregelt sind oder nicht (und wenn wie und in welchen Grenzen).

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  15. Vgl. z.B. die einfache, aber informative Kombination von Marxschen und Webersehen Gedanken bei Werner HOFMANN 1969:39. Vgl. die Übersicht über die Diskussion zu ‚domestic mode of production‚, nomadische, Sklavenhalter-, asiatische, feudale, kapitalistische ‚Produktionsweise‚ bei: HOBSBAWM (ed.), WOLPE (ed.) 1980 u.a.

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  16. Rechtliche Freiheit und Gleichheit‚ verlangt zwar Minimalbedingungen des ‚formalen Rechtsstaats‚, keineswegs notwendigerweise demokratische politische Rechte (vgl. nüchtern Weber. Vgl. zur Differenz der angelsächsischen ‚rule of law‚ Tradition und der teutschen ‚Rechtsstaatstradition‚: NEUMANN 1967, HAYEK 1976. Vgl. auch KOSTE-DE 1980.

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  17. Bekannt und offensichtlich ist dies bei Grund und Gebäuden (Pacht-und Mietverhältnisse) und beim zinstragenden Kapital. Auch beim ‚leasing‚ von Arbeitsmitteln handelt es sich um Obligationsverhältnisse. Aber auch die Transaktionen zwischen Arbeitskraftbesitzer und Kapital sind soziologisch und juristisch exakt nicht als Kauf-und Verkaufsbeziehungen, sondern eher als ‚Vermietung‚ zu analysieren. Mietbeziehungen und -Verträge sind adäquater, weil sie im Unterschied zu Kaufverträgen 1. zeitlich befristete und nicht definitive Übertragung von Verfügungsgewalt implizieren, und 2. die Übertragung der Verfügungsgewalten selber differenzieren (mehr oder weniger genau spezifizierte Gebrauchs-und Dispositionsrechte, keine Veräußerungsrechte usw.(vgl. schon BRIEFS 1926:150f, WEBER, SINZHEIMER 1923 u.v.a.). Dennoch bleibt es problematisch, die Transaktionen zwischen Lohnarbeit und Kapital nach Analogie privatrechtlicher Kontraktverhältnisse zu denken, da sich — im Gegensatz zu den Fiktionen bei ROEMER 1982 u.a. — der Inhalt des ‚Arbeitsvertrags‚ nicht hinreichend spezifizieren läßt (vgl. FOX 1974). Dies hat Marx nicht analysiert. Seine Erkenntnis des Unterschieds zwischen Arbeitskraft und Arbeit bleibt jedoch fundamental: überall wo von ‚Arbeitsmärkten‚ gesprochen wird, müßte exakt von ‚Arbeitskraftmärkten‚ gesprochen werden (und wir verwenden den Terminus Arbeitsmarkt nur unter diesem ausdrücklichen Vorbehalt). Den ‚Kategorienfehler‚ eines ‚Werts oder Preises der Arbeit‚ jedoch wollen wir konsequent vermeiden.

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  18. Vgl. die ähnliche Strukturierung bei PARSONS 1951:72 f: (1) problem of access to facilities (2) problem of cooperation (3) disposal problem, (4) remuneration problem. Wir haben schon oben darauf aufmerksam gemacht, daß wir das übliche Konfrontationsspiel der ‚Chancen auf dem Markt‚ versus ‚Chancen im Produktionsprozeß‚ nicht mitspielen. Vgl. auch die ‚drei Arenen‚ bei J. v. HOOF 1987: ‚arbeidsmarkt, collectieve arbeidsverhoudingen, arbeidsorganisatie‚.

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  19. Es geht also nicht nur um Strukturierung der ungleichen strategischen Chancen, sondern auch um ihren kompetenten Gebrauch. Vgl. zu beidem: OFFE/WIESENTHAL 1980; vgl. auch GIDDENS 1973: 102 ff, 121 u.ö. Vgl. ausführlicher: Teil I I.

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  20. Die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft erwerben ihre Existenzmittel über Tauschprozesse. Die primären Geldeinkommen: Arbeitslöhne und Gewinne, Zinsen und Renten sind dem Schema 7 leicht zu entnehmen. Wir haben schon in der Einleitung (FN. 11–14) darauf hingewiesen, daß sich die Abhängigkeit der Haushaltseinkommen von diesen primären Einkommensquellen durch die Entwicklung staatlicher Sozialversicherungen und -leistungen nicht grundlegend ändert, aber doch modifiziert wird (vgl. POSCH 1985:259). Diese Einkommen und Einkünfte werden nicht über den Austausch eigener Waren (Güter wie Leistungen) realisiert, sondern über staatliche Umverteilungen auf der Basis garantierter und realisierter ‚sozialer Rechte‚. Wir werden davon im folgenden ebenso abstrahieren wie von allen anderen Einkommen oder Einkünften aus nichtkapitalistischer Lohnarbeit, einfacher Warenproduktion und Subsistenzproduktion. Wir halten also die ‚Fiktion‚ rein kapitalistischer Arbeitsverhältnisse aufrecht, geben jedoch die Fiktion einer askriptiv homogenen bügerlichen Gesellschaft auf, weil wir gerade den Einfluß indirekter Ressourcen, also auch von negativem askriptivem Prestige aufzeigen wollen.

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  21. Zur Ungleichheit der Erziehungs-und Bildungschancen vgl.: BOURDIEU/PASSERON 1964/66, BERGER 1986:94–108, BOWLES/GINTIS 1976 u.a. Auch bei ‚idealem‚ freiem Zugang zu Arbeitsmärkten und offener Konkurrenz auf ihnen reproduzieren sich die klassenspezifischen wie die askriptiven Ungleichheiten des Erziehungs-und Bildungswesens auf den Arbeitsmärkten. Sie werden durch die zusätzlichen Ungleichheiten des ‚training an the job‚ noch verstärkt.

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  22. Vgl. PIORE, LUTZ 1972, LUTZ/SENGENBERGER 1974, SENGENBERGER 1978, MOK 1975, VALKENBURG/VISSERS 1979; CHRISTIS u.a. 1980, EDWARDS/REICH/GORDON 1975, HUISMAN 1981; BERGER 1986. In theoretischen und empirischen Studien zur Segmentierung des Arbeitsmarkts werden verschiedene Kriterien zur Einteilung der Teilarbeitsmärkte verwendet, z.B. (1) Unterschiede der Qualifikation und der Qualifikationsniveaus, (2) Unterschiede der Arbeitsbedingungen. In Ansätzen, die von Qualifikationsdifferenzen ausgehen, wird meist zwischen drei Segmenten unterschieden: ein nicht-spezialisierter Teilmarkt (für ‚ungelernte‚ Arbeit), ein betriebsspezifischer Teilmarkt (für betriebsintern spezifisch qualifizierte und ausgebildete Arbeit) und ein Teilmarkt für Facharbeiter (spezifisch qualifizierte Arbeit für spezialisierte Funktionen). In diesen Ansätzen wird Segmentierung zu einlinig auf (zu unvorsichtig ‚rein technisch‚ interpretierte) Qualifikationsdifferenzen zurückgeführt (vgl. Kritiken bei FREIBURGHAUS/SCHMIDT 1975, CHRISTIS 1980). In Ansätzen, die breit von den Arbeitsbedingungen ausgehen, wird diese Reduktion vermieden. Auf Grund kombinierter, deskriptiver Kriterien (hohe/niedrige Löhne, gute/schlechte Arbeitsbedingungen, Rechtsposition und Arbeitsplatzsicherheit, Promotionschancen, Arten der Autonomie und Kontrolle (vgl. DOERINGER/PIORE 1972: 165)) werden zwei oder drei Segmente unterschieden. Ihre Entstehung und Reproduktion wird einerseits erklärt durch selektive Allokation und soziale Schliessung: „wie es kommt, daß immer dieselben Bevölkerungsgruppen auf den ‚schlechten‚ Arbeitsplätzen landen“ (CHRISTIS 1980:90). Andrerseits werden die Prozesse und Mechanismen untersucht, die diese Segmentierung selber strukturieren und transformieren (z.B. Kontrollstrategien des kapitalistischen Managements, vgl. KERN/SCHUHMANN 1984 a:157; 1984 b: 22 ff, 318 ff). Vgl. die klare Gliederung und Übersicht der Segmentierungs-Diskussion bei V. HOOF 1987: 208–235.

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  23. Vgl. zu direkter sexistischer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (bei gleichen ‚Papieren‚ und ‚gleicher Arbeit‚): für die USA: WRIGHT 1979, SZYMANSKI 1983; für die BRD: SCHMID 1980, BÜCHTEMANN 1984, vgl. auch kurz: BERGER 1986:88ff.

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  24. Vgl. REICH 1981, SZYMANSKI 1983, WRIGHT 1979, CASTLES/KOSACK 1973 u.v.a zu den negativen Arbeitsmarktchancen und zu den negativen ‚differential income returns‚ an ‚race‚ bei gleichen ‚Papieren‚ und gleicher Arbeit. Vgl. auch die Studie von BOVENKERK 1978 über die unterschiedlichen Bewerbungschancen sog. ‚ethnischer‚ Minderheiten bei schriftlichen, telefonischen und face-to-face Bewerbungen.

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  25. Vgl. zur Rekrutierung der Spitzenpositionen in Wirtschaft und Verwaltung‚ für Frankreich: BOURDIEU/PASSERON 1970; für Groß-Brittannien: STANWORTH/ GIDDENS 1984; für NL: BEEKENKAMP/DRONKERS 1984, v.d. BERGE/FENNEMA 1984, 1985.

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  26. Ihre Bedeutung in individuellen Strategien steigt in Situationen der Krise und Massenarbeitslosigkeit, vgl. GRANOVE11ER 1974, WINDOLF/HOHN 1984: 139–147.

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  27. Vgl. zu ‚closed shops‚ allgemein: McCARTHY 1964, TONER 1942 u.a. Daß ‚closed shops‚ auch Vorteile für Unternehmer haben, zeigen: HART 1979, MOK 1980.

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  28. Vgl. generell BÜCHTEMANN 1984 und BERGER 1986 zur askriptiven Marginalisierung; vgl. zur Kritik sexistischer Gewerkschaftspolitik: ROWBOTHAM 1983, THONNESSEN 1976. Vgl. zur Kritik rassistischer Gewerkschaftspolitik: CASTLES/KOSACK 1973.

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  29. Vgl. zur Attraktion und Repulsion von Frauen in und nach dem 1. und 2. Weltkrieg: ROWBOTHAM 1983, WILSON 1982. Vgl. speziell für Lehrerinnen: BAKKER 1978, DUBOIS-RAYMOND u.a. 1981, MEIJSEN 1976. Vgl. zur Attraktion und Repulsion ausländischer Arbeiter: CASTLES/KOSACK 1973, PENNINX/v. VELZEN 1977, BURAWOY 1976 u.v.a.

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  30. Sowohl die Arbeitsmigration wie - weniger bekannt (vgl. z.B. REIFF 1984, THIEN 1986 u.a.) - auch die Kriminalität waren ‚massenhafte‚, für die Geschichte des Kapitalismus insgesamt charakteristische Fluchtstrategien.

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  31. Vgl. zur Geschichte des ‚Koalitionsverbots‚, zur reaktiven Entstehung von Unternehmerverbänden usw.: v. BEYME u.v.a. Die erste der „three different forms of collective action“ der Kapitalisten bei OFFE/WIESENTHAL 1980:75: „the firm itself‚, ist keine kollektive Aktion der Kapitalisten selber. Diese prinzipielle Feindschaft gegenüber Konflikt-Organisationen der Arbeiter bleibt dann latent, wenn man aus Gründen der Verschiebung der Machtverhältnisse mit ihnen leben muß, wenn es gelingt, sie zu pazifizieren und institutionalisieren (dann können sie auch für Kapitalisten strategische Vorteile bieten; vgl. ausführlicher Teil II, Kap. X). Aber sie verschwindet nicht.

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  32. Vgl. OFFE/WIESENTHAL 1980, V. HOOF 1987. Vgl. zur Kritik der ‚pluralistischen Ideologie‚ einer ‚equality of bargaining powers‚ auf dem Arbeitsmarkt und in Arbeitsorganisationen auch FOX 1974:260 ff. Auch hier wollen wir uns mit einer extrem vereinfachten Skizze begnügen und nur darauf hinweisen, daß unsere Ressourcengliederung im Zusammenhang mit den in Teil II ausführlich diskutierten Problemen der Ressourcenmobilisierung und der strategischen Paradoxe und Dilemmata kollektiven Handelns eine sehr differenzierte Behandlung der historischen Veränderungen der Machtchancen der beiden Hauptklassen der bürgerlichen Gesellschaft (wie natürlich genereller aller Klassen und Gruppen) ermöglicht.

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  33. Die Organisationschancen kollektiver Aktoren sind abhängig von vielen Faktoren: von der Heterogenität der (potentiellen wie aktuellen, langfristigen wie kurzfristigen usw.) Interessen, von den unterschiedlichen Chancen ‚freier‚ und informierter Interessenartikulation; vom kollektiven Habitus und von Graden kollektiver Identität; von Anzahl, geographischer Konzentration oder Mobilität, von sozialen und kommunikativen Netzwerken, von kapablen ‚Organisatoren‚ usw.. OFFE/WIESENTHAL abstrahieren zu schnell von der Heterogenität der ‚Interessen‚ der (verschiedenen Fraktionen von) Kapitalisten, diskutieren die Organisationschancen und -paradoxe zu einfach und postulieren eine ‚altruistische‚ solidaristische zweite Logik kollektiven Handelns.

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  34. Vgl. etwa die einseitig auf diesen Aspekt gerichteten Gewerkschaftsanalysen auf der Grundlage der ‚logic of collective action‚: STREECK u.a.

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  35. Aussperrung kann demgegenüber als ‚individueller‚ Abwehrakt gegen ‚illegale‚ oder zumindest eben ‚illegitime‚ kollektive Aktion der Arbeiter, in welchen zumindest ‚passive Gewalt‚ und ‚Gewalt gegen Sachen‚ angewendet werden muß, interpretiert werden. Daß diese ‚individuellen‚ Entscheidungen von Kapitalisten wegen der ‚kollektiven Organisation der Arbeit‚ in der kapitalistischen Fabrik ‚kollektive Konsequenzen‚ haben, braucht den einäugigen liberalen Juristen nicht zu kümmern. In diesem Zusammenhang sind einige der von OFFE/WIESENTHAL 1980 zusammengefaßten Unterschiede zwischen Kapital-Organisationen und Arbeiterorganisationen wichtig: ‚power potential without organization‚ versus ‚created by organization‚; ‚exercize of power through leadership‚ vs. „through the activity of members“; „defensive use of power“ vs. „offensive use of power“ und „hidden and dispersed“ use of power vs. „open and concentrated“. Arbeiter(organisationen) sind also nicht nur sehr viel stärker überhaupt auf kollektives Handeln angewiesen, die Formen ihres kollektiven Handelns bringen sie sehr viel leichter in Konflikt mit der ‚herrschenden Rechtsordnung‚, welche nicht nur die ungleiche Ressourcenverteilung überhaupt garantiert, sondern die ‚politischen‚ Formen ihrer Veränderung interessenselektiv diskriminiert.

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  36. Vgl. klar zur kritischen Distanz der britischen Gewerkschaftsbewegung gegenüber der Juridifizierung der Arbeitsbeziehungen: KAHN-FREUND 1977; vgl. für die BRD: DÄUBLER, 1974, u.v.a; für die Niederlande: V.PEIJPE 1985; für Schweden: ABRAHAMSON.

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  37. Die Interessen des Kapitals sind die ‚rationalen‚ und ‚nüchternen‚, die ‚wissenschaftlich unterbauten‚ der Allgemeinheit, Betriebsstillegungen sind ein notwendiges Übel usw.; die Interessen der Arbeiter sind ‚irrational‚, ‚partikularistisch‚ usw. (vgl. v.d. BERG/ v.d. VEER 1986 ).

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  38. Zwar haben HOBSBAWM, TILLY (1968) u.a. durchaus recht, daß die moderne Arbeiterbewegung im Vergleich zu allen vorkapitalistischen Bewegungen der Unterdrückten und Ausgebeuteten eher pro-aktive Strategien wählt (sowieso gilt dies für die sozialistische Arbeiterbewegung). Aber damit wird der uralte Zusammenhang zwischen Verfügungsgewalt über Herrschafts-und Leitungspositionen, die entscheidenden materiellen Ressourcen und Breite und ‚Planungsgerichtetheit‚ des Horizonts nicht einfach durchschnitten. Dies gilt vor allem dann, wenn man nicht auf die Ideologie fixiert bleibt, sondern die Horizonte der Alltagspraxis analysiert (und zum Beispiel die Reichweite von Entscheidungen über gigantische Investitionen mit der über Streiks vergleicht. Wir vermuten, daß die Alltagspraxis der Arbeiterorganisationen erst durch effektive (Mit-) Entscheidungsgewalt über Art, Umfang, Ort usw. der Investitionen einen vergleichbar pro-aktiven Horizont eröffnet. Investitionsentscheidungen sind also auch in dieser Hinsicht der nervus rerum.

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  39. Vgl. WEBER WG pass; GIDDENS 1973: 103; KRECKEL 19836:141; BERGER 1986:131 u.v.a. Raymond MURPHY (1985) glaubt eine derartige ‚Machttheorie der Gewinne und Preise‚ der sog. ‚Arbeitswerttheorie‚ der Preise, „exclusion“ versus „exploitation“ abstrakt konfrontieren zu müssen: „The power struggle in the marketplace mediates the relationship between labour content and value (price) so that the latter is not determined by labour content, but rather by the power struggle in the market itself. Instead of being pre-determined by labour, value and price are socially defined by the power struggle in the market.“(235, vgl. 228, 233 ff). Vgl. kritisch hierzu: BENSCHOP 1987:109. Vgl. unten Kap. VI.

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  40. Die Formen der Arbeitsorganisation sind nicht einfach ‚despotisch‚, sondern phasenspezifisch wie vor allem auch situations-und kulturspezifisch variabel: vgl. schon RENNER, BAUER; vgl. neben den oben schon genannten Arbeiten auch SABEL 1982, HACK 1987, SCHIENSTOCK/FLECKER/ RAINER 1987. Die letztendliche Entscheidungskompetenz kann geteilt (z.B. Entscheidungen über Ort, Art, Umfang usw. der Investitionen, über Einkauf und Verkauf, über Reklame, über R & D, über Technologie und Arbeitsablauf) und delegiert sein (z.B. zwischen Aufsichtsrat, Direktion, Topmanagern usw. bis zum Vorarbeiter) und sie kann extern begrenzt sein (z.B. gesetzlich durch Investitionskontrollen, Milieugesetze, Arbeitsschutzgesetze usw. usw.; durch andere Kapitalisten (Banken) usw.).

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  41. Nur Spieltheoretiker vom Schlage Roemers haben mit den Fiktionen von Inseln und Modellen „where the labour contract is perfect and costlessly enforceable“ (1982:377) keine Schwierigkeiten und denken, daß es sich nur um ein „informational problem“ handle. Vgl. hiergegen klar: FOX 1974:211 ff.

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  42. Es zeugt daher auch nicht von großer Sachkenntnis, wenn man wie ROEMER meint: „our understanding of power, domination and coercion can be reduced to a study of the transformation of property“ (1982:382). Vgl. kritisch auch BOWLES/GINTIS 1977, MARGLIN 1978; ELSTER 1985:199 f u.a.

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  43. Vgl. z.B. zum alltäglichen Sexismus am Arbeitsplatz: KAPP HOWE 1977; FARLEY 1978, BULZARIK 1978; SPENCER/PODMORE 1986; DE BRUIJN 1981 u.a.

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  44. Als Unterschiede faktischer Qualifikation, von gelungenen Monopolisierungs-und Professionalisierungsstrategien, von regional und askriptiv abgeschotteten Arbeitsmärkten, von askriptiver Diskriminierung auf Arbeitsmärkten. Darüberhinaus gälte es noch ‚betriebliche‚ und ‚Loyalitätsprämien‚ u.ä. zu berücksichtigen. Vgl. die schon mehrfach herangezogenen, differenzierten Versuche der Erklärung der Einkommensunterschiede bei WRIGHT 1979.

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Bader, VM., Benschop, A. (1989). Relative Bedeutung der Ressourcen. Politische Ressourcen, Machtchancen in Arbeitsverhältnissen. In: Ungleichheiten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97210-1_6

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